Bachelorarbeit, 2014
52 Seiten, Note: 2,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Sport als abhängige Arbeit
I. Arbeitsverhältnis
II. Arbeitgeber
III. Arbeitnehmer
a) Sport als Kunst
b) Differenzierung zwischen Spitzen- und Durchschnittssportlern
c) Sportler als Mitunternehmer
d) Unternehmer mangels persönlicher Abhängigkeit
IV. Zwischenergebnis
V. Lizenzspieler
VI. Amateur
VII. Vertragsspieler
C. Befristetes Arbeitsverhältnis
I. Anwendbarkeit des TzBfG
II. § 14 I TzBfG
III. Form der Befristung
D. Befristung mit Sachgrund gemäß § 14 I TzBfG
I. Branchenüblichkeit der Befristung
II. Erhöhter Bedarf und Vertretung gemäß § 14 I 2 Nr.1 und Nr.3 TzBfG
III. Erstanstellung/ Anschluss an eine Ausbildung § 14 I 2 Nr.2 TzBfG
IV. Eigenart der Arbeitsleistung gemäß § 14 I 2 Nr.4 TzBfG
1. Abwechslungsbedürfnis des Publikums
2. Innovations- und Novellierungsinteresse
3. Verschleißtatbestand
V. Befristung zu Erprobungszwecken gemäß § 14 I 2 Nr.5 TzBfG
VI. Wunsch des Arbeitnehmers gemäß § 14 I 2 Nr.6 TzBfG
VII. Befristung von Haushaltsmitteln § 14 I 2 Nr.7 TzBfG
VIII. Zwischenergebnis
IX. Länge der Befristung
E. Befristung ohne Sachgrund § 14 II TzBfG
F. Rechtsfolgen der Befristung
I. Wirksamkeit der Befristung
II. Unwirksame Befristung
G. Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis
H. Ergebnis / Fazit
Die Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit der Befristung von Lizenzspielerverträgen im Profifußball unter besonderer Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Sachgründe nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Die zentrale Forschungsfrage ist, ob die in der Praxis verbreiteten befristeten Verträge im Profifußball vor dem Hintergrund der geltenden Gesetzeslage und Rechtsprechung tatsächlich sachlich gerechtfertigt sind.
I. Arbeitsverhältnis
Bevor die Überprüfung der Begrifflichkeiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgenommen werden kann, muss zunächst definiert werden, was ein Arbeitsverhältnis ist. § 611 BGB, der lediglich den Typus des Dienstvertrags regelt, bildet die Grundlage des Arbeitsvertrags, welcher wiederum ein Unterfall des Dienstvertrags nach § 611 BGB ist. § 611 I BGB enthält. Die Anspruchsnorm für die Erfüllung des Leistungsversprechens, das durch den Dienstvertrag zwischen den Parteien verbindlich wird besagt, dass derjenige, der Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste und der jeweils andere zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet wird.
Die Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich aus § 611 BGB. Bei der Verpflichtung eines Lizenzspielers zu einer Sportleistung handelt es sich grundsätzlich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Der Lizenzspieler schuldet damit sportliche Tätigkeit, aber keinen bestimmten Erfolg, wie z.B. Aufstieg in eine höhere Spielklasse oder gar die deutsche Meisterschaft. Damit ein Arbeitsverhältnis zustande kommt, benötigt es einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer, da der Arbeitsvertrag ein synallagmatischer Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist. An dieser Stelle gilt es zunächst zu klären, wer im Profifußball als Arbeitgeber und wer als Arbeitnehmer in Betracht kommt.
A. Einleitung: Hinführung zum Thema und Erläuterung der zunehmenden Bedeutung des Arbeitsrechts im Profifußball.
B. Sport als abhängige Arbeit: Diskussion des Arbeitnehmerstatus von Fußballspielern sowie Abgrenzung zu anderen Tätigkeitsformen wie Selbstständigkeit oder Mitunternehmertum.
C. Befristetes Arbeitsverhältnis: Darstellung der Anwendbarkeit des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) auf Arbeitsverträge im Profifußball.
D. Befristung mit Sachgrund gemäß § 14 I TzBfG: Detaillierte Untersuchung der verschiedenen Sachgründe, die eine Befristung im Lizenzfußball rechtfertigen könnten.
E. Befristung ohne Sachgrund § 14 II TzBfG: Analyse der Möglichkeiten und Grenzen für sachgrundlose Befristungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
F. Rechtsfolgen der Befristung: Erläuterung der Wirkungen einer (un)wirksamen Befristung und der Kündigungsregelungen.
G. Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis: Betrachtung von Verträgen, die bei Eintritt eines zukünftigen Ereignisses enden, wie z.B. bei einem Abstieg.
H. Ergebnis / Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Befristungsmöglichkeiten und Herausarbeitung der sportökonomischen Hintergründe.
Profifußball, Lizenzspieler, Arbeitsverhältnis, Befristung, TzBfG, Sachgrund, Arbeitnehmer, Direktionsrecht, Verschleißtatbestand, Vertragslaufzeit, Sportrecht, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz, Transfer, Berufsfußball
Die Arbeit befasst sich mit der arbeitsrechtlichen Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge für Lizenzspieler im deutschen Profifußball.
Im Fokus stehen die Abgrenzung der Arbeitnehmereigenschaft, die Analyse gesetzlicher Befristungsgründe und die Rechtsprechung zu Arbeitsverhältnissen im Sport.
Das Ziel ist zu klären, unter welchen Bedingungen und mit welchen sachlichen Gründen Vereine befristete Arbeitsverträge mit Spielern rechtswirksam schließen können.
Die Arbeit nutzt die juristische Literaturanalyse und wertet einschlägige Rechtsprechung sowie gesetzliche Grundlagen aus.
Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Sachgründe des § 14 TzBfG auf ihre Anwendbarkeit im Profifußball sowie die Rechtsfolgen bei unwirksamen Befristungen.
Schlüsselwörter sind insbesondere Lizenzspieler, Befristung, TzBfG, Profifußball und Arbeitnehmereigenschaft.
Da Fußballvereine, anders als Theaterbühnen, ihre Flexibilität im Personaleinsatz nicht auf das Grundrecht der Kunstfreiheit stützen können, wird dieser Grund weitgehend verneint.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass der Verschleißtatbestand für Lizenzspieler verneint werden muss, da diese primär für ihre eigene individuelle Leistung verantwortlich sind, anders als Trainer, deren Leistung direkt von der Führung des Teams abhängt.
Der Wunsch des Spielers nach einer Befristung wird als zulässiger Sachgrund anerkannt, da Spieler oft keine langfristige Bindung wünschen, um ihre Chancen auf einen später höher dotierten Vertrag zu wahren.
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