Examensarbeit, 2012
43 Seiten, Note: 12 Punkte (vollbefriedigend)
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
D. Studienarbeit
I. Einleitung
II. Biographie
III. Allgemeines zur Rechtsphilosophie und Straftheorie Feuerbachs
1. Rechtsphilosophie
2. Straftheorie
IV. Zusammenfassung der Streitschrift
1. Einleitung
2. Erste Untersuchungsfrage
3. Stellungnahme zu 2.
4. Zweite Untersuchungsfrage
a) Zum Begriff der Strafe
b) Möglichkeit von Strafgesetzen nach der Präventionstheorie
5. Stellungnahme zu 4.
6. Dritte Untersuchungsfrage
a) Androhung und Zufügung sowie Einwilligung in die Strafe
b) Grolmans Einwände gegen Feuerbachs Theorie
7. Stellungnahme zu 6.
8. Prüfung der Klein’schen Abhandlung
9. Stellungnahme zu 8.
V. Das Verhältnis zwischen den Philosophien Feuerbachs und Kants
VI. Die Fortwirkung und Rezeption Feuerbachs
1. Von den Reformen des Strafrechts bis zum Schulenstreit
2. Umdeutungen der Grundsätze Feuerbachs im Nationalsozialismus
3. Aufarbeitung von NS- und DDR-Unrecht
VII. Die heutige Bedeutung der Theorie Feuerbachs
VIII. Ausblick und Fazit
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die Entwicklung der Straftheorie von Paul Johann Anselm von Feuerbach, insbesondere in seiner Streitschrift aus dem Jahr 1800, zu analysieren, ihren historischen Einfluss zu bewerten und ihre Relevanz für das moderne Strafrecht zu prüfen.
1. Einleitung
Im Geiste der Aufklärung leitet Feuerbach u. a. mit den folgenden Worten ein: „Es ist jetzt nichts mehr heilig, wie die Wahrheit und es soll auch nichts anders heilig seyn, wenn die Wahrheit siegen soll“. Es solle nicht mehr die Autorität der Väter an der Stelle von Wahrheit und Vernunft stehen und statt nur zu fragen „was gilt, und was ist behauptet worden?“, müsse man nunmehr fragen, „Ist es werth, daß es gelte, und was ist der Grund, warum es behauptet wird?“.
Nach Feuerbach sind demnach die zentralen Fragen des Strafrechts jene über den Begriff der Strafe, den Rechtsgrund ihrer Zufügung sowie den Umfang und die Grenzen dieses Rechts.
I. Einleitung: Diese Einleitung erläutert das Ziel der Arbeit, die Bedeutung Feuerbachs als Begründer des modernen deutschen Strafrechts zu erforschen und die Stringenz seiner Straftheorie zu beleuchten.
II. Biographie: Der Abschnitt skizziert die Lebensstationen Feuerbachs von seinem Geburtsort Jena über seine akademische Laufbahn und richterliche Tätigkeit bis zu seinem Tod.
III. Allgemeines zur Rechtsphilosophie und Straftheorie Feuerbachs: Hier wird die durch Kant beeinflusste Rechtsphilosophie Feuerbachs dargelegt, die in der Trennung von Recht und Moral sowie der psychologischen Zwangstheorie mündet.
IV. Zusammenfassung der Streitschrift: Das Kapitel analysiert die Streitschrift von 1800, in der Feuerbach seine Straftheorie gegen die Ansichten von Grolman und Klein verteidigt und das Prinzip der Androhung von Strafe rechtfertigt.
V. Das Verhältnis zwischen den Philosophien Feuerbachs und Kants: Der Autor untersucht, inwiefern Feuerbach als Kantianer zu bezeichnen ist und wie er trotz Anleihen bei Kant eine relative Straftheorie entwickelte.
VI. Die Fortwirkung und Rezeption Feuerbachs: Dieses Kapitel behandelt die Rezeption von Feuerbachs Grundsätzen, einschließlich der Verzerrungen im Nationalsozialismus und der Aufarbeitung von Unrecht nach dem Zweiten Weltkrieg sowie der DDR.
VII. Die heutige Bedeutung der Theorie Feuerbachs: Hier wird kritisch reflektiert, ob eine rein generalpräventive Theorie heute noch tragfähig ist und welche Gefahren einer zunehmenden Zweckrationalisierung im Strafrecht bestehen.
VIII. Ausblick und Fazit: Die abschließenden Betrachtungen fassen die Notwendigkeit zusammen, trotz des Wandels zum zweckgebundenen Strafrecht, die Schranken des Strafrechts mit Entschlossenheit zu wahren.
Paul Johann Anselm von Feuerbach, Straftheorie, Psychologischer Zwang, Rechtsphilosophie, Generalprävention, Nullum crimen, Rechtsstaatlichkeit, Aufklärung, Strafe, Gesetzlichkeitsprinzip, Grolman, Klein, Kant, Strafrechtsgeschichte, Rechtsdogmatik.
Die Studienarbeit untersucht die strafrechtstheoretischen Grundlagen von Paul Johann Anselm von Feuerbach, basierend auf einer kritischen Analyse seiner Streitschrift aus dem Jahr 1800.
Im Zentrum stehen die psychologische Zwangstheorie, das Verhältnis von Rechtsphilosophie und praktischer Anwendung sowie die Beständigkeit des Bestimmtheitsgrundsatzes im Strafrecht.
Ziel ist es, Feuerbachs Straftheorie zu systematisieren, ihren Einfluss auf das moderne Strafrecht aufzuzeigen und zu prüfen, ob die Theorie in der heutigen Rechtsordnung noch Bestand hat.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, der Untersuchung von Primärquellen (Feuerbachs Schriften) und der Kommentierung durch Fachliteratur und historische Einordnung.
Der Hauptteil widmet sich der detaillierten Zusammenfassung der Streitschrift, der Gegenüberstellung mit Grolman und Klein sowie der Diskussion der Feuerbach-Rezeption im historischen Verlauf.
Die wichtigsten Begriffe umfassen Feuerbach, psychologischer Zwang, Rechtsstaat, Strafrechtsgeschichte und die Prinzipien der Strafzumessung.
Obwohl Feuerbach kantianische Methoden nutzt, weicht er von Kants absoluter Vergeltungstheorie ab, da er das Recht auf ein irdisches Instrument zur Sicherung wechselseitiger Freiheit reduziert.
Das Rückwirkungsverbot stellt eine zentrale Schranke dar, über die sich der Gesetzgeber jedoch in Systemwechseln teilweise hinweggesetzt hat, um Gerechtigkeitsdefizite (z.B. mittels der Radbruchschen Formel) auszugleichen.
Feuerbach bemängelt, dass Grolmans Theorie moralische Erwägungen mit dem Recht vermischt und eine konkrete Strafbarkeit nicht aus dem Gesetz, sondern aus subjektiven Prognosen der Tätergefährlichkeit ableiten will.
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