Diplomarbeit, 2015
62 Seiten, Note: 2
Die Diplomarbeit befasst sich mit der Thematik der rechtserhaltenden Markenbenutzung im österreichischen und europäischen Recht. Im Zentrum der Arbeit steht das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Juli 2012 im Fall C-149/11, ecolex 2012, 803 (Leno Merken/Hagelkruis Beheer). Ziel der Arbeit ist es, die Rechtsgrundlagen der Markenbenutzung im österreichischen und europäischen Recht zu analysieren und die Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Praxis zu beleuchten.
Das erste Kapitel führt in die Thematik der rechtserhaltenden Markenbenutzung ein und stellt die Relevanz des Themas dar. Kapitel zwei befasst sich mit den Rechtsquellen des Markenrechts in Österreich, Deutschland und der Europäischen Union. Dabei werden sowohl das österreichische und deutsche Markenrecht als auch die einschlägigen Gemeinschaftsrechtsvorschriften (Markenrichtlinie und Gemeinschaftsmarkenverordnung) beleuchtet. Im dritten Kapitel werden die wesentlichen Grundsätze des Gemeinschaftsmarkenrechts dargestellt, wie z.B. der Grundsatz der relativen Autonomie, der Grundsatz der Einheitlichkeit und der Grundsatz der Äquivalenz. Kapitel vier untersucht die verschiedenen Funktionen, die eine Marke im Wirtschaftsleben erfüllt, z.B. die Herkunfts-, Unterscheidungs- und Werbefunktion.
Kapitel fünf widmet sich dem markenrechtlichen Benutzungsbegriff. Die Arbeit erläutert die Bedeutung des Begriffs der rechtserhaltenden und ernsthaften Benutzung im Kontext des Markenrechts und zeigt die Grenzen der rechtsverletzenden Benutzung auf. Kapitel sechs behandelt den markenrechtlichen Benutzungszwang. Dabei wird der Benutzungszwang im österreichischen und deutschen Markenrecht sowie der Benutzungszwang im Gemeinschaftsrecht betrachtet.
Im siebten Kapitel wird das Urteil des EuGH im Fall C-149/11 (Leno Merken/Hagelkruis Beheer) ausführlich analysiert. Die Arbeit setzt sich mit den Vorlagefragen des EuGH, den Schlussanträgen des Generalanwalts und dem Urteil des Gerichtshofs auseinander. Kapitel acht beleuchtet die konkrete Anwendung der Anforderungen an die Benutzung einer Gemeinschaftsmarke. Dabei werden die Kriterien der ernsthaften Benutzung, des Mengenumfangs, des Zeitraums, des geographischen Umfangs und der Form der Benutzung sowie die möglichen Benutzungshindernisse und die berechtigte Nichtbenutzung untersucht.
Markenrecht, Markenbenutzung, Gemeinschaftsmarkenrecht, Rechtserhaltende Benutzung, Ernsthafte Benutzung, Benutzungszwang, EuGH, C-149/11, Leno Merken/Hagelkruis Beheer, Markenrichtlinie, Gemeinschaftsmarkenverordnung, Herkunftsfunktion, Unterscheidungsfunktion, Werbefunktion
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