Bachelorarbeit, 2015
67 Seiten, Note: 1,3
A. Einleitung
B. Grundlagen
I. Verfassungsrechtliche Grundlage
1. Individuelle Koalitionsfreiheit
2. Kollektive Koalitionsfreiheit
3. Tarifautonomie
II. Begriffsdefinitionen
1. Tarifvertragsparteien
a) Rechtliche Grundlage
b) Gewerkschaften
c) Arbeitgeberverbände
d) Spitzenorganisationen
2. Tarifkollisionen
a) Tarifkonkurrenz
b) Tarifpluralität
c) Tarifeinheit
C. Historische Entwicklung
I. Entwicklung der Tarifautonomie
II. Rechtsprechung des BAG
III. Reaktionen auf das BAG Urteil
D. Grundsatz der Tarifeinheit
I. Das Tarifeinheitsgesetz
1. Allgemeines zu Tarifverträgen
a) Arten von Tarifverträgen
b) Funktion von Tarifverträgen
2. Regelungszweck / Gesetzgebungsanlass
3. Inhalt des Entwurfs
a) Zielsetzung
b) Wesentliche Regelungen
c) Mildere Mittel
d) Erfüllungsaufwand
II. Verfassungsmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes
1. Allgemeines zur Prüfung von Grundrechten
2. Meinungen in der Literatur
3. Eigene Wertung
III. Ökonomische Betrachtung
1. Argumente für und gegen die Tarifeinheit
2. Konsequenzen des Tarifeinheitsgesetzes
a) Für die Häufigkeit von Arbeitskämpfen
b) Für die Intensität von Arbeitskämpfen
IV. Weitere rechtliche Probleme des Tarifeinheitsgesetzes
V. Zusammenfassung
E. Alternative Regelungsansätze
I. Professorenentwurf
II. Weitere Regelungsansätze
F. Stellungnahme
G. Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht, inwieweit die Rückkehr zum Grundsatz der Tarifeinheit in Deutschland ökonomisch sinnvoll ist und ob eine gesetzliche Regelung in Form des geplanten Tarifeinheitsgesetzes erforderlich ist. Dabei wird insbesondere beleuchtet, ob durch das Gesetz verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheiten unzulässig beeinträchtigt werden.
3. Eigene Wertung
Eines der Hauptargumente des BAG bezüglich der Aufgabe der Rechtsprechung zur Tarifeinheit war die Tatsache, dass die durch das Grundgesetz in Art. 9 III GG geschützte Koalitionsfreiheit durch die Tarifeinheit eingeschränkt sei.
Daher muss zunächst geprüft werden, ob es sich bei dem Tarifeinheitsgesetz um einen Eingriff in den Schutzbereich des Art. 9 III GG handelt oder lediglich um eine Ausgestaltung des Grundrechts. Die Ausgestaltung eines Gesetzes dient der Schaffung, Erweiterung oder Erhaltung des rechtlichen Rahmens, um eine funktionierende Tarifautonomie gewährleisten zu können. Ein Eingriff wäre gegeben, wenn Gewerkschaften in ihren Rechten beschnitten würden.
Das Tarifeinheitsgesetz fordert die Anwendung des Mehrheitsprinzips im Betrieb sofern die Gewerkschaften zu keiner Einigung kommen. Demnach wird der Tarifvertrag der Minderheit verdrängt und somit vollkommen entwertet. Außerdem dürfen für einen verdrängten Tarifvertrag keine Arbeitskämpfe mehr geführt werden und die Gewerkschaft hat keine Möglichkeit mehr ihre Forderungen für die angehörigen Mitglieder durchzusetzten. Dies könnte dazu führen, dass die Gewerkschaft viele Mitglieder verliert und deshalb in ihrem Bestand gefährdet wird. Die Grenzen zwischen der Ausgestaltung eines Grundrechts und eines Eingriffs in dieses sind fließend. Im Falle des Tarifeinheitsgesetzes kann man aber von einem Eingriff ausgehen, da die Rechte der Gewerkschaften – vor allem das Streikrecht – berührt werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass ein Eingriff nicht zwingend eine Grundrechtsverletzung darstellt. Dazu müsste dieser verfassungswidrig sein.
A. Einleitung: Einführung in die Thematik der Tarifeinheit und das geplante Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.
B. Grundlagen: Klärung der verfassungsrechtlichen Grundlagen der Koalitionsfreiheit sowie Definition von Tarifvertragsparteien und Kollisionsformen.
C. Historische Entwicklung: Darstellung der Entwicklung der Tarifautonomie in Deutschland von 1918 bis zum BAG-Urteil 2010 und den Reaktionen darauf.
D. Grundsatz der Tarifeinheit: Detaillierte Analyse des Tarifeinheitsgesetzes, seiner Verfassungsmäßigkeit und ökonomischen Auswirkungen.
E. Alternative Regelungsansätze: Vorstellung von Alternativmodellen wie dem Professorenentwurf und weiteren Lösungsansätzen aus der Literatur.
F. Stellungnahme: Kritische Bewertung der Sinnhaftigkeit der Tarifeinheit und der gewählten gesetzlichen Umsetzung.
G. Fazit und Ausblick: Zusammenfassende Einschätzung des gesetzlichen Weges zur Tarifeinheit und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung.
Tarifautonomie, Tarifeinheit, Tarifpluralität, Koalitionsfreiheit, Grundgesetz, Tarifeinheitsgesetz, Mehrheitsprinzip, Arbeitskampf, Gewerkschaft, Streikrecht, Tarifvertragsparteien, Arbeitsrecht, Tarifverhandlungen, Betrieb, Spartengewerkschaften.
Die Arbeit behandelt die Debatte um die Rückkehr zum Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb und die ökonomische sowie rechtliche Sinnhaftigkeit des von der Bundesregierung geplanten Tarifeinheitsgesetzes.
Die zentralen Themen umfassen die verfassungsrechtliche Verankerung der Koalitionsfreiheit, die historische Entwicklung der Tarifautonomie sowie die ökonomischen Folgen von Tarifpluralität und Streikaktivitäten.
Das primäre Ziel ist es zu analysieren, ob die Rückkehr zur Tarifeinheit aus ökonomischer Sicht sinnvoll ist und ob das geplante Gesetz die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie ohne unzulässige Grundrechtseingriffe gewährleisten kann.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Rechtsanalyse unter Berücksichtigung von Gesetzesentwürfen, höchstrichterlicher Rechtsprechung und aktuellen ökonomischen Gutachten.
Im Hauptteil werden die Grundlagen der Tarifautonomie geklärt, die rechtlichen Probleme des geplanten Tarifeinheitsgesetzes detailliert geprüft und die ökonomischen Auswirkungen von Tarifkollisionen und Arbeitskämpfen gegenübergestellt.
Die zentralen Begriffe sind Tarifeinheit, Tarifpluralität, Koalitionsfreiheit, Mehrheitsprinzip, Arbeitskampf und Tarifautonomie.
Die Autorin stellt fest, dass das geplante Gesetz zur Tarifeinheit zwar ökonomisch sinnvolle Ansätze zur Friedenssicherung verfolgt, jedoch aufgrund seiner Ausgestaltung an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit steht und in der Praxis zahlreiche Anwendungsprobleme aufwirft.
Spartengewerkschaften stehen im Zentrum der Kontroverse, da ihre Existenz durch das im Entwurf vorgesehene Mehrheitsprinzip bedroht ist, was nach Ansicht der Arbeit zu einer unzulässigen Beschränkung ihres Streikrechts führen könnte.
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