Bachelorarbeit, 2013
43 Seiten, Note: 2
1. Einleitung
2. Problematiken und Schwächen des PartG 1975
2.1. Fehlender Parteienbegriff
2.2. Zweckbindung der Wahlwerbungskosten-Beiträge
2.3. Unklare Parteienfinanzierung
2.3.1. Unbeschränkte Spenden
2.3.2. Umfang der Rechenschaftsverpflichtung
2.3.3. Mangelhafte Kontroll- & Sanktionsmechanismen
2.3.4. Unzureichende Publikationspflichten
3. GRECO- Evaluierungsbericht Österreich vom 9.12.2011
3.1. Allgemeines zu GRECO
3.2. Empfehlungen des Evaluierungsberichtes
4. Das Parteiengesetz 2012
4.1. Ergebnisse der Regierungsklausur
4.2. Abänderungen der Regierungsvorlage
4.3. Konkrete Neuerungen des Parteiengesetz 2012
4.3.1. Begriffsdefinitionen und Voraussetzungen
4.3.2. Sponsoring, Inserat und Spenden
4.3.3. Parteiförderungsregime
4.3.4. Beschränkung der Wahlwerbungskosten
4.3.5. Rechenschaftsverpflichtung
4.3.6. Kontrolle und Sanktionen
5. Kritikpunkte an der neuen Gesetzeslage
6. Zulässigkeit der verstärkten Parteien-Kontrolle
6.1. Der verfassungsrechtliche Schutz der Parteien
6.2. Bedeutung für die Verschärfung von Transparenzbestimmungen
7. Exkurs: Verfassungsrechtliche Kompetenzgrundlage
8. Conclusio
Diese Arbeit analysiert die grundlegende Reform der österreichischen Parteienfinanzierung durch das Parteiengesetz 2012. Ziel ist es, die Schwächen des alten Parteiengesetzes von 1975 unter Berücksichtigung von Korruptionsvorwürfen und internationalen Empfehlungen (GRECO) aufzuzeigen und die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Transparenz, Kontrolle und Sanktionen kritisch zu bewerten.
2.1. Fehlender Parteienbegriff
Rechnet man all jene Bestimmungen im PartG 1975 weg, die die Parteienfinanzierung, die Rechenschaftslegung sowie die Wahlkampfkostenbeschränkung betreffen, so verbleiben nur die ersten vier Absätze des §1 PartG als tatsächliches Parteien(verfassungs)recht. Fatal ist hier in meinen Augen, dass der Gesetzgeber auf eine Definition des Parteienbegriffs weitgehend verzichtet hat. Ein sachlicher Geltungsbereich ist damit nur mithilfe der Definitionen aus der Literatur zu finden. Durchgesetzt hat sich im Schrifttum die Begriffsbestimmung von Berchtold: „Im Allgemeinen versteht man… unter einer politischen Partei eine Personenvereinigung von Bürgern, die auf Dauer oder doch auf einen längeren Zeitraum gebildet, die Mitwirkung an der politischen Willensbildung, insbesondere die Beteiligung an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern auf der Basis gemeinsamer politischer Überzeugungen der Mitglieder anstrebt.“
Diese Definition kann jedoch nur beschreiben, was eine typische Partei ist. Als rechtliche Mindestvoraussetzungen einer Partei nach dem PartG 1975 taugt sie freilich nicht. Dafür dienen lediglich die Abs 2-4 des § 1 PartG, welche jedoch ein derart dürftiges Bild abgeben, dass manche Autoren von einem „voraussetzungslosen Parteienbegriff“ sprechen. Die durchaus gewaltig anmutende Anzahl von 973 hinterlegten Satzungen iSd § 1 Abs 4 PartG ist, auch wenn diese große Zahl in meinen Augen grundsätzlich nichts Schlechtes ist, wohl mehr als nur ein Indiz dafür, dass dieser Vorwurf nicht ganz unbegründet ist. Weder hat das Innenministerium eine Möglichkeit zur Verweigerung der Satzungshinterlegung, noch die Kompetenz, die Rechtspersönlichkeit als politische Partei allgemein verbindlich festzulegen. Das kann dazu führen, dass eine Vereinigung zwar pro forma die Mitwirkung an der politischen Willensbildung anstrebt, eigentlich aber rein erwerbswirtschaftlichen Zielen dient. Dennoch würde sie behördlich nicht auflösbar, von unumstößlichem Rechtsbestand sein und dabei abgabenrechtliche Begünstigungen einer Partei genießen.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die langjährige Stagnation des Parteiengesetzes 1975 und die Auslöser für die umfassende Reform 2012.
2. Problematiken und Schwächen des PartG 1975: Dieses Kapitel arbeitet die gravierenden Defizite des alten Gesetzes auf, insbesondere den fehlenden Parteienbegriff und die mangelhafte Finanztransparenz.
3. GRECO- Evaluierungsbericht Österreich vom 9.12.2011: Hier werden die Ergebnisse und Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates analysiert, die maßgeblichen Druck für die Reform erzeugten.
4. Das Parteiengesetz 2012: Dieses zentrale Kapitel beschreibt das Gesetzgebungsverfahren, die Schwerpunkte der Regierungsklausur und die konkreten gesetzlichen Neuerungen.
5. Kritikpunkte an der neuen Gesetzeslage: Das Kapitel setzt sich kritisch mit den verbleibenden Lücken und den neuen Herausforderungen auseinander, die durch das Gesetz 2012 entstanden sind.
6. Zulässigkeit der verstärkten Parteien-Kontrolle: Der Abschnitt diskutiert, ob die verschärften Kontrollmaßnahmen verfassungsrechtlich mit der Parteienfreiheit vereinbar sind.
7. Exkurs: Verfassungsrechtliche Kompetenzgrundlage: Hier wird die schwierige Frage der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Gesetzgebung über Parteien erörtert.
8. Conclusio: Die Conclusio zieht ein Fazit über die Modernisierung des Parteienrechts und bewertet das neue Gesetz als zeitgemäßen, wenn auch noch verbesserungsbedürftigen Schritt.
Parteienfinanzierung, Parteiengesetz 2012, Transparenz, Korruptionsprävention, GRECO, Rechenschaftspflicht, Parteienfreiheit, Wahlwerbungskosten, Parteienbegriff, Rechnungshof, Sanktionsmechanismen, Parteien-Transparenz-Senat, Sponsoring, Parteispenden, politische Willensbildung.
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Neuerungen des Parteiengesetzes 2012 in Österreich und vergleicht diese mit der vorherigen Rechtslage unter dem Parteiengesetz 1975.
Die zentralen Schwerpunkte liegen auf der Transparenz der Parteienfinanzierung, der Verschärfung von Rechenschaftspflichten und der Einführung wirksamer Kontroll- und Sanktionsmechanismen.
Das Ziel ist es, die Wirksamkeit der Reform von 2012 zu evaluieren und aufzuzeigen, inwieweit die Kritikpunkte aus Lehre und internationalen Berichten adressiert wurden.
Die Arbeit basiert auf einer rechtswissenschaftlichen Analyse unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur, Judikatur und offizieller Berichte wie jenen der GRECO.
Der Hauptteil gliedert sich in die Aufarbeitung der alten Defizite, die Analyse der GRECO-Empfehlungen sowie die detaillierte Darstellung der Neuerungen im Parteiengesetz 2012 und deren verfassungsrechtliche Einordnung.
Wichtige Begriffe sind insbesondere Parteienfinanzierung, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Parteienfreiheit und die Kontrolle durch den Rechnungshof.
Der Bericht übte massiven Druck auf die österreichische Politik aus, da er das Fehlen jeglicher Kontroll- und Sanktionsmechanismen bei der Parteienfinanzierung deutlich kritisierte.
Der Autor thematisiert, dass die Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer, die aus einem Fünfer-Vorschlag der Parteien gewählt werden, trotz Verbesserungen anfällig für Naheverhältnisse bleibt.
Das Sanktionsregime wird als Fortschritt gewertet, jedoch weist der Autor auf Lücken hin, etwa das Fehlen von Sanktionen bei Nicht-Erstellung von Berichten oder bei bestimmten Verstößen hinsichtlich Inseraten.
Das Spannungsfeld besteht zwischen der grundgesetzlich verankerten Parteienfreiheit und der Notwendigkeit einer staatlichen Aufsicht zur Sicherstellung der Transparenz in der Parteienfinanzierung.
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