Bachelorarbeit, 2015
71 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 §§ 13a, 13b ErbStG – aktuelle Rechtslage
2.1 RECHTSFORM UND BETEILIGUNGSVERHÄLTNIS
2.2 VERWALTUNGSVERMÖGEN
2.3 BESTIMMUNG DES UNTERNEHMENSWERTES
2.4 REGELVERSCHONUNG
2.5 VERSCHONUNGSOPTION
2.6 SCHÄDLICHE VERFÜGUNGEN
3 Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014
3.1 KERNAUSSAGEN DES URTEILS
3.1.1 Auswirkungen der Verschonung
3.1.2 Verschonung im Grundsatz verfassungsmäßig
3.1.3 Verfassungswidrige Einzelfallregelungen
3.1.4 Kleine und große Unternehmen
3.1.5 Begünstigtes Vermögen
3.1.6 Lohnsummenregelung
3.1.7 Fortführungspostulat
3.1.8 Verwaltungsvermögen
3.2 KRITISCHE WÜRDIGUNG DES URTEILS
4 Erwartete Neufassung der §§ 13a, 13b ErbStG
4.1 GESETZGEBUNGSVERFAHREN
4.2 POLITISCHE DISKUSSION
4.3 ECKPUNKTEPAPIER DES BUNDESFINANZMINISTERIUMS (BMF)
4.3.1 Lohnsummentest
4.3.2 Verwaltungsvermögen
4.3.3 Bedürfnisprüfung zur Verschonung beim Erwerb großer Unternehmen
4.4 REFERENTENENTWURF DES BUNDESFINANZMINISTERIUMS (BMF)
4.5 ANWENDUNG EINER NEUREGELUNG - RÜCKWIRKUNG UND VERTRAUENSSCHUTZ
5 Auswirkungen der ErbStG-Neufassung auf KMU-Betriebe
5.1 DEFINITION KMU-BETRIEBE
5.2 AUSWIRKUNGEN AUF KMU-BETRIEBE
5.2.1 Ergebnisse der Berechnungen der ersten Gruppe
5.2.2 Ergebnisse der Berechnungen der zweiten Gruppe
5.2.3 Ergebnisse der Berechnungen der dritten Gruppe
6 Fazit und Ausblick
Die Arbeit analysiert den Gesetzgebungsverlauf nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 zur Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. Ziel ist es, die Auswirkungen der geplanten Neuregelungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), unter Berücksichtigung von Eckpunktepapier und Referentenentwurf des BMF zu untersuchen und Handlungsempfehlungen für die Nachfolgeplanung abzuleiten.
3.1.4 Kleine und große Unternehmen
Die bereits genannten „Gemeinwohlgründe“ sieht das Bundesverfassungsgericht insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen als gegeben an, denn „die Unternehmensnachfolge bei diesen Betrieben soll nicht durch Erbschaft- und Schenkungsteuer in einer Weise belastet werden, die den Erwerber in seiner Investitionskraft hemmt oder gar zum Verkauf oder zur Auflösung des Betriebes zwingt“.35 An dieser Stelle ist also eine Grenze zwischen KMU-Betrieben und „Großunternehmen“ zu ziehen. Das Bundesverfassungsgericht sieht für „Großunternehmen“ eine „Sonderbehandlung“36 vor. Das Gericht stellt dem Gesetzgeber die genaue Regelung frei, gibt aber mit der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 06. Mai 200337 sowie dem Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Sicherung der Unternehmensnachfolge vom 30.05.2005“38 eine Orientierung. Die Empfehlung definiert die kleinen und mittleren Unternehmen als solche, die weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Der Regierungsentwurf sah eine Förderungshöchstgrenze (Freigrenze) des Betriebsvermögens von 100 Mio. Euro als angemessen an. Das Gericht sieht in der degressiven Gestaltung des Abzugsbetrages nach § 13a II ErbStG sowie durch den Ausschluss von Minderbeteiligungen (25 Prozent) nach § 13b I Nr.3 ErbStG eine hinreichende Förderung kleiner und mittlerer Betriebe und sieht bei größeren Unternehmen die „Erforderlichkeit einer Bedürfnisprüfung“.39
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Erbschaftsteuerreform nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein und betont die Bedeutung des Mittelstands für die deutsche Wirtschaft.
2 §§ 13a, 13b ErbStG – aktuelle Rechtslage: In diesem Kapitel wird die zum Zeitpunkt der Arbeit geltende Rechtslage mit ihren Verschonungsregelungen und Bewertungsmethoden für Unternehmensvermögen dargestellt.
3 Urteil des BVerfG vom 17. Dezember 2014: Dieses Kapitel analysiert das Urteil zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen Regelungen und arbeitet die Kernanforderungen des Gerichts an den Gesetzgeber heraus.
4 Erwartete Neufassung der §§ 13a, 13b ErbStG: Hier werden der Gesetzgebungsverlauf, die politische Diskussion sowie die geplanten Änderungen basierend auf Eckpunktepapier und Referentenentwurf erläutert.
5 Auswirkungen der ErbStG-Neufassung auf KMU-Betriebe: Das Kapitel bietet eine beispielhafte Berechnung der steuerlichen Auswirkungen der Neuregelungen für drei verschiedene Gruppen von KMU-Betrieben.
6 Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt konkrete Handlungsempfehlungen für Erblasser und Erben zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge.
Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Betriebsvermögen, KMU-Betriebe, Bundesverfassungsgericht, Verschonungsregelung, Bedürfnisprüfung, Unternehmensnachfolge, ErbStG-Neufassung, Lohnsummenregelung, Verwaltungsvermögen, Unternehmenswert, Erbanfallsteuer, Steuergestaltung, Reform.
Die Arbeit behandelt die erbschaftsteuerlichen Neuregelungen in Deutschland infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2014 und deren Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen.
Im Fokus stehen die §§ 13a, 13b ErbStG, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgebungsprozess zur Neufassung sowie die wirtschaftlichen Folgen für Familienunternehmen.
Ziel ist es, die steuerlichen Auswirkungen der geplanten Reform auf KMU-Betriebe transparent zu machen und Entscheidungshilfen für eine vorausschauende Nachfolgeplanung zu bieten.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Rechtsanalyse sowie auf einer beispielhaften quantitativen Berechnung der steuerlichen Belastung anhand empirischer Daten für verschiedene Unternehmensgrößen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der geltenden Rechtslage, die Analyse des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, die Erläuterung der erwarteten Neufassung durch das Finanzministerium und die beispielhafte Berechnung der Folgen für KMU-Betriebe.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Erbschaftsteuerreform, Betriebsvermögen, KMU, Verschonungsregelungen, Bedürfnisprüfung und Unternehmensnachfolge charakterisiert.
Das Gericht fordert für Großunternehmen eine strengere Bedürfnisprüfung, während für KMU-Betriebe die Verschonung zum Erhalt der Arbeitsplätze und zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen als "gemeinwohlorientiert" gilt.
Das Privatvermögen des Erben wird in die Bedürfnisprüfung einbezogen, was kritisch gesehen wird, da bei der Erbanfallsteuer eigentlich nur das neu erworbene Vermögen besteuert werden sollte.
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