Bachelorarbeit, 2015
25 Seiten, Note: 9
Die Bachelorarbeit untersucht die Zulässigkeit von Flashmobs als Arbeitskampfmittel im deutschen Arbeitsrecht. Ziel ist es, den Begriff Flashmob im arbeitsrechtlichen Kontext zu definieren, ihn von anderen Arbeitskampfmethoden abzugrenzen und seine rechtliche Einordnung zu analysieren.
1 Einführung: Die Arbeit behandelt Flashmobs als neuartige Arbeitskampfmethode. Sie erläutert den Hintergrund des Arbeitskampfrechts, die Bedeutung von Art. 9 III 3 GG und die Notwendigkeit, neue Kampfmittel im Kontext der Tarifautonomie zu betrachten, da klassische Methoden wie Streiks an Wirksamkeit verlieren können. Die Arbeit kündigt die detaillierte Auseinandersetzung mit der Zulässigkeit von Flashmobs an.
2 Begriff und Entwicklung von Flashmob: Dieses Kapitel definiert den Begriff „Flashmob“, der in der Rechtsprechung und Literatur noch keine eindeutige Definition findet. Es beschreibt Flashmobs als kurzzeitige, scheinbar spontane Menschenansammlungen mit ungewöhnlichen Aktionen, die im Arbeitskampfrecht als systematische Störung öffentlich zugänglicher Betriebe durch nicht-angestellte Aktivisten interpretiert werden. Es wird betont, dass Flashmobs als Reaktion auf die Ineffektivität klassischer Arbeitskampfmethoden entstanden sind, und der Überraschungseffekt als wichtiges Element hervorgehoben.
3 Abgrenzung zu anderen Kampfmitteln: Dieses Kapitel grenzt Flashmobs von anderen Arbeitskampfmitteln wie Streiks, Boykotten, Betriebsblockaden und Betriebsbesetzungen ab. Es analysiert die spezifischen Unterschiede in Bezug auf die beteiligten Personen, die Dauer und Art der Aktionen und die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Dies ist entscheidend für die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Flashmobs.
4 Ablauf eines Flashmob: Dieses Kapitel analysiert anhand eines konkreten Beispiels (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.09.2009-1 AZR 972/08) den Ablauf einer streikbegleitenden Flashmob-Aktion im Einzelhandel. Die Analyse dient der Veranschaulichung der praktischen Anwendung von Flashmobs als Arbeitskampfmittel und liefert eine Grundlage für die juristische Bewertung.
5 Allgemeine Zulässigkeit von Flashmobs: Dieses Kapitel untersucht die grundsätzliche Zulässigkeit von Flashmobs als Arbeitskampfmittel. Es analysiert den Flashmob als Demonstration im Kontext von Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und die Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel (Art. 9 III 3 GG). Dabei werden kritische Stimmen zur Legitimierung von Flashmobs durch Art 9 III 3 GG berücksichtigt und eine persönliche Stellungnahme abgegeben. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Eingriff in das Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben sowie die Verteidigungsmöglichkeiten der Arbeitgeber (Hausrecht, Betriebsschließung). Die Verhältnismäßigkeit der Arbeitskampfmittel wird als Beurteilungskriterium diskutiert, inklusive der Meinungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und Gegenauffassungen, wiederum mit einer persönlichen Stellungnahme der Autorin/des Autors.
6 Implikationen für die Praxis: Dieses Kapitel zieht Schlussfolgerungen aus den vorangegangenen Analysen und diskutiert die praktischen Auswirkungen der rechtlichen Einordnung von Flashmobs auf die Arbeitskämpfe. Es werden mögliche zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen im Arbeitskampfrecht angesprochen.
Flashmob, Arbeitskampfrecht, Tarifautonomie, Art. 9 III 3 GG, Streik, Boykott, Betriebsblockade, Betriebsbesetzung, Verhältnismäßigkeit, Demonstrationsrecht, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Zulässigkeit von Arbeitskampfmitteln.
Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit von Flashmobs als Arbeitskampfmittel im deutschen Arbeitsrecht. Sie definiert den Begriff Flashmob im arbeitsrechtlichen Kontext, grenzt ihn von anderen Arbeitskampfmethoden ab und analysiert seine rechtliche Einordnung.
Die Arbeit behandelt folgende Themen: Definition und Abgrenzung des Begriffs „Flashmob“, rechtliche Einordnung im Kontext von Art. 9 III 3 GG, Zulässigkeit im Hinblick auf die Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel, Eingriff in das Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben durch Flashmobs und die Verhältnismäßigkeit von Flashmobs als Arbeitskampfmittel.
Die Arbeit ist in sieben Kapitel gegliedert: Einführung, Begriff und Entwicklung von Flashmobs, Abgrenzung zu anderen Kampfmitteln (Streik, Boykott, Betriebsblockade, Betriebsbesetzung), Ablauf eines Flashmobs (am Beispiel eines BAG-Urteils), Allgemeine Zulässigkeit von Flashmobs (inkl. Art. 9 III 3 GG, Demonstrationsrecht, Eingriff in Gewerbebetriebe, Verhältnismäßigkeit), Implikationen für die Praxis und Zusammenfassung. Jedes Kapitel bietet eine detaillierte Analyse des jeweiligen Themas.
Die Arbeit beschreibt Flashmobs als kurzzeitige, scheinbar spontane Menschenansammlungen mit ungewöhnlichen Aktionen, die im Arbeitskampfrecht als systematische Störung öffentlich zugänglicher Betriebe durch nicht-angestellte Aktivisten interpretiert werden können. Es wird betont, dass Flashmobs als Reaktion auf die Ineffektivität klassischer Arbeitskampfmethoden entstanden sind, und der Überraschungseffekt als wichtiges Element hervorgehoben.
Die Arbeit grenzt Flashmobs von Streiks, Boykotten, Betriebsblockaden und Betriebsbesetzungen ab, indem sie die Unterschiede in Bezug auf beteiligte Personen, Dauer und Art der Aktionen sowie die Rechtsfolgen analysiert. Dies ist entscheidend für die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit.
Art. 9 III 3 GG (Grundgesetz, Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel) ist zentral für die Analyse der Zulässigkeit von Flashmobs. Die Arbeit untersucht kritische Stimmen zur Legitimierung von Flashmobs durch diesen Artikel und beinhaltet eine persönliche Stellungnahme der Autorin/des Autors.
Die Arbeit diskutiert die Verhältnismäßigkeit von Flashmobs als Beurteilungskriterium. Sie berücksichtigt die Ansichten des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und Gegenauffassungen und enthält eine persönliche Stellungnahme.
Das Kapitel „Implikationen für die Praxis“ zieht Schlussfolgerungen aus den Analysen und diskutiert die Auswirkungen der rechtlichen Einordnung von Flashmobs auf Arbeitskämpfe sowie mögliche zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen im Arbeitskampfrecht.
Schlüsselwörter sind: Flashmob, Arbeitskampfrecht, Tarifautonomie, Art. 9 III 3 GG, Streik, Boykott, Betriebsblockade, Betriebsbesetzung, Verhältnismäßigkeit, Demonstrationsrecht, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Zulässigkeit von Arbeitskampfmitteln.
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