Bachelorarbeit, 2012
73 Seiten
Vorwort
Einleitung
Kapitel 1 Vorgeschichte zum neuen Bundeskinder-schutzgesetz
1.1 Kindeswohl in der UN-Kinderrechtskonvention
1.2 Kindeswohl aus verfassungsrechtlicher Sicht
1.3 Zur Herstellung eines politischen Handlungsbedarfes
1.4 Politische Reaktionen
1.5 Zur Finanzierung der Gesetzesumsetzung
Kapitel 2 Wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage für "Frühe Hilfen"
2.1 Einfluss der Sozialisationssysteme auf die kindliche Entwicklung
2.2 Besonderheiten der frühen Kindheit
2.3 Annäherung an den Begriff der Kindeswohlgefährdung
2.3.1 Vernachlässigung
2.3.2 Körperliche Misshandlung
2.3.3 Seelische Misshandlung
2.3.4 Sexueller Missbrauch
2.4 Zur Bedeutung der Feinfühligkeit
Kapitel 3 Anforderungen und Stolpersteine bei der Umsetzung
3.1 Eckpunkte des Gesetzes
3.2 Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung
3.3 Verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz
3.4 Kooperation einer Vielzahl von Akteuren
3.5 Erfassung von Misshandlungen
3.6 Befugnisnorm der Berufsgeheimnisträger
3.7 Der einseitige Fokus auf die “Frühen Hilfen”
3.8 Niederschwelligkeit der “Frühen Hilfen”
Kapitel 4 Analyse von Chancen und Grenzen
Kapitel 5 Fazit
Diese Bachelorarbeit untersucht das neue Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) mit einem spezifischen Fokus auf die Implementierung und Wirksamkeit der sogenannten „Frühen Hilfen“. Das Hauptziel der Arbeit ist es, zu analysieren, ob das Gesetz einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung des Kinderschutzes leisten kann oder ob es eher als politischer „Schnellschuss“ zu werten ist, um auf mediale Empörung über Kinderschutzfälle zu reagieren.
2.4 Zur Bedeutung der Feinfühligkeit
Nicht nur Eltern mit besonderen Belastungen benötigen Beratung und Unterstützung. Junge Eltern aus allen Schichten verspüren Überforderung und Unsicherheiten im Umgang mit ihren Kindern. Aus der Shell-Studie 2000 geht bereits hervor, dass die Hälfte der befragten Eltern nicht weiß, woran sie sich bei der Erziehung ihrer Kinder halten sollen (DEUTSCHE SHELL 2000). Viele Eltern wünschen sich Unterstützung und Beratung über die Entwicklung, die Bedürfnisse und das Verhalten von Säuglingen und Kleinkindern. Auch der Bedarf nach gezielter Unterstützung und Anleitung ist hoch.
Der größte Teil der Kinder in Deutschland wächst unauffällig in entwicklungsfördernden Familien auf. Mit der weiteren Förderung der “Frühen Hilfen” sollen mit universellen und möglichst breit angelegten Förderungssystemen auch die Eltern erreicht werden, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden und Gefahr laufen, ihre Kinder zu misshandeln oder zu vernachlässigen. Die relativ zur Gesamtbevölkerung geringe Anzahl von hochbelasteten Familien könnten durch diese Form der Primärprävention frühzeitig, niederschwellig und nicht stigmatisierend erreicht werden.
Es darf nicht nur darum gehen, den in der Öffentlichkeit stark diskutierten Fällen Rechnung zu tragen, es muss vielmehr das Wissen um die besondere Verletzlichkeit von Säuglingen und Kleinkindern Eingang in die alltägliche Praxis finden. Auch die großen Fortschritte in der neurobiologischen Forschung und das Wissen über die Bedeutung früher Kindheitserfahrungen und ihre Folgen für die körperliche und sozial-emotionale Entwicklung zeigen deutlich, wie wichtig eine frühe Intervention ist (ZIEGENHAIN & FEGERT 2007: 112).
Von der Geburt bis zum Alter von 5 Jahren entwickeln Kinder schnell grundlegende Fähigkeiten, auf die ihre spätere Entwicklung aufbaut. Es sind nicht nur ihre kognitiven, sondern auch ihre emotionalen, sozialen und moralischen Fähigkeiten, die sich rasant entwickeln. Alle diese Entwicklungsebenen sind miteinander verflochten und erfordern gezielte Aufmerksamkeit. Junge Kinder reagieren besonders stark mit Traurigkeit und Desorganisation auf ein Trauma frühkindlicher Zurückweisung. Die erheblichen kurz-und langfristigen Risiken erfordern eine Unterstützung durch hochqualifizierte Fachkräfte (SHONHOFF/PHILLIPS 2005: 5).
Kapitel 1 Vorgeschichte zum neuen Bundeskinder-schutzgesetz: Das Kapitel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und politischen Motive, die zur Entstehung des BKiSchG führten, wobei insbesondere die UN-Kinderrechtskonvention und der mediale Druck durch spektakuläre Missbrauchsfälle thematisiert werden.
Kapitel 2 Wissenschaftliche Erkenntnisse als Grundlage für "Frühe Hilfen": Hier werden theoretische Ansätze zur frühkindlichen Entwicklung, zu Systemtheorien in der Familie und zu den verschiedenen Ausprägungen von Kindeswohlgefährdung dargestellt.
Kapitel 3 Anforderungen und Stolpersteine bei der Umsetzung: Dieser Teil analysiert detailliert die gesetzlichen Neuerungen, die notwendigen Kooperationen zwischen Jugendhilfe, Gesundheitswesen und anderen Akteuren sowie die praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Schutzauftrags.
Kapitel 4 Analyse von Chancen und Grenzen: In diesem Kapitel werden die Potenziale und Defizite des Gesetzes hinsichtlich Finanzierung, Kooperation und Prävention in Form einer strukturierten Analyse gegenübergestellt.
Kapitel 5 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Balance zwischen dem privilegierten Elternrecht und der staatlichen Schutzverpflichtung sowie die Effektivität der präventiven Ansätze.
Bundeskinderschutzgesetz, BKiSchG, Frühe Hilfen, Kindeswohlgefährdung, Jugendhilfe, Kinderschutz, Vernachlässigung, Prävention, Netzwerkarbeit, Familienhebammen, Kooperation, Elternrecht, Sozialisation, Interdisziplinarität, Kindeswohl.
Die Arbeit untersucht das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) und dessen Fokus auf die sogenannten „Frühen Hilfen“ im Kinderschutz.
Zu den Schwerpunkten zählen die politische Vorgeschichte des Gesetzes, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur kindlichen Entwicklung, die interinstitutionelle Kooperation und die Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung des Schutzauftrags.
Das Ziel ist es, die Chancen und Grenzen des neuen Gesetzes kritisch zu beleuchten und zu klären, ob es nachhaltigen Kinderschutz ermöglicht oder primär eine politische Reaktion auf Medienberichte darstellt.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse und einer theoretischen Auseinandersetzung mit dem Gesetzestext sowie ergänzenden Stellungnahmen und Studien aus der Fachwelt.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Analyse der wissenschaftlichen Grundlagen, eine detaillierte Darstellung der gesetzlichen Anforderungen und Stolpersteine sowie eine Untersuchung der Vernetzung mit Akteuren wie Gesundheitsämtern, Polizei und Familienhebammen.
Die zentralen Begriffe sind: Bundeskinderschutzgesetz, Frühe Hilfen, Kindeswohlgefährdung, Kinderschutz und Kooperation.
Die Finanzierung ist kritisch, da der Bund die Mittel zweckgebunden bereitstellt und die Beteiligung des Gesundheitswesens (GKV) nicht hinreichend verankert wurde, was die Last bei der finanziell schwachen Jugendhilfe belässt.
Obwohl sie als präventiver Ansatz begrüßt werden, kritisiert die Arbeit die einseitige Fokussierung auf die Altersgruppe „null bis drei“ und warnt vor einer Vernachlässigung älterer Kinder.
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