Bachelorarbeit, 2011
67 Seiten, Note: 1,3
Die vorliegende Bachelorthesis untersucht die Jugendkriminalität und den Zusammenhang zwischen Erziehung und Strafe. Sie fokussiert auf das Jugendgerichtsgesetz und dessen pädagogische Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Präventionsmöglichkeiten. Die Arbeit analysiert die aktuellen Debatten rund um Jugendkriminalität und beleuchtet die Ursachen, Folgen und den Umgang mit jugendlichen Straftätern im Kontext der gesellschaftlichen Entwicklung.
Das erste Kapitel bietet eine Einleitung und stellt den Kontext der Bachelorthesis vor. Kapitel zwei definiert die Begriffe „Jugend“ und „Jugendkriminalität“ und skizziert deren historischen Entwicklung. Kapitel drei beleuchtet das Fundament des deutschen Jugendstrafrechts und erörtert die verschiedenen Sanktionsformen, die im Jugendgerichtsgesetz verankert sind. Kapitel vier widmet sich der Lebensphase „Jugend“ als soziales Problem und untersucht die Ursachen von Jugendkriminalität. Kapitel fünf beleuchtet die Effektivität von Strafe als sozialer Kontrolle und thematisiert die Rolle der Erziehung im Strafzweck. Kapitel sechs behandelt Prävention und Interventionsmöglichkeiten, insbesondere den Sozialen Trainingskurs. Kapitel sieben analysiert die Möglichkeiten der Sanktionierung nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG. Kapitel acht thematisiert die Bedeutung der Sozialen Arbeit im Bereich der Jugendhilfe.
Jugendkriminalität, Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz, Erziehungsgedanke, Strafe, Prävention, Intervention, Sozialer Trainingskurs, Soziale Arbeit, Jugendhilfe.
Das vorrangige Ziel ist der Erziehungsgedanke. Die Sanktionen sollen primär dazu dienen, erneuten Straftaten vorzubeugen und die soziale Integration des Jugendlichen zu fördern.
Das JGG unterscheidet zwischen Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln (wie Jugendarrest) und der Jugendstrafe als schwerster Sanktion.
Ursachen liegen oft in der schwierigen Lebensphase Adoleszenz, sozialen Problemen, familiären Belastungen oder mangelnden Zukunftsperspektiven.
Medien berichten oft dramatisierend und fordern härtere Strafen, ohne die komplexen Lebenswelten und Hintergründe der jungen Täter angemessen zu berücksichtigen.
Dies ist eine pädagogische Interventionsmaßnahme, bei der Jugendliche lernen, ihr Verhalten zu reflektieren, soziale Kompetenzen zu entwickeln und Konflikte gewaltfrei zu lösen.
Die Strafmündigkeit beginnt derzeit mit 14 Jahren. Die Arbeit diskutiert jedoch die politischen Forderungen nach einer Herabsenkung auf zwölf Jahre.
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