Diplomarbeit, 2015
77 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
1.1 Erkenntnisleitendes Interesse
1.2 Foucault und Goffman
2 Behinderung
2.1 Begriffsannäherung
2.2 Behinderung als (soziale) Konstruktion
2.3 Geistige Behinderung
3 Gegenwärtige Themen der Geistigbehindertenpädagogik
3.1 Selbstbestimmung
3.1.1 Selbstbestimmung Allgemein
3.2.2 Selbstbestimmung im Kontext des Wohnens für Menschen mit geistiger Behinderung
3.2 Empowerment
3.3 Inklusion
4 Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen
4.1 Bedeutung von Wohnen
4.2 Wohnsituation von Menschen mit geistiger Behinderung
4.3 Gegenwärtige Struktur und Möglichkeiten
5 Michel Foucault: „Überwachen und Strafen“ (1975)
5.1 „Überwachen und Strafen“
5.2 Macht
5.3 Disziplin und Disziplinierung
5.4 Hierarchische Überwachung
5.5 Normierende Sanktion
5.5 Panoptismus
6 Erving Goffman: „Asyle“ (1961)
6.1 „Asyle“
6.2 Totale Institution
6.2.1 Merkmale totaler Institutionen
6.2.2 Die Welt der Insassen
6.2.3 Die Welt des Personals
6.2.4 Anstaltszeremonien
7 Analyse und Diskussion
7.1 Handlungspraxen in Wohnheimen für Menschen mit geistiger Behinderung
7.1.1 Lebensraum
7.1.2 Tages- und Freizeitgestaltung
7.1.3 Nahrung und Hygiene
7.1.4 Reglement und Sanktion
7.1.5 Privatsphäre
7.2 Besonderheiten bei dem Vergleich der Ausführungen von Goffman und Foucault und der Situation von Menschen mit geistiger Behinderung
7.3 Vergleich der dargestellten Theorie mit der Lebenssituation von in Wohnheimen lebenden Menschen mit geistiger Behinderung
7.3.1 Foucault: „Überwachen und Strafen“
7.3.2 Goffman: „Asyle“
8 Resümee
8.1 Fazit
8.2 Möglichkeiten und Chancen für Menschen mit geistiger Behinderung
8.3 Ausblick auf die berufliche Praxis im Bereich des stationären Wohnens
Die vorliegende Arbeit untersucht die Strukturen und Prozesse in stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung, die einem selbstbestimmten Leben entgegenstehen. Dabei wird analysiert, inwieweit pädagogisches Handeln in diesem Kontext Machtverhältnisse perpetuiert oder durch eine kritische Reflexion überwunden werden kann.
1.1 Erkenntnisleitendes Interesse
In der Pädagogik - unabhängig vom Feldes oder der Disziplin - ist die Beziehung zwischen dem/der Professionellen und des/der Hilfebedürftigen von enormer Bedeutung. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Bedarf an pädagogischer Hilfe selbst oder von außen festgelegt wird. Meist wird die Beziehung auf Grundlage der Annahme, dass diese Beziehung nur von temporärer Dauer sein wird, eingegangen. Sowohl das Kind im Kindergarten, welches von den Erziehungsberechtigten dorthin geschickt wird, als auch der drogenkonsumierende Erwachsene, der die Drogenberatungsstelle aus eigenem Wille aufsucht, treten dem/r VertreterIn der Institution im Idealfall nur auf bestimmte Zeit gegenüber. Dem Kind wird nach einigen Jahren möglicherweise die Reife für die Einschulung zugesprochen und der Erwachsene hat aufgrund einer veränderten Lebenssituation die Beratung nicht mehr nötig. In beiden Fällen wurde die Beziehung aufgrund der nicht mehr benötigten Hilfe beendet.
Im Bereich der Behindertenhilfe ist diese vereinfachte Annahme der „Überflüssigmachung des Professionellen als pädagogisches Ziel“ zwar ebenfalls zu großen Teilen wünschenswert oder gar geltend, in der Realität jedoch weitaus weniger zu beobachten. Für sogenannte Menschen mit Behinderung kann eine Beziehung ebenfalls aufgelöst gelten, wenn ein Problem gelöst oder ein erwünschter Zustand erreicht wurde. Sobald jedoch eine Behinderung, egal ob diese nun diagnostiziert, konstruiert oder zugesprochen worden ist, Grund und Auslöser für das Eingehen einer Beziehung ist, kann man nur schwer davon sprechen, ein Problem zu lösen oder einen Zustand zu verändern. Eine Behinderung ist die Eigenschaft des Menschen, die der Gesellschaft impliziert, in irgendeiner Form abhängig oder zumindest auf Hilfe angewiesen zu sein. So ist der Kontakt mit Menschen mit Behinderung zu Pädagogen/innen, Erzieher/innen etc. fast schon selbstverständlich, da man davon ausgeht, die Behinderung stelle ein Defizit dar, welches korrigiert, kompensiert oder reduziert werden muss.
1 Einleitung: Einführung in das Erkenntnisinteresse und die Relevanz der pädagogischen Beziehung sowie Vorstellung der theoretischen Bezugspunkte Foucault und Goffman.
2 Behinderung: Auseinandersetzung mit dem Behinderungsbegriff, insbesondere der Perspektive der sozialen Konstruktion.
3 Gegenwärtige Themen der Geistigbehindertenpädagogik: Diskussion der Leitkonzepte Selbstbestimmung, Empowerment und Inklusion als moderne pädagogische Zielvorgaben.
4 Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen: Darstellung der Bedeutung des Wohnens und der historischen sowie aktuellen Wohnsituation für Menschen mit geistiger Behinderung.
5 Michel Foucault: „Überwachen und Strafen“ (1975): Theoretische Aufarbeitung von Foucaults Analysen zu Macht, Disziplinierung, Überwachung und dem Panoptismus.
6 Erving Goffman: „Asyle“ (1961): Analyse des Konzepts der „totalen Institution“ und der Auswirkungen auf die Identität der Insassen.
7 Analyse und Diskussion: Transfer der theoretischen Konzepte von Foucault und Goffman auf die Lebenswelt und die Handlungspraxen in stationären Wohnheimen.
8 Resümee: Zusammenfassung der Ergebnisse, Reflexion der Chancen für ein selbstbestimmtes Leben und Ausblick auf die pädagogische Praxis.
Geistige Behinderung, Wohnheim, Selbstbestimmung, Totale Institution, Michel Foucault, Erving Goffman, Macht, Disziplinierung, Empowerment, Inklusion, Überwachung, Normalisierung, Behindertenpädagogik, Lebensqualität, Normierung.
Die Diplomarbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Anspruch auf Selbstbestimmung und den strukturellen Gegebenheiten in stationären Wohnheimen für Menschen mit geistiger Behinderung.
Die Arbeit behandelt die Konzepte von Behinderung, Machtstrukturen in Institutionen, Selbstbestimmung, Inklusion und die theoretischen Analysen von Michel Foucault und Erving Goffman.
Das Ziel ist es, Strukturen und Prozesse innerhalb von Wohnheimen aufzudecken, die ein selbstbestimmtes Leben behindern, und zu diskutieren, wie pädagogisches Handeln diese beeinflusst.
Es handelt sich um eine theoretische Analyse, bei der soziologische und pädagogische Fachliteratur herangezogen wird, um die Lebenssituation in Wohnheimen kritisch zu hinterfragen.
Im Hauptteil werden Foucaults Machttheorien und Goffmans Analyse totaler Institutionen detailliert dargestellt und anschließend auf die spezifische Situation in Wohnheimen angewendet.
Wichtige Begriffe sind Geistige Behinderung, Totale Institution, Selbstbestimmung, Macht, Normalisierung und Lebensqualität.
Die Arbeit zeigt auf, dass Mechanismen der Disziplinierung, Normierung und Überwachung, die Foucault im Kontext von Gefängnissen beschrieb, auch in Wohnheimen in subtilerer Form existieren.
Die Arbeit differenziert: Wohnheime erfüllen zwar viele Kriterien totaler Institutionen, sind aber aufgrund neuerer pädagogischer Konzepte und Zielsetzungen nicht mehr mit den strengen, von Goffman beschriebenen Anstalten gleichzusetzen.
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