Masterarbeit, 2014
94 Seiten, Note: 1,3
I. Einleitung
1. Forschungsüberblick
2. Quellenüberblick
II. Der Ulmer Einsatzgruppenprozess
1. Justizielle Aufarbeitung von NS-Verbrechen in der BRD
2. Die deutsche Gesellschaft 1958 - Zeitgeschehen während des Prozesses
a) „Blutrichter-Kampagne“ der DDR ab Mai 1957
b) Bayreuther Prozess gegen KZ-Arrestverwalter Martin Sommer
c) Prozess gegen KZ-Arzt Hanns Eisele
3. Tätigkeiten der Einsatzgruppe A im Dritten Reich
a) Einsatzgruppe A
b) Durchführung der ersten Erschießung durch das Einsatzkommando Tilsit
4. Ermittlungen gegen Bernhard Fischer-Schweder
a) Fischer-Schweders Untertauchen nach dem Krieg
b) Die Enttarnung Fischer-Schweders
c) Ausweitung der Ermittlungen
d) Anklageerhebung
5. Der Prozessverlauf
a) Die Ankläger
b) Zeugenprobleme
c) Verteidigungsstrategie
d) Urteilsverkündung
III. Der Prozess im Spiegel der Medien
1. Medienberichterstattung über NS-Verbrechen
2. Berichterstattung über die Verfahrenseröffnung am 28. April 1958
3. August 1958: Verteidiger und Staatsanwälte halten ihre Plädoyers
4. Berichterstattung über das Urteil
5. NS-Verbrecher als kriminelle Einzeltäter
6. Wandel in der Presseberichterstattung 1958
IV. Die öffentliche Wahrnehmung - Briefe von Außenstehenden an das Gericht
1. Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach
2. Quellenbasis: Briefe an das Gericht
3. Negative Reaktionen auf den Prozess
4. Positive Reaktionen auf den Prozess
5. Unentschiedene Reaktionen
6. Die Rolle des Ulmer Einsatzgruppenprozesses und seine Auswirkungen
V. Schluss
Die vorliegende Arbeit untersucht die öffentliche Wahrnehmung des Ulmer Einsatzgruppenprozesses von 1958, des ersten großen NS-Verfahrens der Bundesrepublik, und analysiert, inwiefern dieser Prozess zu einem gesellschaftlichen Umdenken hinsichtlich der NS-Vergangenheit beitrug.
II.3. Tätigkeiten der Einsatzgruppe A im Dritten Reich
Zeitgleich mit den Planungen für das ‚Unternehmen Barbarossa‘, dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion, wurden vier Einsatzgruppen aus Sicherheitspolizei (SiPO: Gestapo und Kriminalpolizei) und Sicherheitsdienst (SD) aufgestellt. Am 28. April wurden die Aufgaben der Einsatzgruppen in der „Regelung des Einsatzes der Sicherheitspolizei und des SD im Verbande der Wehrmacht“ festgehalten. Als der Überfall am 22. Juni 1941 erfolgte, war das Ziel der Einsatzgruppen, hinter der vorrückenden Wehrmacht neu eroberte Gebiete abzusichern. Diese Sicherung sollte in polizeilicher Hinsicht erfolgen und auch festgestellte politische Abwehrtätigkeiten und Spionageversuche beinhalten. Dazu gehörte vor allem, dass potentielle Gegner aufgespürt und nach ihrer Festnahme einer sogenannten ‚Sonderbehandlung‘ unterzogen werden sollten. Diese ‚Sonderbehandlung‘ beinhaltete die Ermordung der jüdischen Bevölkerung, verdächtiger Kommunisten und sonstiger verdächtiger Partisanen, wobei insbesondere die ‚jüdisch-bolschewistische Intelligenz‘ liquidiert werden sollte. Die Einsatzgruppen arbeiteten dabei äußerst schnell und ‚effektiv‘, weshalb nach nur zehn Monaten eine besonders grausame Bilanz bestand: Bereits 500.000 Menschen waren in den neu eroberten Gebieten den Einsatzgruppen zum Opfer gefallen. Dokumentiert wurden die Taten in den ‚Ereignismeldungen UdSSR‘, die minutiös Zeit, Ort und die Zahl der getöteten Personen enthielten. Die übermittelten ‚Ereignismeldungen‘ wurden unter höchster Geheimhaltung vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) ausgewertet und archiviert und sollten später beim Ulmer Prozess ein wichtiges Beweismittel darstellen.
I. Einleitung: Die Einleitung stellt den Ulmer Einsatzgruppenprozess als erstes großes NS-Verfahren vor einem deutschen Gericht und als möglichen Wendepunkt in der westdeutschen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit vor.
II. Der Ulmer Einsatzgruppenprozess: Dieses Hauptkapitel erläutert die justizielle Aufarbeitung der NS-Zeit, das zeitgeschichtliche Umfeld, die verbrecherischen Aktivitäten der Einsatzgruppe A sowie die Ermittlungen gegen Bernhard Fischer-Schweder und den anschließenden Prozessverlauf.
III. Der Prozess im Spiegel der Medien: Dieser Abschnitt analysiert, wie die zeitgenössische Presse über den Prozess berichtete, welche Rolle Journalisten als Gatekeeper spielten und wie die Täter oft als isolierte Einzeltäter dargestellt wurden.
IV. Die öffentliche Wahrnehmung - Briefe von Außenstehenden an das Gericht: Hier wird die öffentliche Meinung anhand von archivierten Briefen an das Gericht sowie dem Vergleich mit zeitgenössischen Allensbach-Umfragen untersucht, wobei eine starke Polarisierung der Gesellschaft deutlich wird.
V. Schluss: Das Fazit resümiert, dass der Prozess zwar die Verbrechen der Einsatzgruppen öffentlich machte, das gesellschaftliche Umdenken jedoch sehr langsam verlief und der Großteil der Bevölkerung auf Verdrängung setzte.
Ulmer Einsatzgruppenprozess, NS-Verbrechen, Aufarbeitung, Justizgeschichte, Bernhard Fischer-Schweder, Einsatzkommando Tilsit, Medienberichterstattung, Schlussstrich-Mentalität, öffentliche Wahrnehmung, Nationalsozialismus, Zentrale Stelle, Gehilfenjudikatur, Erinnerungskultur, Strafverfolgung, Täterbilder
Die Masterarbeit analysiert den Ulmer Einsatzgruppenprozess von 1958 und dessen Rezeption in der westdeutschen Öffentlichkeit, sowohl in den Medien als auch in der Bevölkerung.
Zu den zentralen Themen gehören die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen in der jungen Bundesrepublik, die mediale Darstellung der Täter sowie die Untersuchung von Einstellungen innerhalb der Bevölkerung anhand privater Briefe an das Gericht.
Das Hauptziel ist es, aufzuklären, ob der Ulmer Prozess tatsächlich einen grundlegenden politisch-kulturellen Umbruch im Umgang mit der NS-Vergangenheit einleitete oder ob die breite Mehrheit an einer Verdrängung festhielt.
Die Arbeit basiert auf einer akribischen Analyse zeitgenössischer Prozessakten, einer Auswertung der Presseberichterstattung verschiedener Zeitungen und einer qualitativen Analyse von Bürgerbriefen, ergänzt durch einen Vergleich mit demoskopischen Umfragedaten.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Ermittlungen, dem Prozessverlauf, der Verteidigungsstrategie der Angeklagten sowie der Art und Weise, wie Medien den Prozess und die Rolle der Täter als "Einzeltäter" darstellten.
Schlüsselbegriffe sind unter anderem "Schlussstrich-Mentalität", "Gehilfenjudikatur", "Einsatzgruppen", "Aufarbeitung" und "Medienöffentlichkeit".
Fischer-Schweder war einer der Hauptangeklagten, dessen Biographie als Paradebeispiel für das Untertauchen ehemaliger NS-Täter in der westdeutschen Nachkriegsgesellschaft dient.
Er gilt als der erste große "Holocaust-Prozess" vor deutschen Gerichten, der erstmals einen ganzen Verbrechenskomplex behandelte, statt nur gegen Einzelpersonen zu ermitteln, und damit den Weg zur Gründung der Ludwigsburger Zentralen Stelle ebnete.
Die Reaktionen waren extrem gespalten: Ein Teil der Bevölkerung befürwortete die Aufklärung, während ein signifikanter Teil empört über das Aufrollen alter "Wunden" war und Amnestie oder einen "Schlussstrich" forderte.
Die Medien trugen zur Personalisierung des Bösen bei, indem sie NS-Täter als isolierte "Einzeltäter" darstellten, wodurch die gesamtgesellschaftliche Verstrickung und die Verantwortung der breiten Bevölkerung oft ausgeblendet wurden.
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