Bachelorarbeit, 2007
89 Seiten, Note: 1,3
A. Einleitung
I. Zielsetzung der Arbeit
II. Gliederung der Arbeit
B. Die Mediation als außergerichtliche Form der Konfliktbewältigung
I. Geschichte der Mediation
II. Grundlagen zum Begriff und Verfahren der Mediation
III. Mediation im Gefüge der Konfliktbewältigungsverfahren
1. Gegenüberstellung der Mediation zum Gerichtsverfahren
2. Vergleich der Mediation mit anderen Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung
a) Mediation - Moderation
b) Mediation - Schlichtung
c) Mediation - Schiedsverfahren
IV. Ziele von Mediationsverfahren
V. Prinzipien des Mediationsverfahrens
1. Neutralität / Allparteilichkeit des Mediators
2. Eigenverantwortlichkeit
3. Freiwilligkeit
4. Informiertheit
5. Vertraulichkeit
VI. Rolle, Aufgaben und Fähigkeiten des Mediators
VII. Ablauf des Mediationsverfahrens
1. Phase I – Einleitung / Eröffnung der Mediation
2. Phase II – Bestandsaufnahme / Informations- und Themensammlung
3. Phase III – Klärung der Interessen
4. Phase IV – Lösungsfindung
5. Phase V – Vereinbarung und Umsetzung des Verhandlungsergebnisses
C. Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit
I. Einführung der Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit im Rahmen des Projekts „Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“
1. Darstellung und Durchführung des Projekts
2. Ziele des Projekts
3. Ausbildung der Richtermediatoren und Fallmanager
4. Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit
5. Gerichtsnahe Mediation am SG Hannover
6. Ausgewählte Ergebnisse der Begleitforschung
II. Gegenwärtiger Stand der gerichtsnahen Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit
D. Mediation im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren
I. Das Widerspruchsverfahren als Grundlage für die Durchführung von Mediationsverfahren
II. Möglichkeiten und Grenzen der Mediation innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen des Widerspruchsverfahrens
1. Das Grundgesetz als Rechtsrahmen des Widerspruchsverfahrens
a) Das Demokratieprinzip
b) Das Rechtsstaatsprinzip
aa) Gewaltenteilung
bb) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
(1) Vorrang des Gesetzes
(2) Vorbehalt des Gesetzes
cc) Gleichbehandlungsgrundsatz
dd) Rechtsweggarantie
ee) Verhältnismäßigkeitsprinzip
2. Verfahrensrechtliche Bestimmungen als Rahmen des Widerspruchsverfahrens
a) Untersuchungsgrundsatz
b) Grundsatz der Unparteilichkeit
c) Grundsatz der Nichtförmlichkeit
3. Handlungs- und Entscheidungsspielräume des Sozialversicherungsträgers im Widerspruchsverfahren
a) Gebundene Verwaltung
b) Ermessensentscheidungen
c) Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius)
III. Chancen und Nutzen der Durchführung von Mediationen im Widerspruchsverfahren
1. Steigerung der Akzeptanz der Widerspruchsentscheidung
2. Verbesserte Umsetzung der Widerspruchsentscheidung
3. Zahlenmäßiger Rückgang von Gerichtsverfahren
4. Erhalt der Parteibeziehungen
5. Imagegewinn / Schutz vor Imageverlusten
6. Verkürzung der Dauer des Widerspruchsverfahrens
E. Zusammenfassung und Ausblick
Die Arbeit untersucht, ob und inwieweit die Mediation als alternative Methode zur Konfliktlösung in das sozialrechtliche Widerspruchsverfahren vorverlagert werden kann. Dabei wird analysiert, welche rechtlichen Möglichkeiten und verfassungsrechtlichen Grenzen existieren sowie welcher Nutzen für die Sozialversicherungsträger und die Versicherten entstehen kann.
1. Neutralität / Allparteilichkeit des Mediators
Die Aufgabe des Neutralitätsprinzips liegt darin, die für das Mediationsverfahren notwendige Anerkennung des Mediators durch die Konfliktparteien sicherzustellen.
Der Mediator darf weder von einem der Medianden in irgendeiner Weise abhängig noch in die aktuell zu klärende Auseinandersetzung persönlich involviert sein. Anstelle von Neutralität wird in der Literatur vielfach auch der weitergehende Begriff der Allparteilichkeit verwendet. Hierdurch wird deutlich, dass die Neutralität des Mediators nicht derart passiv und verhalten ist wie die des Richters. Vielmehr ist es Aufgabe des Mediators, im Rahmen seiner neutralen Haltung alle Konfliktbeteiligten gleichermaßen zu unterstützen, mithin also für alle Medianden Partei zu ergreifen. Hierfür ist es notwendig, dass der Mediator jede der Konfliktparteien in ihrer Sichtweise und in ihrer Wirklichkeit versteht und gegenüber den jeweils vertretenen Positionen eine nicht-urteilende Haltung einnimmt. „Es gibt (...) zwei verschiedene Geschichten und zwei verschiedene Wahrnehmungen, die beide für den Mediator gleichgewichtig sind.“ Durch dieses Verständnis des Mediators mag es dann auch den Medianden gelingen, weniger an ihrem eigenen Standpunkt festzuhalten und die anderen Parteien anzuhören. Zur Allparteilichkeit des Mediators zählt darüber hinaus, dass dieser auf die Einhaltung des Grundsatzes der Freiwilligkeit (s. B V 3) achtet. Wird nämlich einer der Medianden zu dem Mediationsverfahren gezwungen, macht sich der Mediator faktisch zum Komplizen der anderen, freiwillig teilnehmenden Konfliktpartei und verliert dadurch seine Unabhängigkeit.
A. Einleitung: Die Arbeit erläutert die zunehmende Bedeutung der Mediation in der deutschen Rechtskultur und führt in die Fragestellung ein, ob dieses Verfahren bereits im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren eingesetzt werden kann.
B. Die Mediation als außergerichtliche Form der Konfliktbewältigung: Dieses Kapitel definiert Mediation, grenzt sie von anderen Verfahren wie Schlichtung oder Schiedsverfahren ab und erläutert die Phasen, Ziele und Prinzipien des Mediationsverfahrens.
C. Mediation in der Sozialgerichtsbarkeit: Hier wird das Modellprojekt „Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“ vorgestellt und evaluiert, um Erkenntnisse für die Übertragbarkeit auf das Sozialrecht zu gewinnen.
D. Mediation im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren: Dieser Hauptteil analysiert die rechtliche Zulässigkeit der Mediation unter Beachtung von Grundgesetz und Verfahrensrecht sowie die Chancen und Nutzeffekte für die Verwaltung.
E. Zusammenfassung und Ausblick: Das abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Eignung der Mediation als ergänzendes Verfahren im Sozialrecht.
Mediation, Sozialrecht, Widerspruchsverfahren, Konfliktbewältigung, Sozialgerichtsbarkeit, Gerichtsnahe Mediation, Neutralität, Allparteilichkeit, Eigenverantwortlichkeit, Interessen, win-win-Lösung, Sozialversicherungsträger, Rechtsstaatlichkeit, Verfahrensökonomie, Akzeptanz
Die Arbeit untersucht, ob die Mediation, die bereits erfolgreich in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt wird, bereits auf der Stufe des sozialrechtlichen Widerspruchsverfahrens angewendet werden kann.
Neben den Grundlagen der Mediation werden die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen im öffentlichen Recht und die praktischen Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen“ analysiert.
Das Ziel ist die Klärung, ob eine Vorverlagerung der Mediation rechtlich zulässig ist und welche Vorteile – etwa durch Prozessvermeidung oder höhere Akzeptanz – für die Sozialversicherungsträger resultieren.
Die Arbeit nutzt eine juristische Literaturanalyse sowie die Auswertung von Berichten und Begleitforschungen zu bestehenden Mediationsprojekten im öffentlichen Recht.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Vereinbarkeit von Mediation mit Prinzipien wie dem Vorbehalt des Gesetzes, dem Demokratieprinzip und dem Untersuchungsgrundsatz.
Die Arbeit betont die zukunftsorientierte, interessengerechte Lösungsfindung, die im Gegensatz zu hoheitlichen Entscheidungen steht und eine höhere Freiwilligkeit und Eigenverantwortung der Beteiligten erfordert.
Das Widerspruchsverfahren ist bereits ein verwaltungsinternes Verfahren, bei dem die Behörde über Handlungsspielräume verfügt und das sich durch die Konfrontation konkreter Positionen als mediationsreif erweist.
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die rechtskundige Vertretung des Widerspruchsführers eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg des Mediationsverfahrens ist, da sie unrealistische Forderungen minimiert.
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