Bachelorarbeit, 2012
26 Seiten, Note: 2
Einleitung
1. Aktueller Theorieüberblick von Erziehung und Bildung in der Sonder- und Heilpädagogik
1.1 Erziehung und Bildung aus der Sicht Strachotas
1.2 Bildung und Erziehung nach Wember
1.3 Bildungsunfähigkeit und Erziehungsbedürftigkeit nach Speck
1.3.1 Erziehung und Bildung bei Behinderung nach Speck
2. Zu der Person Ulrich Bleidick und seinem Werk Pädagogik der Behinderten
2.1 Ulrich Bleidick
2.2 Das Werk
3. Bleidicks Verständnis von Erziehung und Bildung: Ein menschliches Wesensmerkmal?
3.1 Erziehung nach Bleidick
3.2 Bleidicks Verständnis von Bildung
3.3 Bleidicks Erziehungs- und Bildungsverständnis im Kontext aktueller Diskussionen
4. Resümee
Das Hauptziel dieser Arbeit besteht darin, den Wandel im Verständnis und Verhältnis der Begriffe Erziehung und Bildung innerhalb der Sonder- und Heilpädagogik zu analysieren, wobei das wegweisende Werk von Ulrich Bleidick aus dem Jahr 1983 als zentraler Bezugspunkt dient und mit aktuellen theoretischen sowie praktischen Diskursen kontrastiert wird.
3.1 Erziehung nach Bleidick
Die Geschichte der Heilpädagogik zeigt, dass sich nur vereinzelt pädagogische Praktiker der Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen widmeten. Da untereinander wenig Erfahrungsaustausch erfolgte, bestand zwischen Lehre, Forschung und Praxis nicht das Wechselverhältnis, welches für die Fortentwicklung einer Lehre der Erziehung notwendig gewesen wäre. (Bleidick 1983, 10) Die Verschiedenartigkeit der Behinderungen, die sich bis zum Ende des 19. Jahrhunderts herausbildete, verdichtete sich allmählich noch zu schulpolitischen Isolierungen. Diese Isolierungen hatten unerwünschte Auswirkungen auf die gemeinsame Theorie der Erziehung und sind bis heute nicht überwunden. Eine umfassende pädagogische Sichtweise hätte in dieser Situation Abhilfe schaffen können. Jedoch gab es von Seiten der Allgemeinen Pädagogik über Jahrhunderte keinerlei Unterstützung, wodurch der Behindertenpädagogik sowie der Allgemeinen Pädagogik ein möglicherweise enormer Zuwachs an Wissen verwehrt blieb. (Bleidick 1983, 10) Im Gegensatz zu Auffassungen des 19. Jahrhunderts vertritt Bleidick die Meinung, dass Menschen mit Behinderung im Rahmen ihrer noch verbliebenen Möglichkeiten, eine „besondere Erziehung“ (Bleidick 1983, 197) zusteht, da nicht von einem „normalen Fall“ (Bleidick 1983, 196) der Erziehung, welche „reibungslos“ (Bleidick 1983, 10) stattfindet, ausgegangen werden kann. In der besonderen Erziehung von Menschen mit Beeinträchtigung besteht jedoch eine Widersprüchlichkeit. Dies wird deutlich, wenn er schreibt:
„Die Erziehung der Behinderten steht vor (einer; Anm. N.B.) Polarität. Sie will den Behinderten auf das ‚gesunde Leben’ vorbereiten, ihn für die Gesellschaft ertüchtigen, unauffällig machen und ‚rehabilitieren’ ... Sie muß aber darüber hinaus als Anwalt seines Eigenrechtes auftreten und ihm zu seinem ihm möglichen Lebenssinn, dem Leben mit dem Defekt, dem Leid, dem ‚Sonderschicksal’ verhelfen“ (Bleidick 1983, 420).
Einleitung: Die Einleitung legt den theoretischen Grundstein der Arbeit und definiert die Forschungsfrage bezüglich des Wandels von Erziehungs- und Bildungsverständnissen in der Sonderpädagogik unter Rückbezug auf das Werk von Ulrich Bleidick.
1. Aktueller Theorieüberblick von Erziehung und Bildung in der Sonder- und Heilpädagogik: Dieses Kapitel bietet einen Überblick über zeitgenössische Definitionen und Diskurse zu Erziehung, Bildung und Förderung anhand relevanter Autoren wie Strachota, Wember und Speck.
1.1 Erziehung und Bildung aus der Sicht Strachotas: Es wird die kritische Perspektive auf den Förderbegriff sowie die traditionelle Auffassung von Erziehung als pädagogisches Handeln zur Führung des Kindes beleuchtet.
1.2 Bildung und Erziehung nach Wember: Dieses Kapitel analysiert Wembers Definitionsansätze, die Bildung als Prozess und Aufgabe für Menschen mit Behinderung fokussieren, anstatt sie lediglich als statisches Ergebnis zu betrachten.
1.3 Bildungsunfähigkeit und Erziehungsbedürftigkeit nach Speck: Es findet eine Auseinandersetzung mit der ethischen Problematik der Bildungsunfähigkeit statt und die fundamentale Erziehbarkeit jedes Menschen wird postuliert.
1.3.1 Erziehung und Bildung bei Behinderung nach Speck: Das Kapitel vertieft Specks Kritik an rein aktionistischen Erziehungsmodellen und betont die Notwendigkeit sozialer Interaktion und pädagogischer Zurückhaltung.
2. Zu der Person Ulrich Bleidick und seinem Werk Pädagogik der Behinderten: Dieser Teil widmet sich der wissenschaftlichen Biografie von Ulrich Bleidick, seiner Verortung im Kritischen Rationalismus und einer strukturellen Einordnung seines Hauptwerks.
2.1 Ulrich Bleidick: Es wird der fachliche Hintergrund Bleidicks beleuchtet, insbesondere seine Bedeutung für die Etablierung der kategorialen Behindertenpädagogik.
2.2 Das Werk: Dieses Kapitel erläutert die dreigeteilte Gliederung von Bleidicks Werk in Begriffs-, Gegenstands- und Wissenschaftslehre.
3. Bleidicks Verständnis von Erziehung und Bildung: Ein menschliches Wesensmerkmal?: Hier erfolgt die systematische Beantwortung der Forschungsfrage durch die Untersuchung von Bleidicks Begriffen vor dem Hintergrund der damaligen Zeit.
3.1 Erziehung nach Bleidick: Es wird Bleidicks Verständnis einer „besonderen Erziehung“ im Spannungsfeld zwischen gesellschaftlicher Anpassung und individueller Persönlichkeitsentfaltung analysiert.
3.2 Bleidicks Verständnis von Bildung: Das Kapitel verdeutlicht die enge Verknüpfung von Bildung und Lernen bei Bleidick sowie die zentrale Bedeutung der Lebensbewältigung.
3.3 Bleidicks Erziehungs- und Bildungsverständnis im Kontext aktueller Diskussionen: Abschließend werden Bleidicks Ansätze in den aktuellen theoretischen Diskurs gestellt und Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede zu heutigen Positionen herausgearbeitet.
4. Resümee: Das Schlusskapitel fasst die Ergebnisse zusammen und stellt eine Verbindung zur praktischen Realität her, wobei die Diskrepanz zwischen theoretischem Anspruch und gelebter Selbstbestimmung in Behinderteneinrichtungen thematisiert wird.
Erziehung, Bildung, Sonderpädagogik, Heilpädagogik, Ulrich Bleidick, Behindertenpädagogik, Bildungsunfähigkeit, Mündigkeit, Lebensbewältigung, Förderbegriff, Selbstbestimmung, Menschen mit Behinderung, Theorie der Erziehung, Pädagogische Zurückhaltung, Anthropologie
Die Bachelorarbeit untersucht den Wandel und die Entwicklung der Konzepte von Erziehung und Bildung innerhalb der Sonder- und Heilpädagogik, wobei der Fokus auf dem wissenschaftlichen Werk von Ulrich Bleidick liegt.
Zentral sind die theoretische Definition von Erziehung und Bildung, der Umgang mit dem Begriff der Bildungsunfähigkeit sowie die ethischen Grundlagen der pädagogischen Arbeit mit Menschen mit Behinderung.
Das Ziel ist die Analyse, wie Ulrich Bleidick Erziehung und Bildung in seinem Werk beschreibt und inwieweit diese historischen Auffassungen mit heutigen Diskursen übereinstimmen oder sich von ihnen unterscheiden.
Zur Beantwortung der Forschungsfrage wird die Methode der hermeneutischen Literaturanalyse angewandt, um ein tiefgreifendes Verständnis der behandelten pädagogischen Werke zu erlangen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Einbettung durch aktuelle Autoren, die Vorstellung von Ulrich Bleidick und seinem Werk sowie eine detaillierte Analyse seiner Begriffe in Bezug auf Mündigkeit und Lebensbewältigung.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Erziehung, Bildung, Sonderpädagogik, Bildungsfähigkeit, Mündigkeit, Lebensbewältigung und die kritische Auseinandersetzung mit der Rolle der Gesellschaft.
Der Förderbegriff wird als Oberbegriff für pädagogische Bemühungen diskutiert, wobei kritisch hinterfragt wird, wie er sich von einer rein medizinischen Sichtweise abgrenzen lässt.
Die Autorin weist unter Bezugnahme auf Fornefeld darauf hin, dass trotz theoretischer Fortschritte in der Heilpädagogik in der Praxis häufig noch Fremdbestimmung dominiert.
Es gilt als theoretische Fundierung der damaligen Behindertenpädagogik und ermöglicht einen wertvollen Vergleich zur Entwicklung fachwissenschaftlicher Standpunkte bis in die heutige Zeit.
Das Recht auf Bildung wird als untrennbar mit dem Recht auf Leben und Mündigkeit verknüpft betrachtet; es darf auch bei schwerster Behinderung nicht abgesprochen werden.
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