Bachelorarbeit, 2015
46 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Würdigung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes. Im Fokus stehen dabei die Altersrente für besonders langjährig Versicherte und die Mütterrente. Dabei wird insbesondere untersucht, ob und inwieweit diese Leistungen gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 GG verstoßen.
Die Arbeit beginnt mit einer detaillierten Darstellung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes, wobei die Mütterrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Mittelpunkt stehen. Das Kapitel erläutert die Gesetzeslage vor und nach der Reform, inklusive der Auswirkungen auf den Rentenbestand und den Rentenzugang.
Anschließend wird das Beitragssatzgesetz 2014 beleuchtet, insbesondere die Frage, ob die rückwirkende Festsetzung des Beitragssatzes gegen das Rechtsstaatsgebot verstößt. Dazu werden die relevanten Rechtsgrundlagen und das Rückwirkungsverbot im Grundgesetz näher betrachtet.
Ein weiteres Kapitel widmet sich dem Gleichheitssatz im Grundgesetz, indem die Definition des Gleichheitssatzes, die unterschiedlichen Arten der Ungleichbehandlung und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in die Gleichheit erläutert werden.
In den Folgekapiteln werden dann die Mütterrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte im Kontext des Gleichheitssatzes untersucht. Hierbei werden die Auswirkungen auf den Rentenbestand und den Rentenzugang analysiert sowie die Anwendung des Gleichheitssatzes auf die jeweiligen Leistungen geprüft.
Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Themen der rechtlichen Bewertung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes, insbesondere der Mütterrente und der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Im Fokus stehen der Gleichheitssatz aus Artikel 3 GG, das Rückwirkungsverbot und die Finanzierung des Gesetzes. Weitere wichtige Begriffe sind Beitragssatzgesetz 2014, Stichtagsregelungen und die rechtliche Würdigung von Gesetzesänderungen im Bereich der Rentenversicherung.
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