Bachelorarbeit, 2015
67 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung und Problemdarstellung
2 Untersuchungsdesign und Methodik
3 Ergebnisse
3.1 Standortbestimmung von Advanced Practice Nursing in Deutschland
3.1.1 Begriffsklärung und Definition von Advanced Practice Nursing
3.1.2 Entwicklungsstand von Advanced Practice Nursing in Deutschland
3.1.3 Positionen und Ansätze zur Etablierung und Legitimierung von Advanced Practice Nursing in Deutschland
3.2 Die Bedeutung von Advanced Practice Nursing im Hinblick auf eine Stärkung der Primary Care in Deutschland
3.2.1 Definition von Primary Health Care und Primary Care
3.2.2 Merkmale und Leistungsstärke des deutschen Primary Care Systems
3.2.3 Strategien und Ansätze zur Stärkung der Primary Care in Deutschland
3.2.4 Merkmale und Leistungsstärke der Nurse Practitioner Rolle
3.3 Rollenentwicklung und Potentialanalyse einer Advanced Practice Nurse innerhalb des deutschen Primary Care Systems
3.3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.3.2 Merkmale und Leistungsstärke einer Advanced Practice Nurse Rolle innerhalb des deutschen Primary Care Systems
4 Zusammenfassung und Diskussion
5 Fazit und Ausblick
Die Bachelorarbeit untersucht das Potential von Advanced Practice Nursing (APN) zur Stärkung der Primary Care im deutschen Gesundheitssystem. Es wird analysiert, ob eine APN-Rolle nach § 63 Abs. 3c SGB V leistungsfähig genug ist, um das bestehende System zu verbessern, und welche Rolle dabei rechtliche Rahmenbedingungen und internationale Erfahrungen spielen.
3.1.1 Begriffsklärung und Definition von Advanced Practice Nursing
In der Literatur stellt sich die Verwendung der Begrifflichkeiten Advanced Practice Nursing (APNing), Advanced Nursing Practice (ANP) und Advanced Practice Nurse (APN) sehr heterogen dar. Beispielsweise werden die Begriffe APNing und ANP häufig synonym benutzt.
Hamric (2014) führt dazu aus, dass diese Bezeichnungen „distinct definitions“ haben und nicht „as interchangeable“ angesehen werden können (S. 69). Darüber hinaus werden teilweise spezifische APN Rollen mit APNing gleichgesetzt. Hamric (2014) merkt hierzu an, dass eine Definition von APNing „in terms of particular roles“ das Gesamtkonzept begrenzt (S. 70). Die Begriffe ANP und APN können demzufolge nicht gleichbedeutend mit APNing verwendet werden. Dies bestätigen auch Ullmann et al. (2011), sie bezeichnen APNing als übergeordneten Begriff, der ANP und APN mit einschließt (S. 632). APNing ist demzufolge ein übergeordnetes Konzept, welches die Teilelemente APN und ANP enthält.
Die Definition von APNing variiert von Autor zu Autor. Spross (2014) kam bei einer Analyse der APNing Modelle von u.a. Hamric (2009), Calkin (1984), Brown (1998), Oberle und Allen (2001), sowie von Shuler und Davis (1993) zu dem Ergebnis, dass „the direct care of patients“ den Fokus von APNing ausmacht (S. 53). Andere Aspekte, so Spross weiter, wie die Anzahl der „competencies“ oder die Ausprägung des „concept of environment“ werden dagegen unterschiedlich bewertet (ebd.). Ein zentrales Merkmal von APNing ist demnach die direkte Patientenversorgung. In Deutschland haben die Modelle von Brown (1998) und Hamric (2006), insbesondere durch die Veröffentlichung von Schober und Affara, einen größeren Bekanntheitsgrad erlangt (Schober/Affara 2008, S. 59ff.). Das Modell von Hamric hat sich dabei als besonders relevant und konsistent erwiesen, da sich bis heute zahlreiche Veröffentlichungen darauf beziehen (u.a. Ullmann et al. 2011, DBfK/ÖGKV/SBK/2013).
1 Einleitung und Problemdarstellung: Diese Einführung beschreibt den demographischen Wandel, die zunehmende Multimorbidität und regionale Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung als Herausforderungen für das deutsche System.
2 Untersuchungsdesign und Methodik: Hier werden die Hypothese und die Fragestellung der Arbeit sowie das methodische Vorgehen mittels systematischer Literaturrecherche dargelegt.
3 Ergebnisse: Dieser Hauptteil analysiert den Status quo von APN in Deutschland, definiert die Primary Care, diskutiert rechtliche Grundlagen (§ 63 SGB V) und vergleicht das deutsche Modell mit internationalen Erfahrungen (USA).
4 Zusammenfassung und Diskussion: Die Ergebnisse werden synthetisiert und kritisch diskutiert, wobei die Leistungsfähigkeit der APN-Rolle im deutschen Kontext kritisch hinterfragt wird.
5 Fazit und Ausblick: Diese Zusammenfassung schließt die Arbeit ab, indem sie auf den weiterhin bestehenden Forschungsbedarf hinweist und die Bedeutung zukünftiger Modellprojekte betont.
Advanced Practice Nursing, Primary Care, Gesundheitssystem, Deutschland, Heilkundeübertragungsrichtlinie, Nurse Practitioner, Substitution, Pflege, Versorgungsqualität, Demographischer Wandel, Multimorbidität, Modellprojekt, SGB V, Case Management, Gesundheitsversorgung
Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Entwicklung und Analyse der Rolle einer Advanced Practice Nurse (APN) innerhalb des deutschen Gesundheitssystems, insbesondere im Bereich der Primary Care.
Die zentralen Themen sind die Definition von APNing, die rechtliche Verankerung von Heilkundeübertragungen in Deutschland, der Vergleich zu internationalen Modellen wie dem Nurse Practitioner und das Potential zur Stärkung der primärmedizinischen Versorgung.
Ziel ist es zu untersuchen, ob die Etablierung von APN das deutsche Primary Care System stärken kann und inwieweit die aktuelle Rechtslage nach § 63 Abs. 3c SGB V dazu geeignet ist.
Es wurde eine systematische Literaturstudie durchgeführt, die auf der Analyse von Fachliteratur, internationalen Studien und rechtlichen Dokumenten basiert.
Im Hauptteil erfolgt eine Standortbestimmung von APNing in Deutschland, eine Definition des Primary Care Systems, die Analyse des Rechtsrahmens für heilkundliche Tätigkeiten durch Pflegende sowie ein Vergleich mit der US-amerikanischen Nurse Practitioner Rolle.
Die wichtigsten Begriffe sind Advanced Practice Nursing, Primary Care, SGB V, Substitution, Versorgungsqualität und Pflege.
Die US-amerikanischen NP's dienen als Referenzmodell, da sie international den höchsten Etablierungsgrad aufweisen und als Vergleichsgröße für die Leistungsfähigkeit der theoretischen APN-Rolle in Deutschland herangezogen werden.
Der Rechtsrahmen, insbesondere § 63 Abs. 3c SGB V und die Heilkundeübertragungsrichtlinie, bildet die Basis für die Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen, stellt jedoch hohe Anforderungen an Modellvorhaben.
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