Bachelorarbeit, 2015
52 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Die Handelndenhaftung in der Vor-GmbH
I. Anwendungsbereich des § 11 GmbHG
1. Erläuterung der Gründungsstadien
2. Entstehen und Konsequenzen der unechten Vor-GmbH
3. Ursprung der Handelndenhaftung
4. Eigenschaften und Fortbestehen der Handelndenhaftung
5. Besonderheiten der Einpersonen-Gründung
II. Wortlautauslegung
1. Untersuchung des Handelndenbegriffs
2. Eingrenzung des zeitlichen Haftungsrahmens
3. Merkmal der solidarischen Haftung
4. Bedeutung im Namen der Gesellschaft
III. Systematische Auslegung
IV. Historische Auslegung
1. Strafcharakter der Handelndenhaftung
2. Konsequenzen des gesetzgeberischen Entschlusses zur Untätigkeit
3. Grundsatzurteil zur Gründerhaftung
4. Anwendbarkeit der Falsus-procurator-Haftung
V. Teleologische Auslegung
1. Sinnhaftigkeit des Vorbelastungsverbots
2. Erlöschen der Handelndenhaftung
3. Anzweiflung der Sinnhaftigkeit der Handelndenhaftung
C. Die Haftungsvermeidung
I. Grundsätzliches
II. Analoge Handelndenhaftung im europarechtlichen Kontext
D. Die Konstellation der Haftung in der Insolvenz
I. Insolvenzgründe und -verfahren
1. Ablehnung mangels Masse
2. Funktionen des Liquidators
3. Das Regelinsolvenzverfahren
4. Aufgaben des Insolvenzverwalters
5. Möglichkeiten im Insolvenzplanverfahren
6. Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und Sachwalter
7. Einordnung der Vor-GmbH in die Insolvenz
E. Der Tatbestand der Insolvenzverschleppung für juristische Personen
I. Zivilrechtliche Auseinandersetzung
1. Geltungsbereich des § 15a InsO
2. Geschützter Personenkreis
3. Verpflichtungen und Fristen zur Antragstellung
4. Rechtswidrigkeit
5. Verschulden
6. Inhalt und Form des Insolvenzantrags
7. Zustand der Führungslosigkeit
8. Objektiver Tatbestand
9. Subjektiver Tatbestand
10. Beweislast
11. Quotenschaden und Stellung der Neu- und Altgläubiger
12. Einordnung von § 15a InsO als Schutzgesetz
13. Idee der ausschließlichen Außenhaftung
14. Verjährung
II. Strafrechtliche Aspekte des § 15a InsO
1. Objektiver Tatbestand
2. Subjektiver Tatbestand
3. Täterkreis
F. Die faktische Geschäftsführerhaftung gem. § 64 GmbHG
I. Grundsätzliches
1. Zahlungsbegriff
2. Faktischer Geschäftsführer
3. Rechtsfolge des § 64 GmbHG
4. Exkulpation des faktischen Geschäftsführers
II. Haftung aus § 25 HGB
III. Prozessuales
G. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die komplexe Konstellation der Haftung von Handelnden in einer Vor-GmbH im Falle einer Insolvenz. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der dogmatischen Herleitung der Haftung, der Abgrenzung zu insolvenzrechtlichen Tatbeständen wie der Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) sowie der Geschäftsführerhaftung (§ 64 GmbHG), um die daraus resultierenden Haftungsrisiken und Problemstellungen für die Praxis kritisch zu hinterfragen.
1. Erläuterung der Gründungsstadien
Ein wesentlicher Unterschied zwischen diesen Stadien findet sich in der Kontinuität. Während die GmbH die Verbindlichkeiten der Vor-GmbH entsprechend der Identitätslehre grundsätzlich und ohne besonderen Übertragungsakt übernimmt, findet eine Übernahme von Forderungen und Verbindlichkeiten von der Vorgründungsgesellschaft in die Vor-GmbH grundsätzlich nur dann statt, wenn es im notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag gem. §§ 414, 415 BGB festgehalten ist. Unter Umständen, wie z.B. durch Fortführung eines Gesellschaftskontos bei der Bank, ist eine konkludente Übernahme möglich.
Anknüpfend an die Identitätslehre argumentiert K. Schmidt, die Vorgesellschaft sei mit der später eingetragenen GmbH identisch. Man müsse die Identitätstheorie verallgemeinern. Mit dieser Lehre können viele unnötig komplizierte Fragen gelöst werden. Ulmer lehnt diese Argumentation mit dem Verweis auf die h.M. ab. Wesentliche Vorschriften des GmbH-Rechts, insb. die Kapitalsicherungsvorschriften aus §§ 30 f. GmbHG, seien unvereinbar mit der Identität von Vor-GmbH und GmbH.
Eine Mindermeinung vertritt bzgl. des Übergangs von Vor-GmbH zur GmbH die sog. Trennungslehre. Der automatische Rechtsübergang stelle eine Gesamtrechtsnachfolge dar, wonach die §§ 190 ff., 202 I Nr. 1 UmwG anwendbar wären. Diese Ansicht ist jedoch abzulehnen, der Identitätslehre ist zu folgen, da für eine Umwandlung mit Gesamtrechtsnachfolge zwei verschiedene Rechtssubjekte Voraussetzung sind. Genau daran scheitert die Trennungslehre.
Die Vor-GmbH ändere lediglich ihren Status, sie ist bereits eine juristische Person in Gründung; einer besonderen Rechts- und Schuldübernahme bedarf es daher nicht. Somit ist festzustellen, dass die Vor-GmbH als notwendiges Stadium zur Errichtung der GmbH weitgehend als gleich mit der späteren GmbH zu sehen ist, jedoch sind Spezialvorschriften zu beachten. Keine Gesellschaft sui generis ist vorhanden, wenn eine sog. unechte Vorgesellschaft bzw. Vor-GmbH existiert.
A. Einleitung: Einführung in die Problematik der Handelndenhaftung und Darstellung der wissenschaftlichen Relevanz des Themas.
B. Die Handelndenhaftung in der Vor-GmbH: Detaillierte Analyse der Handelndenhaftung anhand von Auslegungskriterien unter Berücksichtigung des Anwendungsbereichs und der Gründungsstadien.
C. Die Haftungsvermeidung: Erörterung von Strategien zur Haftungsvermeidung sowie der Rolle analoger Handelndenhaftung im europäischen Kontext.
D. Die Konstellation der Haftung in der Insolvenz: Untersuchung der Handhabung der Vor-GmbH im Insolvenzverfahren und der Aufgaben des Insolvenzverwalters.
E. Der Tatbestand der Insolvenzverschleppung für juristische Personen: Analyse der zivil- und strafrechtlichen Aspekte der Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO.
F. Die faktische Geschäftsführerhaftung gem. § 64 GmbHG: Auseinandersetzung mit der Haftung faktischer Geschäftsführer und der Abgrenzung zu Zahlungsbegriffen und Exkulpationsmöglichkeiten.
G. Fazit: Kritische Zusammenfassung der Ergebnisse und Vorschläge zur rechtlichen Klärung der Haftungsfragen.
Vor-GmbH, Handelndenhaftung, Insolvenzrecht, Insolvenzverschleppung, § 15a InsO, Geschäftsführerhaftung, § 64 GmbHG, Gläubigerschutz, faktischer Geschäftsführer, Identitätslehre, Gründungsstadien, Insolvenzplanverfahren, Strafbarkeit, Haftungsvermeidung, Kapitalgesellschaften.
Die Arbeit behandelt die Haftung von Handelnden in der sogenannten Vor-GmbH, insbesondere unter der Bedingung, dass das Unternehmen in die Insolvenz gerät.
Die zentralen Themen sind die Dogmatik der Handelndenhaftung, die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO und die Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG.
Ziel ist es, die bestehenden Haftungsmodelle zu untersuchen, kritisch zu hinterfragen und die bestehenden Probleme bei der Anwendung auf die Vor-GmbH aufzuzeigen.
Es erfolgt eine umfassende juristische Analyse der aktuellen Rechtsprechung, Fachliteratur, Kommentierungen sowie eine rechtsdogmatische Auslegung nach Wortlaut, Systematik, Historie und Sinnzweck.
Der Hauptteil konzentriert sich auf die spezifischen Haftungstatbestände in der Insolvenz, insbesondere die Insolvenzverschleppung und die faktische Geschäftsführerhaftung.
Die Arbeit zeichnet sich durch Begriffe wie "Vor-GmbH", "Handelndenhaftung", "Insolvenzverschleppung" und "faktischer Geschäftsführer" aus.
Die echte Vor-GmbH ist ein reguläres Stadium vor der Eintragung der GmbH, während die unechte Vor-GmbH entsteht, wenn eine Eintragung scheitert oder nicht ernsthaft betrieben wird und die Geschäftstätigkeit dennoch fortgesetzt wird.
Problematisch ist sie, weil dieser Begriff im GmbHG nicht gesetzlich definiert ist, was zu Spannungen zwischen der praktischen Notwendigkeit der Haftung und den strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsätzen führt.
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