Bachelorarbeit, 2015
60 Seiten, Note: 1,7
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Qualifikationskonflikten, die im grenzüberschreitenden Kontext bei der Besteuerung von Personengesellschaften auftreten können. Sie analysiert die unterschiedlichen rechtlichen Behandlungen von Personengesellschaften in den Vertragsstaaten und untersucht die Auswirkungen auf die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Kapitel 1 behandelt die Problemstellung der Qualifikationskonflikte bei Personengesellschaften im internationalen Steuerrecht. Kapitel 2 und 3 analysieren die rechtliche Einordnung von Personengesellschaften im Zivilrecht und im deutschen Steuerrecht. Kapitel 4 befasst sich mit der steuerlichen Qualifikation von ausländischen Rechtsgebilden. Kapitel 5 untersucht die Abkommensberechtigung von Personengesellschaften im Hinblick auf das OECD-Musterabkommen. Kapitel 6 widmet sich Fallkonstellationen im grenzüberschreitenden Kontext und analysiert die Auswirkungen unterschiedlicher Konzepte der Personengesellschaftsbesteuerung auf die Abkommensanwendung.
Personengesellschaften, Doppelbesteuerungsabkommen, Qualifikationskonflikte, Internationale Steuerrecht, Grenzüberschreitende Besteuerung, Zivilrecht, Steuerrecht, Typenvergleich, OECD-Musterabkommen, Transparenz, Intransparenz, Qualifikationsverkettung, Anwendestaatsorientierte Sichtweise
Qualifikationskonflikte entstehen, weil Staaten Personengesellschaften unterschiedlich behandeln: Einige sehen sie als transparent (Steuerpflicht bei den Gesellschaftern), andere als intransparent (Steuerpflicht bei der Gesellschaft).
Dies ist umstritten. Die Berechtigung hängt davon ab, ob die Gesellschaft als „Person“ im Sinne des OECD-Musterabkommens gilt und ob sie im jeweiligen Staat als „ansässig“ eingestuft wird.
Nach dem Transparenzprinzip wird die Personengesellschaft selbst nicht besteuert; stattdessen werden die Gewinne den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen versteuert.
Beim Typenvergleich wird geprüft, ob ein ausländisches Rechtsgebilde in seinen wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Merkmalen eher einer deutschen Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft entspricht.
Das Einheitsprinzip betrachtet Gesellschaft und Gesellschafter als steuerliche Einheit (Personengesellschaft), während das Trennungsprinzip beide rechtlich strikt trennt (Kapitalgesellschaft).
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