Bachelorarbeit, 2013
114 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
2 Die Entstehung muslimischer Gemeinschaften – ein historischer Rückblick
3 Organisationsstrukturen muslimischer Gemeinschaften im privaten Recht
3.1 Besonderheit des Organisationswesens im Islam
3.2 Grundlegende Aspekte der Organisationsstrukturen in Deutschland
3.3 Organisationsstrukturen auf Bundesebene
3.3.1 Die Deutsche Islamkonferenz (DIK)
3.3.2 Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (DİTİB)
3.3.3 Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ)
3.3.4 Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD)
3.3.5 Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IR)
3.3.6 Koordinationsrat der Muslime (KRM)
3.3.7 Alevitische Gemeinde Deutschland (AABF)
3.4 Organisationsstrukturen auf Landesebene
3.4.1 Gründe für die Organisation auf Landesebene
3.4.2 Konferenz der Islamischen Landesverbände (KILV)
3.4.3 Islamische Föderation Berlin (IFB)
3.4.4 Islamische Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg (IGBW)
3.4.5 Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH)
3.4.6 Schura Hamburg
3.4.7 Schura Bremen
3.4.8 Schura Niedersachsen
3.4.9 Schura Schleswig-Holstein
3.4.10 Neuere Mitgliedsverbände
4 Anerkennungsmöglichkeiten muslimischer Gemeinschaften im öffentlichen Recht
4.1 Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts
4.2 Anerkennung durch Kooperation mit dem Staat
4.2.1 Staatsverträge mit Religionsgemeinschaften
4.2.2 Die Bildung von Runden Tischen mit muslimischen Gemeinschaften
5 Entwicklungen bei der öffentlichen Anerkennung muslimischer Gemeinschaften
5.1 Runde Tische mit muslimischen Gemeinschaften
5.1.1 Runde Tische zur Einführung des Religionsunterrichts
5.1.2 Dauerhafte Runde Tische
5.1.3 Fazit
5.2 Staatsverträge mit muslimischen Gemeinschaften in Hamburg und Bremen
5.2.1 Staatsvertrag in Hamburg
5.2.2 Staatsvertrag in Bremen
5.2.3 Fazit
5.3 Verleihung der Körperschaftsrechte an muslimische Gemeinschaften
5.3.1 Bisherige Versuche muslimischer Gemeinschaften zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts
5.3.2 Öffentlich-rechtliche Anerkennung einer muslimischen Gemeinschaft in Hessen
5.3.3 Fazit
6 Herausforderungen
6.1 Herausforderungen für die Regierung
6.2 Herausforderungen für muslimische Gemeinschaften
7 Schlussbetrachtung
Das Hauptziel der Bachelor-Arbeit ist eine analytische Darstellung des Status muslimischer Gemeinschaften in Deutschland unter Berücksichtigung der Entwicklungen der Jahre 2010 bis 2013, wobei die zentrale Forschungsfrage auf die rechtliche Gleichstellung dieser Gemeinschaften im Rahmen des Staatskirchenrechts abzielt.
3.1 Besonderheit des Organisationswesens im Islam
Eine wichtige Tatsache, die bezüglich des Islams in Deutschland nicht außer Acht gelassen werden darf, ist das Organisationswesen des Islams, dass sich wesentlich von dem des Christentums unterscheidet. Ausschlaggebend für diesen Unterschied sind im Wesentlichen die grundverschiedenen Auffassungen in Bezug auf die Beziehung des Menschen zu Gott. Da der Mensch im Christentum auf einen Vermittler zwischen ihm und seinen Schöpfer angewiesen ist, hat sich im Christentum eine deutliche Hierarchisierung als Organisationsform entfaltet. Diese Vermittler kommen beispielsweise bei der katholischen Kirche durch Priester, nationale Bischofskonferenzen oder durch übernationale Einrichtungen wie dem Vatikan zustande. Durch die Mitgliedschaft nimmt man seinen Platz in der Hierarchie des organisierten Christentums ein.
Solch eine kirchenähnliche Art der Organisation ist dem Islam völlig fremd. Da es keines Vermittlers zwischen dem Individuum und seinem Schöpfer bedarf, benötigt der Islam keine Priester im christlichen Sinne und auch keine Hierarchie mit ihren organisatorischen Facetten. Daher unterscheiden sich die Kirchen im Christentum von der Umma (muslimische Ökumene). Die Stelle eines Klerus bzw. einer Priesterschaft übernehmen im Islam die vom Herrscher eingesetzten Muftis und Qadis (Richter, die Urteile fällen). Auf kommunaler Ebene wird in der örtlichen Moschee ein Imam (Vorbeter) eingesetzt, der Muslime im Gebet leitet und für allgemeine islamische Belange der Gemeinschaft zur Verfügung steht. Diese Organisationsform hat seit jeher so bestanden. Schon vor über 1400 Jahren war der Islam nie auf eine staatliche Institution angewiesen. Im Laufe der Geschichte waren der Bau von Moscheen, die Entwicklung der Koran-Kommentierung, die Sammlung der Propheten-Traditionen ebenso wie die Lehre an islamischen Schulen bzw. Universitäten nie an staatliche Institutionen gebunden. Eher waren dies Ergebnisse privater Initiative durch engagierte Muslime. Wenn es aber doch zu Eingriffen durch die Herrscher kam, war es im Nebeneinander mit frommen Stiftungen – und das gilt in vielen Ländern bis heute noch.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die historische und rechtliche Situation muslimischer Gemeinschaften in Deutschland ein und formuliert das Ziel der Arbeit, den Status und die Anerkennungsprozesse analytisch zu untersuchen.
2 Die Entstehung muslimischer Gemeinschaften – ein historischer Rückblick: Dieses Kapitel betrachtet die historische Entwicklung der deutsch-islamischen Begegnungen und die Gründung erster muslimischer Gemeinschaften in Deutschland bis zur Nachkriegszeit.
3 Organisationsstrukturen muslimischer Gemeinschaften im privaten Recht: Hier werden die Merkmale des islamischen Organisationswesens erläutert und die verschiedenen Dach- sowie Moscheeverbände auf Bundes- und Landesebene vorgestellt.
4 Anerkennungsmöglichkeiten muslimischer Gemeinschaften im öffentlichen Recht: Dieses Kapitel beschreibt die rechtlichen Voraussetzungen für den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Kooperationsformen mit dem Staat.
5 Entwicklungen bei der öffentlichen Anerkennung muslimischer Gemeinschaften: Hier werden aktuelle Fortschritte, wie Runde Tische und Staatsverträge in verschiedenen Bundesländern, sowie die Verleihung von Körperschaftsrechten an eine muslimische Gemeinschaft analysiert.
6 Herausforderungen: Dieses Kapitel diskutiert die noch bestehenden Schwierigkeiten und Hürden für die Regierung sowie für die muslimischen Gemeinschaften bei der rechtlichen Eingliederung.
7 Schlussbetrachtung: Die Arbeit fasst zusammen, dass muslimische Gemeinschaften trotz historischer Hürden durch organisatorische Anpassungen und Kooperationsbemühungen ihrem Ziel der rechtlichen Gleichstellung näher gekommen sind.
Islam in Deutschland, Muslimische Gemeinschaften, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Staatskirchenrecht, Religionsgemeinschaft, Dachverbände, Integration, Staatsvertrag, Religionsunterricht, Moscheevereine, Anerkennung, Organisationsstrukturen, Islamkonferenz, Rechtsfähigkeit, Religionsfreiheit.
Die Arbeit befasst sich mit dem Status und den rechtlichen Anerkennungsmöglichkeiten muslimischer Gemeinschaften innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wobei der Fokus auf deren organisatorischer Entwicklung und Eingliederung liegt.
Zentral sind die historischen Hintergründe der muslimischen Präsenz, die Analyse von Organisationsstrukturen (Verbände/Vereine), die rechtliche Situation bezüglich des Staatskirchenrechts sowie aktuelle Entwicklungen wie Staatsverträge und die Verleihung von Körperschaftsrechten.
Das Ziel ist die analytische Darstellung des Ist-Zustands muslimischer Gemeinschaften und der Fortschritte hinsichtlich ihrer rechtlichen Gleichstellung im Kontext der deutschen Rechtsordnung.
Es handelt sich um eine analytische Darstellung im Bereich der Kulturwissenschaften, die auf Literatur- und Quellenanalysen basiert und verschiedene Rechtsbereiche des Grundgesetzes und des Staatskirchenrechts beleuchtet.
Der Hauptteil behandelt die Entstehung von Strukturen, die Rolle von Dachverbänden wie DİTİB oder dem ZMD, die Bedeutung von Staatsverträgen in Hamburg und Bremen sowie die Voraussetzungen und ersten Präzedenzfälle für die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die zentralen Schlagworte sind Islam in Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Religionsgemeinschaft, Dachverbände, Integration und Staatskirchenrecht.
Die Ahmadiyya Muslim Jamaat dient als Fallbeispiel für eine muslimische Gemeinschaft, der als erster in Hessen der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen wurde, was einen signifikanten Fortschritt für die Integration darstellt.
Im Islam fehlt die kirchenähnliche Hierarchie. Gemeinschaften organisieren sich meist als eingetragene Vereine, da der Islam keine Priesterschaft im christlichen Sinne vorsieht und keine feste zentrale Institution zur Glaubensvermittlung benötigt.
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