Bachelorarbeit, 2011
67 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Begriffsklärungen
2.1 Begriffsklärung und Definition „Jugend“
2.2 Begriffsklärung und Definition „Jugendkriminalität“
3 Das Fundament des Jugendstrafrechts
3.1 Geschichtlicher Überblick des Jugendstrafrechts
3.2 Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht
3.3 Rechtsfolgen nach dem JGG
3.3.1 Erziehungsmaßregeln
3.3.2 Zuchtmittel
3.3.3 Jugendstrafe
3.3.4 Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
3.3.5 Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
3.3.6 Vorbewährung
3.4 Zielsetzung des Jugendstrafrechts
4 Lebensphase „Jugend“ als soziales Problem
4.1 Jugendliche Straftäter zwischen Existenz und Gesellschaft
4.2 Jugendkriminalität als Sonderform abweichenden Verhaltens
4.2.1 Erklärungsansätze
4.2.2 Die häufigsten Formen von Jugendkriminalität
4.2.3 Der Umgangstypus mit dem Blick auf die Adoleszenz
4.2.4 Kriminalität und die Rolle der Weiblichkeit
4.3 Empirische Erkenntnisse
5 Strafe als wirksamer Gegenstand sozialer Kontrolle?
5.1 Erziehung als Strafzweck
5.2 Die Effektivität des Jugendstrafvollzuges
6 Prävention und Interventionsmöglichkeiten
6.1 Der Soziale Trainingskurs als effektive Präventionsmaßnahme
6.2 Zum Ablauf eines Sozialen Trainingskurses
7 Eine sinnvolle Sanktionierung zum § 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG
8 Recht und die Bedeutsamkeit der Sozialen Arbeit
9 Fazit
Die vorliegende Bachelorthesis befasst sich mit der Jugendkriminalität und untersucht das Spannungsfeld zwischen Erziehung und Bestrafung. Im Zentrum steht die kritische Auseinandersetzung mit dem Jugendgerichtsgesetz sowie die Analyse der Wirksamkeit pädagogischer und sanktionierender Maßnahmen auf die Entwicklung junger Heranwachsender im Kontext des Rechtssystems.
3.3.2 Zuchtmittel
Als Zuchtmittel stehen die Verwarnung (§ 14 JGG), die Auflagenerteilung (§ 15 JGG) und der Jugendarrest (§ 16 JGG) zur Verfügung. Zuchtmittel werden verhängt, wenn Erziehungsmaßregeln nicht mehr ausreichen, aber der Jugendstrafvollzug noch nicht zweckmäßig ist. Im Gegensatz zu den Erziehungsmaßnahmen, haben Zuchtmittel neben dem Erziehungsgedanken, auch eine herrische Wirkung. Hat ein verantwortlicher delinquenter Jugendlicher die nötige Reife und kann für urteilsfähig erklärt werden, soll sein Fehlverhalten durch diese Sanktionsform bewusst gemacht werden. Die Eigenschaft einer Strafe wird den Zuchtmitteln abgenommen (§ 13 Abs. 3 JGG).
Im Gegensatz zur Jugendstrafe werden Zuchtmittel nicht im Bundeszentralregister festgehalten. Zuchtmittel sowie Erziehungsmaßregeln werden ausschließlich in das Erziehungsregister aufgenommen und dienen der Verfolgung bei weiteren Straftaten des delinquenten Jugendlichen. Die Verwarnung, die ein Jugendrichter ausspricht, soll dem Jugendlichen das Unrecht der Tat bedeutungsvoll vorbringen. Die Konsequenzen, die im Falle einer Wiederholung folgen, werden dem Jugendlichen dabei verbal präzisiert. Die Zurechtweisung soll laut der Rechtslehre ausnahmslos gegenüber „gutgearteten“ Jugendlichen erfolgen. Bei den Auflagen nach § 15 JGG handelt es sich um tatbezogene Entschädigungen. Die Jugendgerichtshilfe beaufsichtigt das Einhalten der Auflagen (vgl. § 38 Abs. 2 S. 5 JGG).
Der Jugendarrest stellt einen kurzzeitigen Freiheitsentzug dar. Die Funktion des Arrestes liegt in der Beeinflussung des jungen Delinquenten. Durch die Sanktionsform des Jugendarrestes sollen die jungen Rechtsbrecher einen adäquaten erzieherischen Einfluss erhalten. Beim Jugendarrest wird zwischen drei Arrestformen unterschieden.
1 Einleitung: Die Arbeit führt in die Thematik der Jugendkriminalität ein und beleuchtet das Spannungsfeld zwischen gesellschaftlichen Forderungen nach härteren Strafen und dem erzieherischen Auftrag des Jugendgerichtsgesetzes.
2 Begriffsklärungen: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe „Jugend“ und „Jugendkriminalität“ unter Berücksichtigung historischer und soziologischer Aspekte.
3 Das Fundament des Jugendstrafrechts: Es werden die geschichtlichen Grundlagen, der Erziehungsgedanke sowie die verschiedenen Rechtsfolgen nach dem JGG, wie Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe, detailliert dargelegt.
4 Lebensphase „Jugend“ als soziales Problem: Hier wird untersucht, wie die Gesellschaft die Lebensphase Jugend wahrnimmt und welche Rolle Kriminalität sowie Erklärungsansätze für delinquentes Verhalten spielen.
5 Strafe als wirksamer Gegenstand sozialer Kontrolle?: Dieses Kapitel hinterfragt die Effektivität von Strafen und stellt Erziehung als primären Strafzweck dem Jugendstrafvollzug gegenüber.
6 Prävention und Interventionsmöglichkeiten: Der Fokus liegt auf verschiedenen Präventionsstufen und der praktischen Anwendung Sozialer Trainingskurse als effektive Interventionsmaßnahme.
7 Eine sinnvolle Sanktionierung zum § 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG: Hier wird die Bedeutung von Arbeitsauflagen diskutiert und deren Potenzial als pädagogisches Instrument kritisch beleuchtet.
8 Recht und die Bedeutsamkeit der Sozialen Arbeit: Das Kapitel erläutert die zentrale Rolle der Sozialen Arbeit im Rechtssystem, insbesondere in der Jugendgerichtshilfe und Bewährungshilfe.
9 Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung des Jugendgerichtsgesetzes und einem Plädoyer für eine zielgerichtete, pädagogisch fundierte Sanktionierung.
Jugendkriminalität, Jugendgerichtsgesetz, JGG, Erziehung, Strafe, Resozialisierung, Jugendstrafvollzug, Soziale Arbeit, Prävention, Intervention, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Zuchtmittel, Sanktionen, Kriminologie.
Die Arbeit analysiert das deutsche Jugendstrafrecht und beleuchtet kritisch den Zusammenhang zwischen Erziehung und Bestrafung bei straffälligen Jugendlichen.
Die zentralen Themen umfassen die Definition von Jugendkriminalität, die rechtlichen Rahmenbedingungen des JGG, die Rolle der Sozialen Arbeit sowie präventive Ansätze wie Soziale Trainingskurse.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Jugendstrafrecht Jugendliche zu einem straffreien Leben führen kann, ohne dabei rein vergeltende Mechanismen in den Vordergrund zu stellen.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, in der aktuelle kriminologische Erkenntnisse, Gesetzeskommentierungen und sozialpädagogische Fachdiskurse zusammengeführt werden.
Im Hauptteil werden das Fundament des Jugendstrafrechts, die Lebensphase Jugend als soziales Konstrukt, die Wirksamkeit von Strafe als soziale Kontrolle sowie konkrete Interventionsformen erläutert.
Wichtige Begriffe sind Jugendkriminalität, JGG, Resozialisierung, erzieherische Maßnahmen, Individualprävention und die Bedeutung der Sozialen Arbeit.
Der Jugendarrest wird als Form des kurzzeitigen Freiheitsentzugs betrachtet, dessen pädagogische Wirksamkeit jedoch von der inhaltlichen Gestaltung und den spezifischen Problemlagen des Jugendlichen abhängt.
Die Soziale Arbeit dient als unverzichtbare Schnittstelle, die zwischen den Anforderungen des Rechtssystems und den individuellen Unterstützungsbedarfen der Jugendlichen vermittelt.
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