Diplomarbeit, 2014
68 Seiten, Note: 1,3
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung (Ausgangsituation, Ziel der Diplomarbeit, methodische Vorgehensweise)
2 Pflegeprofession
2.1 Geschichte der erwachsenen Krankenpflege in Deutschland (Westdeutschland)
2.2 Das Krankenpflegegesetz und die Krankenpflegeausbildung
2.2.1 Notwendigkeit zur Änderung des Krankenpflegegesetzes
2.2.2 Die „neue“ Krankenpflegeausbildung
2.3 Fachweiterbildungen (Spezialisierungen) in der Pflege
2.3.1 Weiterbildung zur Stationsleitung
2.3.2 Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie (1976)
2.3.3 Weiterbildung Psychiatrie (1978)
2.3.4 Weiterbildung Funktionsdienste Schwerpunkt Operationsdienst (1979/1997)
2.3.5 Weiterbildung Rehabilitation (1994)
2.3.6 Fachweiterbildung Nephrologie (1995)
2.3.7 Weiterbildung Funktionsdienste Schwerpunkt Endoskopie
(1997)
2.3.8 Weiterbildung Onkologische Pflege (1999)
2.4 Akademisierung der Pflege
3 Fachkräftemangel
3.1 Definition Fachkräfte
3.2 Definition Fachkräftemangel
3.3 Fachkräftemangel in der Pflege
4 Demografischer Wandel
4.1 Definition des demografischen Wandels
4.2 Bevölkerungsentwicklung in Deutschland
4.3 Veränderung der Altersstruktur und die Auswirkungen
5 Gesundheitsreformen und Gesetze
5.1 Gesundheitsreform von 2006
5.2 Selbstkostendeckungsprinzip und das Gesundheitsstrukturgesetz
5.2.1 Selbstkostendeckungsprinzip
5.2.2 Gesundheitsstrukturgesetz (GSG)
5.3 Krankenhausfinanzierung
5.3.1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
5.3.2 Bundespflegesatzverordnung (BPflV)
5.3.3 Fallpauschalensystem (DRG)
5.4 SGB V
6 Krankenhaus(struktur)
6.1 Aktuelle Situation
6.1.1 Ist-Zustand in den Krankenhäusern
6.1.2 Aktuelle Situation in der Pflege
6.2 Entwicklung und Auswirkung der Krankenhausstruktur in Deutschland
6.3 Auswirkungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und des Krankenhausfinanzierungssystems (DRG)
7 Beleg der These: Umstrukturierung in den Krankenhäusern als Ursache für den Fachkräftemangel in der Pflege
7.1 Inwieweit haben sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verändert?
7.2 Warum verlassen Pflegekräfte den Beruf?
7.3 Mangel an Nachwuchskräften (Schließung von Krankenpflege- schulen)
7.4 Abwanderung von Pflegekräften in das benachbarte Ausland
8 Handlungsempfehlungen
8.1 Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber
8.2 Handlungsempfehlungen für Hochschulen
8.3 Handlungsempfehlungen für Berufsverbände
8.4 Handlungsempfehlungen für Politik
9 Fazit
10 Literaturverzeichnis
Anhang
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Lebenserwartung bei der Geburt. Schaeffer et al. 2011: 186.
2 Bevölkerungspyramide. Günster et al. 2012: 8.
3 Pflegebedürftigkeit nach Alter und Geschlecht im Jahr 2005. Schaeffer et al. 2011: 190.
4 Eckdaten der Krankenhäuser. Badura 2005: 10.
5 Pflegebedürftige in Deutschland. Tagesschau 2014
6 Krankenhäuser in Deutschland. Niebel, Kaiser 2012
7 Eckdaten Krankenhausstatistik (Auszug). Statistisches Bundes- amt 2012
8 Fallzahlen in deutschen Krankenhäusern in den Jahren von 1998-2012. Statista 2014
Ausgangssituation
In der Presse wird seit einiger Zeit einschlägig über den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege berichtet. Durch den demografischen Wandel und der damit verbundenen Alterung der Gesellschaft fehlen laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung im Jahre 2030 ca. 500.000 Pflegekräfte (vgl. Rothgang, H. et al. 2012).
Ein zentrales Problem ist, dass viele ausgebildete Fachkräfte ihren Beruf im Gesundheits- oder Pflegewesen erst gar nicht ausüben, oft vorzeitig aufgeben oder nur in Teilzeit ausüben. Ein Grund dafür sind die katastrophalen Arbeitsbedingungen in der Pflege, die nachweislich durch die Studie („Auswirkungen des DRG-Systems auf die Arbeitssituation im Pflegebereich von Akutkrankenhäusern“) belegt werden (vgl. Braun, B. et al. 2010). Die Arbeitsbelastung steigt seit der Einführung des DRG-Systems stetig an und die Diskrepanz zwischen dem Anspruch der Pflegenden an ihr berufliches und ethisches Handeln und dem tatsächlichen Berufsalltag differieren immer mehr. Dieser daraus resultierende Stress und die steigende Überforderung führen immer häufiger zur Nichterreichung des geplanten Arbeitssolls und damit zu täglichen Regulationsbehinderungen in der Pflege.
Zukünftig wird dies dazu führen, dass neben dem quantitativen Fach-kräftemangel im Zuge der demografischen Entwicklung verstärkt auch ein qualitativer Fachkräftemangel auftreten wird.
Ziel der Diplomarbeit
Das Ziel der Diplomarbeit ist es zunächst die Ursachen für den Fachkräftemangel herauszuarbeiten und daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die beteiligten Einflussgruppen abzuleiten. Dafür wird in einem ersten Schritt der demografische Wandel näher beleuchtet. Im zweiten werden die Gesund-heitsreformen mit ihren zugehörigen Gesetzen behandelt, welche in einem weiteren Schritt Auswirkungen auf die Krankenhäuser und Mitarbeiter sichtbar machen. Aus den identifizierten Ursachen werden die dringend benötigten Handlungsempfehlungen erarbeitet, um einen noch größer werdenden Fachkräftemangel abzuwenden.
Methodische Vorgehensweise
Die vorliegende Diplomarbeit mit dem Schwerpunkt „Fachkräftemangel in der Pflege nur eine Folge des demografischen Wandels oder Ursache von Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen und der damit verbundenen Um-strukturierungsprozesse in den Krankenhäusern?“ ist in neun Kapitel eingeteilt und orientiert sich an der einschlägigen Fachliteratur, sowie veröffentlichten Studien über den Fachkräftemangel in der Pflege. Im Anschluss an die Einleitung wird im zweiten Kapitel die Geschichte, Entwicklung und Professionalisierung der Krankenpflege in Deutschland beschrieben. Das dritte Kapitel befasst sich mit dem Fachkräftemangel sowie den derzeitigen Arbeitssituationen in den Krankenhäusern und der Pflege. Nachfolgend befasst sich das vierte Kapitel mit dem demografischen Wandel in der Bevölkerung und im fünften Kapitel werden die Gesundheitsreformen erläutert. In Abschnitt sechs werden die Auswirkungen auf die Krankenhäuser, Patienten und Mitarbeiter herausgearbeitet. Im siebten Kapitel wird die These „Fachkräftemangel durch Umstrukturierungsprozesse in den Kranken-häusern“ belegt und die Ursachen des Fachkräftemangels kritisch betrachtet. Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden im nachfolgenden Kapitel realisierbare Handlungsempfehlungen erarbeitet. Im letzten Kapitel wird die derzeitige Situation in der Pflege in Hinblick auf die gegebenen Handlungs-empfehlungen noch einmal kritisch beleuchtet.
Im folgenden Abschnitt wird zunächst die Geschichte der Krankenpflege in Deutschland dargelegt, um die heutige Situation aus dem historischen Kontext heraus nachvollziehbar zu machen. Anschließend wird das Krankenpflegegesetz sowie die neue Krankenpflegeausbildung erörtert, welche die heutige Kranken-pflege maßgeblich prägen. Die Darstellung der Fachweiterbildungen in der Pflege und zuletzt die Akademisierung in der Pflege runden die Darstellung der Entwicklung und die Ausbildung in der Pflege ab.
Die Pflege galt in Deutschland über viele Jahrzehnte hinweg als ein praktischer Beruf, der keinerlei theoretischer Schulungen bedurfte. Die pflegerischen Aufgaben begrenzten sich auf Vor- und Nacharbeit sowie Assistenz bei ärztlichen Tätigkeiten und wurden der Medizin untergeordnet. Mit Einführung des ärztlichen Einheitsstandes 1852 wurde das Behandlungsmonopol der Medizin festgeschrieben und ein Übermaß an Ausbildung und theoretischen Kenntnissen der Pflege sollte vermieden werden, um Übergriffe in das Gebiet der Heilkunde zu vermeiden. Auch sorgte man dafür, dass die Eintrittshürden in den Pflegeberuf möglichst gering gehalten wurden, um einem Pflegekräftemangel vorzubeugen und williges Personal zu akquirieren. Diese Forderung wurde 1906 in der ersten Prüfungsverordnung für Krankenpflege vom Deutschen Reich übernommen. Die Pflege stand zu diesem Zeitpunkt unter der Autorität der Ärzte und der Geistlichen (vgl. Schneider, K. et al.: 2ff.). Der Beruf der „freien“ Krankenpflege, wie wir ihn heute kennen, wurde erst durch die Bemühungen von Agnes Karll ins Leben gerufen. Um 1900 begannen die freien Pflegekräfte sich regional zu organisieren. 1903 hat Agnes Karll mit anderen bürgerlichen Frauen die „Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands“ B.O.K.D. gegründet, dem sich 1908 bereits 2604 Mitglieder angeschlossen hatten. Unterstützt wurde sie dabei vom Theologen Friedrich Zimmer (vgl. Wolff, H.-P. et al.: 181). Gestört wurde die Entwicklung durch die Machtübernahme der Nationalsozialisten, durch die in Deutschland ein Paradigmenwechsel in der Pflege stattfand. Diese stellten das vermeintliche Wohl des Volkes über das Wohlergehen des Einzelnen. Weltliche und kirchliche Berufsorganisationen wurden Teil der „Reichsarbeitsgemeinschaft der Berufe im sozialen und ärztlichen Dienste e. V.“ unter der Schirmherrschaft der National-sozialistischen Volkswohlfahrt. Es entstanden die Braunen Schwestern „NS-Schwesternschaft“, sowie der „Reichsbund Deutscher Schwestern“, die als Blaue Schwestern bezeichnet wurden. Die Aufgaben der Pflegekräfte bezogen sich nun auf Krankenmorde, Kinder-Euthanasie, Zwangssterilisationen, Zwangsab-treibungen und Massenvernichtungen. Mit Kriegsbeginn erweiterten sich diese auf die Pflege der Kriegsverletzten (vgl. Seidler, E.: 226ff.). Auch das erste reichseinheitliche Krankenpflegegesetz von 1938 war nationalsozialistisch ge-prägt, Berufsanwärter mussten ihre politische Zuverlässigkeit von einem NSDAP-Organ bestätigen lassen und den Nachweis einer arischen Abstammung er-bringen, Juden wurden von der Ausbildung ausgeschlossen. Ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis, die Vollendung des 18. Lebensjahres, ein Ge-sundheitsattest sowie die erfolgreich abgeschlossene Volksschulbildung wurden ebenso vorausgesetzt wie ein einjähriges hauswirtschaftliches Praktikum. An den Pflegeschulen wurden weltanschaulicher Unterricht, der 20% der theoretischen Unterrichtszeit einnahm, durch einen NSDAP Vertreter und ein reichsein-heitliches Lehrprogramm mit entsprechenden Prüfungsverordnungen mit Festlegung einer Approbation für die berufliche Krankenpflege eingeführt. Die Ausbildungszeit betrug 1,5 Jahre mit einem 200 stündigen theoretischen Unter-richtsanteil. Das Reichskrankenpflegegesetz wurde von einem NSDAP Mann entworfen, der weder medizinische noch pflegerische Vorkenntnisse besaß (vgl. Wolff H.-P. et al.: 231, Steppe, H et al., S. 93ff.). In den Nachkriegsjahren strebte man schnell eine Neuordnung des Krankenpflegewesens an, die Ausbildungs-inhalte sollten an die erhöhten medizinischen Anforderungen angepasst werden (vgl. Seidler, E.: 245). Nach Auflösung der NS-Verbände begann die Re-organisation bzw. die Wiederbelebung schon früher existierender örtlicher Landesgruppierungen und somit die erneute Aufsplitterung. Nur die versehentlich unterbliebene Löschung der B.O.K.D. im Vereinsregister ermöglichte der Berufs-organisation am 24.07.1945 in Berlin ihre Arbeit wieder aufzunehmen, dabei wählte man zu Ehren der Gründerin den „Agnes Karll Verband“ (AKV). Nach Berlin folgte bald die Wiederbelebung von Landesgruppen in den 3 Be-satzungszonen Westdeutschlands. (vgl. Wolff H.-P. et al.: 257ff.). Neben dem AKV gruppierten sich auch der Verband Deutscher Mutterhäuser vom Roten Kreuz, der Bund freier Schwestern in der Gewerkschaft ÖTV, die katholische und evangelische konfessionelle Pflege, sowie der sog. Frankfurter Schwestern-verband wieder (vgl. Seidler, E.: 245). Um den Anschluss an den „International Council of Nurses“ (ICN) wiederherzustellen, schlossen sich 1949 der Agnes Karll Verband, der Bund Freier Schwestern, der Verband Deutscher Mutter-häuser und der Schwesterngemeinschaft des Zehlendorfer Diakonievereins zu einer „Deutschen Schwesterngemeinschaft“ DSG zusammen, um eine ICN-Mitgliedschaft erwerben zu können (vgl. Hähner-Rombach, S. et al.: 653; Wolff H.-P. et al.: 258). Das Krankenpflegegesetz wurde 1949 aber nur unwesentlich gegenüber des Reichskrankenpflegegesetz von 1938 abgeändert, da das Bundesministerium aufgrund des immer noch bestehenden Schwesternmangels zögerte, die von den Ländern verabschiedeten Neuerungen in einem Bundes-gesetz zu fixieren. Das Ministerium fragte bei den Berufsverbänden sogar an, ob es notwendig sei nur geprüfte Personen für die Krankenpflege zuzulassen. Sie beschlossen gegenüber dem Gesetz von 1938 folgende Neuerungen:
- Das Zugangsalter wurde auf 18 Jahre angehoben
- Der Lehrgang wurde auf 2 Jahre aufgestockt, die Theoriestunden auf 300 Stunden erweitert
- Die oberste Gesundheitsbehörde genehmigte einen detaillierten Lehrplan
- Mindestzeiten in den einzelnen Bereichen für die praktischen Einsätze sowie maximal 2x2 Wochen Nachtwachen wurden festgelegt
(vgl. Wolff H.-P. et al.: 262).
Erst im Jahre 1957 konnte nach langen Diskussionen im Bund- und Länderkompetenzendickicht ein neues bundes-deutsches Krankenpflegegesetz, welches eine dreijährige Ausbildungszeit mit einem zweijährigen Lehrgang und einem 400 Stunden Theorieanteil vorsah, verabschiedet werden (vgl. Seidler, E.: 245). Die Berufe der Kranken- und Kinderkrankenschwester wurden zusammengelegt (vgl. Wolff H.-P. et al.: 262). Allerdings wurde es den rasant gestiegenen wissenschaftlichen und technischen Anforderungen an die Pflege nicht gerecht (vgl. Seidler, E.: 245). Mit Hilfe der amerikanischen Besatzungsmächten wurde 1953 eine Schwesternschule der Universität Heidelberg errichtet, die angeschlossen an die Medizinische Fakultät, eine dreijährige Krankenpflegeausbildung anbot und sich an internationalen Standards orientierte (vgl. Seidler, E.: 246). Es dauerte zehn Jahre bis sich die SPD-Fraktion im Bundestag der Neufassung des Krankenpflegegesetzes annahm und es 1965 verabschiedete. Die Ausbildung wurde nun auf drei Jahre festgelegt und sollte sich an den internationalen Standards und dem medizinischen Fortschritt orientieren (vgl. Wolff, H.-P. et al.: 263). Es beinhaltete die schulischen Zugangsvoraussetzungen (mittlere Reife oder Besuch einer Schwesternvorschule nach dem Volksschulabschluss), 1200 theoretische Unterrichtstunden, sowie praktische Einsätze in verschiedenen Fachbereichen wie Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie etc. (vgl. Seidler, E.: 246). Zudem wurde die gesetzliche Regelung der beruflichen Fortbildung, Ausbildungs-lehrgänge für leitende Schwestern und Unterrichtsschwestern eingeführt. Eine einjährige Ausbildung für einfache pflegerische Tätigkeiten ins Leben gerufen, und ein gesetzlicher Schutz der Berufsausübung verabschiedet (vgl. Wolff, H.-P. et al.: 263). Die Ausbildung der Kinderkrankenschwester wurde wieder eigenständig und gleichberechtigt neben der Krankenpflege anerkannt (vgl. Lauber, A.: 60). Aufgrund des ständigen Personalmangels in der Pflege trat am 03.09.1968 die zweite Änderung des Krankenpflegegesetzes in Kraft. Es be-inhaltete Änderungen der Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in Bezug auf das Alter und die Schulbildung der Schülerinnen. Das Mindestalter wurde auf 17 Jahre herabgesetzt und die im Gesetz von 1965 verankerte Übergangsregelung (diejenigen, die bis zum 01.10 1968 die Volkshochschule abgeschlossen haben, können ohne zusätzlichen Bildungsnachweis zur Aus-bildung in der Kranken- und Kinderkrankenpflege zugelassen werden) wurde bis zum 01.10.1970 verlängert und durch die dritte Änderung des Krankenpflege-gesetzes vom 04.05.1972 bis zum 01.10.1974 festgeschrieben (vgl. Elster, R.: 96). Auch bei den Verbänden veränderte sich einiges: 1968 fusionierte der AKV mit dem „Fachverband Deutscher Krankenpfleger“; 1973 löste sich die „Deutsche Schwesterngemeinschaft“ auf und der DBfK „Deutscher Berufsverband für Krankenpflege“ wurde gegründet (vgl. Hähner-Rombach, S. et al.: 653). 1976 begannen die Spezialisierungen in der Krankenpflege mit der Weiterbildung Intensivpflege, 1977 die Gemeindekrankenpflege, 1978 folgte die Weiterbildung Psychiatrie und 1979 die Weiterbildung im Operationsdienst (vgl. Storsberg, A et al.: 245ff.). Jedoch konnte man, auch aufgrund des permanenten Personal-mangels, nicht an die hohen internationalen Qualifikationsstandards aufschließen. Selbst das 1985 beschlossene Krankenpflegegesetz, welches die Verantwortung der Unterrichtschwester für das Lehrgebiet Krankenpflege festschrieb, die Kompetenz des Arztes einschränkte und die der Unterrichtsschwester erhöhte, führten nicht zu einer Akademisierung ihrer berufspädagogischen Fortbildung. Es wurden nur einjährige Fortbildungslehrgänge angeboten, die man als aus-reichend ansah (vgl. Wolff, H.-P. et al.: 265ff.). Dies wurde in den 80er Jahren deutlich; es herrschte ein qualitativer Personalnotstand in der Pflege. Pflegende forderten Raum für die eigene Entwicklung, um mit fundiertem Wissen den gesundheitlichen Problemlagen der Bevölkerung begegnen zu können. Eine zentrale Herausforderung für die Pflege war der Umgang mit den chronischen Erkrankungen, die den Menschen ein Leben lang begleiteten. Darüber hinaus konnte man die demografische Alterung, die Zunahme der Lebenserwartung bei gleichzeitig sinkender Geburtenrate, nicht mehr ignorieren. Das Wegbrechen traditioneller Familienstrukturen und somit der Wegfall gewohnter Pflegenetze rückten die Sicherung pflegerischer Versorgung aus gesellschafts- und ge-sundheitspolitischer Sicht ins öffentliche Interesse. Es folgte ein längst über-fälliger Strukturumbau des Sozial- und Gesundheitssystems. Die Pflege stand unter einem extremen Modernisierungsdruck, welcher bei den Pflegenden eine enorme Aufbruchsstimmung auslöste und mit den politisch geführten Dis-kussionen in einer „Qualifizierungsoffensive“ mündete. Erste Pflegestudiengänge Anfang der 90er Jahre etablierten sich (vgl. Schneider, K. et al.: 4). Weitere Spezialisierungen in der Pflege, wie Rehabilitation, Nephrologie, Endoskopie-dienst und der Onkologie etablierten sich Mitte der 1990er Jahre (vgl. Storsberg, A. et al.: 246ff.). Um die Jahrtausendwende existierten bereits 50 Pflege-studiengänge, die meist an Fachhochschulen angesiedelt waren (vgl. Schaeffer, D. et al.: 10ff.). 2003 wurden Ausbildungsinhalte auf die neuen Begebenheiten (Kliniken und dem demografischen Wandel) erneuert und die Berufsbezeichnung in „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“ geändert (vgl. Storsberg, A. et al.: 9ff.).
Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland (siehe Kapitel 4) und Europa stellte man sich die Frage, wie man die Pflegeausbildung auf die veränderten Anforderungen zuschneiden kann.
Mit dem neuen Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 sowie der neuen Ausbildungs- und Pflegeverordnung vom 10. November 2003 versuchte man durch eine pragmatische Reform darauf eine Antwort zu geben (vgl. Storsberg, A. et al.: 5).
Das neue Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege vom 16. Juli 2003 löste das bestehende Krankenpflegegesetz vom 04. Juni 1985 ab (vgl. Storsberg, A. et al.: V). Dies war notwendig geworden, weil sich die Anforderungen an die professionelle Pflege durch die Neuerungen im Sozialversicherungsrecht wesentlich verändert hatten. Durch Einführung der Pflegeversicherung 1995 verlagerte sich die Pflege auch in die ambulanten und teilstationären Sektoren. Zudem stellten der Wandel der Krankheitsbilder und die demografischen Ver-änderungen die Pflege vor wachsende Anforderungen. Die Rolle der Pflege hat sich auch noch aus einem anderen Grund verändert. Durch die Weltge-sundheitsorganisation (WHO) sind unter dem Motto „Gesundheit für alle“ Ziele entwickelt worden, die Gesundheit umfassend definiert. Diese Ziele verpflichteten die Bundesregierung zu gesundheitspolitischen Maßnahmen, die es den Men-schen erlaubt ihr volles Gesundheitspotenzial zu entfalten.
Dazu zählen:
- Die Verhütung von Krankheiten
- Abbau von Risiken
- Förderung von Initiativen, welche die Gesundheit der Menschen fördern
Die Reform für die neue Ausbildung war demnach an Anforderungen auszu-richten, die eine professionelle Pflege von Menschen aller Altersgruppen unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Pflege- und Lebenssituationen im stationären, ambulanten und teilstationären Bereich erfordert. Pflege sollte nicht mehr nur kurative, sondern auch präventive, gesundheitsfördernde, rehabilitative und palliative Maßnahmen beinhalten (vgl. Storsberg, A. et al.: 47ff.). Die pro-fessionelle Pflege sollte sich verändern. Man setzte auf ein ausgeprägtes fach-liches Wissen und eine hohe zwischenmenschliche Kompetenz in den ver-schiedenen Handlungsfeldern der Pflegekräfte. Ein hohes Maß an personaler, fachlicher, sozialkommunikativer und methodischer Kompetenz soll den notwen-digen Wissenstransfer zwischen den Pflegekräften und den zu Pflegenden sowie deren Angehörigen fördern und voran bringen (vgl. Bonse-Rohmann, M. et al.: 149).
In den neuen Ausbildungsbestimmungen konnten sich der Bund und die Bundesländer auf neue Ziele und Inhalte verständigen (vgl. Storsberg, A. et al.: 4ff.). Die inhaltlichen Aspekte bezogen sich auf eine Ausweitung der Handlungs- und Aufgabenfelder. Dies zog eine erhebliche Veränderung der Lehrpläne und eine Modifizierung der Ausbildungsorganisation mit sich. Das Ziel der neuen Ausbildung war eine bessere Vernetzung der schulischen und praktischen Ausbildung, sowie die Stärkung der Pflegeberufe (vgl. Bonse-Rohmann, M. et al.: 149ff.). Die Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung wurde teilweise zu-sammengeführt und ein fächerübergreifender Unterricht wurde eingeführt (vgl. Storsberg, A. et al.: 49ff.). In § 3 Absatz 1 KrPflG wurde das neue Ausbil-dungsziel formuliert, dass für beide Ausbildungsgänge gleichermaßen gilt. „Demnach sollen den künftigen Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpflegern in der Ausbildung entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und wei-terer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur verantwortlichen Mitwirkung insbesondere bei der Heilung, Erkennung und Verhütung von Krankheiten vermittelt werden.“ (Juris 2004)
Mit dieser neuen Verordnung wurden nun die konkreten Anforderungen an die Ausbildung Kinderkrankenpflegekräfte und Krankenpflegekräfte geregelt:
- Der theoretische Unterricht und die praktische Ausbildung stehen zukünftig gleichrangig nebeneinander. Der theoretische Unterricht wird von 1600 auf 2100 Stunden erhöht, die praktische Ausbildung von 3000 auf 2500 Stunden verringert (vgl. Bonse-Rohmann, M. et al.: 151ff.). Ebenfalls neu ist eine 1200 Stunden umfassende Differenzierungsphase im Unterricht und in der praktischen Ausbildung (vgl. Storsberg, A. et al.: 29).
- Die Ausbildungsdauer von 3 Jahren bleibt gleich.
- Die Ausbildung für die Gesundheits- und Kranken- bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflege enthält künftig, neben Differenzierungsphasen, weitgehend gemeinsame Ausbildungsanteile.
- Der Unterricht findet fächerübergreifend statt, indem Themenbereiche vorgegeben werden und handlungsorientiert ausgerichtet sind.
- Die praktische Ausbildung findet im Krankenhaus, in ambulanten oder stationären Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen statt.
- Die Schüler werden während der praktischen Ausbildung von Praxis-anleiter betreut, die bestimmte Qualifikationsanforderungen erfüllen müs-sen (vgl. Bonse-Rohmann, M. et al.: 151ff.).
Ausgebildete Krankenpflegekräfte sollen künftig nach den gesetzlichen Vorgaben folgende Aufgaben selbstständig ausführen können:
- „Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege
- Evaluation der Pflege, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege
- Beratung, Anleitung und Unterstützung von Patienten und ihrer Be-zugspersonen in der individuellen Auseinandersetzung mit Gesundheit und Krankheit
- Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes.“ (Preusker 2011: 49)
Und an folgenden Aufgaben mitwirken:
- „eigenständige Durchführung ärztlich veranlasster Maßnahmen
- Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation
- Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen.“ (Preusker 2011: 49)
Zudem sollen ausgebildete Krankenpflegekräfte nach den gesetzlichen Vorgaben folgende Aufgaben selbstständig ausführen können:
- Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Planung, Organisation, Durchführung und Dokumentation der Pflege (vgl. Storsberg, A. et al.: 48).
1965 hat die damalige SPD-Fraktion die gesetzliche Regelung der beruflichen Fortbildung in der Neufassung des Krankenpflegegesetzes festgeschrieben (vgl. Wolff H.-P.: 263).
Im Krankenpflegegesetz von 1965 wurden erstmals Ausbildungslehrgänge für leitende Schwestern festgeschrieben (siehe Kapitel 2.1) und in den Folgejahren realisiert (vgl. Wolff H.-P.: 263). Die Weiterbildungen Stationsleiter/in in der Kran-ken-, Alten- und Kinderkrankenpflege sind staatlich anerkannt und werden lan-desrechtlich geregelt. Die Kurse finden an geprüften Weiterbildungsstätten des Gesundheits- und Sozialwesens statt und dauern je nach Regelung 1 bis 2 Jahre. Die Weiterbildung ist unterschiedlich entweder in Block- oder Teilzeitform ge-regelt, teilweise auch in Vollzeit oder E-Learning mit Präsenzphasen (vgl. Bundesagentur für Arbeit 2014).
Durch eine Poliomyelitis-Epidemie wurden 1952 die ersten Intensivstationen ins Leben gerufen. Ateminsuffiziente Patienten wurden in Beatmungseinheiten untergebracht und von Ärzten und Studenten mit einem Atembeutel per Hand beatmet. Die Sterberate der Patienten sank daraufhin von 80% auf 25%. Die „Beatmungsstationen“ etablierten sich und wurden fortan unter dem Namen Intensivstation, intensiv care, oder soins intensifs geführt. Parallel zur Intensiv-medizin entwickelte sich auch die Anästhesie rasch weiter. Durch die Ent-wicklung in der Chirurgie mit den neuen Operationsverfahren wurden auch die Anästhesieverfahren immer aufwendiger. Durch diese rasanten Entwicklungen in der Intensivmedizin und Anästhesie in den 60er Jahren des vergangenen Jahr-hunderts, stellte die damalige Bundesregierung Überlegungen an, die Pflegekräfte speziell für diese Bereiche zu schulen. 1976 begann die Spezialisierung in der Krankenpflege mit der Intensivpflege. Erste Ansätze einer Fachausbildung wurden 1964 am Institut für Anästhesiologie der Uni-versitätsklinik Mainz umgesetzt. Erste Vorschläge für eine Weiterbildungs-ordnung veröffentlichte die damalige „Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Wiederbelebung“. Diese sah zunächst einen 1-jährigen Kurs vor. 1976 entwarf eine Arbeitsgruppe aus ärztlichen und pflegerischen Vertretern unter der Feder-führung der „Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)“ die DKG-Empfehlung „Muster für eine Weiterbildung und Prüfung zu Krankenschwestern, Kranken-pflegern und Kinderkrankenschwestern in der Intensivpflege“. Diese Empfehlung vom 16.11.1976 über Form, Dauer und Gliederung war in vielen alten Bundes-ländern bis weit in die 90er Jahre gültig und beinhaltete folgende Punkte:
- Einen 2-jährigen, berufsbegleitenden Lehrgang
- Mit Wahlmöglichkeit des Schwerpunktes
- Anästhesie und Intensivmedizin
- Innere Medizin und Intensivmedizin
- Pädiatrie und Intensivmedizin
- Mit einem 240-stündigen theoretischen Unterricht
- Und 480-stündigen praktischen Unterricht und Praxisgespräch
Der theoretische Unterricht war allerdings sehr von der damaligen Auffassung geprägt, diese setzte medizinische, technische und pharmakologische Schwer-punkte. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands und der zunehmenden Professionalisierung der Krankenpflege sah man die Inhalte und Strukturen der Weiterbildung auf Grundlage der DKG-Empfehlungen nicht mehr als zukunfts-weisend an. Die neue Weiterbildung sollte sich mehr an pflegefachlichen Er-fordernissen als an den medizinischen Erfordernissen orientieren. Ab 1992 wurden in den meisten Bundesländern neue Weiterbildungs- und Prüfungsver-ordnungen eingeführt, die den zunehmenden Ansprüchen und Anforderungen entsprachen. In den Bundesländern (z. B. Bayern), die keine landesrechtliche Regelung besitzen, gelten weiterhin die DKG-Empfehlungen, die 1998 über-arbeitet wurden. Die neuen Weiterbildungsverordnungen haben einen deutlichen pflegerischen Schwerpunkt und sind dem Entwicklungsstand der Pflegewissen-schaft und –forschung angepasst. Man hat sich auf eine länderübergreifende Vereinheitlichung der theoretischen Stunden von 720 geeinigt und die früheren Unterteilungen (siehe DKG-Empfehlung) ganz oder teilweise aufgehoben (vgl. Ullrich, L. et al.: 4ff.).
Anfang der 1970er Jahre wurde eine Psychiatrieenquete von der Bundesrepublik Deutschland beauftragt die Lage der Psychiatrie in Deutschland zu untersuchen, die einen erheblichen Qualifizierungsbedarf feststellte. Dies führte zu dem Ent-schluss eine Fachweiterbildung Psychiatrie einzuführen. Perspektivisch sollten die Bereiche der Sozio- und Milieutherapie in die Weiterbildung einbezogen wer-den (vgl. Amberger, S. et al.: 201). 1978 wurde der erste Kurs zur Fachweiter-bildung Psychiatrie angeboten (vgl. Storsberg, A. et al.: 245ff.).
Nach den heutigen Erkenntnissen erfordert die Weiterbildung zum/r Fach-pfleger/in in der Psychiatrie ein umfassendes Wissen, sowie die Entwicklung eigener Haltungen und Standpunkte. Ziel ist der Erwerb eines theoretischen und praktisch fundierten Fachwissens, welches in der täglichen Arbeit mit anderen Berufsgruppen, Angehörigen und Betroffenen Anwendung findet. Die Profes-sionalisierung der Pflege, sowie die Korrespondenz mit der Psychiatrie und das notwenige Wissen in Einklang zu bringen, ist ein wichtiger Faktor der Weiter-bildung. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind für die gesetzlichen Regelungen zur Fachweiterbildung die einzelnen Bundesländer verantwortlich. In den Bundes-ländern, die keine Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung haben, gelten die Vorgaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG-Richtlinien). An der Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt hat man ein Curriculum Weiterbildung Fachpflege in der Psychiatrie mit folgenden Zielen erarbeitet:
- Weiterentwicklung der sozialen Kompetenz auf unterschiedlichen Ebenen
- Corporate Identity (Identität) mit der Psychiatrie und der psychiatrischen Pflege
- Enge Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen (interdisziplinäre Teamarbeit)
- Aktive Mitarbeit an neuen Konzepten der Berufsausübung, übertragen neuer Erkenntnisse/Erfordernisse in das berufliche Handeln
- Erlangen von Qualifikationen (Mitarbeiter- und Patientenführung und Patientenanleitung)
- Beratung über fachspezifische pflegerische Inhalte für die Pflegepraxis (pädagogisches, anleitungsorientiertes Fachwissen)
- Krankenpflege als professionelle Dienstleistung
- Den Patienten in den Mittelpunkt aller Aktivitäten stellen (Einzigartigkeit, Bedürfnisse, Fähigkeiten und Gewohnheiten mit einbeziehen)
- Pflege als eigenständige Berufsgruppe im Gesundheitswesen
- Kennenlernen von Patienten in unterschiedlichen Lebenssituationen, in unterschiedlichem Alter, in unterschiedlichem gesundheitlichem Zustand, in unterschiedlichen Versorgungsstrukturen
- Erarbeiten von gesundheitsfördernden Faktoren der psychischen Pflege.
Zurzeit überlegt man die Weiterbildung zu Modularisieren, an Hochschulen anzu-binden und an die sozialen, gesellschaftlichen, ökonomischen Aspekte sowie an gesundheitspolitische Veränderungen anzupassen (vgl. Schädle-Deininger, H.: 2ff.).
Durch die rasante Entwicklung (1960er/1970er Jahre) in der Chirurgie (siehe auch 2.3.2) benötigte man auch im operativen Bereich gut ausgebildetes, quali-fiziertes Assistenzpersonal. Deshalb erließ die DKG am 27. November 1979 eine Weiterbildungsrichtlinie für den Operationsdienst. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 2 Jahre. Es handelt sich um eine berufsbegleitende Weiterbildung mit einem 720 Stunden theoretischen und 2400 Stunden praktischen Unterricht. Am 02. Juni 1997 wurde die Weiterbildungsrichtlinie für den Operationsdienst ergänzt, aktualisiert und wegen der im Laufe der Jahre zunehmenden Bedeutung der En-doskopie in die DKG-Weiterbildungsempfehlung für die Funktionsdienste (siehe 2.3.7) umbenannt (vgl. Storsberg, A. et al.: 246). Im 1. Ausbildungsjahr der neuen Weiterbildung werden gemeinsame Inhalte für den Endoskopie- und Ope-rationsbereich vermittelt und im 2. Ausbildungsjahr ausschließlich der Schwer-punktbereich. Der gemeinsame Abschnitt beinhaltet 300 Theoriestunden und 1200 Stunden praktische Weiterbildung, der getrennte Abschnitt 420 Theorie- und 1200 Praxisstunden (vgl. Gottschalk, U. et al.: 5).
Auch im Bereich der Rehabilitation hat sich die Deutsche Krankenhaus-gesellschaft intensiv mit den Fragen der Qualifikation und Weiterbildung der in der Rehabilitation beschäftigten Pflegepersonen auseinandergesetzt. Die Pflege-kräfte müssen reha-wissenschaftliche, reha-medizinische und reha-spezifische Kenntnisse erwerben, um eine wirksame Rehabilitationsarbeit leisten zu können. Deshalb verabschiedete die Deutsche Krankenhausgesellschaft am 15/16 Sep-tember 1994 die DKG-Empfehlung zur Weiterbildung für Kranken- und Alten-pflegepersonen für Rehabilitation. Die Weiterbildung dauert 2 Jahre, ist berufsbe-gleitend und umfasst 720 Theoriestunden und 2400 Praxisstunden. Die Weiter-bildung in der Rehabilitation ist sehr vielfältig und beinhaltet die Fachrichtungen wie z. B. Orthopädie, Innere Medizin und Neurologie, sowie interdisziplinäre Unterrichtsanteile in den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie. „Hilfe zur Selbsthilfe“ ist der Kernpunkt der Weiterbildung (vgl. Storsberg, A. et al.: 246ff.).
In Deutschland werden zur Zeit ca. 75.000 Patienten mit Nierenersatzverfahren, davon ca. 19.000 nierentransplantierte Patienten behandelt. Die Tätigkeiten der Pflegekraft in der Nephrologie werden durch die vielfältigen verschiedenen und komplexen Bedürfnisse der nephrologischen Patienten bestimmt. Es bedarf einer hohen und individuellen Handlungs- und Sozialkompetenz, da es sich bei Nierenpatienten sehr häufig um chronisch kranke Menschen in Langzeit-behandlung handelt. Zudem hat sich der Schwerpunkt der nephrologischen Pflege in den letzten Jahren entscheidend verlagert. Früher bestand er darin die Patienten am Leben zu erhalten, heute verbessert man die Lebensqualität der Menschen, da die Pflege auf Rehabilitation, Prävention und Früherkennung von kurz- und langfristigen Problemen der nephrologischen Patienten ausgerichtet ist. Auch die Weiterentwicklung der verschiedenen Behandlungsverfahren in der Medizin und Technik setzen qualifiziertes Personal voraus. Deshalb erließ die Deutsche Krankenhausgesellschaft am 09. März 1995 ein „Muster für eine lan-desrechtliche Ordnung der Weiterbildung und Prüfung zu Krankenschwestern, Krankenpflegern, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpflegern auf dem Gebiet der Nephrologie“, die am 01.Mai 1995 in Kraft trat. Die Dauer beträgt 2 Jahre und wird berufsbegleitend durchgeführt. In der Empfehlung sind 720 Stunden für den theoretischen Unterricht und 2400 Stunden für die praktische Weiterbildung festgeschrieben (vgl. Storsberg, A. et. al.: 246ff.).
Beim DBfK wurde 1979 (Deutscher Berufsverband für Krankenpflege) eine Fachgruppe für Endoskopie gegründet, um eine Weiterbildung zur Fachschwes-ter /-pfleger für Endoskopie zu entwickeln. Parallel bot der DBfK im Zeitraum von 1979-1982 in Essen einen zunächst 2-, dann 3-wöchigen Grundlagenkurs für die Endoskopie an. 1983 entwickelte die Fachgruppe die Lernziele und den Stoffver-teilungsplan für eine 2-jährige Weiterbildung für die Endoskopie. Die Inhalte orientierten sich an Erkenntnissen und Erfahrungen in den verschiedenen endos-kopischen Zentren der Bundesrepublik. Als prüfungsrelevante Grundlage diente die DKG-Empfehlung der Weiterbildungsordnung für den Operationsdienst. So startete 1985 der ehemalige DBfK-Landesverband Hessen-Rheinland-Pfalz-Saarland das erste Pilotprojekt Weiterbildung für den Fachbereich Endoskopie in Neuwied. Von 1985-1997 wurden auch von anderen Trägern 4 Modelle ent-wickelt, erprobt und ausgewertet:
- DBfK-Modell Neuwied
- DRK-Modell Hamburg
- Modell Klinikum Rechts der Isar München
- Modell Nürnberg
Jedoch wurde von Seiten der Berufsgruppe der Endoskopieschwestern und –pflegern eine bundesweit einheitliche Weiterbildung gefordert. Deshalb ent-wickelte der DKG mit Pflegeexperten aus dem Endoskopie- und Operations-dienst einen Entwurf einer integrierten Weiterbildung in den Funktionsdienst Operationsdienst/Endoskopiedienst. Am 02. Juni 1997 wurde die DKG-Emp-fehlung als Muster für eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung und Prüfung zu Krankenschwestern, Krankenpflegern, Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpflegern für die Funktionsdienste Operationsdienst/Endoskopie-dienst veröffentlicht. Aus wirtschaftlichen Gründen entschied man sich für eine kombiniert/integrierte Weiterbildungsmaßnahme. Nach Inkrafttreten der DKG-Empfehlung 1997 etablierte sich z. B. in Düsseldorf und Krefeld eine kombinierte Fachweiterbildung. In Heidelberg, Herne und Berlin starteten Kurse nur mit dem Schwerpunkt Endoskopie (vgl. Gottschalk, U. et al.: 3ff.). Beide Fachweiterbil-dungen laufen berufsbegleitend über einen Zeitraum von 2 Jahren. Für den theo-retischen Unterricht sind 720 Stunden und 2400 Stunden für die praktische Wei-terbildung vorgesehen (vgl. Storsberg, A. et al.: 246).
In Deutschland wurde am 26. November 1998 von der Deutschen Kranken-hausgesellschaft eine Empfehlung „Muster für eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung und Prüfung zu Krankenschwestern, Krankenpflegern, Kinder-krankenschwestern und Kinderkrankenpflegern für die Pflege in der Onko-logie“ verabschiedet und ist am 01. Januar 1999 in Kraft getreten. In dieser Empfehlung wurden Ziele und Aufgabengebiete der onkologischen Pflege nach den Vorgaben der European Oncology Nursing Society (EONS) definiert und verabschiedet. Die Weiterbildungslehrgänge im Fachbereich onkologische Pflege werden entweder nach landesrechtlichen Regelungen, oder auf Grund-lage der DKG Empfehlung durchgeführt. Die Weiterbildung dauert 2 Jahre und wird berufsbegleitend durchgeführt (vgl. Bäumer, R et al.: 5). Der theoretische Unterricht umfasst 720 Stunden und 2350 Stunden sind für die fachpraktische Weiterbildung vorgesehen (vgl. Storsberg, A. et al.: 246). „Die Weiterbildung soll Krankenschwestern, Krankenpflegern, Kinderkrankenschwestern und Kinder-krankenpfleger befähigen, krebskranke Menschen aller Altersstufen in ihren verschiedenen Krankheitsphasen unter Berücksichtigung ihrer körperlichen, sozialen, geistigen und seelischen Bedürfnisse und ihrer individuellen Interessen mit Hilfe angewandter aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse zu pflegen. Zudem sollen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit berufsspezifischen Problemen, Ängsten und Bedürfnissen auseinandersetzen und Möglichkeiten der Konfliktlösung und Selbstpflege kennen lernen“ (§1 der DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Krankenpflegepersonen für die Pflege in der Onkologie). Zu den Aufgaben Pflegefachkräfte in der Onkologie zählen:
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