Examensarbeit, 2014
43 Seiten, Note: 14 Punkte (1,3)
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
I. Einführung und Darstellung des Untersuchungsgegenstandes
II. Vorgehensweise
B. Die gegenwärtige EuInsVO – beinahe 12 Jahre Praxis
I. Anwendungsbereich
1. Vorrang der Anhänge
2. Erfassung von Vor- und Hybridverfahren
3. Insolvenzen von Privatpersonen und Selbstständigen
II. Internationale Zuständigkeit
1. Bestimmung des COMI
a) Gesellschaften und juristische Personen
b) Natürliche Personen
2. Insolvenztourismus und „forum shopping“
3. Zuständigkeit für Annexverfahren
III. Koordinierung von Haupt- und Sekundärverfahren
1. Behinderung des Hauptverfahrens
2. Beschränkung auf Liquidationsverfahren
3. Unklare und unzureichende Mitwirkungspflichten
IV. Publizität und Forderungsanmeldung
1. Unzureichende Publizität
2. Rein formale Stellung trotz erleichterter Forderungsanmeldung
V. Fehlendes Konzerninsolvenzrecht
1. Erhöhte Koordinationsprobleme
2. Bisherige Lösungsansätze unzureichend
C. Der Reformvorschlag – Analyse und Bewertung
I. Erweiterung des Anwendungsbereiches
1. Neudefinition des Begriffs „Insolvenzverfahren“
a) Änderungen
b) Bewertung
2. Anpassungen im Hinblick auf die Anhänge
a) Änderungen
b) Bewertung
II. Konkretisierung der int. Zuständigkeit
1. Definition des COMI
a) Änderungen
b) Bewertung
2. Anpassung des Verfahrensrechts
a) Änderungen
b) Bewertung
3. Zuständigkeit für Annexverfahren
a) Änderungen
b) Bewertung
4. Gerichtsstand des Sachzusammenhangs
a) Änderungen
b) Bewertung
III. Koordination von Haupt- und Sekundärverfahren
1. Eindämmung der Sekundärverfahren
a) Änderungen
b) Bewertung
2. Freie Verfahrenswahl
a) Änderungen
b) Bewertung
3. Ausbau der Kooperations- und Kommunikationspflichten
a) Änderungen
b) Bewertung
IV. Verfahrenspublizität und Forderungsanmeldung
1. Mehr Verfahrenspublizität
a) Änderungen
b) Bewertung
2. Verbesserte Forderungsanmeldung
a) Änderungen
b) Bewertung
V. Schaffung eines Konzerninsolvenzrechts
1. Änderungen
2. Bewertung
a) Kommissionsvorschlag
b) Weitergehende Lösungsansätze
D. Resümee und Ausblick
I. Resümee
II. Ausblick
1. Anpassungen im Gesetzgebungsprozess
2. Weitere Angleichung des nationalen Rechts
Die vorliegende Arbeit analysiert den von der Europäischen Kommission am 12. Dezember 2012 vorgelegten Reformvorschlag zur Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO). Das primäre Ziel der Untersuchung ist es, die Schwachstellen der bisherigen Praxis der EuInsVO zu identifizieren und zu bewerten, inwiefern die vorgeschlagenen Änderungen dazu beitragen, die Effizienz und Effektivität grenzüberschreitender Insolvenzverfahren zu steigern sowie den Übergang zu einer europäischen Rettungs- und Sanierungskultur zu fördern.
Die gegenwärtige EuInsVO – beinahe 12 Jahre Praxis
Seit ihrem Inkrafttreten am 31. Mai 2002 hat die EuInsVO fast 12 Jahre praktischer Anwendung hinter sich gebracht. Bedenkt man zudem, dass sie auf dem noch älteren EuIÜ beruht, erscheint es nicht verwunderlich, dass sich einige Probleme herauskristallisiert haben, welche nachfolgend kurz aufgezeigt werden sollen.
Die EuInsVO definiert ihren sachlichen Anwendungsbereich einerseits in Art. 1 I, verweist in Art. 2 lit. a S. 2 aber andererseits abschließend auf Anhang A. Wie auch der EuGH mittlerweile bestätigt hat, kommt es damit nicht auf die abstrakte Definition des Art. 1 I, sondern allein auf die konkrete Auflistung des Verfahrens im Anhang an. Dies hat zum einen zur Folge, dass u.U. nicht alle nationalen Verfahren erfasst werden, die der Legaldefinition entsprechen. Zum anderen bleibt aber auch unklar, ob die gelisteten Verfahren mit Art. 1 I im Einklang stehen. Der absolute Vorrang des Anhangs schafft damit zwar ein gewisses Maß an Rechtssicherheit, kann aber auch zu erheblichen Anwendungslücken und Unstimmigkeiten führen.
Dieses Problem wird noch dadurch verstärkt, dass in den Mitgliedstaaten zahlreiche der Insolvenz vorgeschaltete oder „hybride“ Verfahren in Eigenverwaltung entstanden sind, die die traditionellen Kriterien des Art. 1 I nicht erfüllen und somit zwangsläufig auch nicht im Anhang A gelistet sind. Den entsprechenden Verfahren kommt damit keine automatische, EU-weite Anerkennung durch die EuInsVO zugute. Etwaige Rettungsversuche im Inland können durch ausländische Gläubiger torpediert werden, welche auf die im Ausland belegene Insolvenzmasse ggf. unbeschränkt zugreifen können. Überdies kann die fehlende Anerkennung dazu führen, dass die Parteien gar nicht erst versuchen, derartige Verfahren durchzuführen und somit die Gelegenheit einer frühzeitigen Sanierung oder Restrukturierung ungenutzt verstreichen lassen.
A. Einleitung: Die Einleitung erläutert den Reformbedarf der EuInsVO durch die Europäische Kommission und skizziert das Ziel, eine europäische Sanierungskultur zu etablieren.
B. Die gegenwärtige EuInsVO – beinahe 12 Jahre Praxis: Dieses Kapitel stellt die Defizite der bestehenden Verordnung dar, insbesondere bezüglich des Anwendungsbereichs, der COMI-Bestimmung und der Koordinierung zwischen Verfahren.
C. Der Reformvorschlag – Analyse und Bewertung: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die von der Kommission vorgeschlagenen Änderungen und bewertet deren Wirksamkeit zur Lösung der zuvor identifizierten Probleme.
D. Resümee und Ausblick: Das Schlusskapitel fasst die Ergebnisse zusammen und wagt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess sowie die weitere Angleichung nationaler Insolvenzrechte.
EuInsVO, Insolvenzverfahren, COMI, Forum Shopping, grenzüberschreitende Insolvenz, Unternehmenssanierung, Konzerninsolvenzrecht, Sekundärverfahren, internationale Zuständigkeit, Verfahrenskoordinierung, europäisches Insolvenzrecht, Reformvorschlag, Rechtssicherheit, Forderungsanmeldung, Verfahrenspublizität.
Die Arbeit behandelt die geplante Reform der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO) und untersucht, wie die neuen Vorschriften der EU-Kommission die Effizienz und Harmonisierung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren verbessern sollen.
Zu den Kernbereichen zählen die Anpassung des Anwendungsbereichs, die Präzisierung der internationalen Zuständigkeit (COMI), die Koordinierung von Haupt- und Sekundärverfahren sowie die Einführung spezifischer Regelungen für Konzerninsolvenzen.
Ziel ist es, die Mängel der bisherigen EuInsVO-Anwendung aufzuzeigen und zu beurteilen, inwieweit die Reformvorschläge dazu beitragen, Sanierungsversuche in Europa effektiver und rechtssicherer zu gestalten.
Der Autor führt eine tiefgehende juristische Analyse des Reformvorschlags der EU-Kommission durch, vergleicht diesen mit der bisherigen EuGH-Rechtsprechung und berücksichtigt die aktuelle Literatur sowie Stellungnahmen von Fachgremien.
Im Hauptteil werden die einzelnen Reformbereiche – von der Definition des Insolvenzverfahrens bis zur Verbesserung der Forderungsanmeldung und der Schaffung eines Konzerninsolvenzrechts – systematisch vorgestellt und rechtlich bewertet.
Wichtige Schlagworte sind neben der EuInsVO insbesondere Begriffe wie COMI, Konzerninsolvenz, grenzüberschreitende Sanierung, Forum Shopping und die Verfahrenskoordinierung.
Der Verfasser beurteilt dies positiv, da es dem Hauptverwalter ein effektives Mittel an die Hand gibt, unliebsame oder schädliche Sekundärverfahren zu verhindern und so die Sanierung des Gesamtunternehmens zu fördern.
Neben der Unterstützung des Kommissionsentwurfs plädiert der Verfasser langfristig für die Errichtung eines Europäischen Insolvenzgerichts (EuIG), das als Schlichtungs- und Entscheidungsstelle bei Konflikten zwischen beteiligten nationalen Gerichten fungieren soll.
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