Masterarbeit, 2015
127 Seiten, Note: 1,1
1. School Shooting - ein zeitloses Phänomen jugendlicher Gewaltausbrüche?
1.1. Forschungsinteresse und Leitfrage
1.2. Amokforschung mit Schwerpunkt School Shootings
1.2.1. Amerikanische und deutsche Schulamokforschung
1.2.2. Aufarbeitung des Falles Becker aus Saarbrücken
1.3. Quellenlage zum Fall Becker
1.4. Methodisches Vorgehen
2. Der Fall Becker: eine historische Einordnung
3. Täter: „hochfahrend und eingebildet, nicht aber verrückt“
3.1. Julius Becker aus Saarbrücken
3.2. Analyse Risikofaktoren
3.2.1. Individuell-biografische Faktoren
3.2.1.1. Beziehung zur Familie
3.2.1.2. Gesundheit
3.2.2. Individuell-schulische Faktoren
3.2.2.1. Einzelgänger
3.2.2.2. Peerverhalten und Bullying
3.2.2.3. Leistungsvermögen und Lehrer-Schüler-Verhältnis
3.2.2.4. Motivlage
3.2.3. Waffenzugang
3.3. Erfahrungsgeschichte: Ein ‚harmloser Irrer‘?
3.4. Zwischenfazit
4. Tathergang: „frevelhafter“ Mordversuch oder School Shooting?
4.1. Ein Saarbrücker Mordversuch: „Wir stehen am Ende“
4.2. Warnung und Planung: Signale eines School Shootings
4.2.1. „Ich werde mich rächen“ - Tatankündigung: Leaking 1871
4.2.2. (K)ein Schema F - Tatverlauf damals und heute
4.2.3. Social Capital - Die legitimierte Blindheit von Gemeinschaften
4.3. Zwischenfazit
5. Öffentlichkeit: „Ein eben so seltsamer als bedauerlicher Vorfall“
5.1. Gerichtsverhandlung Saarbrücken
5.1.1. Assisenhof und Strafgesetzbuch
5.1.2. Zurechnungsfähigkeit Beckers
5.1.3. Öffentliches Interesse
5.2. Berichterstattung
5.2.1. Öffentliche Meinungsbildung
5.2.2. Aspekte der Singularität
5.3. „Schmerzliche Aufregung“: Ein öffentliches Trauma?
5.4. Zwischenfazit
6. School Shooting 1871 - ein historischer Nachweis
7. Bezeichnende Alternativen
Die vorliegende Arbeit untersucht den historischen Kriminalfall des Gymnasiasten Julius Becker aus dem Jahr 1871 in Saarbrücken. Ziel ist es, anhand einer qualitativen Einzelfallanalyse zu prüfen, ob dieser Vorfall als School Shooting nach heutigen Standards klassifiziert werden kann und inwiefern sich Parallelen oder Abweichungen zu modernen Phänomenen ergeben.
1. School Shooting - ein zeitloses Phänomen jugendlicher Gewaltausbrüche?
Charlie Decker ist der 17-jährige Protagonist in Stephen Kings Roman „Amok“, der dem Phänomen School Shooting - einer Form schwerer, zielgerichteter Schulgewalt - ein fiktives, jedoch real nachvollziehbares Gesicht verleiht. Er erschießt zwei seiner Lehrer und hält seine Mathematikklasse für mehrere Stunden fest, wobei die Jugendlichen in einer Art Therapiestunde die Schwierigkeiten des Heranwachsens in einer amerikanischen Kleinstadt aufarbeiten und ihre inneren Wunden nach außen zu kehren scheinen. Decker lässt „die ganze Welt mit großem Lärm wissen“, dass er verletzt ist und es scheint, als wäre er nicht der Einzige.
Bevor King 1977 seinen Roman veröffentlichte, erschießen zwischen 1966 und 1975 fünf Schüler insgesamt neun Menschen und verwunden weitere 28 an US-amerikanischen und kanadischen Schulen. Decker schien somit zum fiktiven Gesicht eines nordamerikanischen Problems zu werden, das in Europa zum ersten Mal 1989 für Aufsehen sorgte, hier jedoch bis 1999 im Gegensatz zu den 79 nachgewiesenen nordamerikanischen Fällen nur insgesamt sieben Mal auftrat. Der Seltenheitswert, gerade auf europäischem Boden, machte tötungsintendierte Übergriffe von Jugendlichen im Schulkontext lange Zeit zu einem Phänomen nordamerikanischer Gewaltkultur.
1. School Shooting - ein zeitloses Phänomen jugendlicher Gewaltausbrüche?: Diese Einleitung führt in das Phänomen School Shooting ein und etabliert die Forschungsfrage, ob der Fall Julius Becker von 1871 diesem modernen Begriff gerecht wird.
2. Der Fall Becker: eine historische Einordnung: Hier wird der historische Kontext von Saarbrücken im 19. Jahrhundert als preußische Kreisstadt beleuchtet, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Skripts und bürgerliche Erziehungsideale.
3. Täter: „hochfahrend und eingebildet, nicht aber verrückt“: Dieses Kapitel analysiert die Biografie von Julius Becker und untersucht verschiedene Risikofaktoren wie familiären Druck, Gesundheit und das soziale Umfeld an der Schule.
4. Tathergang: „frevelhafter“ Mordversuch oder School Shooting?: Der Tathergang vom 25. Mai 1871 wird hier detailliert rekonstruiert und auf Warnsignale wie Tatplanung und das Phänomen des "Leaking" hin analysiert.
5. Öffentlichkeit: „Ein eben so seltsamer als bedauerlicher Vorfall“: Hier werden die zeitgenössische Gerichtsverhandlung sowie die mediale Berichterstattung untersucht, um die öffentliche Wahrnehmung und mögliche Legitimationsmuster zu verstehen.
6. School Shooting 1871 - ein historischer Nachweis: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und bestätigt, dass der Fall Becker als historisches School Shooting klassifiziert werden kann.
School Shooting, Amoklauf, Julius Becker, Saarbrücken, Schulamokforschung, Täterbiografie, Risikofaktoren, Leaking, Tatplanung, Gerichtsverhandlung, historische Einordnung, Bildungsbürgertum, Schulerziehung, Gewaltprävention, Preußen.
Die Arbeit untersucht einen historischen Kriminalfall aus dem Jahr 1871, bei dem ein Gymnasiast in Saarbrücken seine Mitschüler mit einer Schusswaffe angriff, und setzt diesen in Bezug zur modernen Schulamokforschung.
Die Schwerpunkte liegen auf der Täteranalyse, dem Tatverlauf, der historischen Einordnung in das preußische Bürgertum sowie der öffentlichen und juristischen Reaktion auf den Vorfall.
Die zentrale Frage lautet, ob der Mordversuch von Julius Becker am 25. Mai 1871 nach heutigen Standards als School Shooting bezeichnet werden kann.
Es wird eine qualitative Einzelfallanalyse durchgeführt, die kriminologische, soziologische und erziehungswissenschaftliche Standards nutzt und mit zeitgenössischen Primärquellen arbeitet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Täters (Risikofaktoren), der Tat selbst (Vorfeld, Planung, Verlauf) und der öffentlichen Reaktion (Prozess, Berichterstattung).
Zu den wichtigsten Begriffen gehören School Shooting, Amoklauf, historische Fallstudie, Täterbiografie, Risikofaktoren, Leaking und Tatplanung.
Der soziale Hintergrund ist entscheidend, da Becker aus einer bürgerlichen Familie stammte und an einem exklusiven Gymnasium lernte, was die Interpretation der Tat durch die Öffentlichkeit stark beeinflusste.
Aufgrund einer Gesetzesänderung bezüglich der Zurechnungsfähigkeit (Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre) und der Einschätzung des Gerichts, er habe unter krankhafter Aufregung gehandelt, wurde er freigesprochen.
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