Diplomarbeit, 2003
70 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
2 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht im deutschen Bilanzrecht
2.1 Zielsetzung der Rechnungslegung
2.2 Einfluss der Bilanztheorien auf die Aktivierungsfähigkeit und die Aktivierungspflicht im deutschen Bilanzrecht
2.3 Einfluss der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung auf die Aktivierungsfähigkeit und die Aktivierungspflicht im deutschen Bilanzrecht
2.4 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht im deutschen Bilanzrecht
2.4.1 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht nach dem Handelsrecht
2.4.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.4.1.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.4.2 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht nach dem Bilanzsteuerrecht
2.4.2.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
2.4.2.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
2.4.3 Vermögenszugehörigkeit als Kriterium der Aktivierbarkeit
2.4.4 Vergleich der Begriffe Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut
3 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht nach dem Regelwerk des IASB
3.1 Zielsetzung und Grundsätze der Rechnungslegung
3.2 Einfluss der Bilanztheorien auf die Aktivierungsfähigkeit und die Aktivierungspflicht nach dem Regelwerk des IASB
3.3 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht nach dem Regelwerk des IASB
3.3.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
3.3.2 Konkrete Aktivierungsfähigkeit
3.4 Vermögenszugehörigkeit als Kriterium der Aktivierung
3.5 Vergleich der Begriffe Vermögenswert, Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut
4 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht von Mietereinbauten
4.1 Definition Mietereinbauten
4.2 Bilanzierung von Mietereinbauten im deutschen Bilanzrecht
4.2.1 Bilanzierung von Mietereinbauten als Vermögensgegenstand
4.2.2 Bilanzierung von Mietereinbauten als Wirtschaftsgut
4.3 Bilanzierung von Mietereinbauten nach dem Regelwerk des IASB
4.4 Vergleich der Bilanzierungsfähigkeit von Mietereinbauten im deutschen Bilanzrecht und nach dem Regelwerk des IASB
5 Zusammenfassung
Die vorliegende Diplomarbeit analysiert die Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht von Gegenständen im deutschen Bilanzrecht und nach den internationalen Standards des IASB. Das primäre Ziel ist es, die unterschiedlichen Bilanzierungskonzepte gegenüberzustellen und diese an einem konkreten, praxisrelevanten Beispiel – den Mietereinbauten – zu prüfen, um die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Zurechnung und Aktivierung herauszuarbeiten.
2.4.1.1 Abstrakte Aktivierungsfähigkeit
Wie im vorhergehenden Abschnitt erläutert wurde, existiert keine Legaldefinition über den Grundsatz der Aktivierung. Nach h. M. ist die Herleitung der Definitionskriterien eines Vermögensgegenstandes mit der Untersuchung auf abstrakte Aktivierungsfähigkeit gleichzusetzen. Wenn ein Gut als Vermögensgegenstand geeignet ist, so ist es abstrakt aktivierungsfähig und kann dem Grunde nach in der Bilanz angesetzt werden.
Unter einem Vermögensgegenstand werden nicht nur Sachen und Rechte verstanden, sondern auch rein wirtschaftliche Werte, wie EDV-Programme oder Know-How. Aus § 242 Abs. 1 HGB, der die Bilanz als Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden des Kaufmanns definiert und damit dem Grundgedanken der statischen Bilanzauffassung folgt, lässt sich nach h. M. ableiten, dass die Vermögensgegenstände als Potential zur Deckung der Schulden dienen sollen. Da verschiedene Annahmen über den Bilanzierungszweck und über die Interpretation der Auslegung der GoB bestehen, haben sich im Schrifttum verschiedene Kriterien für eine abstrakte Aktivierungsfähigkeit entwickelt. Zu unterscheiden sind dabei:
die selbständige Verkehrsfähigkeit,
die selbständige Verwertbarkeit sowie
die Einzelvollstreckbarkeit.
Die Reihenfolge der Kriterien ist chronologisch geordnet und die Kritik an dem einen Kriterium bedeutete jeweils den Ausgangspunkt für die Entwicklung des nächsten Kriteriums. Die selbständige Verkehrsfähigkeit wurde als erstes Kriterium im Schrifttum entwickelt. Danach kann ein Gut nur dann als Vermögensgegenstand bezeichnet werden, wenn es einzeln übertragbar ist.
1 Einleitung: Hinführung zum Thema, Erläuterung der Bedeutung der IASB-Standards und Zielsetzung der Arbeit.
2 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht im deutschen Bilanzrecht: Detaillierte Untersuchung der Ziele und Kriterien der Aktivierung nach HGB und Bilanzsteuerrecht.
3 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht nach dem Regelwerk des IASB: Darstellung des Rahmenkonzepts und der Ansatzkriterien für Vermögenswerte nach IASB-Regeln.
4 Aktivierungsfähigkeit und Aktivierungspflicht von Mietereinbauten: Anwendung der theoretischen Grundlagen auf das Praxisbeispiel der Mietereinbauten unter Berücksichtigung verschiedener Einbauformen.
5 Zusammenfassung: Resümee der Ergebnisse und abschließende Gegenüberstellung der Erkenntnisse.
Aktivierungsfähigkeit, Aktivierungspflicht, HGB, IASB, Bilanzrecht, Steuerbilanz, Vermögensgegenstand, Wirtschaftsgut, Mietereinbauten, Bilanztheorien, wirtschaftliches Eigentum, Schuldendeckungspotential, Rechnungslegung, Bewertbarkeit, Verwertbarkeit.
Die Arbeit untersucht die Kriterien für den Ansatz von Vermögenswerten in der Bilanz nach verschiedenen Regelwerken und wendet diese Erkenntnisse auf den Sonderfall von Mietereinbauten an.
Im Zentrum stehen die Konzepte der Aktivierungsfähigkeit, die Bedeutung des wirtschaftlichen Eigentums sowie die Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Ansatzvorschriften.
Ziel ist eine problemorientierte Analyse, die aufzeigt, unter welchen Bedingungen Mietereinbauten aktiviert werden müssen oder dürfen, um eine korrekte Abbildung der Vermögenslage zu gewährleisten.
Es wird eine rechtsvergleichende und bilanztheoretische Analyse durchgeführt, die geltende Gesetzestexte, Standards und Rechtsprechung in den Kontext bilanztheoretischer Ansätze stellt.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung der Aktivierung nach deutschem Recht und IASB sowie eine praktische Anwendung auf Mietereinbauten (Scheinbestandteile, Betriebsvorrichtungen).
Kernbegriffe sind Aktivierungsfähigkeit, Mietereinbauten, HGB, IASB, Bilanzsteuerrecht und wirtschaftliches Eigentum.
Die Aktivierung hängt davon ab, ob die Einbauten als Scheinbestandteil oder Betriebsvorrichtung gelten oder ob der Mieter eine gesicherte Rechtsposition innehat, die eine Verwertung ermöglicht.
Das IASB fokussiert stärker auf die Verfügungsmacht über den künftigen wirtschaftlichen Nutzen, was die Bilanzierung von Mietereinbauten unter die Regeln für Leasingverhältnisse oder immaterielle Vermögenswerte stellt.
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