Masterarbeit, 2015
72 Seiten, Note: magna cum laude
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Diese Masterarbeit befasst sich mit den Bereichsausnahmen von der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Niederlassungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt, insbesondere mit den Tatbeständen der "öffentlichen Verwaltung" (Art. 45 IV AEUV) und der "Ausübung öffentlicher Gewalt" (Art. 51 I AEUV). Sie analysiert die Rechtsprechung des EuGH zu diesen Ausnahmen, untersucht die Kriterien und Definitionen in anderen Unionsakten und der Lehre, und beleuchtet den verfassungsrechtlichen Identitätsstreit in diesem Kontext.
Kapitel II untersucht den Tatbestand der "öffentlichen Verwaltung" nach Art. 45 IV AEUV. Es analysiert die Kriterien des EuGH für die Anwendung dieser Ausnahme, insbesondere die Ausübung hoheitlicher Befugnisse und die Wahrung der allgemeinen Belange des Staates. Zudem werden die Einwände der Kommission gegen eine zu weite Auslegung der Ausnahme sowie offene Punkte der Rechtsprechung diskutiert.
Kapitel III befasst sich mit dem Tatbestand der "Ausübung öffentlicher Gewalt" nach Art. 51 I AEUV. Es zeigt die restriktive Auslegung des EuGH auf, die sich an der "unmittelbaren und spezifischen Teilnahme" an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse orientiert. Die Kapitel analysiert die Bedeutung von Zwangsbefugnissen und -mitteln für die Anwendung der Ausnahme sowie die Einwände der Kommission und offene Fragen der Rechtsprechung.
Kapitel IV vergleicht die Tatbestände von Art. 45 IV und Art. 51 I AEUV. Es untersucht die sprachlichen, systematischen und teleologischen Unterschiede der beiden Bestimmungen. Zudem werden die Divergenzen in den Tatbestandsmerkmalen der beiden Ausnahmen und ihre Bedeutung für die praktische Anwendung diskutiert.
Kapitel V analysiert die Anwendung der Bereichsausnahmen auf verschiedene Berufsgruppen, insbesondere auf klassische juristische Berufe wie Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Es beleuchtet die jeweiligen Anforderungen an die Ausübung hoheitlicher Befugnisse und die Wahrung der staatlichen Belange im Kontext dieser Berufe.
Kapitel VI untersucht den verfassungsrechtlichen Identitätsstreit im Lichte der Bereichsausnahmen. Es bietet einen rechtsvergleichenden Überblick über die verfassungsgerichtlichen Kontrollvorbehalte in Deutschland, Österreich, Frankreich und Tschechien und analysiert das Verhältnis des Art. 4 II EUV zu den Bereichsausnahmen.
Die wichtigsten Schlüsselwörter und Fokusthemen der Arbeit sind: Bereichsausnahmen, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, öffentliche Verwaltung, Ausübung öffentlicher Gewalt, Unionsrecht, nationaler Verfassungskern, Identitätsklausel, Art. 4 II EUV, Art. 45 IV AEUV, Art. 51 I AEUV, EuGH-Rechtsprechung, Vertragsverletzungsverfahren, Kompetenzabgrenzung.
Diese Artikel regeln Ausnahmen von der Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit für Tätigkeiten in der öffentlichen Verwaltung bzw. bei der Ausübung öffentlicher Gewalt.
Der EuGH legt den Begriff unionsautonom und restriktiv aus. Nur Stellen, die eine unmittelbare Teilnahme an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse beinhalten, fallen unter diese Ausnahme.
Es ist der Konflikt zwischen dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts und dem Schutz des nationalen Verfassungskerns (Identitätsvorbehalt) der EU-Mitgliedstaaten.
Ja, die Arbeit untersucht die Anwendung dieser Ausnahmen auf verschiedene Berufsgruppen im Rechtswesen und analysiert die entsprechende Rechtsprechung des EuGH.
Art. 4 II EUV verpflichtet die Union, die nationale Identität der Mitgliedstaaten zu achten, was ein wichtiges Gegengewicht zum supranationalen Charakter der EU darstellt.
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