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Bachelorarbeit, 2014
53 Seiten, Note: 1.3
Anhangsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Die IFRS Foundation
2.1. Zielsetzung der IFRS Foundation
2.2. Aufbau der IFRS Foundation und ihrer Gremien
2.3. Sonderstellung der EFRAG durch den EU-Endorsement Prozess
3. Die Fortentwicklung der IFRS
3.1. Der IASB als Entwickler von IFRS Standards
3.2. Die User der IFRS
3.3. Der Due Process des IASB
3.4. Lobbying bei der Standardentwicklung und der IFRS Foundation
3.5. Mögliche Lobbymethoden eines IFRS und der IFRS Foundation
4. Analysten als Nutzergruppe der IFRS
4.1. Der Kapitalmarkt, Rechnungslegung und Analysten
4.2. Tätigkeit der Finanzanalysten am Kapitalmarkt
4.3. Rolle der Finanzanalysten am Kapitalmarkt
5. Die Rolle der Analysten bei der IFRS Fortentwicklung
5.1. Wissenschaftliche Untersuchungen zur User-Preparer Imbalance
5.2. Forschungsstand zur Einflussnahme von Analysten und Investoren
5.3. Forschung zu den Gründen erhöhter Partizipation der Ersteller
5.4. Theoretische Gründe für die Teilnahme von Analysten / Usern
5.5. Forschung zu den Gründen der geringen Analysten / User Teilnahme .
6. Kritische Würdigung wissenschaftlicher Studien
7. Anekdotische Evidenz
8. Zusammenfassung
9. Anhang
10. Literaturverzeichnis
Anhang 1: Abbildungen
Anhang 2: Die Gremien der IFRS Foundation
Anhang 3: Die Entwicklungsschritte eines Standards
Anhang 4: Auflistung sich ergebender Lobbymethoden
Anhang 5: Mitglieder in den Gremien der IFRS Foundation
Abbildung 1: „Unsere Struktur”, aus IFRS Foundation Who We Are 2013
Abbildung 2: „Entwicklungsprozess eines Standards”, aus Aschfalk-Evertz 2011
Abbildung 3: „The black box of accounting standard setting”, aus Cortese, Irvine 2011
Abbildung 4: „Financial and information flows in a capital market economy”, aus Healy, Palepu 2001
Abbildung 5: „An explanatory theory of users’ participation in the Canadian standard-setting process”, aus Durocher et al. 2007
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die International Financial Reporting Standards werden mittlerweile in mehr als 100 Ländern von kapitalmarktorientierten Unternehmen angewandt.1 Entwickelt werden die IFRS innerhalb der privaten non-profit IFRS Foundation vom IASB.2 Das Hauptziel ist die Entwicklung eines hochqualitativen, global akzeptierten Standards, der Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern hilft, ökonomi- sche Entscheidungen zu treffen.3 Investoren und andere User von Financial Statements, wie z.B. Analysten, gelten als Hauptadressaten der IFRS.4 Als private Organisation ohne Gesetzgebungsbefugnis oder staatlicher Legitimation ist es für die Legitimität der IFRS Foundation und deren Standards wichtig, eine möglichst weitreichende Partizipation ihrer Stakeholder bei der Entwicklung und Verbesse- rung der IFRS zu erreichen.5 Für den Prozess zur Entwicklung eines IFRS (Due Process) wurde eigens ein Handbuch entwickelt sowie ein Komitee gegründet, welches dessen Einhaltung überwacht.6 Der Due Process sieht dabei das Einbrin- gen von Stakeholdern und deren Meinung an bestimmten Prozessstufen vor.7
Es ist vor diesem Hintergrund von großem Interesse, inwiefern die genannten Hauptadressaten der IFRS wie Investoren und andere User von Abschlüssen, z.B. Analysten, sich bei der Entwicklung eines Standards einbringen und mitgestalten, sodass die von ihnen benötigten Informationen durch IFRS Abschlüsse vermittelt werden. Im Folgenden wird mit Fokus auf die Usergruppe der Analysten unter- sucht, inwieweit dies zutrifft, d.h. diese einen Beitrag zur (Fort-)Entwicklung der IFRS leisten. Dabei wird auch auf deren generelle Rolle und Tätigkeit am Kapi- talmarkt eingegangen.
Die Arbeit gliedert sich wie folgt: Es wird kurz die Zielsetzung und der Aufbau der IFRS Foundation näher beleuchtet. Anschließend werden sich ergebende Einflussmöglichkeiten aufgezeigt. Im 4. Teil wird auf die Rolle der Analysten am Kapitalmarkt eingegangen und in Teil 5 werden die Motive für eine starke oder schwächere Teilnahme der Ersteller und Nutzer von Bilanzen näher untersucht. Anschließend erfolgt eine kritische Würdigung einschlägiger Studien. Teil 7 beinhaltet anekdotische Evidenzen einzelner Analysten und deren Mitarbeiter. Teil 8 fasst alle wesentlichen Punkte nochmals zusammen und zeigt Ideen in Bezug auf weitere mögliche Forschung auf.
Die Ziele eines internationalen Rechnungslegungskonzeptes mit möglichst weit- reichender Anwendung sind mannigfaltig. In erster Linie soll die Vergleichbarkeit und Transparenz der Abschlüsse verschiedener, internationaler Unternehmen erhöht werden. Dies kann zu einer Senkung von Informations- und Transaktions- kosten führen und den Kapitaltransfer erleichtern.8 Darüber hinaus soll es den Adressaten der Rechnungslegung wie Eigenkapitalgeber, Investoren, Analysten, Geschäftspartner und Arbeitnehmer helfen, ökonomische Entscheidungen zu treffen. Auf Basis dieser Informationen sollen Ressourcen besser allokiert wer- den,9 indem ASIV bzw. Informationsrisiken zwischen Unternehmen und Investo- ren verringert werden.10 Laut Theorie könnten des Weiteren aufgrund der besseren Vergleichbarkeit negative Informationsexternalitäten vermieden werden und durch eine erhöhte Transparenz sollen Manager eher gezwungen sein, im Interesse der Anteilseigner zu agieren.11 Durch die empirische Forschung ist jedoch nicht abschließend geklärt, dass „higher quality“ Standards wie IFRS oder U.S. GAAP automatisch zu einer höheren Qualität der damit erstellten Abschlüsse führen, schlussendlich Kapitalkosten für Firmen sinken und die Liquidität der Märkte steigt. Die Qualität der Abschlüsse hängt neben dem Rahmenkonzept auch von anderen wichtigen Faktoren, wie z.B. dem Enforcement oder den Anreizen zur Berichterstattung ab.12
„The interest of the investor will always remain the main focus of accounting standard setting. […].”13 - Hans Hoogervorst Das Zitat des Vorsitzenden des IASB unterstreicht die Zielsetzung der IFRS Foundation. Im Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen14 und im IASB Framework 201015, welches das Rahmenkonzept teilweise schon ersetzt, wird als Hauptziel eines Abschlusses die Vermittlung von entscheidungs- relevanten Informationen (Decision Usefulness) für (potenzielle) Investoren und andere User genannt. Im älteren Konzept wird des Weiteren angenommen, dass Informationen, die für Investoren nützlich sind, auch den Ansprüchen anderer Adressaten von Jahresabschlüssen genügen bzw. einige Informationsbedürfnisse allen Nutzergruppen gemein sind.16 Durch ihren Zugriff auf Insiderinformationen hängen Firmeninterne weniger stark von der externen Rechnungslegung ab. Der generelle Zweck von Jahresabschlüssen soll nach der Nützlichkeit für externe User und deren Entscheidungen bewertet werden.17 Ein weiteres wesentliches Prinzip der IFRS ist die durch die vermittelten Informationen ermöglichte Über- wachung des Managements (Stewardship Function) durch Investoren.18
Die Satzung der IFRS Foundation beinhaltet alle Details der jeweiligen Gremien, z.B. hinsichtlich der Häufigkeit ihrer Treffen, der Qualifikation und Anzahl der Mitglieder. Die Basis der Organisation sind die Treuhänder der IFRS Foundation und der Standardsetzer IASB. Das IFRS Advisory Council wirkt unterstützend für die beiden genannten Gremien, um die Ansichten verschiedenster Stakeholder zu berücksichtigen. Das IFRS IC ist für die Interpretation der IASB Standards ver- antwortlich und das Monitoring Board übernimmt eine Überwachungsfunktion der Treuhänder ein.19 ( siehe Abb. 1) Zusätzlich kann, allerdings über den Fokus der Arbeit hinaus, im Anhang eine detailliertere Beschreibung der Gremien der IFRS Foundation eingesehen werden.
Nach Ansicht von KÖNIGSGRUBER 2009, hat sich die EU 2002 mit der IAS- Verordnung 1606/2002 der „Standardsetzung des IASB unterworfen“.20 Laut der Verordnung müssen die IFRS allerdings „ dem europäischen öffentlichen Interes- se entsprechen.“ und Firmen darf dadurch kein Wettbewerbsnachteil entstehen.21 Der IASB besitzt keine legislative Kompetenz zur Durchsetzung der Standards. Hierdurch kommt der Europäischen Kommission (EC) eine besondere Bedeutung zu.22 Die EFRAG ist ein privatrechtliches Gremium, das aus Wirtschaftsvertretern besteht und der EC Ratschläge zur Übernahme der IFRS in EU-Recht erteilt. Sie ist kein Bestandteil der IFRS Foundation aber wesentlich am Endorsement Pro- cess beteiligt.23 Neben der Arbeit mit nationalen Standardsettern beteiligt sich die EFRAG direkt bei der Standardentwicklung, z.B. indem sie Comment Letters verfasst oder sich EFRAG Mitglieder mit Mitgliedern des IASB treffen.24 Die EFRAG-Mitglieder sind überwiegend Wirtschaftsprüfer und lediglich ein User ist vertreten.25 Interessant ist die Aussage von FLECKNER 2008, dass, sofern die Poli- tik beteiligt ist, es wesentlich einfacher sei, etwas zu unterbinden als etwas zu ermöglichen und von daher es vielleicht einfacher wäre, die EC als politische Institution mit Lobbyarbeit zu beeinflussen, um einen Standard nicht zu überneh- men, wie zum Beispiel die SEC als ein Regulierer, sodass diese einen Standard zurückweist.26 Beispiele aus der näheren Vergangenheit für eine mögliche starke Lobbyarbeit auf Ebene der EU könnte der IAS 39 oder der IFRIC 3 sein.27 Laut Studien soll das IASB (das IASC bei KWOK, SHARP 2005) aber nicht sensitiv auf die Regulierer hören, selbst wenn das Endorsement davon abhängt.28 Zudem könnte die EFRAG durch ihre Rolle schon vorab abweichende Meinungen der EU, der Mitgliedstaaten oder Organisationen vor einem endgültigen Standard einfließen lassen, um die Wahrscheinlichkeit einer Übernahme ohne Änderung im EU-Endorsement Prozess zu vergrößern.
Der IASB erhebt den Anspruch Standards für die “world’s capital markets” zu setzen. Dass die IFRS in mittlerweile mehr als 100 Ländern angewandt werden, bestätigt in gewissen Maßen einen Erfolg.29 Im Vergleich zu nationalen Standard- setzern sind die Rahmenbedingungen, in denen der IASB agiert, allein aufgrund der größeren Anzahl an Interessengruppen, wesentlich komplexer.30 Deren Teil- nahme ist überdies ein Kernelement der Legitimität des IASB und dient dazu, mögliche Reaktionen der Stakeholder und stark differierende Meinungen abschät- zen zu können.31 Der IASB soll sich der Bedeutung der Partizipation bewusst sein und betonte dies auch in Veröffentlichungen.32 Einige Maßnahmen zur Erhöhung der Teilnahme wurden bereits unternommen, um letztendlich zu erreichen, dass Länder die Standards ohne große Änderungen übernehmen. In dieser Hinsicht stellt der Due Process wahrscheinlich die größte Unternehmung dar, da der Vor- gänger des IASB, der IASC, diesen nicht im selben Maße besaß. Durch diesen möglichst umfassenden Prozess sollen sich alle Interessengruppen einbringen können (throughput legitimacy). Ebenfalls soll elementar sein, wie gut der IASB das Ziel erreicht, einen global akzeptierten, hochqualitativen Standard zu entwi- ckeln (technical competence, output legitimacy).33 Weitere Maßnahmen umfassen z.B. die Zweidrittelmehrheit bei Abstimmungen und die Verlängerung der Kon- sultationszeit für das Feedback nationaler Standardsetzer. Mit der Übernahme des Due Process in die Verfassung könnte zusätzlich die Legitimität durch glaubwür- diges ‘‘self-commitment’’ verstärkt worden sein.34 Der IASB wird vom ONE WORLD TRUST THINK TANK 2007 als die beste transnationale Organisation bzgl. Stakeholder Engagement unter den mächtigsten 30 globalen Organisationen ange- sehen und auch die Investorenseite bescheinigt gemachte Fortschritte. Dennoch sollten einige Kritikpunkte im Auge behalten werden.35
Als Stakeholder einer Organisation wie der IFRS Foundation mit weitreichenden Konsequenzen ihrer Standards kommen einige Gruppen in Frage. FREEMAN, REED 1983 definieren als Stakeholder jegliche Gruppe oder Individuen, die entweder die Zielerreichung einer Organisation beeinflussen oder durch die Zielerreichung beeinflusst werden.36 Der IASB benennt im IASB Framework 2001, welches noch vom IASC aufgestellt wurde, folgende Gruppen als User, die die Abschlüsse nutzen, um ihre verschiedenen Informationsbedürfnisse zu decken: derzeitige und potenzielle Investoren, deren Berater, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten und andere Gläubiger, Kunden, Regierungen und ihre Institutionen sowie die Öffent- lichkeit.37 Analysten werden nicht ausdrücklich aufgezählt, allerdings könnten sie unter die Kategorie Berater fallen und laut LARSON 2007 sind Analysten eine der traditionellen Usergruppen.38 Das IASC führte Finanzanalysten als Stakeholder im Due Process ehemals noch separat auf.39 Autoren empirischer Studien nehmen je nach Kontext etwas abweichende Einteilungen vor.40 Besondere Bedeutung der Nutzer bzw. Investoren kommt ihnen auch zu, da die SEC betonte, dass ein Kern- punkt der Akzeptanz der IFRS in den USA von der Nützlichkeit für U.S. Investo- ren abhängt.41
Der Due Process, ist ein normiertes sechsstufiges Verfahren, das im Due Process Handbook festgelegt ist. (s.a. Abb. 2) Es ähnelt stark dem Verfahren anderer Stan- dardsetzer, insbesonders dem des FASB.42 Die weltweite Beteiligung und Mitwir- kung von Organisationen und Einzelpersonen, z.B. der Preparer, Auditor und User an bestimmten Stellen ist vorgesehen, um eine möglichst breite internationa- le Beteiligung und Unabhängigkeit der Regeln zu gewährleisten. Der Prozess wird als elementar betrachtet, um final als privater Standardsetzer Akzeptanz/ Legitimi- tät zu erhalten.43 Über den Schwerpunkt der Arbeit hinaus kann im Anhang eine detaillierte Beschreibung der Gremien der IFRS Foundation eingesehen werden.
Lobbying beim IASB bedeutet wertfrei ausgedrückt die Teilnahme am Due Pro- cess, z.B. über das Einsenden einer Stellungnahme.44 Eine breite Definition wäre, alle Aktivitäten, die Interessengruppen unternehmen um die IFRS Foundation zu beeinflussen, als Lobbying zu bezeichnen.45
Besonders in Bereichen wie der Rechnungslegung könnte angenommen werden, dass Politiker nicht über das notwendige Wissen verfügen, um komplexe Sach- verhalte der Rechnungslegung in Standards abzubilden. Daher sind Regierungen auf Informationen und Unterstützung von außen angewiesen oder verlassen sich auf private Institutionen wie die IFRS Foundation.46 Diese wünscht wiederum aus Gründen, wie in den vorhergehenden Teilen der Arbeit aufgeführt, die Teilnahme von Stakeholdern, um deren Bedürfnissen gerecht zu werden, als pluralistisch, rational sowie objektiv betrachtet zu werden und um Legitimität als privater Stan- dardsetzer zu erreichen.47 Andererseits um vom Fachwissen oder dem Zugang zu Informationen ihrer Stakeholder zu profitieren, die ein Standardsetzer nicht be- sitzt, wie z.B. bei sich ergebenden Schwierigkeiten in der Anwendung.48
Um eine sachgemäße Standardsetzung zu gewährleisten, sollte laut eines Autors der Prozess vom Einfluss autonomer Strukturen geschützt, unabhängig finanziert und selbständig verwaltet werden.49 Prinzipiell ist der IASB unabhängig von privatem oder staatlichem Einfluss organisiert, jedoch existiert das Board nicht in „einer eigenen Welt“, da jeder Standard Anwender und Nutzer hat. Zudem sollte bedacht werden, dass Teilnehmer auch eigennützige Ziele verfolgen oder durch individuelle Anreize motiviert sind, d.h. die IFRS möglichst zu ihren Gunsten beeinflussen möchten, um ökonomische und sonstige negative Konsequenzen eines Standard zu vermeiden.50 Die Standardsetzung ist immer auch in eine politi- sche Hierarchie eingebunden (siehe z.B. in der EU Teil 2.3), wodurch das Risiko politischer Intervention besteht, als auch die sich dadurch ergebenden Lobbymög- lichkeiten politischer Akteure.51 Ein mächtiges Instrument ist z.B. das Vetorecht des EU-Parlaments, um Standards ggf. abzulehnen. Zwar können die politischen Institutionen der EU das internationale IASB nicht unmittelbar in seiner Existenz bedrohen, allerdings soll laut FLECKNER 2008 ein möglicher finanzieller oder nationaler Einfluss niemals so signifikant sein als der durch den Endorsement Prozess der EU.52 Aufgrund des Vetorechts wäre es aus Sicht von Interessenten rational zu versuchen, auch politische Akteure zu beeinflussen, z.B. durch Bereitstellung von Informationen.53
Empirische Studien zur Untersuchung der Lobbying Aktivitäten erfolgen meist über die (Inhalts-)Analyse der eingesendeten Comment Letters an private Stan- dardsetzer bzw. an den IASB. Darüber hinaus werden Umfragen und Case Studies verwendet.54 Der Fokus auf Comment Letters resultiert aus mehreren Gründen. Sie sind zum einen öffentlich verfügbar, sollen zum anderen einen Einfluss auf einen finalen Standard haben55 und Studienergebnisse zeigen eine gewisse Korre- lation zwischen dem Einsenden von Comment Letters und anderen Lobbyaktivitä- ten.56 Ferner soll die formale Partizipation aufgrund der unabhängigeren IASB Mitglieder, verglichen mit denen des IASC, wichtiger geworden sein.57
Lobbying und der damit eventuell verbundene Einfluss von außen auf das Ender- gebnis ist sicherlich nicht immer beobachtbar, wie in einer Art Black Box (s. Abb. 3), z.B. durch verdecktes informelles Lobbying oder einer schlechten Transpa- renz. Diese Formen und deren Einfluss könnten eventuell stärker sein als formale Methoden.58 Ein Beispiel für Intransparenz beim IASB ist zum Beispiel die Auf- nahme und Ablehnung von Projekten im Due Process oder von Mitgliedern in Gremien, die ohne Begründungen erfolgen.59 Darüber hinaus stammt aktuell die Mehrheit der Finanzmittel des IASB aus freiwilligen Zuwendungen.60
Das IASB mag ein klares Ziel zur Einflussnahme sein, allerdings ist die For- schung zum Einfluss von Lobbyisten nicht eindeutig. Manche Resultate zeigen den Einfluss betroffener Branchen und Erstellern,61 vermuten erfolgreich ausgeübten
Druck durch die EC beim IAS 39 und IFRIC 3 oder erfolgte Zugeständnisse in der Vergangenheit, die wiederum gefährlich für die Unabhängigkeit des Standardsetzers seien.62 SAEMANN 1999 zeigt einen Einfluss von Usern, allerdings erfolgte die Studie wie SAEMANN 1995 nicht im Kontext des IASB.63 GINER, ACRE 2012 zeigen aktuell beim IFRS 2 keinen nachweisbaren Einfluss einer Gruppe.64 VAN LENT 1997 zeigt, dass eine Standardsetzung in den Niederlanden pluralistisch sein kann.65 Gegensätzlich äußerte das EU Parlament bereits Kritik bezüglich einem Mangel an Pluralismus des Inputs im IASB Due Process.66
Durch den oben beschriebenen Rahmen, in dem die IFRS entstehen, ergibt sich eine Vielzahl an möglichen Lobbyaktivitäten, die sich nicht nur auf die Übermitt- lung von Comment Letters beschränken.67 Die Partizipationsmethoden reichen von formalen Methoden in den dafür vorgesehenen Stufen beim Due Process bis hin zu Methoden, die als informell kategorisiert werden können.68 Dabei kann nochmals zwischen direkten, bei denen die eigene Ansicht direkt an den Standard- setzer kommuniziert wird, und indirekten Methoden unterschieden werden, bei der über Dritte der Weg zum Standardsetzer erfolgt. Für den weiteren Verlauf der Arbeit, nicht im Fokus stehend, kann aber bei Bedarf im Anhang eine strukturierte Auflistung an Beispielen für sich ergebende Lobbymethoden eingesehen werden.
In einer Volkswirtschaft ist die optimale Allokation von Ressourcen, d.h. die Allokation von Ersparnissen in die besten Investmentmöglichkeiten, eine Heraus- forderung. Ein wesentlicher Grund liegt in der asymmetrischen Informationsver- teilung zwischen Unternehmern, die den Wert ihrer Unternehmung besser kennen, und Kapitalgebern. So besteht z.B. ein Anreiz für die Unternehmer, die eigene Firma relativ hoch zu bewerten. Nach Erhalt des Kapitals existiert zudem ein Risiko, dass der Unternehmer (Agent) durch eine Verschiebung der Risikovertei- lung hin zu den Kapitalgebern (Principal) für sie nachteilige Entscheidungen trifft, wodurch ein Agency Problem entsteht.69 Pflichtmäßige Veröffentlichungen der Rechnungslegung dienen teils der Verringerung von ASIV und somit der Senkung möglicher Agency Kosten.70 Des Weiteren soll die Rechnungslegung relevante neue Informationen für Investoren bieten, die diese zu Bewertungs- und Überwachungszwecken nutzen.71 Jedoch verlassen sich Investoren nicht nur auf Pflichtveröffentlichungen, sondern auch auf Informationsintermediäre, wie Ana- lysten, Ratingagenturen oder Wirtschaftsprüfer, die die Informationsumgebung eines Unternehmens auch mitgestalten.72 Bedacht werden sollte, dass aber die primäre Komponente an Informationen durch die Veröffentlichung der Unter- nehmen und deren Manager erfolgt, da diese über tiefergehende Informationen verfügen und Analysten lediglich die freiwilligen Veröffentlichungen von Firmen unterstützen können.73
Finanz- bzw. Wertpapieranalysten sammeln Informationen aus öffentlich zugäng- lichen Quellen wie dem Jahresabschluss und Quartalsberichten als auch aus nicht öffentlichen Quellen, wie bspw. in Meetings mit dem Management oder Analys- tenkonferenzen, in denen Manager freiwillig Angaben über die aktuelle und zu- künftige Lage des Unternehmens machen.74 Sie analysieren die Finanzberichter- stattung, bewerten die Performance von Firmen und untersuchen dabei eventuell die gewählten Rechnungslegungsmethoden, um über die Ertragskraft des Unter- nehmens und die Fähigkeit des Managements zu urteilen. Mögliche Bilanzie- rungstricks sollten einem erfahrenen Analysten auffallen und können, falls diese auffliegen, schnell zu einer Verkaufsempfehlung führen.75 Ergebnis ihrer Tätigkeit sind Kauf-, Halte- oder Verkaufsempfehlungen und Prognosen über zukünftige und auch finanzielle Entwicklungsmöglichkeiten eines Unternehmens bzw. eines
Wertpapieres.76 Analysten könnten als Informationsintermediäre somit einen Wertbeitrag leisten, indem sie die Angaben von Unternehmen untersuchen, ihre eigenen Veröffentlichungen herausgeben und eventuell Agency Kosten mindern.77 (s. Abb. 4). Ein Mehrwert durch seine Analysen, i.S. eines Informations- oder Wissensvorsprung eines Analysten gegenüber anderen Marktteilnehmern, kann zum Beispiel an dessen Finanzmarktkenntnissen, seiner Ausbildung, den Bran- chenkenntnissen oder dem direkten Kontakt mit dem Management liegen.78 Letz- teres ist ein Beispiel für eventuell überlegene Möglichkeiten von Analysten an Informationen zu gelangen, durch eines ihnen teilweise nachgesagten breiten Informations- und Berufsnetzwerkes.79
Investoren sollen zwei Rollen von Analysten am Kapitalmarkt schätzen. Zum einen im Auffinden von nicht öffentlichen und schwer zugänglichen Informatio- nen und zum anderen in der Interpretation von Informationen mit ihrer Erfahrung oder ihren spezifischen Industriekenntnissen, insbesondere falls die Informationen wenig strukturiert, quantitativ und komplex sind.80 Allerdings sollen sich laut Studien institutionelle Investoren nicht blind auf Analysten verlassen, sondern Reputation und subjektive Motive, wie Interessenkonflikte von Analysten, bei ihren Entscheidungen beachten.81
Wie Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfer könnten Analysten eventuell die Transparenz am Markt erhöhen. Allerdings werden Analysten im Vergleich zum Abschlussprüfer nicht vom Unternehmen ausgesucht, wodurch nach Meinung eines Autors eine mögliche weitere Schicht der Überwachung entstehen könnte. Besonders wichtig könnte diese eventuelle Governance Rolle in Umgebungen sein, in denen andere Überwachungsmechanismen schwach sind. Allerdings wird in derselben Studie hervorgehoben, dass Defizite in einem Bereich der Unterneh- mensüberwachung nicht automatisch durch Substitution mit einer anderen aufge- hoben werden können.82 Beim Aufdecken von Bilanzpolitik sollen Analysten zudem sogar über mehr Finanzerfahrung und bessere Möglichkeiten als traditio- nelle Gate Keeper verfügen. Analysten sind teilweise auch direkt beim Aufdecken von Betrugsfällen und Insider Trading beteiligt und sollen die effizientesten Whistleblower noch vor der SEC und den Wirtschaftsprüfern sein.83 Analysten könnten durch ihre Überwachung auch die Anreize der Berichterstattung des Managements beeinflussen.84 Ein hohes Analyst Following wird mit einem höhe- ren Druck auf die Performance assoziiert, allerdings sollen Firmen mit einer großen Anzahl an Analysten weniger Bilanzpolitik aufweisen.85 Jedoch muss bei diesem Punkt beachtet werden, dass vielerlei Gründe als Ursache infrage kommen könnten, z.B. die Größe des Prüfers, das Enforcement im jeweiligem Land, etc..
Der Börsenkurs eines Wertpapieres ist das Ergebnis der Interaktion vieler Investo- ren mit unterschiedlichen Informationen, wobei kein Investor über alle Informati- onen verfügt. Investoren, die am besten Informationen gewinnen können und diese zu nutzen wissen, überleben.86 Diese Aussage von WATTS 2006 basierend auf HAYEK erklärt vielleicht einen Teil der Informationsbeschaffungsrolle von Analysten für Investoren und den sich eventuell ergebenden Vorteil. Analysten können auch durch ihre Gewinnprognosen oder Empfehlungen einen wesentlichen Einfluss auf den Börsenkurs haben,87 wie dies auch zum Teil täglich zu beobach- ten ist.88 Außerdem sollen Gewinnprognosen durch Analysten selbst dann als informativ für den Kurs gelten, wenn ein Unternehmen kurz zuvor Zahlen der Rechnungslegung veröffentlichte.89 So verwundert es nicht, dass Manager Ana- lysten allein oder in Verbindung mit institutionellen Investoren als die wichtigste Gruppe am Markt betrachten, die den Börsenkurs beeinflussen und es ihnen wich- tig ist, was Analysten von ihnen, deren Aussichten und dem Unternehmen halten.90
Die Informationsumgebung eines Unternehmens kann als vielfältiges System angesehen werden, wobei die Komponenten gemeinsam Informationen erzeugen, sammeln, validieren und verbreiten.91 Diese wird in großen Teilen von freiwilligen Angaben des Managements, Pflichtveröffentlichungen und Analystenberichten bestimmt.92 Analysten fördern durch ihre Reports und Kommentare sowohl die Verteilung als auch die Herstellung von Informationen und erweitern dadurch Firmenveröffentlichungen.93 Unternehmen können zusätzlich einen Teil ihrer Kommunikation über Analysten durchführen.94 Darüber hinaus erhöhen Finanz- analysten laut einer Studie wahrscheinlich auch die Menge an Informationen über eine Branche.95
Zusammenfassend könnte eine höhere Anzahl an Analysten zu einer verbesserten Informationsumgebung bzw. geringeren Informationsasymmetrie und dadurch verringerter Fehlbewertung von Wertpapieren führen.96 Analysten kommunizieren ihre Meinungen und Ergebnisse über verschiedene Wege, z.B. über Research Reports für ihre Kunden, Empfehlungen und Prognosen für allgemeine Investoren bis hin zu Auftritten in TV-Medien und Kommentaren in Zeitungen. Analysten dienen daher nach Ansicht von BALL 2005 aktuellen und potentiellen Shareholdern sowie anderen Stakeholdern am Markt.97
Kritisch zu erachten ist aber, dass eine Bandbreite an möglichen Interessenkon- flikten für Analysten existiert, wie z.B. der Vergütung, die teils abhängig vom generierten Tradingvolumen gestaltet wird, der Interessen eines institutionellen Investors, der Fall, dass ein Hauptkunde in eine zu bewertende Aktie investiert ist, sie eine gute Beziehung zum Management für ihren Zugang zu Informationen halten wollen, etc.. Hierdurch könnte sich eine gewisse Streuung ihrer Gewinn- prognosen einstellen bzw. ein Anreiz bestehen, optimistischere Vorhersagen zu treffen. Insbesonders wenn das Broker Haus des Analysten bspw. in einem Deal als Underwriter engagiert ist.98 Mitte der 1980er scheinen optimistischere Vorher- sagen sogar noch ausgeprägter gewesen zu sein als 10-15 Jahre später.99 Basierend auf der Theorie von VELDKAMP 2006A / 2006B zieht KIM, SHI 2010 folgende Schlüsse, dass Analysten eher allgemeine Informationen anstatt spezifische, nicht öffentliche Unternehmensinformationen hervorbringen, da dies zum einen günsti- ger bzw. einfacher für sie zu generieren ist und es einen größeren Nutzerkreis hierfür geben soll.100 Die Qualität von Analystenprognosen könnte zwar im Nach- hinein einfach mit später veröffentlichten Bilanzzahlen verglichen werden, wodurch der Markt schnell lernen könnte, welcher Analyst gute Vorhersagen trifft sowie als gute Informationsquelle dient.101 Dennoch bleiben generelle Fragen offen, so z.B. weshalb die Prognosen und Empfehlungen von Sell-side Analysten trotz der Streuung und der belegten Interessenkonflikte als verlässlich gelten und ob Informationsintermediäre wirklich Agency Probleme mindern können.102 Auch im Hinblick auf z.B. die Regulation FD in den USA, dürfte der Zugang und somit die Beschaffung nicht öffentlicher und dadurch eventuell transparenzsteigender Informationen für US-Analysten erschwert worden sein.
Nach SUTTON 1984 nimmt ein rationaler Agent nur am Standardsetzungsprozess teil, sofern die erhofften möglichen Vorteile, gewichtet mit der Wahrscheinlich- keit eines Lobbyerfolges, höher sind als die Kosten. Dies ist für Bilanzersteller wahrscheinlicher, da sie höhere ökonomische Vorteile als User erwarten können, falls ihr gewünschtes Ergebnis eintritt und die Ersteller für gewöhnlich finanzkräf- tiger und weniger diversifiziert sind.103 Eben Beschriebenes könnte in einem User-Preparer Ungleichgewicht bei der Beteiligung der Standardsetzung des IASB (als auch beim IFRS IC) resultieren, das empirisch auch mehrfacht belegt wurde.104 Bilanzersteller dominieren nicht nur anzahlmäßig, sondern nehmen auch regelmäßiger teil.105 Durch eine verminderte Teilnahme von Usern wäre es nach Ansicht von KÖNIGSGRUBER 2013 daher möglich, dass wenige mächtige Gruppen einen weniger pluralistischen Prozess dominieren.106
[...]
1 Vgl. Council of Institutional Investors 2011, S. 3; vgl. Hoogervorst-Speech, Brussels 9.2.2011, S. 2.
2 Vgl. IFRS Foundation Who We Are 2013, S. 1-7; vgl. Fleckner 2008, S. 281f.
3 Vgl. IFRS Foundation Constitution 2013, Rn. 2.
4 Vgl. Council of Institutional Investors 2011, S. 1f., vgl.IFRS Foundation Constitution 2013, Rn. 2.
5 Vgl. Jorissen et al. 2012, S. 694.
6 Vgl. IFRS Due Process Handbook 2013, Rn. 1.1, 2.2.
7 Vgl. Orens et al. 2011, S. 212.
8 Vgl. Ball 2005, S. 15f.; vgl. Aschfalk-Evertz 2011, S. 2; vgl. Daske, Gebhardt 2006, S. 461; vgl. Beuselinck et al. 2009, S. 16.
9 Vgl. IFRS Due Process Handbook 2013, Rn. 1.1, 3.46; vgl. IASB Framework 2010, Rn. OB 12, 13.
10 Vgl. Ball 2005, S. 16.
11 Vgl. Ball 2005, S. 6f., 16.
12 Vgl. Daske, Gebhardt 2006, S. 461, 493; vgl. Leuz, Verrecchia 2000, S. 120f.; vgl. Daske et al. 2008, S. 1085f.; vgl. Christensen, Hail, Leuz 2013, S. 171f.; vgl. Cai, Rahmen, Courtenay 2008, S. 2; vgl. Holthausen 2009, S. 448f.; vgl. Soderstrom, Sun 2007, S. 688.
13 Hoogervorst-Speech, Brussels 9.2.2011, S. 2.
14 Vgl. IASB Framework 2001, Rn. 9, 12.
15 Vgl. IASB Framework 2010, OB 2, 10, 13.
16 Vgl. IASB Framework 2001, Preface, Rn.9, 10.
17 Vgl. IASB Framework 2010, OB 5, 8, 9, 10.
18 Vgl. IASB Framework 2010, Rn. 14; vgl. Aschfalk-Evertz 2011, S. 4f.
19 Vgl. IFRS Foundation Constitution 2013; vgl. Fleckner 2008, S. 281-283; vgl. Aschfalk-Evertz 2011, S. 11.
20 Vgl. Königsgruber 2009, S. 1320.
21 Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1606/2002, Rn. 9, 15, Art. 3.
22 Vgl. Aschfalk-Evertz 2011, S. 9; vgl. Fleckner 2008, S. 291.
23 Vgl. Kurz 2009, S. 120.
24 Vgl. Orens et al. 2011, S. 232; vgl. Jorissen et al. 2012, S. 697; vgl. www.efrag.org (Abfrage: 21.09.14).
25 Vgl. http://www.iasplus.com/de/resources/regional/resource56 (Abfrage: 21.09.14).
26 Vgl. Fleckner 2008, S. 291.
27 Vgl. Königsgruber 2009, S. 1320-1321.
28 Vgl. Giner, Arce 2012, S. 683-685; vgl. Kwok, Sharp 2005, S. 94f.
29 Vgl. IFRS Foundation Who We Are 2013, S. 6; vgl. Council of Institutional Investors 2011, S. 3; vgl. Fleckner 2008, S. 281f.
30 Vgl. Georgiou 2010, S. 106; vgl. Richardson, Eberlein 2010, S. 239.
31 Vgl. Jorissen et al. 2012, S. 694; vgl. Larson 2007, S. 229f.; vgl. Tandy, Wilburn 1992, S. 92-94.
32 Vgl. Jorissen et al. 2012, S. 694.
33 Vgl. Giner, Arce 2012, S. 663f.; vgl. Richardson, Eberlein 2010, S. 239.
34 Vgl. Richardson, Eberlein 2010, S. 239.
35 Vgl. Council of Institutional Investors 2011, S. 1f., 22, 25; vgl. Richardson, Eberlein 2010, S. 239f.; vgl. One World Trust Global Accountability Report 2007, S. 1f.
36 Vgl. Freeman, Reed 1983, S. 91.
37 Vgl. IASB Framework 2001, Rn. 9.
38 Vgl. Larson 2007, S. 228.
39 Vgl. Larson 2007, S. 213.
40 Vgl. Giner, Arce 2012, S. 665f.; vgl. Rudzioniene 2006, S. 51; vgl. Georgiou 2010, S. 106; vgl. Schiebel 2008, S. 9.
41 Vgl. Council of Institutional Investors 2011, S. 20.
42 Vgl. Orens et al. 2011, S. 214; vgl. http://www.fasb.org/facts/due_process.html (Abfrage: 21.09.14); vgl. IFRS Due Process Handbook 2013, Section.1.2; vgl. Kosi, Reither 2013, S. 4.
43 Vgl. Aschfalk-Evertz 2011, S. 18; vgl. Orens et al. 2011, S. 214; vgl. Le Manh 2012, S. 2.
44 Vgl. Jorissen et al. 2012, S. 697; vgl. Schalow, 1995, S. 28.
45 Vgl. Sutton 1984, S. 81.
46 Vgl. Fleckner 2008, S. 277; vgl. Königsgruber 2013, S. 1011.
47 Vgl. Cortese, Irvine 2011, S. 87; vgl. Giner, Arce 2012, S. 655f.; vgl. Orens et al. 2011, S. 212; vgl. Larson, 2007, S. 207.
48 Vgl. Hansen 2010, S. 6; vgl. Tandy, Wilburn 1992, S. 47.
49 Vgl. Fleckner 2008, S. 277.
50 Vgl. Kosi, Reither 2013, S. 4, 25-27; vgl. Königsgruber 2009, S. 1310.
51 Vgl. Horngren 1972, S. 61,66; vgl. Fleckner 2008, S. 308f.; vgl. Königsgruber 2009, S. 1310.
52 Vgl. Fleckner 2008, S. 308f.
53 Vgl. Königsgruber 2009, S. 1320f.; vgl. Königsgruber 2013, S. 1022.
54 Vgl. Larson, 2007, S. 207; vgl. Orens et al. 2011, S. 216; vgl. Schalow, 1995, S. 27; vgl. Tandy, Wilburn, 1996, S. 94f.; vgl. Weetman, Collins 1996, S. 64f.; vgl. Georgiou 2002, S. 710/ 2004, S. 233 /2010. S. 103; vgl. Orens et al. 2011, S. 211; vgl. Van Lent 1997, S. 2.
55 Vgl. Hansen, 2010, S. 4f.; vgl. Kosi, Reither 2013, S. 5.
56 Vgl. Georgiou 2004, S. 219, 233; vgl. Orens et al. 2011, S. 216; vgl. Kosi, Reither 2013, S. 5.
57 Vgl. Jorissen et al. 2012, S. 695.
58 Vgl. Cortese, Irvine 2011, S. 93.
59 Vgl. Kurz 2009, S. 126.
60 Vgl. Council of Institutional Investors 2011, S. 12; vgl. IFRS Foundation Annual Report 2013 S. 43-48
61 Vgl. Kwok, Sharp 2005, S. 74; vgl. Kosi, Reither 2013, S. 4; vgl. Le Manh 2012, S. 22; vgl. Saemann 1995, S. 563; vgl. Giner, Arce 2012, S. 664.
62 Vgl. Königsgruber 2009, S. 1320f.; vgl. Fleckner 2008, S. 277; vgl. Dewing, Russell 2008, S. 249f.
63 Vgl. Saemann 1999, S. 18f.; vgl. Giner, Arce 2012, S. 664.
64 Vgl. Giner, Arce 2012, S. 658.
65 Vgl. Van Lent, 1997, S. 1, 23f.
66 Vgl. Giner, Arce 2012, S. 656.
67 Vgl. Sutton 1984, S. 82; vgl. Hansen 2010, S. 28; vgl. Orens et al. 2011, S. 214f., 223; vgl. Jorissen et al. 2012, S. 696f., 717; vgl. Georgiou 2010, S. 106, 111.
68 Vgl. Jorissen et al. 2012, S. 696f.; vgl. Orens et al. 2011, S. 214.
69 Vgl. Healy, Palepu 2001, S. 407; vgl. Verrecchia 2001, S. 141.
70 Vgl. Watts 2006, S. 5.
71 Vgl. Beyer et al. 2010, S. 296; vgl. Healy, Palepu 2001, S. 413; vgl. Lee, Strong, Zhu 2014, S. 739.
72 Vgl. Königsgruber 2009, S. 1318 i.V.m. 1323f.
73 Vgl. Lee, Strong, Zhu 2014, S. 768.
74 Vgl. Healy, Palepu 2001, S. 432; vgl. Lang, Lins, Miller 2004, S. 592.
75 Vgl. Dye, Sunder 2001, S. 18; vgl. Healy, Palepu 2001, S. 416; vgl. Yu 2008, S. 248; vgl. Lang, Lins, Miller 2004, S. 592.
76 Vgl. Yu 2008, S. 246f.; vgl. Lang, Lins, Miller 2004, S. 592; vgl. Healy, Palepu 2001, S. 416.
77 Vgl. Healy, Palepu 2001, S. 406, 431; vgl. Jensen, Meckling 1976, S. 355.
78 Vgl. Gassen, Schwedler 2009, S. 13; vgl. Piotroski, Roulstone 2004, S. 1121, 1146f.
79 Vgl. Bradley et al. 2008, S. 102; vgl. Yu 2008, S. 268f.
80 Vgl. Livnat, Zhang 2012, S. 612f., 617; vgl. Ramnath, Rock, Shane 2008, S. 70; vgl. Dye, Sunder 2001, S. 24.
81 Vgl. Stickel 1992, S. 1831; vgl. Mikhail, Walther, Willis 2007, S. 1227f.
82 Vgl. Lang, Lins, Miller 2004, S. 592, 621.
83 Vgl. Yu 2008, S. 246f., 268; vgl. Dyck, Morse, Zingales 2006, S. 2214.
84 Vgl. Daske et al. 2013, S. 498, 505.
85 Vgl. Yu 2008, S. 246, 268f.; vgl. Kholmy, Ernstberger 2010, S. 12.
86 Vgl. Watts 2006, S. 11.
87 Vgl. Healy, Palepu 2001, S. 416-417; vgl. Piotroski, Roulstone 2004, S. 1121.
88 Vgl. FAZ (o.V.) 2014, S. 1f.; vgl. Handelsblatt (o.V.), 2014, S. 1f.
89 Vgl. Lys, Sohn 1990, S. 360f.; vgl. Brav, Lehavy 2003, S. 1963.
90 Vgl. Dye, Sunder 2001, S. 18; vgl. Yu 2008, S. 246f.; vgl. Graham, Harvey, Rajgopal 2005, S. 4f., 50.
91 Vgl. Beuselinck et al. 2009, S. 9.
92 Vgl. Beyer et al. 2010, S. 296.
93 Vgl. Livnat, Zhang 2012, S. 617f.; vgl. Lee, Strong, Zhu 2014, S. 734; vgl. Piotroski, Roulston, 2004, S. 1147.
94 Vgl. Healy, Palepu 2001, S. 409.
95 Vgl. Piotroski, Roulstone 2004, S. 1120.
96 Vgl. Healy Palepu, 2001, S. 406-410; vgl. Yu 2008, S. 268f.; vgl. Lee, Strong, Zhu 2014, S. 734
97 Vgl. Yu 2008, S. 268f.
98 Vgl. Dechow, Hutton, Sloan, 2000, S. 5f., S. 27f.; vgl. Yu 2008, S. 246; vgl. Healy, Palepu 2001, S. 417, S. 432f.; vgl. Mehran, Stulz 2007, S. 276-278.
99 Vgl. Healy, Palepu 2001, S. 417.
100 Vgl. Veldkamp 2006b, S. 594; Veldkamp 2006a, S. 842; Kim, Shi 2010, S. 479.
101 Vgl. Watts 2006, S. 11; vgl. Park, Stice 2000, S. 271.
102 Vgl. Healy, Palepu 2001, S. 410, 432; vgl. Dechow, Hutton, Sloan 2000, S. 5f, 27f.
103 Vgl. Sutton 1984, S. 82, 85f.
104 Vgl. Hansen 2010, S. 9; vgl. Georgiou 2010, S. 115; vgl. Larson 2007, S. 228; vgl. Kosi, Reither 2013, S. 26; vgl. Jorissen et al. 2012, S. 693; vgl. Giner, Arce 2012, S. 655.
105 Vgl. Jorissen et al. 2012, S. 720.
106 Vgl. Königsgruber 2013, S. 1010.