Examensarbeit, 2003
42 Seiten, Note: 1,0
1. EINLEITUNG
2. ANLAGEVERMÖGEN
2.1 ALLGEMEIN
2.2 IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
2.2.1 Konzessionen, Lizenzen und gewerbliche Schutzrechte
2.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert
2.2.3 eigene Forschungs- und Entwicklungskosten
2.3 SACHANLAGEN
2.3.1 mögliche Gliederung dieses Bilanzpostens
2.3.2 unterschiedliche Bewertungsansätze
2.4 FINANZANLAGEN
2.4.1 mögliche Gliederung dieses Bilanzpostens
2.4.2 unterschiedliche Bewertungskonzepte
3. UMLAUFVERMÖGEN
3.1 ALLGEMEIN
3.2 VORRÄTE
3.3 FORDERUNGEN
3.5 LIQUIDE MITTEL
3.6 AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
4. FAZIT
Die vorliegende Arbeit vergleicht die Bewertung der Vermögenslage von Unternehmen gemäß den deutschen HGB-Vorschriften und den internationalen IAS-Standards, um aufzuzeigen, wie sich unterschiedliche Rechnungslegungsnormen auf die Darstellung des Unternehmensvermögens auswirken.
2.2.2 Geschäfts- oder Firmenwert
Ein Geschäfts- oder Firmenwert kommt immer dann zustande, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs eines Unternehmens der Kaufpreis das Vermögen abzüglich der Schulden übersteigt. Diese Differenz nennt man lt. HGB wie auch nach IAS den derivativen Firmenwert.
In diesem Firmenwert sind Komponenten enthalten wie z.B. eine gute Belegschaft, der vorhandene Kundenstamm oder der Bekanntheitsgrad eines Unternehmens.
Ein Unternehmen darf diesen derivativen Firmenwert nur bilanzieren, wenn es ein anderes Unternehmen oder einen Teil dessen übernimmt, die Leitung dieser neuen Firma inne hat und eine Summe dafür zahlt, die das Vermögen abzüglich der Schulden des erworbenen Unternehmens übersteigt.
Nach HGB hat man die Wahl, ob man den derivativen Firmenwert aktiviert oder nicht. Nach Aktivierung kann er über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben werden. Beginn ist dann das folgende Geschäftsjahr. Diese Abschreibung kann nach § 255 Abs. 4 HGB pauschal erfolgen und muß nicht an die tatsächliche Nutzungsdauer gekoppelt sein, was eigentlich nicht sehr realitätsnah ist. Nach IAS wird dies detaillierter gesehen.
1. EINLEITUNG: Darstellung der wachsenden Bedeutung der IAS für deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb und Definition der Forschungsfrage zum Vermögensvergleich.
2. ANLAGEVERMÖGEN: Detaillierte Untersuchung der Abgrenzung und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen, Sachanlagen und Finanzanlagen unter HGB und IAS.
3. UMLAUFVERMÖGEN: Analyse der Bewertung von Vorräten, Forderungen, Liquiden Mitteln und Rechnungsabgrenzungen, inklusive zahlreicher Berechnungsbeispiele.
4. FAZIT: Zusammenfassende Bewertung des Informationsvorsprungs durch IAS-Abschlüsse und deren Einfluss auf die Transparenz und Darstellung stiller Reserven.
HGB, IAS, Rechnungslegung, Vermögenslage, Bilanzierung, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Firmenwert, Bewertung, Abschreibung, Fair Value, Niederstwertprinzip, Wertaufholungsgebot
Die Arbeit untersucht den Einfluss eines Wechsels von Rechnungslegungsvorschriften des HGB auf die IAS im Hinblick auf die Darstellung der Vermögenslage in der Bilanz.
Im Fokus stehen die Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen, insbesondere Sachanlagen, Finanzanlagen, Vorräte und immaterielle Vermögenswerte.
Das Ziel ist ein detaillierter Vergleich zwischen HGB und IAS, um aufzuzeigen, welche Normen für den Bilanzadressaten ein realistischeres und transparenteres Bild der Vermögenslage liefern.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und bilanzanalytische Methode, ergänzt durch zahlreiche praxisnahe Zahlenbeispiele, um die Auswirkungen der unterschiedlichen Bewertungskonzepte zu verdeutlichen.
Der Hauptteil gliedert sich entlang der Aktivseite der Bilanz, wobei jedes Kapitel spezifische Vermögenspositionen analysiert und die Unterschiede in der Bewertung und Abschreibung direkt gegenüberstellt.
Die zentralen Begriffe sind unter anderem HGB, IAS, Rechnungslegung, Bewertung, Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie das Niederstwertprinzip.
Es wird detailliert erläutert, dass nach HGB ein Wahlrecht bei der Aktivierung besteht, während nach IAS eine absolute Aktivierungspflicht für den derivativen Firmenwert gilt.
Nach IAS ist die Neubewertung zum Marktwert (Fair Value) unter bestimmten Bedingungen zulässig, was laut Autor ein realitätsgetreueres Abbild der Vermögenswerte ermöglicht als die oft konservative Bewertung zu Anschaffungskosten nach HGB.
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