Masterarbeit, 2014
72 Seiten, Note: 1,3
1 Problemstellung und Gegenstand der Arbeit
2 Fair Value Measurement als Projekt des IASB
3 Der neue IFRS 13 – Bemessung des Beizulegenden Zeitwerts
3.1 Anwendungsbereich
3.2 Grundsätzliche Annahmen zur Fair-Value-Bewertung
3.2.1 Der Fair-Value-Begriff nach IFRS 13
3.2.2 Vermögenswert, Schuld und Bewertungsgruppe als Bewertungsobjekt
3.2.3 Hauptmarkt und vorteilhaftester Markt als Schauplätze einer hypothetischen Transaktion zwischen Marktteilnehmern
3.2.4 Preis, Transaktions- und Transportkosten
3.3 Spezifische Anwendungsgebiete der Fair-Value-Bewertung
3.3.1 Grundlegendes
3.3.2 Bewertung nicht-finanziellen Vermögens
3.3.3 Besonderheiten bei Schulden und eigenen Eigenkapitalinstrumenten
3.3.4 Finanzielle Nettopositionen als Sonderfall innerhalb von IFRS 13
3.3.5 Bewertungsdifferenzen im Rahmen der Zugangsbewertung
4 Inputparameter und Bewertungsverfahren
4.1 Grundlegendes
4.2 Inputparameter und Bewertungshierarchie
4.2.1 Level-1-Inputparameter
4.2.2 Level-2-Inputparameter
4.2.3 Level-3-Inputparameter
4.2.4 Input-Level und Fair-Value-Level im gegenseitigen Verhältnis
4.3 Bewertungsverfahren
4.3.1 Grundlegendes
4.3.2 Marktpreisbasierte Bewertungsverfahren
4.3.3 Kostenbasierte Bewertungsverfahren
4.3.4 Kapitalwertbasierte Bewertungsverfahren
4.3.5 Input-Level und Bewertungsverfahren im gegenseitigen Verhältnis
5 IFRS 13 und mögliche Auswirkungen auf den Impairment Test
5.1 Grundlagen zum Impairment Test nach IAS 36
5.2 Der Nutzungswert nach IAS 36
5.2.1 Grundsätzliches
5.2.2 Ermittlung der Cashflows
5.2.3 Ermittlung des Diskontierungszinssatzes
5.3 Der Nettoveräußerungspreis nach IAS 36 und IFRS 13
5.3.1 Systematik zur Ermittlung des Nettoveräußerungspreises
5.3.1.1 Ermittlungssystematik vor IFRS 13
5.3.1.2 Auswirkungen der neuen Ermittlungshierarchie nach IFRS 13
5.3.1.3 Berücksichtigung von Verkaufskosten
5.3.2 Ermittlung von Cashflows und Diskontierungszinssatz
5.3.2.1 Grundsätzliche Vorgehensweise
5.3.2.2 Auswirkung durch die Berücksichtigung unechter Synergien
5.3.3 Relevanz kostenbasierter Bewertungsverfahren
5.3.4 Level-3-Klassifikation als Fair-Value-Auffangbecken
5.3.5 Erfordernisse an IFRS-Anhangsangaben
6 Fazit
Diese Arbeit untersucht, inwiefern der neue Standard IFRS 13 die Durchführung von Werthaltigkeitstests gemäß IAS 36 beeinflusst. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der neuen, einheitlichen Fair-Value-Bewertungssystematik und deren konkreten Auswirkungen auf die Ermittlung des Nettoveräußerungspreises in der Rechnungslegung.
Fallbeispiel 1: Berücksichtigung preisrelevanter Informationen
Die börsennotierte Mutter AG, deren Bilanz- und Bewertungsstichtag jeweils der 30.06.2013 ist, führt am 19.07.2013 eine Fair-Value-Bewertung für von ihr gehaltene Aktien der ebenfalls börsennotierten Tochter AG durch. Der zum 30.06.2013 festgestellte Kurs einer Aktie der Tochter AG beträgt 64,77 €. Im Zeitraum vom 01.06.2013 bis zum 19.07.2014 zeigte der Kurs der Tochter AG starke Volatilitäten und lag stets zwischen 67,19 € und 69,80 € (zwischenzeitlicher Höchststand). Der Umstand, dass der Kurs um den Bewertungsstichtag herum beständig einen höheren und damit ggf. besseren Kurs aufwies, als am 30.06.2013, ist bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts nicht relevant. Im Ergebnis muss die Mutter AG die von ihr gehaltenen Aktien der Tochter AG zu einem Kurs von 64,77 € in der Bilanz zum 30.06.2013 ausweisen.
1 Problemstellung und Gegenstand der Arbeit: Einführung in die Internationalisierung der Märkte und die Notwendigkeit einer einheitlichen Fair-Value-Regelung durch den IFRS 13 zur Vermeidung von Methodenunsicherheiten.
2 Fair Value Measurement als Projekt des IASB: Rückblick auf den Entwicklungsprozess des IFRS 13, der das Ziel verfolgte, eine klare Definition des beizulegenden Zeitwerts zu etablieren und an US-GAAP anzugleichen.
3 Der neue IFRS 13 – Bemessung des Beizulegenden Zeitwerts: Detaillierte Darstellung der Anwendungsbereiche, grundlegenden Annahmen und spezifischen Bewertungsanforderungen für verschiedene Vermögenswerte und Schulden.
4 Inputparameter und Bewertungsverfahren: Erläuterung der dreistufigen Fair-Value-Hierarchie sowie der methodischen Ansätze zur Preisermittlung unter Berücksichtigung von Inputdaten-Qualität.
5 IFRS 13 und mögliche Auswirkungen auf den Impairment Test: Analyse der methodischen Schnittstellen zwischen IFRS 13 und IAS 36, insbesondere bei der Ermittlung des Nettoveräußerungspreises und der Einbeziehung von Synergieeffekten.
6 Fazit: Zusammenfassende Stellungnahme zur Effektivität des IFRS 13 hinsichtlich des angestrebten Objektivierungsziels und kritische Reflexion der Auswirkungen auf die Impairment-Praxis.
IFRS 13, Beizulegender Zeitwert, Fair Value, Impairment Test, IAS 36, Nettoveräußerungspreis, Bewertungshierarchie, Inputparameter, Marktperspektive, Unternehmensbewertung, Nutzungsdauer, Kapitalwert, Cashflow, Marktteilnehmer, Finanzinstrumente.
Die Arbeit analysiert den neuen Standard IFRS 13 zur Fair-Value-Bewertung und dessen Auswirkungen auf die Durchführung des Impairment Tests gemäß IAS 36.
Im Zentrum stehen die Definition des Fair Value, die Fair-Value-Hierarchie, verschiedene Bewertungsverfahren und die spezifischen Herausforderungen bei der Wertminderungsprüfung von Vermögenswerten.
Es soll herausgearbeitet werden, ob und wie der IFRS 13 die Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 beeinflusst und ob das Ziel der gesteigerten Objektivität in der Bilanzierung erreicht wird.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Analyse des Standardwerkes IFRS 13, des IAS 36 sowie der einschlägigen Fachliteratur, ergänzt durch praxisnahe Fallbeispiele.
Der Hauptteil konzentriert sich auf die Bewertungsgrundsätze, die Inputparameter, die verschiedenen Bewertungsverfahren und die methodische Überleitung auf den Impairment Test.
Die zentralen Begriffe umfassen Fair Value, IFRS 13, IAS 36, Nettoveräußerungspreis, Bewertungshierarchie und Impairment Test.
Die Ermittlung folgt nun der dreistufigen Fair-Value-Hierarchie, was zu einer stärkeren Marktorientierung und zur Zulassung kostenbasierter Verfahren führt, während frühere Validierungsregeln entfallen.
Dabei handelt es sich um Käufersynergien, die nun in die Preisfindung eingehen können, da sie vom hypothetischen Marktteilnehmer bei einer fiktiven Transaktion realisiert würden.
Nein, die Ermittlung des Nutzungswerts nach IAS 36.6 bleibt weitestgehend unberührt von der Einführung des IFRS 13, da sie weiterhin auf unternehmensindividuellen Erwartungen basiert.
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