Masterarbeit, 2015
84 Seiten
1. Einleitung
1.1. Problematik
1.2. Untersuchungsgegenstand
2. Die Rechtslage & Grundlagen in Österreich
2.1. Die gewerblichen Erbensucher
2.2. Die Geschäftsführung ohne Auftrag
2.2.1. § 1036 ABGB, die Geschäftsführung im Notfall
2.2.2. § 1037 ABGB, die nützliche Geschäftsführung
2.3. Das heimgefallene Erbe
3. Der Entlohnungsanspruch der Genealogen – Rechtsprechung & Meinungsstand
3.1. Die Rechtsprechung in Österreich bisher
3.2. Handeln Genealogen tatsächlich als nützliche Geschäftsführer ohne Auftrag?
3.2.1. Tätigkeiten als bloße vorvertragliche Aufwendungen?
3.2.2. Leistung des Genealogen als bloße eigenmächtige Zusendung?
3.2.3. Welche Leistung erbringt der Genealoge?
3.2.4. Führt der Genealoge ein fremdes Geschäft?
3.2.5. Liegt ein Auch-fremdes Geschäft oder bloßes Eigeninteresse vor?
3.3. Erledigen die Genealogen die Aufgaben Dritter?
3.3.1. Zuständigkeitskonflikt zwischen Gerichtskommissär und Verlassenschaftskurator
3.3.2. Zuständigkeitskonflikt mit dem Genealogen als GoA
3.4. Ist die prozentuale Entlohnung gerechtfertigt?
3.4.1. Verstößt die Entlohnung gegen Grundsätze der Privatautonomie?
3.4.2. Vergleich mit Finderlohn zulässig?
3.4.3. Unterschied zur Sachverständigenentlohnung zulässig?
3.4.4. Laesio enormis oder Wucher bei prozentualer Entlohnung?
3.4.5. Unzulässige quota litis als Rechtsfreund?
3.4.6. Veräußerung einer erhofften Erbschaft?
3.5. Sind alternative Anspruchsgrundlagen denkbar?
3.5.1. Leistungskondiktion
3.5.2. Verwendungsanspruch
4. Die Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung
4.1. Begründung des Urteils
4.2. Meinungsstand nach dem Urteil
4.2.1. Einschränkung des Aufwandsersatzanspruches
4.2.2. Verpönte Realofferte
4.3. Ausblick & Auswirkung dieser Rechtsprechung
5. Die Erbrechtsnovelle 2015 und ihre Auswirkungen
6. Ein rechtsvergleichender Blick über die Grenzen
6.1. Österreichische Genealogen im Ausland
6.2. Die Rechtslage in Deutschland
6.2.1. Die echte GoA in Deutschland
6.2.2. Die unechte GoA in Deutschland
6.2.3. Vergleich der Rechtslage in Deutschland und Österreich
6.3. Die Rechtsprechung in Deutschland
6.3.1. Entscheidungen des deutschen Bundesgerichtshof
6.3.2. Vergleich der Rechtsprechung in Deutschland und Österreich
6.4. Der Meinungsstand in Deutschland
6.4.1. Die Risikoverteilung im Privatrecht
6.4.2. Ausschluss als unbestellte Leistung
6.4.3. Das Auch-fremde-Geschäft
6.4.4. Vergleich des Meinungsstandes in Deutschland und Österreich
7. Conclusio
Die Arbeit untersucht die juristische Zulässigkeit von Entlohnungsansprüchen gewerblicher Genealogen (Erbensucher) auf Basis der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), insbesondere unter Berücksichtigung der österreichischen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) und eines rechtsvergleichenden Blicks auf Deutschland.
3.2.4. Führt der Genealoge ein fremdes Geschäft?
Anerkennt man die Leistung des Genealogen als solche und nimmt man auch kein vorvertragliches Verhältnis oder eine unerwünschte Zusendung an, so ist der nächste, offensichtliche und entscheidende Punkt wohl der Nachfolgende. Wie schon in den rechtlichen Grundlagen kurz angeschnitten wurde, ist es eine grundlegende Voraussetzung für die Einordnung einer Handlung als GoA, dass sie fremdnützig erfolgt. Der Gesetzestext spricht hier in § 1037 ABGB davon, dass der nützliche Geschäftsführer ein fremdes Geschäft bloß, um den Nutzen des anderen zu befördern, übernehmen will.
Unter einem fremden Geschäft versteht man gemeinhin jenes, welches einem fremden Rechts- oder Interessenkreis bzw einer fremden Rechtssphäre zugehörig ist. Schwierig wird die Abgrenzung dort, wo Dritte ins Spiel kommen. Engagiert etwa A einen Bewachungsdienst für das unverschlossenen Haus des urlaubenden B, so ist der Werkvertrag mit dem Bewachungsdienst in eigenem Namen des A abgeschlossen und die Werklohnzahlung ist die Erfüllung eigener vertraglicher Verpflichtungen. Gegenüber Außenstehenden ist der Vertrag also klar der Rechtssphäre des A zuordnen. Im Innenverhältnis muss das Geschäft aber dem B zugeordnet werden um einen Entlohnungsanspruch des A als GoA zu bejahen. Rummel spricht daher wohl lieber von einer fremden Wirtschaftssphäre und umschreibt diese als dann gegeben, wenn das ökonomische Kalkül eher dem Geschäftsherrn und weniger dem Geschäftsführer zuzurechnen ist.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik der Entlohnung von gewerblichen Genealogen ein und definiert den Untersuchungsgegenstand der Arbeit.
2. Die Rechtslage & Grundlagen in Österreich: Das Kapitel erläutert das Berufsbild der Genealogen sowie die rechtlichen Grundlagen der Geschäftsführung ohne Auftrag im österreichischen ABGB.
3. Der Entlohnungsanspruch der Genealogen – Rechtsprechung & Meinungsstand: Hier werden die Voraussetzungen für einen Entlohnungsanspruch ohne vertragliche Grundlage und die kritischen Stimmen aus der Lehre intensiv analysiert.
4. Die Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung: Dieses Kapitel analysiert die Wende in der Rechtsprechung des OGH durch die Entscheidung 3 Ob 228/13 w und deren Auswirkungen auf die Praxis der Erbensucher.
5. Die Erbrechtsnovelle 2015 und ihre Auswirkungen: Eine Betrachtung der gesetzlichen Neuerungen und deren direkter Einfluss auf die Arbeit der Genealogen in Österreich.
6. Ein rechtsvergleichender Blick über die Grenzen: Dieses Kapitel stellt die deutsche Rechtslage und Rechtsprechung der österreichischen gegenüber und untersucht die internationale Zuständigkeit.
7. Conclusio: Abschließendes Fazit, das die Kernaussagen zur Rechtmäßigkeit des Entlohnungsanspruches zusammenfasst.
Genealogen, Erbensucher, Geschäftsführung ohne Auftrag, GoA, Erbrecht, Entlohnung, Honoraranspruch, ABGB, Privatautonomie, Rechtsprechung, OGH, BGH, Rechtsvergleich, Erbrechtsnovelle 2015, Nachlass.
Die Arbeit behandelt die juristische Problematik, ob Genealogen, die Erben ausfindig machen, einen Honoraranspruch gegen diese Erben haben, auch wenn kein direkter Vertrag zwischen ihnen geschlossen wurde.
Zentrale Themen sind die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), die Privatautonomie, das österreichische und deutsche Erbrecht sowie die Analyse der höchstgerichtlichen Rechtsprechung zu Erfolgshonoraren.
Das Ziel ist die Klärung, ob und in welcher Höhe Genealogen ein Entlohnungsanspruch nach GoA zusteht und wie die aktuelle Rechtsprechung diesen Anspruch unter Wahrung der Privatautonomie rechtfertigt.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Rechtsprechung, Gesetzestexten sowie einer detaillierten Auseinandersetzung mit der einschlägigen Fachliteratur und einem rechtsvergleichenden Ansatz.
Im Hauptteil werden die Voraussetzungen der GoA, die Kritik an der bisherigen Rechtsprechung, der Umgang mit verschiedenen Entlohnungsmodellen und die Unterschiede zur deutschen Rechtslage detailliert erörtert.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Genealogen, Erbensucher, Geschäftsführung ohne Auftrag, Honoraranspruch und Privatautonomie geprägt.
Diese Entscheidung markiert eine entscheidende Wende in der österreichischen Rechtsprechung, da der OGH den Honoraranspruch von Genealogen nun stärker auf den konkreten Aufwand statt auf bloße prozentuale Honorare begrenzt.
Der Vergleich zeigt, dass in Deutschland die Rechtsprechung aufgrund anderer systemischer Grundlagen der GoA und des Privatrechts konsequent ablehnender gegenüber solchen Honoraransprüchen ist als bisher in Österreich.
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