Diplomarbeit, 2003
155 Seiten, Note: 1.0
Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Barrierefreiheit im Internet und der BITV (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz). Das Ziel der Arbeit ist es, die Herausforderungen für behinderte Menschen im Internet zu beleuchten, die Entstehungsgeschichte der BITV aufzuzeigen und anhand eines Beispiels zu demonstrieren, wie eine bestehende Internetpräsenz nach den Anforderungen der BITV überprüft und angepasst werden kann.
Das erste Kapitel widmet sich der Nutzung des Internets durch Menschen mit Behinderungen. Es definiert den Begriff „Behinderung“, präsentiert Ergebnisse einer Umfrage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und kategorisiert verschiedene Behinderungsformen. Außerdem wird der Mythos des „Otto Normalusers“ kritisch beleuchtet.
Das zweite Kapitel beleuchtet assistive Technologien, die Menschen mit Behinderungen bei der Internetnutzung unterstützen. Es werden Hilfsmittel für Sehbehinderte und Blinde sowie für Menschen mit motorischen Störungen vorgestellt.
Das dritte Kapitel beschreibt verschiedene Internetbarrieren, die für Menschen mit Behinderungen zu Schwierigkeiten führen. Es analysiert Frames, Zeichengröße, alternative Beschreibungen, Grafiken, nicht persistente Navigation, Tabindex, Tabellen, Layoutraster, Formulare, Linkversammlungen, Geräteabhängige Eingabegeräte, Accesskeys, Sprachausgabe, Akronyme, PopUp-Fenster, eingebettete Objekte, Java, automatische Weiterleitung und die ausschließliche Textdarstellung.
Barrierefreiheit, BITV, Internet, Behinderung, Assistive Technologien, Webdesign, Inklusion, Behindertengleichstellungsgesetz, Frames, Grafiken, Navigation, Formulare, Accesskeys, Sprachausgabe, Akronyme, PopUp-Fenster, Java, Automatische Weiterleitung, Nur Textdarstellung.
Die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) ist eine Rechtsverordnung, die festlegt, wie Internetauftritte öffentlicher Stellen gestaltet sein müssen, damit sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Typische Barrieren sind fehlende Alternativtexte für Grafiken, eine schlechte Tastaturbedienbarkeit, zu geringe Kontraste, unverständliche Sprachausgaben oder die Nutzung von Frames.
Assistive Technologien sind Hilfsmittel wie Screenreader (Vorlesesoftware), Braillezeilen für Blinde oder spezielle Eingabegeräte für Menschen mit motorischen Einschränkungen.
Das BGG bildet die gesetzliche Grundlage für die Barrierefreiheit in Deutschland. Es schreibt vor, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden dürfen und gleichberechtigten Zugang zu Informationen haben müssen.
Dies erfolgt durch automatisierte Test-Tools und manuelle Prüfungen anhand der BITV-Anforderungen, wobei Aspekte wie Struktur, Navigation und Inhaltszugänglichkeit bewertet werden.
Primär sind Träger der öffentlichen Gewalt (Behörden, Ministerien) gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei nach BITV zu gestalten.
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