Diplomarbeit, 2015
58 Seiten, Note: 14 Punkte
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
I. Das Konzept des Bail-in
II. Überblick zum Verhältnis von SAG und SRMR hinsichtlich des Bail-in-Instruments
B. Bail-in nach dem SAG
I. Tatbestandsvoraussetzungen
1. Allgemeine Voraussetzungen für Abwicklungsmaßnahmen
2. Spezielle Voraussetzungen für einen Bail-in
a) Ausschöpfung vorrangiger Maßnahmen
b) Berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten
aa) Ausnahmen mit Bezug zur Einlagensicherung
bb) Ausnahmen wegen insolvenzrechtlicher Aus- und Absonderungsrechte
cc) Ausnahmen bezüglich Interbankenverbindlichkeiten
dd) Ausnahmen zur Erhaltung des Geschäftsbetriebes
d) Sonstige Voraussetzungen
II. Rechtsfolgen
1. Umwandlung, § 90 Nr. 1 SAG
2. Herabschreibung, § 90 Nr. 2 SAG
3. Restrukturierungsplan
4. Die Ausnahmen
a) Ausnahme wegen zeitlicher Unmöglichkeit
b) Ausnahmen zur Fortführung kritischer Funktionen
aa) Kritische Funktionen
bb) Wesentliche Geschäftsaktivitäten
cc) Anwendungsbereich des Ausnahmetatbestandes
c) Ausnahmen zur Vermeidung von Ansteckungsgefahren
d) Ausnahmen zur Vermeidung von Wertevernichtung
5. Maßstab der Ermessensausübung
III. Rechtsbehelfe der Gläubiger
1. Allgemeine Rechtsbehelfe
2. Der Ausgleichsanspruch gemäß § 147 S. 1 SAG
a) Ausnahmen auf der Tatbestandsebene
b) Ausnahmen auf der Rechtsfolgenseite
c) Fehlbewertungen
C. Unterschiede des Bail-in nach der SRMR
I. Tatbestandsvoraussetzungen
1. Allgemeine Voraussetzungen des Abwicklungskonzepts
2. Spezielle Voraussetzungen für einen Bail-in
II. Rechtsfolgen
III. Rechtsbehelfe
IV. Folgerungen aus dem Vergleich
D. Bewertung der Verteilung der Verluste auf die Gläubiger
I. Bewertung der Ausnahmen
1. Kurzfristige Interbankenverbindlichkeiten
2. Ansprüche der Einlagensicherungssysteme
3. Ausnahmen, um den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten
4. Zeitlich nicht berücksichtigbare Forderungen
5. Forderungen, deren Einbeziehung den erforderlichen Umfang der Maßnahme erhöht
6. Der Erhalt kritischer Funktionen und die Vermeidung von Ansteckungsgefahren
7. Ergebnis zur Rechtfertigung der Ausnahmen
II. Bewertung des Ausgleichsanspruchs gemäß § 147 SAG
1. Werthaltigkeit des Anspruchs
2. Gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs
3. Ergebnis
III. Gesamtbewertung der Verteilung
E. Ergebnis
Diese Arbeit untersucht das Konzept des Bail-in-Instruments im Kontext des deutschen Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) sowie der europäischen Single Resolution Mechanism Regulation (SRMR). Das primäre Ziel ist die Analyse der tatbestandlichen Voraussetzungen sowie der Rechtsfolgen des Bail-in und die kritische Bewertung der Verlustverteilung auf die Gläubiger unter Berücksichtigung des sogenannten No-Creditor-Worse-Off-Prinzips.
I. Das Konzept des Bail-in
Bei den Abwicklungsregelungen nach dem SAG und der SRMR handelt es sich um ein Sonderinsolvenzrecht für Banken, welches dann, das reguläre Insolvenzverfahren zu einer Systemgefährdung führen könnte, angewendet wird, um diese zu verhindern. Der Bail-in ist eines der Mittel dieses Sonderinsolvenzrechts.
Der Bail-in wurde als Gegenstück der Bail-out konzipiert: Statt der Rettung eines Instituts mit externen Finanzierungshilfen, meist vom Staat, erfolgt eine Sanierung durch die Verringerung der Verbindlichkeiten auf Kosten der Gläubiger. Dies geschieht entweder durch eine Herabschreibung der Verbindlichkeiten oder durch eine Umwandlung von Forderungen in Eigentumsanteile, ähnlich wie bei einem Debt-Equity-Swap. Die Verringerung der Verbindlichkeiten führt zu einer Erhöhung des Eigenkapitals. Dies dient der Erfüllung der Eigenkapitalvorschriften.
Die Einführung der Bail-in-Instruments soll Moral Hazard entgegenwirken, der durch das in der Finanzkrise aufgetretene Too-Big-To-Fail-Problem entsteht. Müssen nämlich die Gläubiger fürchten, dass eine Krise des Instituts nicht durch staatliche Hilfen überwunden wird, sondern durch eine Herabschreibung oder Umschreibung ihrer Forderungen, so werden sie die Solvenz des Instituts kritischer hinterfragen. Dies wiederum zwingt das Institut, seine Solvenz gläubigerwürdiger darzulegen, indem es Risiken minimiert beziehungsweise nur vertretbare Risiken eingeht. Ziel des Bail-in ist also, dass die Gläubiger, wie bei einer normalen Insolvenz, die Verluste tragen müssen, die dem Risiko entsprechen, das sie als Fremdkapitalgeber eingegangen sind. Gleichzeitig soll eine Systemgefährdung abgewendet werden, die im regulären Insolvenzverfahren auftreten könnte.
A. Einleitung: Die Einleitung führt in das Konzept des Bail-in als Instrument des Sonderinsolvenzrechts für Banken ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
B. Bail-in nach dem SAG: Dieses Kapitel analysiert detailliert die Tatbestandsvoraussetzungen, Rechtsfolgen und die komplexen Ausnahmeregelungen für das Bail-in-Instrument im deutschen Recht.
C. Unterschiede des Bail-in nach der SRMR: Der Abschnitt arbeitet die spezifischen Differenzen bei den Voraussetzungen und der Umsetzung zwischen der europäischen Abwicklungsverordnung und dem deutschen SAG heraus.
D. Bewertung der Verteilung der Verluste auf die Gläubiger: Das Kapitel bewertet die Angemessenheit der Verlustverteilung sowie die Wirksamkeit der Rechtsschutzmöglichkeiten für Gläubiger, insbesondere des Ausgleichsanspruchs.
E. Ergebnis: Das Fazit fasst zusammen, dass das Bail-in-Instrument zwar zu einer stärkeren Gläubigerbeteiligung führt, jedoch Anpassungen bei der Flexibilität der Abwicklungsbehörden erfordert.
Bail-in, Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, SAG, Single Resolution Mechanism Regulation, SRMR, Bankenabwicklung, Gläubigerbeteiligung, Insolvenzrecht, Systemstabilität, No-Creditor-Worse-Off-Prinzip, NCWO, Abwicklungsmaßnahme, Eigenkapital, Finanzmarktstabilität, Sonderinsolvenzrecht.
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und praktischen Anwendung des Bail-in-Instruments, welches zur Sanierung von Banken eingesetzt wird, um staatliche Bail-outs zu vermeiden und die Gläubiger an der Verlusttragung zu beteiligen.
Die zentralen Themen sind das deutsche Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG), die europäische SRMR, der Gläubigerschutz bei der Bankenabwicklung, die Tatbestandsvoraussetzungen für Abwicklungsmaßnahmen sowie die Bewertung der Verlustverteilung unter dem NCWO-Prinzip.
Das Ziel ist die Analyse und rechtliche Bewertung, ob die im SAG und in der SRMR geregelte Verlustverteilung auf Gläubiger angemessen ist und ob sie die Systemstabilität effektiv sichert, ohne die Gläubiger unangemessen zu benachteiligen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die die relevanten gesetzlichen Regelungen (SAG, SRMR) auslegt, vergleicht und anhand der Zielsetzungen des europäischen und deutschen Bankenaufsichtsrechts bewertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der Voraussetzungen für Abwicklungsmaßnahmen, die Rechtsfolgen (Umwandlung/Herabschreibung), eine vergleichende Betrachtung von SAG und SRMR sowie die kritische Bewertung der zahlreichen Ausnahmetatbestände.
Die wichtigsten Begriffe sind Bail-in, Abwicklungsgesetz (SAG), Systemgefährdung, Gläubigerbeteiligung, Eigenkapitalstärkung und das No-Creditor-Worse-Off-Prinzip (NCWO).
Die SRMR ist auf europäischer Ebene angesiedelt und enthält teilweise andere Formulierungen und Prioritäten hinsichtlich der Abwicklungsziele, wobei die Umsetzung in der Praxis oft an das nationale Recht (SAG) anknüpft.
Der Ausgleichsanspruch dient als Ausgleichsmechanismus für Gläubiger, die im Rahmen einer Abwicklungsmaßnahme rechnerisch schlechter gestellt wurden, als sie es in einem regulären Insolvenzverfahren wären, und fungiert damit als notwendiges Korrektiv des NCWO-Prinzips.
Die Ausnahmen, etwa für Interbankenverbindlichkeiten oder Einlagensicherungen, dienen dazu, Ansteckungsgefahren für das Finanzsystem zu minimieren und kritische Funktionen des Instituts aufrechtzuerhalten, um einen Zusammenbruch der Realwirtschaft zu verhindern.
Ja, der Autor hinterfragt die Flexibilität der 8%-Regel und schlägt mathematische Anpassungen oder Formeln vor, um eine sachgerechtere und marktkonformere Verteilung der Lasten zu erreichen, da starre Grenzen in Krisenfällen an ihre Grenzen stoßen könnten.
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