Bachelorarbeit, 2013
59 Seiten, Note: 1,6
1 EINLEITUNG
2 DAS „BURNOUT-SYNDROM“
2.1 SYMPTOME
2.2 URSACHEN
2.2.1 PERSÖNLICHE EBENE
2.2.2 ARBEITSPLATZBEZOGENE EBENE
2.2.2.1 Markroebene
2.2.2.2 Mesoebene
2.2.2.3 Mikroebene
2.2.2.4 Modell nach Siebecke
2.2.3 GESELLSCHAFTSBEZOGENE EBENE
2.3 ZWISCHENFAZIT
3 ARBEITSRECHTLICHE PFLICHTEN ZUR VERMEIDUNG EINES „BURNOUT-SYNDROMS“
3.1 FÜRSORGEPFLICHT
3.2 ARBEITSSCHUTZGESETZ
3.2.1 BEGRIFFSDEFINITIONEN
3.2.2 PFLICHTTYPEN DES § 3 ARBSCHG
3.2.2.1 Allgemeine Gewährleistungspflicht
3.2.2.2 Verfahrenspflichten
3.2.2.3 Allgemeine und spezielle Organisationspflichten
3.2.3 GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
3.3 RICHTLINIEN UND VERORDNUNGEN
3.3.1 BILDSCHIRMARBEITSVERORDNUNG
3.3.2 BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE VORSCHRIFTEN
3.4 INTERESSENVERTRETUNG
3.4.1 BETRIEBSRAT
3.4.2 PERSONALVERTRETUNG
3.5 BUNDESRATSINITIATIVE
3.5.1 ENTWURF EINER VERORDNUNG
3.5.2 BEWERTUNG
4 ARBEITSRECHTLICHE PFLICHTEN BEI VORLIEGEN EINES „BURNOUT-SYNDROMS“
4.1 BETRIEBLICHES EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT
4.2 RECHTSPRECHUNG“
5 ENTSCHÄDIGUNG DURCH DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG
5.1 DAS „BURNOUT-SYNDROM“ ALS ARBEITSUNFALL?
5.2 DAS „BURNOUT-SYNDROM“ ALS BERUFSKRANKHEIT?
6 HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES ARBEITGEBENDEN
6.1 DIE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG VON PSYCHISCHEN BELASTUNGEN
6.2 MAßNAHMEN ZUR FÖRDERUNG DER PSYCHISCHEN GESUNDHEIT
6.2.1 Unternehmensphilosophie
6.2.2 Führungskräfte
6.2.3 Zielvereinbarungen
6.2.4 Beauftragter für psychische Gesundheit
6.2.5 Modifiziertes BEM
6.2.6 Wissensmanagement
6.2.7 Geregelte Geschäftszeiten
6.2.8 Mitarbeitergespräche
6.2.9 Externe Mitarbeiterberatung
6.2.10 INDIVIDUELLE KURSE
6.3 KONZEPT ZUR UMSETZUNG
7 FAZIT
Die Arbeit untersucht das Burnout-Syndrom im Kontext des deutschen Arbeitsrechts. Ziel ist es, die arbeitsrechtlichen Handlungspflichten und Präventionsmöglichkeiten für Arbeitgeber darzulegen, um die psychische Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
2.1 Symptome
Burisch hat in einer Aufstellung aus der gesamten Burnout-Literatur alle Symptome zusammengefasst. Er kommt hierbei auf über 130 Symptome. Diese Symptome teilt er in Ober- und Unterkategorien auf:
Tabelle 1: Symptome des "Burnout-Syndroms"
Oberkategorie: Warnsymptome in der Anfangsphase; Unterkategorien: a ) Überhöhter Energieeinsatz, b ) Erschöpfung.
Oberkategorie: Reduziertes Engagement; Unterkategorien: a ) Für Klienten, Patienten etc., b ) Für andere allgemein, c ) Für die Arbeit, d ) Erhöhte Ansprüche.
Oberkategorie: Emotionale Reaktionen; Schuldzuweisungen; Unterkategorien: a ) Depression, b ) Aggression.
Oberkategorie: Abbau; Unterkategorien: a ) der kognitiven Leistungsfähigkeit, b ) der Motivation, c ) der Kreativität, d ) Entdifferenzierung.
Oberkategorie: Verflachung; Unterkategorien: a ) des emotionalen Lebens, b ) des sozialen Lebens, c ) des geistigen Lebens.
Oberkategorie: Psychosomatische Reaktionen.
Oberkategorie: Verzweiflung.
Quelle: Eigene Darstellung, Daten entnommen aus Burisch, a.a.O., S. 25 f.
Burisch weist daraufhin, dass bei dem „Burnout-Syndrom“ nicht alle Symptome vorhanden sein müssen. Des Weiteren ist keines der genannten Symptome als „Burnout-spezifisch“ anzusehen. 16
1 EINLEITUNG: Diese Einleitung beschreibt die Relevanz des Burnout-Phänomens in Politik und Medien und erläutert die Zielsetzung der Arbeit sowie das Fehlen einer einheitlichen Definition.
2 DAS „BURNOUT-SYNDROM“: Das Kapitel definiert Burnout als Erschöpfungsprozess, stellt wissenschaftliche Definitionsansätze dar und analysiert verschiedene Ursachenmodelle auf persönlicher, arbeitsplatzbezogener und gesellschaftlicher Ebene.
3 ARBEITSRECHTLICHE PFLICHTEN ZUR VERMEIDUNG EINES „BURNOUT-SYNDROMS“: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen und Pflichten der Arbeitgeber zur Prävention, insbesondere die Fürsorgepflicht und das Arbeitsschutzgesetz sowie die Rolle der Interessenvertretungen, detailliert erörtert.
4 ARBEITSRECHTLICHE PFLICHTEN BEI VORLIEGEN EINES „BURNOUT-SYNDROMS“: Dieses Kapitel fokussiert auf die Pflichten des Arbeitgebers bei bereits eingetretener Erkrankung, insbesondere die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
5 ENTSCHÄDIGUNG DURCH DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG: Die Untersuchung der Möglichkeiten, Burnout als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anzuerkennen, wobei die Hürden der rechtlichen Definitionen verdeutlicht werden.
6 HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES ARBEITGEBENDEN: Das Kapitel entwickelt praktische Maßnahmen zur Prävention, wie die Gefährdungsbeurteilung, Führungskräfteschulung, modifiziertes BEM und Wissensmanagement, und beschreibt ein Konzept zur betrieblichen Umsetzung.
7 FAZIT: Eine Zusammenfassung der Ergebnisse, die betont, dass trotz fehlender einheitlicher Definition eine klare Pflicht des Arbeitgebers zur Prävention besteht und ein Gesamtkonzept zur Förderung der psychischen Gesundheit notwendig ist.
Burnout-Syndrom, Arbeitsrecht, Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung, Prävention, Fürsorgepflicht, Betriebliches Eingliederungsmanagement, psychische Gesundheit, psychische Belastung, Führungskultur, Mitarbeitergespräche, Wissensmanagement, Berufskrankheit, Arbeitgeberpflichten, Gesundheitsschutz.
Die Arbeit behandelt das Burnout-Syndrom aus einer arbeitsrechtlichen Perspektive und untersucht, wie Arbeitgeber ihre gesetzlichen Pflichten zur Prävention erfüllen können.
Zentral sind die arbeitsrechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes, die Ursachenforschung bei Burnout und die praktischen Umsetzungsmöglichkeiten betrieblicher Gesundheitsförderung.
Das Ziel ist es, Arbeitgebern einen Überblick über ihre arbeitsrechtlichen Pflichten zu geben und konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, um Burnout bei Beschäftigten vorzubeugen.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse aktueller arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, rechtlicher Kommentierungen und gesetzlicher Regelungen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Ursachen von Burnout, die Analyse der arbeitsrechtlichen Pflichten zur Vermeidung und die Ausarbeitung praktischer betrieblicher Maßnahmen.
Wichtige Begriffe sind Burnout-Syndrom, Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungsbeurteilung, Fürsorgepflicht und psychische Belastungen.
Es mangelt an wissenschaftlich gesicherten Erkenntnissen und einer eindeutigen Kausalität, da das Syndrom meist multifaktoriell durch berufliche und private Einflüsse entsteht.
Das modifizierte BEM setzt bereits präventiv vor einer Arbeitsunfähigkeit an, indem Führungskräfte bei auftretenden Verhaltensänderungen frühzeitig Warnsignale erkennen und ein unterstützendes Hilfsangebot unterbreiten.
Dieser soll in größeren Unternehmen als Fachkraft und kompetenter Ansprechpartner fungieren, Statistiken analysieren und Maßnahmen zur psychischen Gesundheit koordinieren.
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