Masterarbeit, 2015
58 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel der Arbeit
2 Gemeinnützigkeit
2.1 Grundgedanken der Gemeinnützigkeit
2.2 Kriterien der Gemeinnützigkeit in der BAO
2.2.1 Begünstigte Körperschaften (§ 34 BAO)
2.2.2 Grundsatz (§ 34 BAO)
2.2.3 Gemeinnützige Zwecke (§ 35 BAO)
2.2.4 Allgemeinheit (§ 36 BAO)
2.2.5 Übersicht Voraussetzungen steuerlicher Begünstigungen
2.3 Kriterien der Gemeinnützigkeit in den VereinsRL
2.3.1 Formale Voraussetzungen
2.3.2 Begünstigter Zweck
2.3.3 Ausschluss des Gewinnstrebens
2.3.4 Unmittelbarkeit der Förderung
2.3.5 Tatsächliche Geschäftsführung
2.4 Nachweis der Gemeinnützigkeit
3 Die betriebliche Tätigkeit iSd Abgabenvorschriften
3.1 Grundlagen
3.1.1 Selbstständigkeit
3.1.2 Nachhaltigkeit
3.1.3 Mangelnde Gewinnabsicht und Liebhaberei
3.2 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gem § 45 BAO
3.2.1 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb
3.2.2 Entbehrlicher Hilfsbetrieb
3.2.3 Begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
3.2.4 Mischbetrieb
3.2.5 Übersicht wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
4 Die Besteuerung gemeinnütziger Organisationen
4.1 Abgaben unentbehrlicher Hilfsbetrieb
4.2 Abgaben entbehrlicher Hilfsbetrieb
4.3 Abgaben begünstigungsschädlicher Betrieb
4.4 Abgaben im Detail
4.4.1 Körperschaftsteuer
4.4.2 Umsatzsteuer
4.4.3 Grundsteuer
4.4.4 Kapitalverkehrsteuer
4.4.5 Gebühren
4.4.6 Kommunalsteuer
4.4.7 Übersicht Abgaben
5 Der Verein
5.1 Allgemeine Bestimmungen
5.2 Wirtschaftliche Tätigkeiten ideeller Vereine
5.3 Gründung
5.3.1 Zuständige Behörden
5.3.2 Statuten
5.4 Organe des Vereins
5.4.1 Mitgliederversammlung
5.4.2 Leitungsorgan
5.4.3 Rechnungsprüfer
5.4.4 Schlichtungseinrichtung
5.5 Haftung
6 Die (gemeinnützige) GmbH
6.1 Allgemeine Bestimmungen
6.1.1 Die beschränkte Haftung
6.1.2 Eignung der GmbH für Gemeinnützigkeit
6.2 Gründung
6.2.1 Allgemeines
6.2.2 Gesellschaftsvertrag
6.2.3 Vorgesellschaft
6.2.4 Geschäftsführer und Aufsichtsrat
6.2.5 Einlagenleistung
6.2.6 Anmeldung zum Firmenbuch
6.2.7 Gesellschaftsteuer
6.2.8 Exkurs: Aktuelle Entwicklung
6.3 Organe der GmbH
6.3.1 Geschäftsführer
6.3.2 Generalversammlung
6.3.3 Aufsichtsrat
6.3.4 Fakultativer Beirat
6.3.5 Abschlussprüfer
6.4 Haftung
6.4.1 Beweislastumkehr
6.4.2 Solidarhaftung
6.4.3 Haftung gegenüber der Gesellschaft
6.5 Vereinbarkeit der Gemeinnützigkeit mit dem Gebot der Kapitalerhaltung
7 Vor- und Nachteile
7.1 Verein
7.2 gGmbH
7.3 Strukturvergleich gGmbH – gemeinnütziger Verein
8 Beispiel zur Gründung einer gGmbH
8.1 Errichtungserklärung105
8.2 Vereinsstatuten
9 Fazit
Diese Arbeit untersucht die Rechtsformen des gemeinnützigen Vereins und der gemeinnützigen GmbH im österreichischen Kultursektor. Ziel ist ein strukturierter Rechtsvergleich, um aufzuzeigen, unter welchen Bedingungen die gGmbH eine vorteilhafte Alternative für die Ausgliederung wirtschaftlicher Aktivitäten von Kulturvereinen darstellt.
3.2.1 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb
Der in Lehre31, Judikatur32 und Verwaltungspraxis als „unentbehrlicher Hilfsbetrieb“ oder „Zweck(verwirklichungs)betrieb“ bezeichnete wirtschaftliche Geschäftsbetrieb wird im § 45 Abs 2 BAO folgendermaßen beschrieben:
„Die Abgabenpflicht hinsichtlich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes entfällt, wenn dieser sich als ein zur Erreichung des begünstigten Zweckes unentbehrlicher Hilfsbetrieb darstellt. Dies trifft zu, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:
a) Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb muss in seiner Gesamtrichtung auf Erfüllung der gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke eingestellt sein.
b) Die genannten Zwecke dürfen nicht anders als durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erreichbar sein.
c) Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb darf zu abgabenpflichtigen Betrieben derselben oder ähnlicher Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten, als dies bei Erfüllung der Zwecke unvermeidbar ist.“
Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb liegt nur dann vor, wenn der begünstigte Zweck nicht anders als durch den Geschäftsbetrieb erreicht werden kann. Der unentbehrliche Hilfsbetrieb muss notwendiger Bestandteil der gemeinnützigen Tätigkeit sein. Der betriebliche Bereich fällt mit dem ideellen Bereich zusammen. Die Erzielung von Einnahmen zur Deckung der Kosten berührt den Status eines Betriebes als unentbehrlicher Hilfsbetrieb nicht – durch Einnahmenerzielung wird überhaupt erst ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet –, wenn die unmittelbare Einheit des Betriebes mit der Verwirklichung des begünstigten Zwecks gewahrt bleibt.33
Eine rein materielle Förderung genügt nicht. Ein Betrieb, der nur als Geldbeschaffungsquelle für die Erfüllung des begünstigten Zwecks dient, kann nicht als unentbehrlicher Hilfsbetrieb angesehen werden. Gewinne aus dem Betrieb dürfen nicht angestrebt werden.34
1 Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Rolle gemeinnütziger Kulturbetriebe und führt in die Fragestellung ein, inwiefern die gGmbH eine steuerlich und rechtlich attraktive Alternative zum klassischen Verein darstellt.
2 Gemeinnützigkeit: Dieses Kapitel erläutert die steuerrechtlichen Kriterien der Gemeinnützigkeit nach der Bundesabgabenordnung (BAO) sowie den Vereinsrichtlinien.
3 Die betriebliche Tätigkeit iSd Abgabenvorschriften: Es erfolgt eine detaillierte Differenzierung zwischen verschiedenen Arten wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, wie Hilfsbetriebe und begünstigungsschädliche Betriebe.
4 Die Besteuerung gemeinnütziger Organisationen: Hier werden die konkreten steuerlichen Auswirkungen und Befreiungen für die verschiedenen Arten von Geschäftsbetrieben untersucht.
5 Der Verein: Dieses Kapitel behandelt die rechtlichen Grundlagen, Organe, Haftungsfragen und die Gründung eines Vereins.
6 Die (gemeinnützige) GmbH: Eine umfassende Analyse der GmbH als Rechtsform für gemeinnützige Zwecke, inklusive Gründungsprozess, Organstruktur und Haftungsregeln.
7 Vor- und Nachteile: Ein direkter Vergleich der Vor- und Nachteile von Verein und gGmbH hinsichtlich Flexibilität, Gründungskosten und Verwaltungsaufwand.
8 Beispiel zur Gründung einer gGmbH: Anhand einer fiktiven Errichtungserklärung wird der praktische Gründungsvorgang einer gGmbH durch einen Kulturverein veranschaulicht.
9 Fazit: Die Arbeit fasst zusammen, dass die gGmbH für bestimmte Kulturinitiativen aufgrund ihrer professionellen Struktur eine sehr geeignete Alternative darstellt, trotz höherer bürokratischer Anforderungen.
Gemeinnützigkeit, Kulturverein, gGmbH, BAO, Steuerrecht, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, unentbehrlicher Hilfsbetrieb, Vereinsrecht, Unternehmensführung, Haftungsbeschränkung, Kulturmanagement, Unternehmensgründung, Kapitalerhaltung, Abgaben, Gemeinwohl.
Die Arbeit untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die gemeinnützige GmbH (gGmbH) eine praktikable und vorteilhafte rechtliche Alternative zum traditionellen gemeinnützigen Kulturverein in Österreich darstellt.
Zu den zentralen Themen gehören das steuerrechtliche Gemeinnützigkeitsrecht nach der BAO, die verschiedenen Kategorien wirtschaftlicher Betätigung für Vereine sowie gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen der GmbH.
Das Ziel ist der detaillierte Vergleich der Rechtsformen Verein und gGmbH, um Kulturvereinen eine Entscheidungsgrundlage für die Ausgliederung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten zu bieten.
Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der maßgeblichen österreichischen Gesetze (BAO, VerG, GmbHG) sowie einer Auswertung aktueller Fachliteratur und Vereinsrichtlinien.
Der Hauptteil gliedert sich in die steuerrechtliche Einordnung (Hilfsbetriebe), die Darstellung der Rechtsformen (Verein/GmbH) und einen direkten Strukturvergleich sowie ein konkretes Gründungsbeispiel.
Wichtige Begriffe sind Gemeinnützigkeit, gGmbH, Kulturverein, steuerliche Begünstigungen, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Haftungsbeschränkung.
Die Unterscheidung ist entscheidend für die Steuerpflicht; während unentbehrliche Hilfsbetriebe abgabenfrei sein können, unterliegen entbehrliche Hilfsbetriebe in der Regel einer Steuerpflicht, ohne jedoch den Gemeinnützigkeitsstatus zu gefährden.
Die „GmbH light“ bot durch reduzierte Mindeststammkapitalanforderungen und niedrigere Mindestkörperschaftsteuer eine attraktive Einstiegsmöglichkeit, deren aktuelle Rechtslage jedoch durch gesetzliche Änderungen und OGH-Entscheidungen geprägt ist.
Ja, dies ist rechtlich möglich und wird im Arbeitsteil als Fallbeispiel einer „Kulturveranstaltungs GmbH“ skizziert, bei der der Verein die volle Kontrolle über das Gesellschaftsvermögen behält.
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