Diplomarbeit, 2004
83 Seiten, Note: 2,0
1. Eine Verfassung für Europa
2. Einordnung des Europäischen Konvents
2.1. Der Post Nizza-Prozess
2.2. Die Erklärung von Laeken
3. Die Darstellung des Europäischen Konvents
3.1. Die Arbeitsweise des Konvents
3.2. Aufbau des Vertragsentwurfs über eine Verfassung für Europa
3.2.1. Die Institutionen der EU
3.2.1.1. Der Europäische Rat
3.2.1.2. Der Präsident des Europäischen Rates
3.2.1.3. Der Außenminister der Union
3.2.1.4. Der Ministerrat
3.2.1.5. Die Europäische Kommission
3.2.1.6. Das Europäische Parlament
3.2.1.7. Die nationalen Parlamente
3.2.2. Die Charta der Grundrechte
3.2.3. Zur Reform der Politikbereiche
3.2.4. Die Rechtsetzungsverfahren
3.2.5. Das Sezessionsrecht
4. Eine normative Analyse des Europäischen Konvents
4.1. Die normative Begründung einer Verfassung
4.2. Kosten der Entscheidungsfindung
4.3. Direkte Demokratische Kontrolle
4.4. Die Konstituanten einer Verfassung
4.5. Ein europäisches Zweikammernsystem
4.6. Eine europäische Regierung
4.7. Das Subsidiaritätsprinzip
4.8. Eine föderale Struktur
5. Eine politökonomische Betrachtung des Europäischen Konvents
5.1. Die Interessen der Organe und sonstigen Institutionen
5.1.1. Die Europäische Kommission
5.1.2. Die Vertreter der nationalen Regierungen
5.1.3. Das Europäische Parlament
5.1.4. Die nationalen Parlamente
5.2. Das Zentralisierungsinteresse der Mitglieder des Konvents
5.3. Durch Deliberation zur Konsensfindung
5.4. Die Zentralisierung der Politikbereiche
5.5. Die Finanzen der Union
6. Zusammenfassung und Fazit
Die Arbeit verfolgt das Ziel, den vom Europäischen Konvent vorgelegten Verfassungsentwurf für die Europäische Union aus der Perspektive der Public-Choice-Ökonomie zu analysieren. Dabei wird untersucht, inwieweit die institutionellen Reformvorschläge effizient sind, welche Interessen die beteiligten Akteure verfolgten und ob die gewählte Konventsmethode zu einer legitimierten und anreizkompatiblen Verfassung führen konnte.
4.2. Kosten der Entscheidungsfindung
Eine konsequente individualistische Abstimmungsregel stammt von BUCHANAN und TULLOCK. Diese versuchen, den optimalen Abstimmungsmodus für ein gemeinschaftliches Handeln festzulegen. Ein Individuum berücksichtigt zur Entscheidungsfindung zwei Kostenarten kollektiver Handlungen. Zum einen sind dies externe Kosten und zum anderen sind es Konsensfindungskosten. Diese addieren sich zu den Interdependenzkosten, den gesamten Kosten einer Entscheidung für ein Individuum. Die Höhe dieser Kosten hängt maßgeblich von den Entscheidungsregeln ab. Je nach Entscheidungsregel entstehen dem Individuum unterschiedlich hohe Kosten, die sich aus den Kostenarten externe Kosten und Entscheidungskosten zusammensetzten. Die Zusammensetzung der Kosten soll im Folgenden erläutert werden.
Dem Individuum entstehen abhängig vom Entscheidungsverfahren externe Kosten in unterschiedlicher Höhe. Externe Kosten sind diejenigen Kosten, die einem Individuum als Ergebnis des Handelns anderer entstehen, ohne dass das Individuum eine Kontrolle hierüber ausüben kann. Diese Kosten entstehen also, wenn eine Entscheidung gegen den Willen des Individuums getroffen wird. In Abbildung 4.2a kann gezeigt werden, dass, je mehr Wähler einer Entscheidung zustimmen müssen, die Gefahr eines Individuums geringer wird, externe Kosten aufgrund der Abweichung seiner eigenen Präferenzen, tragen zu müssen (N = Anzahl der Vertragsparteien). Die Gefahr, überstimmt zu werden, nimmt also mit zunehmendem Inklusivitätsgrad ab. Bei der Einstimmigkeit kann jedes Individuum, wegen erwarteter externer Kosten, die Entscheidung verhindern, da hier alle Individuen der Kollektiventscheidung zustimmen müssen. In dieser Situation hat jeder Abstimmende ein Vetorecht, die Abstimmung kann also immer nur eine Pareto-Verbesserung darstellen. Diese Gefahr kann als maximal bei Existenz der Jedermann-Regel gesehen werden. Hier hat ein Individuum das Recht, Kollektiventscheidungen zu treffen.
1. Eine Verfassung für Europa: Einführung in die Notwendigkeit einer Verfassung für die EU angesichts der Osterweiterung und der ineffizienten Strukturen der EGKS.
2. Einordnung des Europäischen Konvents: Historische Herleitung des Konvents vom Post-Nizza-Prozess und der Erklärung von Laeken als Reaktion auf institutionelle Defizite.
3. Die Darstellung des Europäischen Konvents: Detailanalyse der Arbeitsweise des Konvents und des institutionellen Aufbaus des Verfassungsentwurfs inklusive der Reformen von Rat, Parlament und Kommission.
4. Eine normative Analyse des Europäischen Konvents: Theoretische Untersuchung der verfassungstheoretischen Kriterien für eine effiziente EU-Verfassung, Gewaltenteilung und direkte Demokratie.
5. Eine politökonomische Betrachtung des Europäischen Konvents: Positive Analyse der Interessen der beteiligten Institutionen und Akteure im Konvent unter Anwendung der Public-Choice-Theorie.
6. Zusammenfassung und Fazit: Abschließende Bewertung der Konventsergebnisse und Einschätzung des Entwurfs als notwendiger, aber noch unvollständiger Schritt in Richtung einer europäischen Verfassungsordnung.
Europäische Union, Europäischer Konvent, Verfassungsentwurf, Public-Choice-Ökonomie, Konstitutionalisierung, Subsidiaritätsprinzip, Gewaltenteilung, Entscheidungsfindung, Zentralisierung, Interessengruppen, Demokratiedefizit, Institutionenreform, Interdependenzkosten, Mehrheitsentscheidung, Politische Ökonomie.
Die Arbeit untersucht den vom Europäischen Konvent erarbeiteten Entwurf für eine Verfassung der Europäischen Union aus der Sicht der ökonomischen Theorie der Politik (Public Choice).
Die Themen umfassen die institutionelle Ausgestaltung der EU, die Verteilung von Kompetenzen, Möglichkeiten der demokratischen Kontrolle, das Subsidiaritätsprinzip sowie die spezifischen Interessen der beteiligten politischen Akteure.
Ziel ist es, die Effizienz der Reformvorschläge zu bewerten und kritisch zu hinterfragen, ob diese Verfassung die staatliche Gewalt ausreichend begrenzt und den Herausforderungen der EU-Erweiterung gerecht wird.
Es wird die positive und normative Public-Choice-Analyse angewendet, um das rationale Verhalten der politischen Akteure und die Folgen institutioneller Arrangements zu erklären.
Der Hauptteil analysiert detailliert die institutionellen Neuerungen, die normative Begründung einer Verfassung, die Kosten von Entscheidungsverfahren sowie das Zentralisierungsinteresse der Akteure.
Kernbegriffe sind Europäische Union, Verfassungskonvent, Public-Choice, Gewaltenteilung, Subsidiarität, Zentralisierung und Institutionenökonomik.
Der Autor argumentiert, dass der Konvent überwiegend mit Akteuren besetzt war, die selbst Kompetenzen für die EU ausarbeiten sollten, was einen Interessenkonflikt darstellt, da diese Akteure ein Eigeninteresse an Machtzuwachs und Zentralisierung haben.
Das Sezessionsrecht wird als ein notwendiges "Notfallrecht" für besonders harte Fälle begrüßt, das rechtliche Bedenken bezüglich eines Austritts aus der supranationalen Institution ausräumt.
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