Bachelorarbeit, 2013
65 Seiten, Note: 1,7
Die vorliegende Arbeit untersucht die Erklärungskraft der Großtheorien der Internationalen Beziehungen im Hinblick auf das völkerrechtliche Prinzip der Responsibility to Protect (R2P). Hierbei wird die Frage nach den theoretischen Wurzeln des neu entstehenden Prinzips, dessen Entwicklung im Spannungsfeld der zentralen Prinzipien der VN-Charta sowie den konkreten Interventionen der Staatenwelt in humanitären Krisen gestellt. Ziel ist es, die jeweiligen Stärken und Schwächen der Großtheorien im Hinblick auf das Phänomen der R2P zu analysieren und schlussendlich ein Urteil über ihre Erklärungskraft in diesem speziellen Fall zu fällen.
Das erste Kapitel der Arbeit führt zunächst in das völkerrechtliche Prinzip der Responsibility to Protect ein. Es erläutert die historischen Entwicklungen von der humanitären Intervention bis zur R2P und beleuchtet die zentralen Prinzipien des Prinzips. In Kapitel 2 werden die drei großen IB-Theorien (Realismus, Liberalismus und Konstruktivismus) idealtypisch dargestellt, wobei die jeweiligen theoretischen Kernelemente anhand spezifischer Kategorien wie Akteur, Struktur und Disposition beschrieben werden. Das dritte Kapitel analysiert dann die spezifischen Annahmen und Konzepte der drei Großtheorien im Hinblick auf das Phänomen der R2P. Hierbei werden die jeweiligen Stärken und Schwächen der Theorien in Bezug auf das Konzept der R2P untersucht und durch konkrete historische Beispiele verdeutlicht. Schließlich fasst das vierte Kapitel die Ergebnisse der Analyse zusammen und beantwortet die Ausgangsfragen der Arbeit.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem völkerrechtlichen Prinzip der Responsibility to Protect, den Großtheorien der Internationalen Beziehungen (Realismus, Liberalismus, Konstruktivismus), der humanitären Intervention, dem Interventionsverbot, der staatlichen Souveränität, der internationalen Anarchie, dem Menschenrechtsschutz, den VN-Organen (SR und VV), den internationalen Beziehungen, der Staatenpraxis und der internationalen Normdynamik.
R2P ist ein völkerrechtliches Prinzip, das besagt, dass jeder Staat die Pflicht hat, seine Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Versagt ein Staat, geht diese Verantwortung auf die Weltgemeinschaft über.
Der Realismus ist skeptisch gegenüber R2P. Er sieht darin oft ein Instrument von Großmächten, um eigene Interessen unter dem Deckmantel der Moral durchzusetzen, da Staaten primär nach Macht und Sicherheit streben.
Der Konstruktivismus betont die Rolle von Normen und Identitäten. R2P wird hier als Ausdruck eines Wandels der internationalen Normen gesehen, bei dem Souveränität nicht mehr als Privileg, sondern als Verantwortung definiert wird.
Während die humanitäre Intervention oft nur den militärischen Eingriff meint, umfasst R2P drei Säulen: Prävention, Reaktion (auch militärisch als letztes Mittel) und den Wiederaufbau nach einem Konflikt.
Die UN-Sicherheitsratsresolution 1973 (2011) zum Schutz der Zivilbevölkerung in Libyen gilt als die erste konkrete Umsetzung des reaktiven Teils von R2P durch die Weltgemeinschaft.
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