Diplomarbeit, 2015
58 Seiten, Note: 14 Punkte
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Arbeit untersucht die Anwendung des Bail-in-Instruments im Rahmen des deutschen Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) und der EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (SRMR). Sie analysiert die Verteilung von Verlusten auf Gläubiger im Falle einer Abwicklung und bewertet die Ausnahmen vom Bail-in-Mechanismus.
Die Einleitung führt in das Thema des Bail-in ein und gibt einen Überblick über die Regulierung des Instruments im SAG und der SRMR. Das zweite Kapitel analysiert die Voraussetzungen für die Anwendung des Bail-in im SAG, einschließlich der allgemeinen und speziellen Voraussetzungen, der Ausnahmen und des Maßstabs der Ermessensausübung. Das dritte Kapitel beleuchtet die Rechtsfolgen des Bail-in im SAG, einschließlich der Umwandlung, Herabschreibung und Restrukturierung. Das vierte Kapitel untersucht die Rechtsbehelfe der Gläubiger im Fall eines Bail-in, insbesondere den Ausgleichsanspruch gemäß § 147 SAG. Das fünfte Kapitel vergleicht die Unterschiede des Bail-in-Instruments im SAG und der SRMR. Das sechste Kapitel bewertet die Verteilung der Verluste auf die Gläubiger, einschließlich der Ausnahmen und des Ausgleichsanspruchs. Das Ergebnis fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit zusammen.
Bail-in, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (SRMR), Verlustverteilung, Gläubigerschutz, Einlagensicherung, kritische Funktionen, Ansteckungsgefahren, Ausgleichsanspruch, Rechtsbehelfe.
Ein Bail-in ist ein Abwicklungsinstrument, bei dem Aktionäre und Gläubiger einer Bank an den Verlusten beteiligt werden, indem Forderungen herabgeschrieben oder in Eigenkapital umgewandelt werden.
Das SAG setzt die europäische BRRD-Richtlinie in deutsches Recht um und legt fest, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Reihenfolge Banken abgewickelt werden.
Ausgenommen sind unter anderem gesicherte Einlagen (bis 100.000 €), besicherte Verbindlichkeiten, Lohnforderungen von Mitarbeitern und kurzfristige Interbankenverbindlichkeiten.
Das SAG ist nationales deutsches Recht, während die SRMR eine EU-Verordnung für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus innerhalb der Bankenunion darstellt.
Gläubiger haben Anspruch auf Ausgleich, wenn sie durch die Abwicklungsmaßnahme schlechter gestellt werden, als sie in einem regulären Insolvenzverfahren gestanden hätten („No creditor worse off“-Prinzip).
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