Magisterarbeit, 2013
58 Seiten, Note: 10
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Arbeit befasst sich mit der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und analysiert, ob das Sacheinlagenverbot und die gesetzliche Rücklagebildungspflicht im Sinne des Gläubigerschutzes wirken. Weiterhin werden Möglichkeiten der Umgehung dieser Regelungen und der Vergleich zur englischen Ltd. im Hinblick auf Gläubigerschutzmaßnahmen untersucht.
Die Einleitung führt in die Thematik der Unternehmergesellschaft als Sonderform der GmbH ein, ihre Entstehung und Relevanz im deutschen Gesellschaftsrecht sowie die Problematik des Gläubigerschutzes im Kontext der niedrigen Kapitalausstattung der UG werden dargestellt.
Dieser Abschnitt beleuchtet die Risiken, die Gläubiger bei der Zusammenarbeit mit einer Unternehmergesellschaft eingehen, beispielsweise die höhere Risikobereitschaft der Gesellschafter, das Bewertungs- und Informationsrisiko sowie die Gefahr der schnellen Überschuldung. Es wird erläutert, wie diese Risiken durch das eingeschränkte Stammkapital entstehen und wie sie sich auf die Gläubiger auswirken können.
Hier werden die spezifischen Regelungen der UG hinsichtlich der Kapitalaufbringung im Detail behandelt. Das Sacheinlagenverbot und die gesetzliche Rücklagebildungspflicht werden im Kontext des Gläubigerschutzes betrachtet, wobei die Zielsetzung und Funktionsweise dieser Regelungen erläutert werden.
Dieser Teil des Textes befasst sich mit dem Vergleich der Unternehmergesellschaft mit der englischen Ltd. hinsichtlich der Gläubigerinteressen. Die unterschiedlichen Strukturen, Kapitalaufbringungsregelungen, Publizitätsvorschriften, Haftungsregelungen und Gewinnverwendungsrichtlinien werden gegenübergestellt, um die Vor- und Nachteile beider Rechtsformen für die Gläubiger zu verdeutlichen.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gläubigerschutz, Sacheinlagenverbot, Rücklagebildungspflicht, Kapitalaufbringungsregelungen, Risikobereitschaft, Bewertungs- und Informationsrisiko, Überschuldung, englische Limited, Rechtsvergleich, Gesellschaftsrecht.
Die UG ist eine 2008 eingeführte Sonderform der GmbH, die mit einem Stammkapital von bereits einem Euro gegründet werden kann (auch „Mini-GmbH“ genannt).
Bei der Gründung einer UG muss das Stammkapital zwingend in bar eingezahlt werden; Sacheinlagen (z. B. Fahrzeuge oder Maschinen) sind gesetzlich unterschätzt.
Eine UG muss jährlich 25 % ihres Gewinns in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Mindeststammkapital einer regulären GmbH (25.000 Euro) erreicht ist.
Aufgrund der niedrigen Kapitalausstattung besteht für Gläubiger ein höheres Risiko der Überschuldung sowie ein Informations- und Bewertungsrisiko.
Die Arbeit vergleicht beide Rechtsformen hinsichtlich Publizität, Haftung der Geschäftsführer und Kapitalaufbringung, wobei die UG als deutsche Antwort auf die Limited positioniert wurde.
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