Masterarbeit, 2015
116 Seiten, Note: 1,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Grundsätzliches zum ESUG
C. Wesentliche Änderungen der InsO durch das ESUG
I. Vorläufiger Gläubigerausschuss
1. Überblick
2. Änderungen der InsO durch das ESUG
a) Bestellung
b) Zusammensetzung
c) Ausschussmitglieder und deren Rechte und Aufgaben
3. Beabsichtigter Nutzen der Änderungen für die Praxis
4. Feststellungen zur bisherigen Entwicklung
a) Allgemein
b) Vorteile für die Praxis
c) Nachteile für die Praxis und maßgebliche Kritik an den Änderungen
5. Zwischenfazit
II. Insolvenzplan und Debt-Equity-Swap - §§ 217 ff. InsO
1. Wesen des Insolvenzplans
2. Wesen des Debt-Equity-Swaps
3. Änderungen der InsO durch das ESUG und deren beabsichtigter Nutzen für die Praxis
a) Insolvenzplan
b) Debt-Equity-Swap
4. Feststellungen zur bisherigen Entwicklung
a) Allgemein
b) Vorteile für die Praxis
c) Nachteile für die Praxis und maßgebliche Kritik an den Änderungen
5. Zwischenfazit
III. Vorläufige Eigenverwaltung - Eröffnungsverfahren - § 270a InsO
1. Wesen und Zielsetzung der Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren
2. Änderungen der InsO durch das ESUG und deren beabsichtigter Nutzen für die Praxis
3. Feststellungen zur bisherigen Entwicklung
a) Allgemein
b) Vorteile für die Praxis
c) Nachteile für die Praxis und maßgebliche Kritik an den Änderungen
4. Zwischenfazit
IV. Schutzschirmverfahren - Vorbereitung einer Sanierung - § 270b InsO
1. Wesen und Zielsetzung des Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO
2. Voraussetzungen
a) Anträge des Schuldners
b) Anordnungen des Insolvenzgerichts
aa) Bestimmung einer Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans
bb) Bestellung eines vorläufigen Sachwalters
cc) Anordnung vorläufiger Maßnahmen
dd) Anordnung der Begründung von Masseverbindlichkeiten
3. Aufhebung der Schutzschirmanordnung
a) Aussichtslosigkeit der angestrebten Sanierung
b) Aufhebungsantrag des vorläufigen Gläubigerausschusses
c) Gläubigerantrag bei Gefahr der Gläubigerbenachteiligung
d) Entscheidung über Insolvenzeröffnung
4. Rechtsstellung und Aufgaben der Beteiligten
a) Schuldner
b) Insolvenzgericht
c) Vorläufiger Gläubigerausschuss
5. Die Bescheinigung im Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO
a) Allgemeine Feststellungen zur praktischen Bedeutung der Bescheinigung
b) Person des Bescheinigers
c) Eröffnungsgründe
aa) Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO
bb) Überschuldung nach § 19 InsO
d) Kein Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO
e) Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos
f) Dokumentation und Berichterstattung
g) Zwischenfazit
6. Feststellungen zur bisherigen Entwicklung
a) Allgemein
b) Vorteile für die Praxis
c) Nachteile für die Praxis und maßgebliche Kritik an den Änderungen
7. Zwischenfazit
D. Ausgewählte Fragestellungen im Zusammenhang mit dem ESUG
I. Behandlung von Sanierungsgewinnen
II. Potentieller Missbrauch der InsO
III. Antragsrecht für dem Schuldner „nahestehende Personen“
E. Vorschläge für weitere Änderungen der Insolvenzordnung
I. Verankerung der Pflicht zur integrierten Unternehmensplanung
II. Vorinsolvenzliches, außergerichtliches Sanierungsverfahren
F. Fazit und Ausblick
Diese Arbeit analysiert die Auswirkungen und die Nachhaltigkeit der durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführten Neuregelungen in der Insolvenzordnung aus Praxissicht. Das primäre Ziel ist es zu erforschen, welche Akzeptanz die Reform in der Praxis gefunden hat, inwiefern sie zur Entwicklung der Insolvenzzahlen beigetragen haben könnte und welche Chancen, Risiken, Stärken sowie Schwächen die geltenden Normen für die Sanierungs- und Insolvenzpraxis bieten.
1. Überblick
Bereits vor Insolvenzantragstellung kann der gesetzlich nicht geregelte, sogenannte „präsumtive vorläufige Gläubigerausschuss“ konstituiert werden, um Verzögerungen bei der Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses (vorl. GA) durch das Gericht zu vermeiden. Damit dem gesetzgeberischen Ziel, die Gläubiger ab dem ersten Tag in das Verfahren einzubeziehen, entsprochen werden kann, sollen bei der Bildung des „präsumtiven vorläufigen Gläubigerausschusses“ alle Beteiligtengruppen involviert werden. Mit dem Insolvenzeröffnungsantrag werden die Einverständniserklärungen aller Mitglieder über die Teilnahme am vorläufigen Gläubigerausschuss im Eröffnungsverfahren eingereicht. Auch wenn dieser Gläubigerausschuss erst mit Einsetzung durch das Gericht die Stellung eines Organs im Insolvenzverfahren mit Rechten und Pflichten erhält, kann dessen Konstituierung zu einer Entlastung der Insolvenzgerichte beitragen.
Vor dem ESUG wurden Gläubiger gemäß § 67 InsO erst im eröffneten Verfahren beteiligt, es wurden jedoch die Vorschriften des § 22a InsO in die Insolvenzordnung neu eingefügt, denn „die Beteiligung des vorl. GA vor den Entscheidungen des Gerichts ‚soll in Zukunft das Mittel sein, um einen frühzeitigen Einfluss der Gläubiger auf die Auswahl des (vorläufigen) Insolvenzverwalters, auf die Anordnung der Eigenverwaltung und auf die Bestellung des (vorläufigen) Sachwalters sicherzustellen.’“ Da die Gläubiger häufig derselben Branche entstammten, seien sie mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten vertraut und hätten ein entsprechendes wirtschaftliches Interesse an der Unternehmensfortführung.
Das Amt des vorl. GA im Eröffnungsverfahren beginnt mit dem gerichtlichen Einsetzungsbeschluss und durch individuelle Amtsannahme jedes Mitglieds - es endet mit Verfahrenseröffnung kollektiv. Da das ESUG dies nicht ausdrücklich regelt, ist es von praktischer Bedeutung, dies ausdrücklich festzuhalten. So können die Kosten im Rahmen des § 22a II 2. Alt. InsO im Umfang abschließend abgeschätzt werden.
A. Einleitung: Diese Einleitung erläutert die Zielsetzung der Arbeit, die Reformen des ESUG zur Förderung einer Sanierungskultur zu analysieren und deren Auswirkungen auf die Insolvenzpraxis zu untersuchen.
B. Grundsätzliches zum ESUG: Dieses Kapitel beschreibt die Zielsetzung des ESUG, durch eine breitere Instrumentenvielfalt eine frühzeitige Sanierung zu fördern und Gläubigerrechte sowie die Eigenverwaltung zu stärken.
C. Wesentliche Änderungen der InsO durch das ESUG: Der Hauptteil analysiert detailliert die Neuregelungen des vorläufigen Gläubigerausschusses, den Insolvenzplan inklusive Debt-Equity-Swap, die Eigenverwaltung sowie das Schutzschirmverfahren.
D. Ausgewählte Fragestellungen im Zusammenhang mit dem ESUG: Hier werden spezifische Themen wie die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen, potenzieller Missbrauch und Antragsrechte für nahestehende Personen kurz erörtert.
E. Vorschläge für weitere Änderungen der Insolvenzordnung: Der Autor schlägt Reformen zur Pflicht einer integrierten Unternehmensplanung vor und diskutiert ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren.
F. Fazit und Ausblick: Das Fazit zieht eine positive Bilanz zur grundsätzlichen Akzeptanz des ESUG, weist aber auf die weiterhin bestehende Rechtsunsicherheit und den Bedarf an weiteren, präzisen Evaluationen hin.
ESUG, Insolvenzordnung, Sanierungskultur, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Gläubigerausschuss, Insolvenzplan, Debt-Equity-Swap, Sanierungsgewinn, Insolvenzverwalter, Restrukturierung, Unternehmenssanierung, vorläufiger Sachwalter, Rechtssicherheit, Bescheinigung nach § 270b InsO.
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen und die Akzeptanz des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) nach mehr als drei Jahren in der deutschen Insolvenzpraxis.
Zentrale Schwerpunkte sind die Einführung des vorläufigen Gläubigerausschusses, die neuen Möglichkeiten des Insolvenzplans und des Debt-Equity-Swaps sowie die Ausgestaltung der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens.
Ziel ist es zu erforschen, welche Akzeptanz die ESUG-Reformen in der Praxis gefunden haben und inwiefern sie zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele (frühere Sanierung, Gläubigerstärkung) beigetragen haben.
Die Analyse basiert auf der Auswertung von Fachstudien, Erfahrungsberichten, der relevanten Fachliteratur sowie konkreten Fällen aus der Sanierungspraxis.
Im Hauptteil werden detailliert die Vor- und Nachteile sowie die praktische Umsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses, des Insolvenzplans, der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens analysiert.
Zu den zentralen Begriffen gehören ESUG, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Gläubigerausschuss, Insolvenzplan, Debt-Equity-Swap und Sanierungskultur.
Das Instrument wird grundsätzlich begrüßt, da es eine frühzeitige Gläubigereinbindung ermöglicht; dennoch bleibt die Praxis der Besetzung und der zusätzliche Aufwand in einigen Branchen diskussionswürdig.
Sie ist eine essentielle Voraussetzung für das Schutzschirmverfahren. Ihre unzureichende Qualität ist häufig ein Hauptgrund für die Ablehnung von Anträgen durch Insolvenzgerichte, was die Bedeutung größtmöglicher Sorgfalt bei der Erstellung unterstreicht.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

