Masterarbeit, 2015
72 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. Begriffsklärungen
3. Theoretische Grundlagen
3.1 Psychologische Gewalttheorien
3.1.1 Frustrations-Aggressions-Theorie
3.1.2 Lerntheorie
3.2 Soziologische Gewalttheorien
3.2.1 Anomietheorie
3.2.2 Etikettierungstheorie
3.2.3 Theorie der sozialen Kontrolle
3.2.4 Erfahrungen der Perspektivlosigkeit
3.3 Ungleichheit und Gewalt
3.4 Kommunale Ansätze der Gewaltprävention
3.4.1 CEPTED – Crime Prevention through Environmental Design
3.4.2 ISIS und ISAN - Präventionsmodelle der integrierten Stadtgestaltung
3.4.3 Soziale Stadt
4. Erfahrungen im sozialräumlichen Sicherheits- und Kontrollmanagement
4.1 Gewaltpräventionserfahrungen der Polizei
4.1.1 Forschungsergebnisse der Polizeiprävention
4.1.2 Polizeipräsenz im öffentlichen Raum
4.1.3 Kriminalitätsfurcht und Sicherheit
Exkurs: Gewaltberichterstattung in Printmedien
4.1.4 Gewaltprävention in virtuellen Räumen
4.2 Präventionsansätze der Kommunen
4.2.1 Koordinationsstellen
4.2.2 Städtebauliche Präventionsmaßnahmen
4.2.3 Stärkung sozialer Kontrolle vs. formeller Kontrolle
4.2.4 Sozialarbeit
4.3 Gewaltpräventive Videoüberwachung
4.4 Erfahrungen aus verschiedenen Gewaltpräventionsprojekten
5. Zwischenbilanz
Diese Arbeit untersucht die Erfahrungen mit formellen Eingriffen von Polizei, Städten und Kommunen zur Gewaltprävention im öffentlichen Raum sowie deren Auswirkungen auf die Betroffenen. Das zentrale Ziel ist eine Zwischenbilanz der Wirksamkeit dieser Präventionsmaßnahmen, unter besonderer Berücksichtigung von Verdrängungseffekten und dem Einfluss auf die Kriminalitätsfurcht.
3.1.1 Frustrations-Aggressions-Theorie
An der Yale Universität formulierten Wissenschaftler um John Dollard 1939 ihre Hauptthesen zur Frustrations-Aggressions-Theorie, die besagt: 1. Aggression ist immer eine Folge von Frustration. 2. Frustration führt immer zu einer Form von Aggression. Frustration wurde als Störung einer zielgerichteten Aktivität definiert, die ein verletzendes Verhalten, also Aggression zur Folge hat.
Die Thesen wurden nach kurzer Zeit in ihrer Absolutheit revidiert, da empirische Beobachtungen und Versuche ergaben, dass Frustration nicht immer zu Aggressionen führt und auch nicht jede Aggression auf Frustration zurückzuführen war. Auf Frustration folgten auch Ängste oder Rückzug (vgl. DOLLARD et al., 13-28 und NOLTING, 39ff). Es gibt drei Typen von Frustration: 1. Störung einer zielgerichteten Aktivität (Hindernisfrustration). 2. Mangelzustände (Entbehrung). 3. Schädigende Reize (Angriffe, Schmerz).
Der sicherste Weg Aggression auszulösen ist, die Frustration in Form von schädigenden Reizen auszuüben. Dies geschah durch Versuche mit Tieren, denen Schmerz zugefügt wurde und Versuche mit Menschen, die durch Anrempeln auf der Straße oder verbale Attacken, gereizt wurden (vgl. NOLTING, 40f). Bei diesen „erfolgreichen“ Reizen handelte es sich eindeutig um physische oder psychische Gewalt, auf die mit Aggression bzw. Gegengewalt reagiert wurde. Auch bei der Hindernisfrustration kommt es häufig zu Aggressionen. Dagegen führt Entbehrung oder Mangel nicht automatisch zu Aggression. Doch ist die Reizbarkeit, also die Auslösbarkeitsschwelle von Aggression deutlich niedriger (vgl. ebd., 40f.).
Die Entstehung von Aggression ist von der Wahrnehmung des Betroffenen abhängig. Wird Frustration als störend, bedrohlich oder aversiv bewertet, kommt es zu Wut, Zorn und letztendlich zu Aggression. Demnach ist es ausschlaggebend, ob eine Person etwas als echte Behinderung wahrnimmt oder nicht (vgl. HAHN et al., 150).
1. Einleitung: Vorstellung des Themas, des Fokus auf formelle Eingriffe im öffentlichen Raum und der methodischen Herangehensweise der Arbeit.
2. Begriffsklärungen: Definition und Abgrenzung der zentralen Begriffe „Gewalt“, „Aggression“ und „öffentlicher Raum“.
3. Theoretische Grundlagen: Erläuterung psychologischer und soziologischer Gewalttheorien sowie Vorstellung kommunaler Präventionsmodelle wie CPTED und „Soziale Stadt“.
4. Erfahrungen im sozialräumlichen Sicherheits- und Kontrollmanagement: Analyse polizeilicher und kommunaler Präventionspraktiken, einschließlich Videoüberwachung und Projekten wie „Nachtwanderer“.
5. Zwischenbilanz: Kritische Reflexion der Ergebnisse, Diskussion über Effizienz von Prävention und Empfehlungen für zukünftige, zielgruppenorientierte Strategien.
Gewaltprävention, öffentlicher Raum, Kriminalität, Polizei, Community Policing, Soziale Stadt, Videoüberwachung, Jugendkriminalität, Sicherheitsgefühl, Kriminalitätsfurcht, Präventionsräte, Sozialarbeit, Zivilcourage, Evaluation, Stadtplanung
Die Masterarbeit befasst sich mit den Erfahrungen der formellen Gewaltprävention durch staatliche Akteure wie Polizei und Kommunalverwaltungen im öffentlichen Raum und untersucht deren Wirkung auf die betroffene Bevölkerung.
Zentrale Themen sind die theoretischen Grundlagen von Gewalt, kommunale und polizeiliche Strategien zur Kriminalitätsbekämpfung, die Auswirkungen von Überwachungsmaßnahmen sowie der Einfluss von Medien und Alkohol auf das Sicherheitsklima.
Das Ziel ist eine fundierte Zwischenbilanz zu ziehen, inwiefern bisherige kriminalpräventive Maßnahmen tatsächlich erfolgreich sind und welche strukturellen Probleme (wie mangelnde Evaluation oder Verdrängungseffekte) dabei existieren.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturrecherche, der Auswertung polizeilicher Kriminalstatistiken (PKS) sowie einer eigenen empirischen Auswertung von Printmedienberichten zum Thema Gewalt im öffentlichen Raum.
Der Hauptteil analysiert die Praxis von Polizeipräsenz, städtebaulichen Maßnahmen, Videoüberwachung und spezifischen Präventionsprojekten sowie deren teils widersprüchliche Ergebnisse hinsichtlich realer Sicherheit und subjektivem Sicherheitsempfinden.
Zu den Kernbegriffen zählen Gewaltprävention, öffentlicher Raum, Community Policing, Kriminalitätsfurcht, Soziale Stadt, soziale Kontrolle und Evaluation.
Die Polizei fungiert als zentraler Akteur der formellen Kontrolle; die Arbeit beleuchtet das Spannungsfeld zwischen dem Wunsch nach Sicherheit durch Präsenz und der Gefahr der Entfremdung von Bürgern sowie der Notwendigkeit einer bürgernahen Kommunikation.
Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Videoüberwachung oft als probates Mittel beworben wird, jedoch empirisch kaum nachhaltige präventive Effekte erzielt und stattdessen primär der Verdrängung unerwünschter Randgruppen dient.
Der Exkurs zeigt mittels einer eigenen Auswertung der Stuttgarter Zeitung auf, dass die mediale Darstellung von Gewalt oft reißerisch ist und nicht immer mit den tatsächlichen statistischen Kriminalitätsraten korreliert, was wiederum Ängste in der Bevölkerung schürt.
Die Zwischenbilanz ist notwendig, um kritisch zu prüfen, ob die teils ad-hoc initiierten Projekte wirklich funktionieren oder ob durch fehlende Evaluation Ressourcen in ineffektive Maßnahmen investiert werden.
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