Bachelorarbeit, 2015
88 Seiten, Note: 2,0
1 Einleitung
2 Grundlagen
2.1 Historische Entwicklung
2.1.1 Bis 31.12.1998
2.1.2 Seit 01.01.1999
2.2 Eröffnung des Insolvenzverfahrens
2.3 Insolvenzgründe
2.3.1 Zahlungsunfähigkeit
2.3.2 Überschuldung
2.3.3 Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.4 Verhältnis zwischen Steuerrecht und Insolvenzordnung
3 Allgemeines Insolvenzsteuerrecht
3.1 Steuerrechtliche Stellung der Beteiligten
3.1.1 Schuldner
3.1.2 Gläubiger
3.1.3 Insolvenzverwalter
3.1.3.1 Vorläufiger Insolvenzverwalter
3.1.3.2 Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter
3.1.3.3 Haftung des Insolvenzverwalters
3.1.4 Insolvenzmasse
3.1.5 Insolvenzgericht
3.2 Rechnungslegungspflichten in der Insolvenz
4 Steuerforderungen und Besteuerungsverfahren
4.1 Steuerforderung als Insolvenzforderung
4.2 Steuerforderung als Masseverbindlichkeit
4.3 Steuerermittlungsverfahren
4.4 Steuerfestsetzungsverfahren
4.5 Feststellungsverfahren
4.6 Steuererhebungsverfahren
4.6.1 Überblick
4.6.2 Abgabenrechtliche Besonderheiten der Aufrechnung
4.6.3 Aufrechnung im Insolvenzverfahren
4.6.3.1 Bei Verfahrenseröffnung bestehende Aufrechnungslage
4.6.3.2 Eintritt der Aufrechnung während des Insolvenzverfahrens
4.6.3.3 Unzulässigkeit der Aufrechnung
4.7 Vollstreckungsverfahren
4.7.1 Überblick
4.7.2 Vollstreckung bis zur Insolvenzeröffnung
4.7.3 Vollstreckung nach Insolvenzeröffnung
4.7.4 Vollstreckung nach Beendigung des Insolvenzverfahrens
4.8 Steuerliche Besonderheiten im Insolvenzverfahren
4.8.1 Sanierungsgewinne
4.8.2 Besteuerung eines Veräußerungs- und Betriebsaufgabegewinns
4.8.3 Auflösungsgewinne und -verluste nach § 17 Abs. 4 EStG
5 Einfluss der Insolvenz auf einzelne Steuerarten
5.1 Einkommensteuer
5.2 Körperschaftsteuer
5.3 Gewerbesteuer
5.4 Umsatzsteuer
6 Fazit
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, einen fundierten Überblick über die steuerrechtlichen Besonderheiten zu geben, denen Unternehmen sowohl innerhalb als auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens unterliegen, und dabei die Schnittstellen sowie die Konformität zwischen Steuerrecht und Insolvenzordnung kritisch zu analysieren.
2.3.1 Zahlungsunfähigkeit
Für alle insolvenzfähigen Rechtsträger und Vermögensmassen gilt die Zahlungsunfähigkeit als Eröffnungsgrund im Insolvenzverfahren.61 Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO liegt Zahlungsunfähigkeit vor, wenn der Insolvenzschuldner nicht mehr in der Lage ist, seinen fälligen Zahlungspflichten nachzukommen. Hat der Schuldner seine Zahlungen eingestellt, so hält § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO an der gesetzlichen Vermutung fest, dass dadurch eine allgemeine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.62 Laut ständiger BGH-Rechtsprechung ist die Zahlungseinstellung das nach außen tretende Verhalten des Schuldners, welches typischerweise ausdrückt, dass er zahlungsunfähig ist.63 Der BGH stellt klar, dass auch die Nichtzahlung an einen einzigen Gläubiger für das Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit ausreichen kann, wenn die Höhe der Forderung von nicht unerheblicher Höhe ist. Hierbei ist unbeachtlich, ob der Schuldner noch einzelne Gläubiger befriedigen kann, weil die Zahlungseinstellung bereits dann gegeben ist, wenn der Schuldner den wesentlichen Teil seiner Verbindlichkeiten nicht erfüllen kann.64 Der BGH hat mit seinem Urteil aus 2005 den Begriff der Zahlungsunfähigkeit noch enger gefasst und definiert diese als dann gegeben, wenn der Schuldner nicht innerhalb von drei Wochen nach Eröffnungsentscheidung65 mindestens 90 % seiner Verbindlichkeiten zurückzahlt oder wenn absehbar ist, dass die Zahlung der Verbindlichkeiten demnächst bei unter 90 % liegt.66 In der Praxis sind diese Tatbestandsmerkmale zur 90 % - Grenze in zwei Schritten zu überprüfen67, wie im nachfolgenden Beispiel mit der Rechenformel des BGH dargestellt.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik von Unternehmensinsolvenzen in Deutschland ein, erläutert die Relevanz der steuerrechtlichen Begleitung und definiert das Ziel der Arbeit, einen Überblick über die Besteuerung innerhalb und außerhalb der Insolvenz zu geben.
2 Grundlagen: Dieses Kapitel behandelt die historische Entwicklung des deutschen Insolvenzrechts und erläutert die geltenden Eröffnungsgründe wie Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
3 Allgemeines Insolvenzsteuerrecht: Hier werden die Rollen und die steuerrechtliche Stellung der am Verfahren Beteiligten, insbesondere die des Schuldners, der verschiedenen Gläubigergruppen und des Insolvenzverwalters, analysiert.
4 Steuerforderungen und Besteuerungsverfahren: Dieses Kapitel differenziert zwischen Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten und erläutert die verschiedenen steuerlichen Verfahrensabschnitte inklusive Aufrechnung und Vollstreckung in der Insolvenz.
5 Einfluss der Insolvenz auf einzelne Steuerarten: Es wird der spezifische Einfluss des Insolvenzverfahrens auf die Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer detailliert betrachtet.
6 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, kritisiert das fehlende einheitliche Regelungswerk und betont die Notwendigkeit einer engen Kooperation zwischen Insolvenzverwaltern und Steuerexperten.
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Die Arbeit befasst sich mit der komplexen steuerrechtlichen Behandlung von Unternehmen in einer Insolvenzsituation unter Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen der Insolvenzordnung.
Zu den Kernbereichen gehören die Einordnung von Steuerforderungen (Masse- vs. Insolvenzforderung), die Rolle des Insolvenzverwalters bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten sowie spezifische Besonderheiten bei einzelnen Steuerarten.
Das Ziel ist es, einen Überblick über die Besteuerung des Unternehmens innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens zu geben und die Konformität zwischen Steuerrecht und Insolvenzordnung kritisch zu analysieren.
Die Arbeit stützt sich auf eine fundierte Literatur- und Rechtsquellenanalyse sowie die Auswertung aktueller BGH-Rechtsprechung und BMF-Schreiben zur Insolvenzbesteuerung.
Der Hauptteil gliedert sich in die insolvenzrechtlichen Grundlagen, die steuerliche Stellung der Beteiligten, das Besteuerungsverfahren mit seinen Details (Aufrechnung, Vollstreckung) sowie den Einfluss auf einzelne Steuerarten.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Insolvenzmasse, Masseverbindlichkeiten, Sanierungsgewinn, Steuerforderungen und das Verhältnis von Insolvenzrecht zu Steuerrecht geprägt.
Steuerforderungen, deren Tatbestand vor Eröffnung begründet wurde, sind Insolvenzforderungen; Forderungen, die erst nach Eröffnung durch Handlungen des Insolvenzverwalters entstehen, werden grundsätzlich als Masseverbindlichkeiten behandelt.
Der BGH definiert Zahlungsunfähigkeit in der Praxis als gegeben, wenn der Schuldner nicht mindestens 90 % seiner fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen nach Eröffnungsentscheidung begleichen kann.
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