Bachelorarbeit, 2015
43 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Theoretische Grundlagen der Pflegeversicherung nach SGB XI - aus Sicht der Leistungsnehmer
2.1 Betreuungsleistungen vor dem Pflegestärkungsgesetz 1
2.2 „Erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ §45a SGB XI
2.3 „Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ §45b SGB XI
2.4 Leistungsentgelte die zusätzlich für „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ aufgewendet werden können
3 Theoretische Grundlagen der Pflegeversicherung nach SGB XI - aus Sicht der Leistungserbringer
3.1 Nutzungsmöglichkeiten der Leistungsentgelte nach §45b SGB XI vor dem Pflegestärkungsgesetz 1
3.2 „Niedrigschwellige Betreuungsangebote“ §45c SBG XI
3.3 Nutzungsmöglichkeiten der Leistungsentgelte nach §45 b SGB XI nach dem Pflegestärkungsgesetz 1
4 Ableitung der sich ergebenen Vor- und Nachteile
4.1 Vor- und Nachteile der „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ – aus Sicht der Leistungsnehmer
4.2 Vor- und Nachteile der „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ - aus Sicht der ambulanten Pflegedienste
4.3 Vor- und Nachteile zusätzliche Leistungsentgelte für „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ aufzuwenden - aus Sicht der ambulanten Pflegedienste
5 Schluss
5.1 Zusammenfassung
5.2 Ausblick
5.3 Fazit
Die Arbeit untersucht, ob die gesetzlichen Verbesserungen im Betreuungsbereich durch das Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG 1) zu positiven Auswirkungen für ambulante Pflegedienste führen. Dabei steht die Analyse der Vor- und Nachteile sowie die Identifikation neuer Handlungsoptionen für Pflegedienste im Vordergrund.
3.3 Nutzungsmöglichkeiten der Leistungsentgelte nach §45b SGB XI nach dem Pflegestärkungsgesetz 1
„Darüber hinaus können ambulante Pflegedienste sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen anbieten (siehe hierzu auch Kapitel 2.1 f). Hierzu zählen besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung der Pflegedienste. Erstattet werden hierfür auf Antrag bis zu 104 Euro oder 208 Euro pro Monat – also bis zu 1.248 Euro oder 2.496 Euro jährlich – zusätzlich zu dem jeweiligen Leistungsbetrag für ambulante Pflegesachleistungen.“ (BMG 2015b, 47)
In dem Bereich der „Entlastungsleistungen“ ist ein neuer Bereich geschaffen worden, den Leistungserbringer sich zum Nutzen machen können. In Punkt 3.1 wurden bereits die Leistungen der „niedrigschwelligen Betreuung“ beschrieben, da diese auch bereits vor dem PSG 1 Teil der sozialen Pflegeversicherung waren.
Abgerechnet werden können die Leistungen von Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, zugelassenen Pflegediensten und „niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten (vgl. Punkt 2.3). Außerdem wurde der Grundbetrag für alle Pflegebedürftigen, die in eine der drei Pflegestufen sind, geöffnet. Dadurch haben Leistungserbringer den Vorteil, dass in diesem Bereich deutlich mehr Menschen angesprochen werden können. Ambulante Pflegedienste können beispielsweise hauswirtschaftliche Leistungen eines Klienten über den Betrag des § 45b mit der Pflegekasse abrechnen, diese müssen sich jedoch von Leistungen der Grundpflege abheben. (BMG 2015a; BMG 2015b, 45ff.; BMG 2014; Deutscher Caritasverband 2014, 79ff.; Heiber 2014, 60f.)
1 Einleitung: Die Autorin legt die Motivation und Fragestellung der Arbeit dar, welche die Auswirkungen des PSG 1 auf ambulante Pflegedienste untersucht.
2 Theoretische Grundlagen der Pflegeversicherung nach SGB XI - aus Sicht der Leistungsnehmer: Es werden die gesetzlichen Regelungen der Betreuungsleistungen vor und nach dem PSG 1 sowie deren finanzielle Auswirkungen auf die Leistungsnehmer erläutert.
3 Theoretische Grundlagen der Pflegeversicherung nach SGB XI - aus Sicht der Leistungserbringer: Dieses Kapitel betrachtet die Leistungsstrukturen, insbesondere § 45b und § 45c, aus der Perspektive der Pflegedienste und zeigt deren Nutzungsmöglichkeiten auf.
4 Ableitung der sich ergebenen Vor- und Nachteile: Hier findet eine kritische Diskussion der Vor- und Nachteile des PSG 1 statt, differenziert nach Leistungsnehmern und ambulanten Pflegediensten.
5 Schluss: Die Ergebnisse werden zusammengefasst, ein Ausblick auf das PSG 2 gegeben und die zentrale Forschungsfrage im Fazit beantwortet.
Pflegestärkungsgesetz 1, PSG 1, SGB XI, ambulante Pflege, Betreuungsleistungen, Entlastungsleistungen, Pflegedienste, Pflegeversicherung, § 45b, § 45c, Pflegemix, Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung, Leistungserbringer, Pflegebedürftige
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes 1 (PSG 1) auf die ambulante Pflege, insbesondere unter dem Aspekt, ob die neuen Betreuungs- und Entlastungsleistungen positive Effekte für Pflegedienste bieten.
Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig die gesetzlichen Änderungen im SGB XI, die Struktur von Betreuungs- und Entlastungsangeboten sowie die wirtschaftlichen und operativen Chancen und Risiken für ambulante Pflegedienste.
Ziel ist es, ambulanten Pflegediensten aufzuzeigen, wie sie das PSG 1 nutzen können und welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für ihr Leistungsangebot zu schaffen.
Die Autorin führt eine systematische Literaturrecherche durch, wertet Gesetzestexte aus und vergleicht diese mit aktueller Fachliteratur und Stellungnahmen von Branchenverbänden.
Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Grundlagen aus Sicht der Leistungsnehmer und Leistungserbringer sowie eine detaillierte Ableitung und Diskussion der Vor- und Nachteile der gesetzlichen Neuerungen.
Zentrale Begriffe sind das Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG 1), § 45b SGB XI, Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie der ambulante Pflegemix.
Die Pflegestufe 0 ist ein wesentlicher Punkt, da sie den Zugang zu Leistungen nach § 45b für demenziell erkrankte Personen öffnet und somit eine neue Zielgruppe für Pflegedienste definiert.
Diese Angebote (§ 45c SGB XI) sind laut Autorin entscheidend für die Entlastung pflegender Angehöriger und eröffnen Pflegediensten durch eine Ausweitung ihrer Konzepte neue wirtschaftliche Handlungsspielräume.
Durch das PSG 1 können diese Leistungen nun gezielter über § 45b abgerechnet werden, was für ambulante Pflegedienste eine wichtige zusätzliche Einnahmequelle darstellt, sofern sie sich von der Grundpflege abgrenzen.
Die Autorin beantwortet die Forschungsfrage mit einem klaren „Jein“: Es bestehen zwar klare Vorteile und Umsatzpotenziale, diese erfordern jedoch einen hohen Beratungsaufwand, individuelle Anpassungen der Konzepte und einen souveränen Umgang mit dem Fachkräftemangel.
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