Diplomarbeit, 2015
36 Seiten, Note: 9
Diese Diplomarbeit beschäftigt sich mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines ordnungsbehördlichen Verbots des stillen Bettelns. Sie untersucht, ob ein solches Verbot im Einklang mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland steht. Dazu werden zunächst die Begriffe stilles und aggressives Betteln definiert und voneinander abgegrenzt. Anschließend werden die einschlägigen Gesetze analysiert, die das stille Betteln in Deutschland betreffen könnten. Die Arbeit betrachtet verschiedene Grundrechte, die das stille Betteln schützen könnten und mit einem ordnungsbehördlichen Verbot kollidieren könnten. Schließlich werden mögliche Rechtfertigungsansätze für ein Verbot diskutiert und abgewogen.
Die Einleitung führt in die Thematik des Verbots von stillem Betteln ein und beschreibt die aktuelle Situation in Deutschland und insbesondere in Thüringen. Es wird dargestellt, dass das stille Betteln für die Anwohner und Ladenbesitzer eine Belästigung darstellt, während es für die Bettler eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Die Arbeit untersucht, ob ein ordnungsbehördliches Verbot des stillen Bettelns verfassungsgemäß ist.
Das zweite Kapitel definiert die Begriffe stilles und aggressives Betteln und grenzt diese voneinander ab. Es wird erläutert, welche Merkmale ein stilles Betteln ausmachen, um es vom aggressiven Betteln zu unterscheiden.
Das dritte Kapitel untersucht die geltende Rechtslage zum Thema Betteln in Deutschland. Es werden die Gesetze und Verordnungen betrachtet, die relevant für das stille Betteln sein könnten.
Im vierten Kapitel werden die grundrechtlichen Aspekte des stillen Bettelns diskutiert. Es werden die relevanten Grundrechte, wie die Berufsfreiheit, die Meinungsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit, betrachtet und analysiert, inwieweit diese durch ein ordnungsbehördliches Verbot des stillen Bettelns eingeschränkt werden könnten.
Die zentralen Themen der Diplomarbeit sind das stille Betteln, seine verfassungsrechtliche Zulässigkeit und die möglichen Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche. Zu den wichtigsten Begriffen gehören: Berufsfreiheit, Meinungsfreiheit, allgemeine Handlungsfreiheit, Ordnungsrecht, Verfassungsmäßigkeit, Rechtfertigungsansätze, Schranken des Grundrechts, Grundrechtseingriff.
Stilles Betteln ist eine passive Form des Bettelns, bei der die Person lediglich durch ihre Anwesenheit oder ein Schild um Hilfe bittet, ohne Passanten aktiv anzusprechen oder zu bedrängen.
Das ist rechtlich umstritten. Die Arbeit untersucht, ob solche Verbote gegen Grundrechte wie die allgemeine Handlungsfreiheit oder die Meinungsfreiheit verstoßen.
Betroffen sind vor allem die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I GG), die Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG) und in bestimmten Fällen auch die Berufsfreiheit (Art. 12 I GG).
Aggressives Betteln umfasst aktives Verfolgen, Anfassen oder lautstarkes Bedrängen, was rechtlich als Störung der öffentlichen Ordnung leichter verboten werden kann als das stille Betteln.
Kommunen begründen dies oft mit der Abwehr von Belästigungen für Anwohner und Ladenbesitzer sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in touristischen Zentren.
Ein Verbot muss verhältnismäßig sein. Es muss einen legitimen Zweck verfolgen und das mildeste Mittel zur Erreichung dieses Zwecks darstellen.
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