Examensarbeit, 2014
43 Seiten, Note: 14 Punkte (1,3)
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Diese Arbeit analysiert die europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) und ihre Reformvorschläge. Der Fokus liegt dabei auf der Bewertung der aktuellen Rechtslage und der Analyse der vorgeschlagenen Änderungen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Praxis.
Die Einleitung stellt den Untersuchungsgegenstand und die Vorgehensweise der Arbeit vor. Das zweite Kapitel beleuchtet die gegenwärtige EuInsVO und analysiert ihre Stärken und Schwächen anhand der Praxisbeispiele. Der Fokus liegt dabei auf den Themen Anwendungsbereich, internationale Zuständigkeit, Koordinierung von Haupt- und Sekundärverfahren, Publizität und Forderungsanmeldung sowie dem Fehlen eines Konzerninsolvenzrechts.
Das dritte Kapitel analysiert die Reformvorschläge und bewertet ihre Auswirkungen. Es werden die Änderungen im Anwendungsbereich, der internationalen Zuständigkeit, der Koordination von Haupt- und Sekundärverfahren, der Verfahrenspublizität und Forderungsanmeldung sowie die Schaffung eines Konzerninsolvenzrechts beleuchtet.
Das letzte Kapitel fasst die Ergebnisse der Analyse zusammen und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im europäischen Insolvenzrecht.
Die zentralen Themen der Arbeit sind das Europäische Insolvenzrecht, die EuInsVO, die Reformvorschläge, der Anwendungsbereich, die internationale Zuständigkeit, die Koordinierung von Haupt- und Sekundärverfahren, die Verfahrenspublizität, die Forderungsanmeldung und das Konzerninsolvenzrecht.
Das maßgebliche Ziel der Reform ist die Abkehr von der bloßen Unternehmensliquidation hin zu einer europäischen „Rettungs- und Sanierungskultur“, um Unternehmen eine zweite Chance zu ermöglichen.
COMI steht für „Center of Main Interests“ und bestimmt die internationale Zuständigkeit für das Hauptinsolvenzverfahren einer Gesellschaft oder Person.
Nach Angaben der Kommission sind jährlich etwa 50.000 Unternehmen in der EU von grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren betroffen.
Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist das deutsche Pendant zur europäischen Bestrebung, Sanierungen gegenüber Liquidationen zu bevorzugen.
Ein einheitliches Konzerninsolvenzrecht wird benötigt, um die Koordinationsprobleme bei der Insolvenz verbundener Unternehmen zu lösen, für die bisherige Ansätze unzureichend waren.
Insolvenztourismus oder „Forum Shopping“ beschreibt den Versuch, den COMI künstlich in ein Land mit vorteilhafterem Insolvenzrecht zu verlegen.
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