Masterarbeit, 2015
117 Seiten
1. Einleitung
2. Thematische Einführung
2.1. Begrifflichkeiten
2.2. Formen von KWG und sich daraus ergebenden Folgen
2.3. Erklärungsmodelle – Ursachen für KWG
2.4. Das deutsche Kinderschutzsystem - Historische (Qualitäts-)Entwicklung
2.5. Öffentlich diskutierte Fälle von KWG – Fehler des ASD
3. Die Aufgaben des ASD bei Kindeswohlgefährdung
3.1. Organisation und Funktion des ASD
3.2. Rechtliche Aspekte und staatliches Wächteramt
3.3. Qualitätsentwicklung und Evaluation im ASD
3.4. Verfahren und Instrumente zur Gefahrenerkennung-/einschätzung
3.5. Verbesserung des Kinderschutzes durch Kooperation
4. Das professionelle Handeln der Fachkräfte im ASD
4.1. Was heißt Professionalität? Zur Theorie der reflexiven Professionalität nach Dewe
4.2. Studien zum professionellen Handeln
4.3. Rahmenbedingungen fachlichen Handelns:
4.3.1. Personalstruktur des ASD
4.3.2. Professionelle Handlungskompetenz der Fachkräfte
4.3.3. Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastung
4.4. Professionelles Handeln im Widerspruch zwischen
4.4.1. Hilfe und Kontrolle
4.4.2. Nähe und Distanz
5. Zusammenfassung der Ergebnisse
6. Ausblick
Die vorliegende Masterarbeit untersucht, wie die Kinderschutzarbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der Jugendämter professionalisiert werden kann, um den komplexen Anforderungen an den Schutz des Kindeswohls effektiver gerecht zu werden. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, welchen Beitrag das professionelle Handeln der Fachkräfte leistet und wie Qualitätsentwicklung, Kooperation und fachliche Standards die Risikoeinschätzung sowie die Fallbearbeitung verbessern können.
Kindeswohlgefährdung:
Auch der Begriff „Kindeswohlgefährdung“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Obwohl sich in manchen Extremsituationen, denkt man an eine Misshandlung oder eine Vernachlässigung, jeder einig darüber sein müsste, dass es sich hierbei um eine Kindeswohlgefährdung handelt, ist in vielen Fällen Interpretationsspielraum gegeben:
• Wann geht ein überstrenges Erziehungsverhalten in eine psychische oder physische Misshandlung über?
• Wann kann man bei einer sehr ärmlichen Versorgung in materieller und emotionaler Hinsicht von einer Vernachlässigung sprechen?
• Wann ist der Punkt erreicht, an dem das Jugendamt unbedingt eingreifen muss, auch gegen den Willen der Eltern? (vgl. Schone 2012, S. 19)
Was als eine Kindeswohlgefährdung gilt, ist das Ergebnis fortlaufender Konstruktion. Was im Kinderschutz als „richtig“ angesehen wird, steht nicht fest, sondern ist in Bewegung (vgl. Wolff 2007a, S.7). Dies erkennt man auch daran, wenn man in die Vergangenheit zurückblickt. Noch Mitte des letzten Jahrhunderts war körperliche Gewalt ein legitimes Erziehungsmittel und wurde sogar als förderlich für das Kindeswohl angesehen (vgl. Thole et al. 2012, S.126) In der Antike galten Kinder noch als nicht vollwertige Menschen und der Missbrauch stand sogar auf der Tagesordnung (vgl. Fegert et al. 2010 S.22) Sie wurden als „pais“ bzw. „puer“ bezeichnet, was soviel wie „Sklave“ oder „Diener“ bedeutet. Das Bild des Kindes hat sich im Laufe der Zeit stark verändert (vgl. Maywald 2013, S.5)
1. Einleitung: Dieses Kapitel stellt die hohe Relevanz und Aktualität der Kinderschutzthematik dar und formuliert die zentrale Fragestellung zur Professionalisierung der Arbeit im ASD.
2. Thematische Einführung: Hier werden zentrale Begriffe definiert, verschiedene Formen und Ursachen von Kindeswohlgefährdung erläutert sowie die historische Entwicklung und öffentliche Debatte um den Kinderschutz analysiert.
3. Die Aufgaben des ASD bei Kindeswohlgefährdung: Dieses Kapitel beleuchtet die Organisation, die rechtlichen Rahmenbedingungen, Qualitätsaspekte, Instrumente zur Gefährdungseinschätzung sowie die Bedeutung der Kooperation für den Kinderschutz.
4. Das professionelle Handeln der Fachkräfte im ASD: Im Zentrum stehen hier die Theorie der reflexiven Professionalität, Studien zum Handeln, die Arbeitsbedingungen, die psychische Belastung sowie das Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle.
5. Zusammenfassung der Ergebnisse: Dieses Kapitel fasst die zentralen Erkenntnisse der Arbeit hinsichtlich der notwendigen Weiterentwicklungen und Qualitätsanforderungen im Kinderschutz zusammen.
6. Ausblick: Hier werden zukünftige Handlungsbedarfe identifiziert, insbesondere im Bereich der Aus- und Fortbildung sowie der weiteren Erforschung der Kinderschutzpraxis.
Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung, Allgemeiner Sozialer Dienst, ASD, Professionalität, Gefährdungseinschätzung, Hilfe und Kontrolle, Qualitätsentwicklung, Frühe Hilfen, Jugendamt, Kindeswohl, Kooperation, Supervision, Fallbearbeitung, Risikofaktoren.
Die Arbeit untersucht das professionelle Handeln im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der Jugendämter im Kontext der Kinderschutzarbeit und analysiert Möglichkeiten zur Qualitätsverbesserung.
Die Arbeit befasst sich mit Definitionen von Kindeswohlgefährdung, den rechtlichen Aufgaben des Jugendamtes, der Bedeutung von Qualitätssicherung und Kooperation sowie den professionellen Kompetenzen der Fachkräfte.
Das Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie die Kinderschutzarbeit durch professionelles Handeln, bessere Arbeitsbedingungen und reflektierte Qualitätsstandards professionalisiert werden kann.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Literaturanalyse, der Einbeziehung von Forschungsergebnissen (wie UsoPrax oder „Aus Fehlern lernen“) sowie der Analyse rechtlicher Grundlagen und Fallbeispiele.
Der Hauptteil gliedert sich in die thematische Einführung, die spezifischen Aufgaben des ASD, die Professionalisierung der Fachkräfte sowie die kritische Reflexion des professionellen Handelns in Spannungsfeldern.
Kinderschutz, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Kindeswohlgefährdung, Reflexive Professionalität und Qualitätsmanagement.
Das staatliche Wächteramt ist eine zentrale Funktion des Jugendamtes, welche das Jugendamt verpflichtet, Kinder vor Gefahren zu schützen, auch gegen den Willen der Eltern, falls dies zur Abwendung einer Gefährdung notwendig ist.
Sie dient der Qualitätssicherung, der emotionalen Entlastung der Fachkräfte, der multiperspektivischen Fallbetrachtung und der Absicherung von Entscheidungsprozessen in hochkomplexen Fällen.
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