Bachelorarbeit, 2015
59 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Arbeitsmarktmodelle
2.1 Das neoklassische Arbeitsmarktmodell
2.1.1 Das Arbeitsangebot
2.1.2 Die Arbeitsnachfrage
2.1.3 Die neoklassische Arbeitsmarktsynthese
2.1.4 Kritische Würdigung des neoklassischen Modells
2.2 Das keynesianische Arbeitsmarktmodell
2.3 Vergleich der Modelle
3. Tarifautonomie und rechtliche Rahmenbedingungen
3.1 Die Tarifautonomie
3.1.1 Der Tariflohn
3.1.2 Der allgemeinverbindlich erklärte Tariflohn
3.1.3 Der tarifliche Mindestlohn des Entsendegesetzes
3.1.4 Die Auswirkungen auf die Tarifautonomie
3.2 Die rechtlichen Rahmenbedingungen
3.2.1 Bürgerliches Gesetzbuch und Strafgesetzbuch
3.2.2 Tarifvertragsgesetz
3.2.3 Mindestarbeitsbedingungengesetz
3.2.4 Tarifautonomiestärkungsgesetz
3.3 Vergleich von Tarifautonomie und Gesetzgebung
4. Mindestlöhne im internationalen Vergleich
4.1 Beispiel USA
4.2 Beispiel Frankreich
4.3 Beispiel Großbritannien
4.4 Vergleich der Mindestlohnregelungen
4.5 Vergleich der Mindestlohnregelungen mit Deutschland
5. Auswirkungen durch die Einführung des Mindestlohns
5.1 Auswirkungen auf Arbeitnehmerverbände
5.2 Auswirkungen auf Arbeitgeberverbände
5.3 Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft
5.4 Auswirkungen auf Arbeitnehmer
5.5 Auswirkungen auf Arbeitgeber
6. Schlussbetrachtung
Das Hauptziel dieser Bachelorarbeit ist die Analyse der Auswirkungen der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Dabei wird insbesondere untersucht, wie sich diese politische Maßnahme auf verschiedene Interessengruppen auswirkt und ob die gesetzten Ziele – wie die Existenzsicherung von Arbeitnehmern und die Stärkung der Kaufkraft – erreicht werden können, ohne den Arbeitsmarkt durch kontraproduktive Effekte wie Stellenabbau zu belasten.
2.1 Das neoklassische Arbeitsmarktmodell
Das marktwirtschaftliche System basiert auf dem Abschluss von Tauschgeschäften auf dem Markt. Ein Marktteilnehmer bietet Güter oder Dienstleistungen an, die ein anderer Teilnehmer erwirbt. Dieser Mechanismus funktioniert dann, wenn beide bezüglich der Konditionen des Tausches unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage handelseinig werden.
Bei dem neoklassischen Arbeitsmarktmodell wird auf dem Markt auch die Arbeitskraft dargestellt. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre geistige oder körperliche Leistung anbieten und Arbeitgeber Arbeitsleistung nachfragen (vgl. Blazejewski, Schönfelder 2008: 3).
Damit sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber handelseinig werden können, sieht das neoklassische Arbeitsmarktmodell folgende Grundbedingungen vor (vgl. Adnett 1996: 44):
- keine Monopolbildung; es gibt viele Arbeitsuchende und viele Arbeitgebende
- vollständige Informationen über Angebot und Nachfrage; alle wesentlichen Bedingungen des Handels sind bekannt
- die Angebote müssen homogen sein; die Arbeitsleistung ist gleich und daher vergleichbar
- keine Mobilitätsbeschränkungen; Erfüllung der Arbeitsleistung auch in anderen Bereichen
- Preisflexibilität bei geänderten Marktsituationen; mögliche Lohnangleichung, wenn notwendig
1. Einleitung: Vorstellung der historischen Entwicklung und der politischen Kontroverse um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland.
2. Arbeitsmarktmodelle: Theoretische Gegenüberstellung des angebotsorientierten neoklassischen Modells und des nachfrageorientierten keynesianischen Ansatzes.
3. Tarifautonomie und rechtliche Rahmenbedingungen: Analyse der rechtlichen Grundlagen der Lohnfestlegung und der Auswirkungen gesetzlicher Eingriffe in die Tarifautonomie.
4. Mindestlöhne im internationalen Vergleich: Vergleich der Erfahrungen und Auswirkungen von Mindestlöhnen in den USA, Frankreich und Großbritannien zur Ableitung von Erkenntnissen für Deutschland.
5. Auswirkungen durch die Einführung des Mindestlohns: Konkrete Analyse der Auswirkungen auf Arbeitnehmerverbände, Arbeitgeberverbände, Staat, Gesellschaft sowie Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbst.
6. Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Bewertung der Mindestlohnproblematik unter Berücksichtigung der theoretischen Ansätze, der internationalen Erfahrungen und der spezifischen Situation in Deutschland.
Mindestlohn, Arbeitsmarkt, Tarifautonomie, Neoklassik, Keynesianismus, Lohnuntergrenze, Arbeitslosigkeit, Kaufkraft, Tarifvertragsgesetz, Niedriglohnsektor, Sozialversicherungen, Entsendegesetz, Beschäftigung, Mindestlohngesetz, Tarifautonomiestärkungsgesetz
Die Bachelorarbeit behandelt die Auswirkungen, Chancen und Risiken der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Kontext verschiedener wirtschaftstheoretischer Modelle und internationaler Vorbilder.
Zentral sind die ökonomische Theoriebildung (Neoklassik vs. Keynesianismus), die rechtliche Gestaltung der Lohnfindung durch Tarifparteien sowie die empirische Analyse der Folgen für Beschäftigung, Staatshaushalt und Arbeitnehmer.
Das Ziel ist es, zu analysieren, ob der gesetzliche Mindestlohn seine Ziele wie Armutsvermeidung und existenzsichernde Löhne erreichen kann, ohne durch unerwünschte Nebenwirkungen den Arbeitsmarkt oder die Tarifautonomie nachhaltig zu schädigen.
Die Arbeit nutzt Literaturanalysen von Arbeitsmarkttheorien, vergleicht internationale Fallbeispiele und führt eigene Modellrechnungen zur Arbeitgeberbelastung und Nettolohnentwicklung durch.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung, eine rechtliche Einordnung, einen internationalen Vergleich sowie eine spezifische Wirkungsanalyse auf verschiedene Akteure in Deutschland.
Wichtige Begriffe sind Mindestlohn, Tarifautonomie, Arbeitsmarktmodelle, Lohnuntergrenze, Kaufkraftstärkung und die Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Im Gegensatz zu den USA, die eine eher unregelmäßige Anpassung des Mindestlohns haben, lehnt sich Deutschland an europäische Modelle an, bei denen regelmäßige Anpassungen durch Kommissionen vorgesehen sind, wobei Deutschland zusätzlich spezielle Regelungen für Langzeitarbeitslose integriert hat.
Das Gesetz wird als „Tarifautonomiestärkungsgesetz“ bezeichnet. Die Arbeit diskutiert kritisch, inwieweit die staatliche Lohnuntergrenze die Autonomie der Tarifparteien einschränkt oder ob sie lediglich einen Rahmen in Bereichen bildet, in denen der Selbstregelungsmechanismus der Tarifparteien versagt hat.
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