Bachelorarbeit, 2015
81 Seiten, Note: 1,5
1 Einleitung
1.1 Ausgangssituation, Problemstellung und praktische Relevanz
1.2 Aufbau und Zielsetzung der Arbeit
2 Insolvenzrechtlich relevante Grundlagen und Begrifflichkeiten
2.1 Unternehmenskrisen als Vorreiter der Insolvenz
2.2 Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit
2.3 Insolvenzgrund drohende Zahlungsunfähigkeit
2.4 Insolvenzgrund Überschuldung
3 Überblick über das Regelinsolvenzverfahren
3.1 Grundlagen und Zielsetzung
3.2 Grundzüge der Antragstellung
3.3 Das Insolvenzeröffnungsverfahren
3.4 Das eröffnete Insolvenzverfahren
4 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
4.1 Die Eigenverwaltung gem. § 270a InsO
4.1.1 Grundlagen und Zielsetzung
4.1.2 Zulassungsvoraussetzungen
4.1.3 Gründe der Reformbedürftigkeit
4.2 Das Schutzschirmverfahren gem. § 270b InsO
4.2.1 Grundlagen und Zielsetzung
4.2.2 Zulassungsvoraussetzungen
4.2.3 Verfahrensablauf
5 3 Jahre ESUG - eine Zwischenbilanz
5.1 Status Quo
5.2 Wesentliche „Post-ESUG-Erkenntnisse“
6 Fazit
Die Arbeit analysiert die Reform des deutschen Insolvenzrechts durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) mit dem primären Ziel, Anreize für eine frühzeitige Antragstellung zu schaffen, um die Sanierungschancen in die Krise geratener Unternehmen zu verbessern und volkswirtschaftliche Schäden zu minimieren.
2.2 Insolvenzgrund Zahlungsunfähigkeit
Die Zahlungsunfähigkeit stellt einen allgemeinen Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren dar. Dem Wortlaut des § 17 Abs.1 InsO zufolge ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Nach § 17 Abs. 2 InsO ist die Zahlungsunfähigkeit anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Eine nähere Definition wurde von der Rechtsprechung auch in der derzeit gültigen Insolvenzordnung nicht vorgenommen. Ebenso ist die Art und Weise zur Feststellung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit im Gesetz nicht vorgeschrieben.50 Die Beurteilung, ob eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt, hat jedoch rein objektiv zu erfolgen, die subjektive Vorstellung des Schuldners ist dabei außer Acht zu lassen.51
Von der Zahlungsunfähigkeit abzugrenzen ist die bloße Zahlungsstockung. Eine lediglich vorübergehende Liquiditätslücke stellt im insolvenzrechtlichen Sinne grundsätzlich (noch) keinen Insolvenzgrund dar. Eine Zahlungsstockung liegt vor, wenn der Schuldner nur zeitweilig nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, jedoch konkrete Aussichten bestehen, diese innerhalb eines absehbaren Zeitraums zu begleichen.52 Nach dem Urteil des BGH vom 24.05.200553 ist eine bloße Zahlungsstockung anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die zur Schließung der Liquiditätslücke erforderlichen finanziellen Mittel zu leihen. Hierfür werden drei Wochen als notwendig, aber ausreichend angesehen.
1 Einleitung: Vorstellung der Problemstellung, der Relevanz von Unternehmensinsolvenzen und des Aufbaus der Arbeit zur Reform durch das ESUG.
2 Insolvenzrechtlich relevante Grundlagen und Begrifflichkeiten: Analyse der Krisenstadien von Unternehmen und der rechtlichen Kriterien für Insolvenzgründe wie Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
3 Überblick über das Regelinsolvenzverfahren: Erläuterung der Abläufe und der Gläubigerrollen im Standard-Insolvenzverfahren als Vergleichsbasis für die Reform.
4 Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen: Detaillierte Darstellung der Änderungen durch das ESUG, insbesondere der Eigenverwaltung und des neuen Schutzschirmverfahrens.
5 3 Jahre ESUG - eine Zwischenbilanz: Darstellung der Praxiserfahrungen und Studienergebnisse zur Umsetzung des neuen Insolvenzrechts nach drei Jahren.
6 Fazit: Resümee über die erreichten Ziele des ESUG und Ausblick auf die zukünftige Entwicklung des Insolvenzrechts.
Insolvenzordnung, ESUG, Sanierung, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Gläubigerautonomie, Insolvenzplan, Insolvenzverwalter, Sachwalter, Unternehmenskrise, Sanierungsstandort, Gläubigerausschuss, Insolvenzverfahren.
Die Arbeit befasst sich mit der Reform der deutschen Insolvenzordnung durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und untersucht dessen Auswirkungen auf die Sanierungspraxis.
Zentrale Themen sind die frühzeitige Krisenerkennung, die Verfahrensarten (Regelinsolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren) sowie die Stärkung der Gläubigerrechte.
Ziel ist es, die wesentlichen Änderungen durch das ESUG zu erläutern und auf Basis von Studien eine erste Zwischenbilanz über die Wirksamkeit der Reform bei der Sanierung von Unternehmen zu ziehen.
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Literaturanalyse des Insolvenzrechts sowie die Auswertung empirischer Studien zur Anwendung des ESUG in der Praxis.
Der Hauptteil behandelt die theoretischen Grundlagen des Insolvenzrechts, den Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens sowie detailliert die Neuerungen durch das ESUG, insbesondere Eigenverwaltung und Schutzschirm.
Die wichtigsten Begriffe sind Insolvenzordnung, ESUG, Sanierung, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren.
Die Stärkung soll einen Anreiz zur frühzeitigen Antragstellung geben und das "Stigma des Scheiterns" verringern, indem die Geschäftsführung unter Aufsicht im Amt bleiben kann.
Beim Schutzschirmverfahren kann der Schuldner unter bestimmten Voraussetzungen den vorläufigen Sachwalter selbst bestimmen und erhält Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen, um einen Sanierungsplan auszuarbeiten.
Er dient der Stärkung der Gläubigerautonomie und ermöglicht den Gläubigern eine frühzeitige Einflussnahme auf den Verfahrensverlauf sowie die Auswahl des Verwalters.
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