Masterarbeit, 2015
108 Seiten, Note: 1,8
Einleitung
1. Zur Drogenproblematik im baden-württembergischen Jugendstrafvollzug
2. Drogenberatung und Therapievermittlung im baden-württembergischen Jugendstrafvollzug
3. Der justizielle Umgang mit jugendlichen drogenabhängigen Straftätern nach dem JGG
4. Die Zurückstellung der Strafvollstreckung zu Gunsten einer Rehabilitationsmaßnahme
4.1 Inhalt und Zielsetzung
4.2 Die Voraussetzungen für eine Zurückstellung der Vollstreckung nach § 35 BtMG
4.2.1 Das Vorliegen einer Straftat
4.2.2 Die Rechtskraft des Strafurteils
4.2.3 Die Betäubungsmittelabhängigkeit
4.2.4 Die Kausalität
4.2.5 Die Bereitschaft zur Therapie
4.2.6 Therapieplatzzusage und Zusage eines Kostenträgers
4.3 Mögliche Probleme bei der Anwendung des § 35 BtMG
5. Forschungsstand zu den relevanten Bedingungen einer erfolgreichen Therapiebeendigung
6. Eigene Untersuchung
6.1 Forschungsfrage
6.2 Zugang zur Zielgruppe und Datenschutz
6.3 Forschungsdesign
6.4 Das Erhebungsverfahren
6.4.1 Das problemzentrierte Interview nach Witzel
6.4.2 Datenerhebung
6.4.3 Datenaufbereitung
7. Das Auswertungsverfahren
8. Darstellung der Forschungsergebnisse
8.1 Die Einzelinterviews
8.2 Fallübersichten: Erfolgreiche Therapieabschlüsse
8.2.1 Mehmet
8.2.2 Eugen
8.2.3 Medet
8.3 Fallübersichten: Abbrecher
8.3.1 Dustin
8.3.2 Steve
8.3.3 Alex
8.4 Therapiemotivation
8.5 Therapievorbereitung
8.6 Therapieverlauf
8.7. Der Einfluss weiterer Faktoren
8.7.1 Die Haftdauer
8.7.2 Die Art der konsumierten Drogen
8.7.3 Der Konsumbeginn
9. Resümee
Die Arbeit untersucht aus der subjektiven Perspektive drogenabhängiger Jugendstrafgefangener, welche persönlichen und institutionellen Faktoren eine reguläre Beendigung einer Therapiemaßnahme gemäß § 35 BtMG begünstigen oder behindern, um die Vermittlungspraxis vom Jugendstrafvollzug in die Therapie zu optimieren.
8.4 Therapiemotivation
Die drei von Kindermann et al. dargestellten Motivationstypen zeigten sich zwar auch in der hiesigen Studie, allerdings ließen sie sich nicht so klar voneinander trennen, wie Kindermann et al. dies beschrieben. Dabei waren unterschiedlichen "Motivationsbündel" sowohl bei den Therapieabbrechern, als auch bei denjenigen, die die Therapie erfolgreich beenden konnten, zu finden. Zunächst werden die drei Insassen betrachtet, die ihre Behandlung regulär beendeten. Bei Mehmet gab es mehrere Faktoren, die für den Entschluss eine Therapie zu beginnen, ausschlaggebend waren. Die Motivation, für das Absolvieren einer Therapie basierte bei Mehmet auf der Haftvermeidung, bzw. dem sozialen Druck und den sonstigen Vorteilen, die eine Rehabilitationseinrichtung unter Umständen sonst noch offerieren kann.
Mehmet: "Naja, die meisten haben halt gesagt ich würd eh raus kommen bei Gericht weil ich halt zum ersten Mal straffällige geworden bin. Aber ich (.) durch zureden von meinen Eltern hab ich mich entschlossen, dass ich Therapie machen will, um mein Leben zu ändern. Was letzten Endes nicht geklappt hat." (Mehmet, Zeile 80-83)
Mehmet: "Eigentlich, sag ich mal, ich wollte eigentlich nur aus dem Gefängnis raus kommen (.) so schnell wie möglich, aber (.) ist dann doch etwas länger geworden." (Mehmet, Zeile 99-101)
Während der ersten Inhaftierung habe er trotz Therapiewunsch auch während der Haft, sowie auch später während des Aufenthaltes in der Rehabilitationseinrichtung konsumiert. Er gab sogar an, dass sich sein Konsumverhalten durch die Therapie negativ verändert habe, da er so zu härteren Drogen gekommen sei.
Einleitung: Es wird die Problemstellung der Arbeit erläutert, die den Zusammenhang zwischen Drogenmissbrauch und Delinquenz bei Jugendlichen sowie die Bedeutung der Resozialisierung durch Therapie thematisiert.
1. Zur Drogenproblematik im baden-württembergischen Jugendstrafvollzug: Darstellung der aktuellen statistischen Entwicklung von Drogendelikten bei Jugendlichen in Baden-Württemberg und der Situation im Jugendstrafvollzug.
2. Drogenberatung und Therapievermittlung im baden-württembergischen Jugendstrafvollzug: Erläuterung der Struktur und Aufgaben der externen Drogenberatung in den Justizvollzugsanstalten.
3. Der justizielle Umgang mit jugendlichen drogenabhängigen Straftätern nach dem JGG: Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten zur Sanktionierung und therapeutischen Intervention im Jugendstrafrecht.
4. Die Zurückstellung der Strafvollstreckung zu Gunsten einer Rehabilitationsmaßnahme: Detaillierte Darstellung der gesetzlichen Voraussetzungen und Ziele des § 35 BtMG sowie der Probleme in der Anwendung.
5. Forschungsstand zu den relevanten Bedingungen einer erfolgreichen Therapiebeendigung: Aufarbeitung des aktuellen Wissensstandes zu Therapiemotivation und Erfolgsbedingungen bei Straftätern.
6. Eigene Untersuchung: Beschreibung des Forschungsdesigns, der Forschungsfrage, der Zielgruppe und der angewandten qualitativen Methode (Problemzentriertes Interview).
7. Das Auswertungsverfahren: Darstellung des methodischen Vorgehens bei der Inhaltsanalyse nach Mayring.
8. Darstellung der Forschungsergebnisse: Analyse der Interviewergebnisse mit Fokus auf Motivation, Vorbereitung, Therapieverlauf und Einflussfaktoren wie Haftdauer oder Drogenart.
9. Resümee: Zusammenfassende Diskussion der Ergebnisse und Ableitung von Empfehlungen für die Praxis.
Jugendstrafvollzug, Therapie statt Strafe, § 35 BtMG, Drogenabhängigkeit, Therapiemotivation, Rehabilitationsmaßnahme, qualitatives Interview, Jugendstrafrecht, Resozialisierung, Drogenberatung, Therapieabbruch, Suchtbehandlung, Bedingungsfaktoren, Haftvermeidung, Veränderungsbereitschaft
Die Arbeit befasst sich mit den Bedingungen, unter denen drogenabhängige Jugendstrafgefangene eine externe Therapiemaßnahme nach § 35 BtMG regulär beenden können.
Im Zentrum stehen die Therapiemotivation, die Qualität der Therapievorbereitung, der tatsächliche Therapieverlauf sowie institutionelle und persönliche Einflussfaktoren.
Ziel ist es, aus der subjektiven Sicht betroffener Jugendlicher Faktoren zu identifizieren, die den Erfolg einer therapeutischen Maßnahme begünstigen, um so die Vermittlungspraxis vom Strafvollzug in die Therapie zu verbessern.
Die Autorin verwendet einen qualitativen Ansatz und führt problemzentrierte Interviews (PZI) mit sechs Jugendstrafgefangenen durch, die teilweise erfolgreich oder erfolglos an einer Therapiemaßnahme teilgenommen haben.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Rahmenbedingungen des Jugendstrafvollzugs, die juristischen Grundlagen der Zurückstellung der Strafvollstreckung, den theoretischen Forschungsstand sowie die detaillierte eigene empirische Untersuchung inklusive der Fallübersichten.
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Jugendstrafvollzug, § 35 BtMG, Therapiemotivation, Rehabilitationsmaßnahme, Resozialisierung und qualitative Sozialforschung beschreiben.
Die Studie zeigt, dass justizieller Druck oft als Initialzündung dient, aber für sich allein selten ausreicht. Oft entwickelt sich erst im weiteren Therapieverlauf eine intrinsische Veränderungsbereitschaft.
Die Untersuchung macht deutlich, dass eine strukturierte Vorbereitung, insbesondere in Form von individuellen Einzelgesprächen, einen wesentlichen Beitrag zur Orientierung und Motivation der Jugendlichen leisten kann.
Die Befragten bewerten die Rolle der Mitpatienten ambivalent: Einerseits können sie als soziale Stütze wirken, andererseits besteht durch den engen Kontakt auch das Risiko der gegenseitigen negativen Beeinflussung oder der gemeinsamen Rückfallgefahr.
Die Jugendlichen äußern, dass die Haftzeit als notwendiger Prozess der Reflexion und Distanzierung vom Drogenkonsum diente, was viele als hilfreicher empfinden, als direkt aus der Freiheit oder Untersuchungshaft in die Therapie überzuwechseln.
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