Diplomarbeit, 2002
31 Seiten, Note: Sehr gut
Die Arbeit befasst sich mit der Frage des Schutzes von Minderheiten im Völkerrecht und analysiert die unterschiedlichen Ansätze des Individual- und Kollektivrechtsschutzes. Ziel ist es, die Vor- und Nachteile der beiden Konzepte zu beleuchten und zu untersuchen, welche Form des Rechtsschutzes am effektivsten zur Sicherung der Existenz und der Besonderheiten von Minderheiten beitragen kann.
Die Einleitung beleuchtet die Aktualität der Debatte um Minderheitenschutz im Kontext von globalen Migrationen und der Entstehung neuer Staaten nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion. Die Autorin stellt die zentrale Frage, ob Individualrechte zum Schutz von Minderheiten ausreichen oder ob Kollektivrechte notwendig sind.
Kapitel 2 widmet sich der Abgrenzung von Individual-, Gruppen- und Kollektivrechten. Es wird erklärt, dass Individualrechte auf die Rechte des Einzelnen fokussieren, während Kollektivrechte Rechte für die Gruppe als solche in Anspruch nehmen. Die Autorin beleuchtet die Rolle von Gruppenrechten, die als Summe der Individualrechte der Gruppenmitglieder angesehen werden können.
Kapitel 3 definiert den Begriff „Minderheit“ als potenziellen Träger von Rechten. Es werden verschiedene Kriterien und Merkmale von Minderheiten diskutiert.
Kapitel 4 analysiert mögliche Reaktionen auf die Existenz von Minderheiten. Diese reichen von Assimilation und Integration bis hin zu Konflikten und Diskriminierung.
Kapitel 5 gibt einen historischen Überblick über die Entwicklung des Minderheitenschutzes im Völkerrecht. Die Autorin betrachtet die Entwicklung von der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg bis hin zur Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg und der Anerkennung von Kollektivrechten in internationalen Dokumenten wie der Minderheitendeklaration.
Kapitel 6 plädiert für die Anerkennung von Kollektivrechten und argumentiert für die Notwendigkeit einer stärkeren Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse und Interessen von Minderheiten.
Die Arbeit beschäftigt sich mit zentralen Begriffen wie Minderheitenrechte, Individualrechte, Kollektivrechte, Gruppenrechte, Diskriminierung, Selbstbestimmung, Assimilation, Integration, Minderheitenpolitik, Völkerrecht, Menschenrechte, und ICCPR.
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