Masterarbeit, 2015
62 Seiten, Note: 1,7
Die vorliegende Masterarbeit befasst sich mit der einkommensteuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen, die historische Entwicklung, die aktuelle Rechtsprechung und die Gestaltungsmöglichkeiten in Bezug auf die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers für berufliche Zwecke. Insbesondere beleuchtet sie die mit diesem Thema verbundenen Streitpunkte und Abgrenzungsprobleme.
Die Arbeit beginnt mit einer Einordnung des Themas und einem Überblick über den Gang der Arbeit. Im Hauptteil wird zunächst die geschichtliche Entwicklung des Abzugsverbots für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer beleuchtet, beginnend mit dem Jahressteueränderungsgesetz von 1996 und den damit verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. Es werden die wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und die darauf folgenden Anpassungen im Steuerrecht, wie beispielsweise das Steuer-Euroglättungsgesetz von 2002 und das Steueränderungsgesetz von 2007, dargestellt.
Anschließend werden die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Detail erörtert. Dazu gehören die räumliche Trennung, die Lage, Funktion und Ausstattung des Arbeitszimmers sowie die Frage der Häuslichkeit. Die Arbeit untersucht die Abgrenzung zu den Kosten der Lebensführung, die Unterscheidung von einem häuslichen Arbeitszimmer und einer Betriebsstätte sowie die Problematik der Aufwendungen eines gemischt genutzten Raumes. In diesem Zusammenhang wird die Rechtsprechungsänderung des BFH zum Aufteilungs- /Abzugsverbot und die dazu ergangene Rechtsprechung der Finanzgerichte analysiert.
Danach werden die Ausnahmen vom Abzugsverbot behandelt, die im § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 2 und 3 EStG geregelt sind. Insbesondere wird der Mittelpunkt der Betätigung, die Verfügbarkeit eines anderen Arbeitsplatzes und die Beschränkung auf 1.250 € für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer betrachtet.
Die Masterarbeit beschäftigt sich mit dem Thema der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im Einkommensteuerrecht. Es werden die zentralen Rechtsnormen, die § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, die Rechtsprechung des BFH und der Finanzgerichte sowie die Abgrenzungsprobleme zwischen häuslichem Arbeitszimmer, Kosten der Lebensführung und Betriebsstätte beleuchtet. Die Arbeit fokussiert insbesondere auf die Ausnahmen vom Abzugsverbot, die Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der steuerlichen Abzugsfähigkeit und die Bedeutung des Mittelpunkts der Betätigung.
Aufwendungen sind voll abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Steht für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist der Abzug auf 1.250 € begrenzt.
Ein häusliches Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein, der vorwiegend beruflich genutzt wird und in die häusliche Sphäre eingebunden ist. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer reicht für den steuerlichen Abzug meist nicht aus.
Nach aktueller Rechtsprechung des BFH ist ein zeitanteiliger Abzug bei gemischter Nutzung (privat und beruflich) schwierig, da das Aufteilungs- und Abzugsverbot oft streng gehandhabt wird, sofern keine klare Trennung möglich ist.
Dies ist der Ort, an dem die für das Berufsbild wesentlichen Leistungen erbracht werden. Bei einem Lehrer ist dies meist die Schule (kein Mittelpunkt im Arbeitszimmer), bei einem Heimarbeiter oder Schriftsteller oft das Arbeitszimmer.
Möglichkeiten sind z.B. die Anmietung eines außerhäuslichen Arbeitszimmers, die Nutzung eines Vermietungsmodells (z.B. Vermietung an den Arbeitgeber) oder die Verlegung des Tätigkeitsschwerpunkts.
Die Regelungen wurden mehrfach verschärft (z.B. 1996, 2007) und durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts (1999, 2010) korrigiert, was schließlich zum Jahressteueränderungsgesetz 2010 führte.
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