Bachelorarbeit, 2013
41 Seiten, Note: 2,3
1. Einleitung und Forschungsstand
2. Das preußische Ständewesen
2.1. Ständische Partizipation und Entwicklung bis zum Krakauer Vertrag (1525)
2.2. Der Krakauer Vertrag und die ständische Partizipation unter Herzog Albrecht von Brandenburg-Ansbach
2.3. Das politische Machtinstrument der Stände
3. Auswertung der Ergebnisse
4. Bibliografie
4.1. Primärquellen
4.2. Sekundärquellen
Die vorliegende Untersuchung analysiert die politische Partizipation der preußischen Stände während der Regierungszeit Herzog Albrechts von Brandenburg-Ansbach (1490–1568). Im Zentrum steht dabei die Forschungsfrage, warum das sogenannte Widerstandsrecht den Ständen einen erheblichen politischen Einfluss ermöglichte und inwieweit dieses Instrument zur Friedenssicherung und zur Stärkung der ständischen Autonomie innerhalb des herzoglichen Preußens beitrug.
2.1. Ständische Partizipation und Entwicklung bis zum Krakauer Vertrag (1525)
Es ist grundlegend erst mal darzulegen, welche ständischen Gruppen unter dem Begriff ,Ständeʼ zusammengefasst werden. Des Weiteren ist zu klären, wie sich das Kräftegleichgewicht innerhalb der Stände und gegenüber dem Hochmeister verteilte.
Boockmann hat auf der bereits zitierten Fachtagung einen Vortrag zum Thema: „Die frühen ständischen Vertretungen in Preußen“ gehalten, in dem er sich vor allem der Zeit bis 1410 widmet. Er greift aber auch Entwicklungen und Tendenzen aus dem weiteren Verlauf ständischer Partizipation auf. Ich werde aus diesem Vortrag einige Punkte aufgreifen, um die ständische Gesellschaft und deren Partizipation zuerst genauer definieren und darlegen zu können. Ergänzend werde ich das zitierte Werk von Weise hinzuziehen, um vor allem den wichtigen Punkt ständischer Partizipation in Form des Widerstandsrechts analysieren zu können.
Die ständische Gesellschaft in Bezug auf ihre Partizipation stellt sich in der Zeit vor dem Krakauer Vertrag etwas anders dar, als es von anderen europäischen Staaten eventuell bekannt ist.
Es ist zu konstatieren, dass sich die preußische Ständegesellschaft in drei Stände gliederte: 1. die Prälaten, 2. die Ritterschaft und 3. die Städte. Allerdings ist ihr Zusammenwirken nicht als Einheit zu betrachten, da sie nicht als gleichberechtigt galten. Vor allem die Prälaten, die sich aus den Bischöfen und dem Kapitel zusammensetzten, waren in den Orden zum Teil inkorporiert und gehörten somit zur Landesherrschaft.
Es stehen somit primär nur Ritterschaft und Städte als Opposition gegen den Orden. Bereits Weise hat darauf hingewiesen, dass der Begriff ,Ständeʼ bis zu Beginn des 15 Jh. nur „behutsam anzuwenden ist, da der Leser damit falsche Vorstellungen verbinden könnte.“ Dies ist insofern richtig, da vor allem die bäuerlichen/ländlichen Regionen nicht in den Ständen vertreten waren. Hinzu kommt, dass es „in Preußen einen Landesadel im strengen Sinne nicht gegeben hat. Die Besitzer der ländlichen Güter besaßen weder Allode noch Lehen. Über dies waren ihre Besitzungen in aller Regel nicht groß.“
1. Einleitung und Forschungsstand: Der Autor erläutert die Relevanz des Themas Preußens Geschichte und definiert die Fragestellung bezüglich der ständischen Partizipation und des Widerstandsrechts.
2. Das preußische Ständewesen: Dieses Kapitel analysiert die historische Entwicklung der Stände, den Einfluss des Krakauer Vertrags und die Rolle politischer Machtinstrumente wie das Widerstandsrecht.
3. Auswertung der Ergebnisse: Hier werden die Erkenntnisse zusammengeführt, wobei betont wird, dass das Widerstandsrecht ein Konglomerat aus verschiedenen Privilegien war, das primär der Friedenssicherung diente.
4. Bibliografie: Eine Auflistung der verwendeten Primär- und Sekundärquellen, die für die historische Herleitung der Thematik herangezogen wurden.
Preußen, Ständewesen, Widerstandsrecht, Partizipation, Herzog Albrecht von Brandenburg-Ansbach, Krakauer Vertrag, Ständetage, Deutsche Orden, Landesherrschaft, Regimentsnotel, Autonomie, Friedenssicherung, Dualismus, Adel, Historische Forschung.
Die Arbeit untersucht die politische Partizipation der preußischen Stände zur Zeit Herzog Albrechts von Brandenburg-Ansbach und analysiert, wie diese ihre Interessen gegenüber dem Landesherrn durchsetzten.
Die zentralen Felder sind die historische Entwicklung der ständischen Gesellschaft, der Einfluss des Krakauer Vertrages von 1525 und die Anwendung des Widerstandsrechts als politisches Machtinstrument.
Die Arbeit geht der Frage nach, warum das Widerstandsrecht den Ständen so viel Einfluss ermöglichte und ob dieses Recht im Wortsinn existierte oder vielmehr als Bündel verschiedener Privilegien zu verstehen ist.
Es handelt sich um eine historisch-analytische Arbeit, die auf einer Auswertung von Ständeakten sowie etablierter Fachliteratur (z. B. von Max Toeppen und Erich Weise) basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die politische Entwicklung vor und nach dem Krakauer Vertrag, die Analyse des Widerstandsrechts in verschiedenen Etappen und die Untersuchung der sozialen Struktur der Stände.
Preußen, Widerstandsrecht, Ständewesen, Partizipation, Herzog Albrecht von Brandenburg, Autonomie, Friedenssicherung.
Der Vertrag markierte den Übergang von der Ordenszeit zum weltlichen Herzogtum, bestätigte die Privilegien der Stände und integrierte den polnischen König als Schutzinstanz.
Der Autor argumentiert, dass das Widerstandsrecht kein einzeln ratifiziertes Dokument war, sondern ein gewachsenes „Konglomerat“ aus verschiedenen Privilegien, die über Jahrzehnte hinweg erkämpft wurden.
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