Bachelorarbeit, 2015
58 Seiten, Note: 1,0
Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg
1 Einleitung
1.1 Zielsetzung der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit
1.3 Methode und Material
2 Forschungsstand
3 Euthanasie und Eugenik
3.1 Euthanasie und Eugenik im Nationalsozialismus
4 Die systematische Vernichtung „lebensunwerten Lebens“
4.1 „Reichsausschusskinder“
4.1.1 Kinderfachabteilungen
4.1.2 Tötungen
4.1.3 Versuche an Hilflosen zum vermeintlichen Zwecke des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns
4.2 Die „Aktion T4“
4.3 Phase der „wilden Euthanasie“
4.4 Organisation und Differenzierung von „Kindereuthanasie“ und der „Aktion T4“
5 Krankenpflege im Nationalsozialismus
5.1 Berufliche Lage und Rollenverständnis der Krankenpflege
5.2 Auswahl des Pflegepersonals
5.3 Aufgabenfelder des Pflegepersonals
5.3.1 Krankenpflege und „Kindereuthanasie“
5.4 Motive für die Mitarbeit
5.5 Widerstand gegen die Maßnahmen
5.6 Reumütige MitläuferInnen oder überzeugte TäterInnen? – Gerichtsurteile
6 Resümee
7 Literaturverzeichnis
Die Arbeit untersucht das Verhalten der Berufsgruppe der Krankenpflegenden im Nationalsozialismus im Kontext der „Kindereuthanasie“ sowie deren Motivation zur Mitarbeit. Dabei wird erforscht, wie die berufliche Sozialisation und die politischen Rahmenbedingungen genutzt wurden, um Pflegende für nationalsozialistische Zwecke zu instrumentalisieren, und inwiefern sich die Aufgaben im Vergleich zur „Erwachseneneuthanasie“ unterschieden.
4.1.2 Tötungen
Da jede einzelne dieser „Kinderfachabteilungen“ ihre eigene Geschichte, ihre eigenen Täter und ihre eigenen Opfer hatte, soll im folgenden Kapitel exemplarisch beschrieben werden, wie der letzte Weg der Kinder nach der Brandmarkung „lebensunwert“ bis zur Tötung in einer der „Kinderfachabteilungen“ verlief.
Bei bereits stationär untergebrachten Kindern, die also nicht aus dem häuslichen Umfeld direkt in eine „Kinderfachabteilung“ eingewiesen wurden, geschah die Überstellung in eine „Kinderfachabteilung“ durch einen Sammeltransport der GEKRAT oder mittels Reichsbahn (Orth 1989, S. 30). Dort angekommen, geschah die Ermordung der Kinder einzeln, meist mit Barbituraten wie Luminal. Diese wurden durch Injektionen, wahlweise je nach Anstalt, mittels Tabletten durchgeführt (siehe Kapitel 5.3.1). Da das Barbiturat in den meisten Fällen über mehrere Tage hinweg gegeben werden musste, trat der Tod nicht sofort ein, sondern das Sterben zog sich über mehrere Tage hin. Dieser dauerhafte Dämmerzustand, in dem sich die Kinder dadurch befanden, führte zu einer flacheren Atmung und folglich zu einer Minderbelüftung der Lunge. Die Konsequenz war eine Lungenentzündung. Der Tod muss qualvoll gewesen ein. Die Kinder liefen blau an und hatten Schaum vor dem Mund. Als Todesursache wurde dann ein „natürlicher“ Tod im Totenschein vermerkt, bevorzugt mit dem ergänzenden Zusatz: durch Lungenentzündung (Benzenhöfer 2000b, S. A2772; Burlon 2009; S. 89 ff., 240; Engelbracht 2014, S. 93 f.; Kinast 2014, S. 211 ff.). Eine weitere Tötungsart war die bewusste Reduktion der Zuführung von Nahrung, das akzeptierte und gewollte Verhungern der Kinder (Engelbracht 2014, S. 45 ff.; Janzowski 2001, S. 105; Kinast 2014, S. 46 ff.; Orth 1989, S. 37, 42; Rigele 2005, S. 23; Schmuhl 1991, S. 60). An die Eltern wurde, meist am Tag vor dem Tod des Kindes, ein Schreiben versendet, welches ihnen von der Verschlechterung des Zustandes berichtete. Ein Abschiednehmen war zu diesem Zeitpunkt schon nicht mehr möglich. Es folgte die Todesmeldung mit der „offiziellen“ Todesursache (Rigele 2005, S. 21).
1 Einleitung: Die Arbeit beleuchtet die Geschichte der nationalsozialistischen „Kindereuthanasie“ aus der Sicht der Krankenpflege und hinterfragt die ethische Verantwortung der Berufsgruppe.
2 Forschungsstand: Der aktuelle Stand der historischen Forschung wird aufgearbeitet, wobei der Fokus auf krankenpflegerischen Aspekten liegt, zu denen bisher wenig spezifische Literatur existierte.
3 Euthanasie und Eugenik: Es werden die begrifflichen Grundlagen sowie der ideologische Nährboden der Eugenik und des Sozialdarwinismus als Basis für die Vernichtungspolitik dargestellt.
4 Die systematische Vernichtung „lebensunwerten Lebens“: Dieses Kapitel beschreibt die verschiedenen Phasen und Aktionen der Vernichtung, darunter das „Reichsausschussverfahren“ und die „Aktion T4“.
5 Krankenpflege im Nationalsozialismus: Hier wird die Rolle der Krankenpflegenden im System analysiert, einschließlich der Rekrutierung, der Aufgabenfelder und der Motive für die aktive oder passive Mitarbeit.
6 Resümee: Die Arbeit zieht Bilanz und betont die individuelle moralische Verantwortung jedes Menschen, unabhängig von historischen Systemzwängen.
Kindereuthanasie, Nationalsozialismus, Krankenpflege, Reichsausschuss, Aktion T4, Eugenik, Berufsethik, Mord, Täterprofil, Widerstand, Krankenpflegende, Medizinverbrechen, Zwangssterilisation, Pflichtbewusstsein, Patientenmord.
Die Arbeit befasst sich mit der Beteiligung von Krankenpflegenden an der nationalsozialistischen „Kindereuthanasie“ und untersucht, wie die Berufsgruppe für diese Verbrechen instrumentalisiert wurde.
Zu den zentralen Themen gehören die rassenideologischen Grundlagen, die Tötungsstrukturen („Kinderfachabteilungen“, „Aktion T4“), das Rollenverständnis der Pflege sowie die psychologischen und sozialen Motive der Täter.
Die Autorin fragt, wie es möglich war, Krankenpflegende für menschenverachtende Zwecke zu instrumentalisieren und welche Begründungen sie für ihre Teilnahme an der „Kindereuthanasie“ anführten.
Die Arbeit basiert auf einer literaturgestützten Rezeption und Aufarbeitung des Forschungsstandes unter Verwendung historischer Primärquellen und Sekundärliteratur sowie einer Textanalyse nach der historisch-kritischen Methode.
Der Hauptteil analysiert die Phasen der Vernichtung, die berufliche Sozialisation der Pflege, die spezifischen Aufgaben bei Tötungshandlungen und die nach 1945 erfolgende juristische Aufarbeitung.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Kindereuthanasie, Krankenpflege, Nationalsozialismus, Täterprofil und moralische Verantwortung geprägt.
Trotz der bei Kindern zu erwartenden höheren moralischen Hemmschwelle waren die Tötungsprozesse, die Involvierung des Personals und die Ideologie in beiden Fällen nahezu identisch.
Die meisten angeklagten Pflegekräfte zeigten kaum Reue. Sie argumentierten häufig mit „Pflichterfüllung“, dem Befehl von Vorgesetzten oder dem Glauben an eine vermeintliche juristische Legitimation durch den Staat.
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