Bachelorarbeit, 2014
66 Seiten, Note: 1,7
Diese Bachelorarbeit befasst sich mit der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS. Ziel ist es, die komplexen Vorgänge bei der Erwerbsmethode zu erläutern und die einzelnen Schritte der Bilanzierung darzustellen. Die Arbeit richtet sich insbesondere an Studenten der Betriebswirtschaftslehre und Praktiker, die sich mit der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen auseinandersetzen möchten.
Die Arbeit gliedert sich in verschiedene Kapitel, die die wichtigsten Aspekte der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS behandeln. In Kapitel 1 wird die Problemstellung und die Zielsetzung der Arbeit vorgestellt. Kapitel 2 befasst sich mit den grundlegenden Begriffen und Definitionen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen, wie z.B. der Erwerbsmethode, Goodwill und dem Fair Value. Kapitel 3 widmet sich der Erwerbsmethode im Detail. Es werden die Schritte der Identifizierung des Erwerbers, der Bestimmung des Erwerbszeitpunktes und der Ermittlung der Anschaffungskosten erläutert. Darüber hinaus werden die Ansatz- und Bewertungsgrundsätze für das erworbene Vermögen und den Geschäfts- und Firmenwert behandelt. In Kapitel 4 wird die Folgekonsolidierung nach der Erwerbsmethode beleuchtet, wobei der Schwerpunkt auf dem Werthaltigkeitstest (Impairment Test) und den Eventualschulden liegt.
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Themen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS. Zu den wichtigsten Schlüsselbegriffen zählen: Erwerbsmethode, Goodwill, Fair Value, Folgekonsolidierung, Impairment Test, Eventualschulden.
IFRS 3 regelt die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen und schreibt zwingend die Anwendung der Erwerbsmethode vor.
Sie umfasst die Identifizierung des Erwerbers, die Bestimmung des Erwerbszeitpunktes sowie den Ansatz und die Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Fair Value.
Ein positiver Goodwill entsteht, wenn der Kaufpreis den Zeitwert des Reinvermögens übersteigt; ein negativer Goodwill (Excess) wird sofort erfolgswirksam in der GuV erfasst.
Der Fair Value (beizulegender Zeitwert) ist der Preis, der in einer ordnungsgemäßen Transaktion zwischen Marktteilnehmern erzielt werden würde.
Da der Goodwill nicht planmäßig abgeschrieben wird, muss er mindestens einmal jährlich auf Wertminderung (Impairment) geprüft werden.
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses müssen Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens angesetzt werden, wenn ihr Fair Value verlässlich ermittelt werden kann.
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