Masterarbeit, 2013
69 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung
2. Grundlagen der Steuerbilanz
2.1. Definition und Zweck der Steuerbilanz
2.2. Steuerliche Buchführungspflicht
2.3. Maßgeblichkeitsprinzip
2.4. Steuerbilanzpolitik
2.4.1. Definition der Steuerbilanzpolitik
2.4.2. Effekte der Steuerbilanzpolitik
2.4.3. Strategien der Steuerbilanzpolitik
2.4.3.1. Gewinnnachverlagerung
2.4.3.2. Gewinnnivellierung
2.4.3.3. Gewinnvorverlagerung
2.4.4. Modelle und Verfahren der Steuerbilanzplanung
2.4.4.1. Steuerbarwertminimierung nach Marettek
2.4.4.2. Gewinnegalisierung nach Vogt
2.4.4.3. Nettokapitalwertmaximierung nach Heigl
3. Aktionsparameter der Steuerbilanzpolitik
3.1. Einteilung Aktionsparameter
3.2. Aktionsparameter der Steuerbilanzpolitik
3.2.1. Bilanzierungswahlrechte
3.2.1.1. Aktivierung eines Disagios
3.2.1.2. Bildung steuerfreier Rücklagen
3.2.1.2.1. Reinvestitionsrücklage
3.2.1.2.2. Umwandlungsrücklage
3.2.1.2.3. Städtebauförderungsrücklage
3.2.1.2.4. Zuschussrücklage
3.2.1.2.5. Rücklage für Ersatzbeschaffung
3.2.1.3. Aktivierung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
3.2.2. Bewertungswahlrechte
3.2.2.1. Degressive Abschreibung
3.2.2.2. Übergang degressiver zu linearer Abschreibung
3.2.2.3. Abschreibung nach Maßgabe der Leistung
3.2.2.4. Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung
3.2.2.5. Abschreibungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs
3.2.2.6. Erhöhte Absetzungen
3.2.2.7. Sonderabschreibungen
3.2.2.8. Teilwertabschreibungen
3.2.2.9. Investitionsabzugsbeträge
3.2.2.10. Festbewertung der Vorräte
3.2.2.11. Gruppenbewertung
3.2.2.12. Bildung von Bewertungseinheiten
3.2.2.13. Anschaffungskosten
3.2.2.14. Herstellungskosten
3.2.3. Ermessensspielräume
3.2.3.1. Rückstellungen
3.2.3.1.1. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
3.2.3.1.2. Pensionsrückstellungen
3.2.3.1.3. Steuerrückstellungen
3.2.3.1.4. Rückstellung für Schutzrechtsverletzungen
3.2.3.1.5. Rückstellung für Jubiläumszuwendungen
3.2.3.1.6. Rückstellungen für Garantieverpflichtungen
3.2.3.1.7. Rückstellung für Abschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten
3.2.3.2. Gewillkürtes Betriebsvermögen
3.2.3.3. Schätzung der Nutzungsdauer
3.2.3.4. Feststellung einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
3.2.3.5. Höhe des Teilwerts
3.2.3.6. Höhe des Geschäfts- und Firmenwerts
3.2.3.7. Festlegung angemessene Teile Gemeinkosten
3.2.3.8. Abgrenzung Erhaltungsaufwendungen und nachträgliche Anschaffungskosten
3.2.3.9. Werthaltigkeitseinstufung von Forderungen
3.2.3.10. Pauschalwertberichtigung von Forderungen
4. Gezielter Einsatz und Planung der Aktionsparameter
4.1. Planung der Steuerbilanzpolitik
4.2. Verfahren der Optimierung der Steuerbilanzpolitik
4.3. Einsatz von Aktionsparametern bei Gewinnnachverlagerung
4.4. Einsatz von Aktionsparametern bei Gewinnnivellierung
4.5. Einsatz von Aktionsparametern bei Gewinnvorverlagerung
5. Zusammenfassung und Ausblick
5.1. Zusammenfassung
5.2. Quo vadis „Steuerbilanzpolitik“?
Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten der aktiven Steuerbilanzpolitik nach dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit. Das primäre Ziel besteht darin, darzustellen, wie Unternehmen durch den gezielten Einsatz von Aktionsparametern – insbesondere Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten sowie Ermessensspielräumen – ihre steuerliche Gewinnermittlung beeinflussen können, um Steuerbelastungen aktiv zu planen und zu optimieren.
3.2.1.2.1. Reinvestitionsrücklage
Unter den in §6b EStG beschriebenen Voraussetzungen wird es Steuerpflichtigen möglich, durch Veräußerung von Wirtschaftsgütern aufgedeckte, stille Reserven nicht der Besteuerung zu unterwerfen. Die aufgedeckten, stillen Reserven dürfen unter genau vorgegebenen Voraussetzungen auf bestimmte Wirtschaftsgüter übertragen werden. Welche Steuerpflichtige die Möglichkeit haben, eine Reinvestitionsrücklage zu bilden, ergibt sich aus §6b Abs. 4 Satz 1 EStG. Demnach gilt diese Vorschrift für Steuerpflichtige, die Ihren Gewinn nach §4 Abs. 1 oder §5 EStG ermitteln. Das heißt, sie gilt für buchführungspflichtige Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften.
Eine weitere Voraussetzung nach §6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG ist, dass die veräußerten Wirtschaftsgüter im Zeitpunkt der Veräußerung ununterbrochen 6 Jahre zum Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen gehört haben. Nach §6 Abs. 1 Satz 1 EStG muss ein Steuerpflichtiger gewisse begünstigte Wirtschaftsgüter veräußern und kann dann, bei im Wirtschaftsjahr der Veräußerung oder bei im vorangegangenen Wirtschaftsjahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern, einen Betrag in Höhe bis zu des bei der Veräußerung entstandenen Gewinns abziehen. Gemäß §6b Abs. 1 Satz 1 EStG gehören zu den veräußerbaren Wirtschaftsgütern Grund und Boden, Grund und Boden mit Aufwuchs, Gebäude oder Binnenschiffe.
Entsprechend ist der Abzug des Betrages gemäß §6b Abs. 1 Satz 2 EStG nur bei folgenden Wirtschaftsgütern möglich:
- Grund und Boden, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden entstanden ist
- Grund und Boden mit Aufwuchs, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Grund und Boden mit Aufwuchs entstanden ist
- Gebäude, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Gebäuden entstanden ist
- Binnenschiffe, soweit der Gewinn bei der Veräußerung von Binnenschiffen entstanden ist
Der Gewinn aus der Veräußerung errechnet sich aus der Gegenüberstellung des Veräußerungserlöses und des Buchwertes zum Zeitpunkt der Veräußerung. Das bedeutet, dass bei abnutzbaren Anlagegütern eine Abschreibung nach §7 EStG bis zum Bilanzstichtag vorgenommen werden muss. Zudem sind die Wertaufholungsvorschriften gemäß §§6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und 7 Abs. 1 Satz. 7 HS 2 EStG zu beachten. Der Steuerpflichtige kann den Abzug im Jahr der Veräußerung des Wirtschaftsgutes vornehmen oder im folgenden Wirtschaftsjahr.
1. Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Steuerbilanzpolitik ein, erläutert deren Ursprung und Bedeutung seit dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit und skizziert den Aufbau der Masterarbeit.
2. Grundlagen der Steuerbilanz: Dieses Kapitel definiert die Steuerbilanz, beleuchtet die steuerliche Buchführungspflicht und das Maßgeblichkeitsprinzip sowie die wichtigsten Strategien und Modelle der Steuerbilanzplanung.
3. Aktionsparameter der Steuerbilanzpolitik: Das Kapitel bietet eine detaillierte systematische Analyse der steuerbilanzpolitischen Aktionsparameter, unterteilt in Bilanzierungswahlrechte, Bewertungswahlrechte und Ermessensspielräume.
4. Gezielter Einsatz und Planung der Aktionsparameter: Hier werden Verfahren zur Planung und Optimierung der Steuerbilanzpolitik sowie der konkrete Einsatz der Instrumente zur Gewinnnachverlagerung, -nivellierung und -vorverlagerung beschrieben.
5. Zusammenfassung und Ausblick: Das Abschlusskapitel fasst die wesentlichen Ergebnisse zusammen und reflektiert die Zukunft der Steuerbilanz vor dem Hintergrund zunehmender Standardisierung und europäischer Einflussnahme.
Steuerbilanzpolitik, Aktionsparameter, Steuerbilanz, Gewinnermittlung, Bilanzierungswahlrechte, Bewertungswahlrechte, Ermessensspielräume, Steuerstundung, Gewinnnachverlagerung, Gewinnnivellierung, Gewinnvorverlagerung, Maßgeblichkeitsprinzip, Steuerplanung, Steuerbelastung, Rückstellungen.
Die Arbeit behandelt die Möglichkeiten und Grenzen der aktiven Gestaltung von Steuerbilanzen durch Unternehmen im Rahmen der geltenden deutschen Gesetze.
Im Mittelpunkt stehen die systematische Erfassung von Wahlrechten und Ermessensspielräumen sowie deren gezielter Einsatz zur Steuerung des steuerpflichtigen Gewinns.
Ziel ist es zu zeigen, wie Steuerpflichtige nach der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit eigenständig Steuerbilanzpolitik betreiben können, um die Steuerbelastung über den Planungszeitraum zu optimieren.
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse der bestehenden betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sowie auf eine detaillierte Auswertung gesetzlicher Regelungen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung.
Der Hauptteil gliedert sich in eine systematische Einteilung der Aktionsparameter (Wahlrechte, Ermessensspielräume) und deren praktische Anwendung in Planungsmodellen zur Gewinnsteuerung.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Steuerbilanzpolitik, Aktionsparameter, Bilanzierungswahlrechte, Ermessensspielräume und Steuerplanung zusammenfassen.
Das BilMoG ist zentral, da es durch die Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit erst die notwendige Freiheit schuf, Steuerbilanzen unabhängig von der Handelsbilanz zu gestalten.
Die Wahl der Strategie beeinflusst maßgeblich den Steuerbarwert und die Liquidität des Unternehmens; sie ist zudem abhängig von steuerlichen Rahmenbedingungen wie Progressionsstufen oder Investitionsanreizen.
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