Bachelorarbeit, 2015
63 Seiten, Note: 2,4
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Baseler Eigenkapitalvereinbarungen
2.1 DerBaselerAusschuss
2.2 Die Entwicklung von Basel I und Basel II
2.3 Basel III
3 Auswirkungen von Basel III auf den Mittelstand
3.1 Mittelständische Unternehmen in Deutschland
3.1.1 Definition und Abgrenzung
3.1.2 Finanzierungssituation des Mittelstands
3.2 Auswirkungen des Ratings auf die Kreditvergabe
3.2.1 Definition des Ratings
3.2.1.1 Interne Ratings
3.2.1.2 Externe Ratings
3.2.1.3 Sicherheiten
3.2.2 Auswirkungen des Ratingergebnisses auf die Kreditkonditionen
3.3 Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Bank und Unternehmen
4 Kritische Betrachtung der veränderten Finanzierungssituation nach Basel III
4.1 Vor- und Nachteile für mittelständische Unternehmen
4.2 Auswirkungen auf die Finanzierungssituation
4.3 Auswirkungen auf die Existenzgründer
4.3.1 Mögliche Überlastung deutscher Fördervereine
4.3.2 Mögliche Verringerung der Existenzgründungen
5 Alternative Finanzierungsformen vor dem Hintergrund von Basel III
5.1 Instrumente der Eigenkapitalerhöhung
5.1.1 Einlagen von (Alt-) Gesellschaftern
5.1.2 Aufnahme neuer Gesellschafter
5.1.3 Business Angels
5.1.4 Beteiligungsgesellschaften
5.1.5 Mezzanine-Kapital
5.2 Instrumente der Fremdkapitalsubstitution
5.2.1 Leasing
5.2.2 Factoring
5.3 Instrumente der Fremdkapitalumschichtung
5.3.1 Pensionsrückstellungen
5.3.2 Lieferantenkredite
5.4 Instrumente der Fremdkapitalerhöhung
5.4.1 Mittelstandsanleihen
5.4.2 Andere alternative Finanzierungsinstrumente
5.5 Auswertung der alternativen Finanzierungsinstrumente
6 Zusammenfassung und Fazit
Literaturverzeichnis
Internetquellenverzeichnis
Abb. 1: Beispielrechnung
Abb. 2: Das Baseler 3-Säulen-Modell
Abb. 3: Neue Struktur des Eigenkapitals
Abb. 4: KMU-Definition des IfM Bonn im Überblick
Abb. 5: Ratingklassen nach S & P
Abb. 6: Gründerquoten in Deutschland 2000 - 2013
Abb. 7: Alternative Finanzierungsinstrumente
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Auswirkungen von Basel III auf die Finanzierung von deutschen mittelständischen Unternehmen. Bei Basel III handelt es sich um eine Eigenkapitalvereinbarung, welche u. a. die Eigenkapitalunterlegung von Banken regelt. Es wird bestimmt, wie viel Eigenkapital eine Bank unterlegen muss, wenn sie z. B. einen Kredit in Höhe von 1. Mio. EUR vergeben möchte. Diese Vorgabe existiert bereits seit Basel I im Jahr 1988. Bei Basel III handelt es sich um einen Nachfolger von Basel I und Basel II. Die Regelungen wurden immer weiter angepasst und ergänzt, um die Stabilität des Finanzsystems gewährleisten zu können. Die Problematik der Auswirkungen ist deshalb interessant, weil die Baseler Akkorde in erster Linie Banken betreffen. Es wird geklärt, inwieweit die Regelungen Folgen für den Mittelstand haben könnten. In Deutschland herrscht eine Kultur der langfristigen Fremdfinanzierung, weshalb die Kreditfinanzierung einen hohen Stellenwert einnimmt. Die Richtlinien von Basel III könnten dazu führen, dass diese Kultur nachhaltig verändert wird. Inwieweit das positive und negative Aspekte hervorruft, wird ebenfalls in dieser Arbeit behandelt.
Die Regelungen von Basel III sind sehr aktuell, da einige Vorgaben erst in naher Zukunft umgesetzt werden. Außerdem ist gegenwärtig eine entscheidende Richtlinie vollständig in Kraft getreten, weshalb das Thema besonderes Interesse hervorruft. Die Arbeit befasst sich deshalb zunächst mit den Baseler Eigenkapitalvereinbarungen. Es wird die Entwicklung von Basel I zu Basel II und schließlich zu Basel III dargestellt. Weiterhin werden im nächsten Schritt Auswirkungen auf den Mittelstand erörtert. Vorher wird der Mittelstand definiert, welches sich als weitere Herausforderung darstellt. Der deutsche Mittelstand ist einzigartig und für den Begriff existieren auch keine Übersetzungen. Trotzdem ist der „German Mittelstand“ bekannt für seine Stabilität und Beständigkeit. Zum einen wurde der Mittelstand gewählt, um eine Abgrenzung vorzunehmen und zum anderen soll dargestellt werden, weshalb besonders dieser von den negativen Aspekten der Richtlinien betroffen sein könnte. Ein weiterer Kernpunkt der Arbeit sind die Ratings, welche einen entscheidenden Faktor darstellen. Dabei wird zwischen internen und externen Ratings unterschieden, wobei noch einmal auf die Sicherheiten eingegangen wird. Folglich werden die Auswirkungen des Ratingergebnisses auf die Eigenkapitalunterlegung und somit auf die Kreditvergabe dargestellt. Danach wird die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Unternehmen analysiert, um festzustellen, inwieweit sich diese verändert hat bzw. verändern könnte. Eine kritische Betrachtung der Auswirkungen erfolgt in Kapitel 4. Dort werden noch einmal die Vor- und Nachteile für den Mittelstand herauskristallisiert. Besonders interessant hierbei ist, ob überhaupt Vorteile für den Mittelstand bestehen und inwieweit diese die Nachteile aufwiegen können. Nach dieser Betrachtung wird einmal explizit auf die Existenzgründungen eingegangen, welche besonders betroffen sein könnten. Es wird die Frage gestellt, ob sich die Existenzgründungen in Zukunft verringern könnten. Nach den Erörterungen werden alternative Finanzierungsformen aufgezeigt und inwieweit diese zum Mittelstand passen. Schließlich kann schon vorweggenommen werden, dass aufgrund von Basel III in jedem Fall Handlungsbedarf für den Mittelstand besteht.
Zielsetzung dieser Arbeit ist deshalb, mögliche Risiken aufzuzeigen, aber auch Chancen anzuerkennen. Inwieweit könnte der Mittelstand betroffen sein und welche Maßnahmen müssen getroffen werden, um die Finanzierung aufrechtzuerhalten. Die Finanzierung ist der entscheidende Faktor, denn ohne diese hat auch die beste Geschäftsidee keinen Erfolg. Es ist die Basis eines Unternehmens. Aufgrund dessen beschäftigt sich diese Arbeit mit der veränderten Finanzierungssituation des Mittelstands als Folge von Basel III.
In den folgenden Kapiteln wird die Entwicklung der Eigenkapitalvereinbarungen vorgestellt, um darauf aufbauend die Auswirkungen auf deutsche mittelständische Unternehmen abzuleiten. Zu allererst wird die Instanz vorgestellt, die für die Baseler Akkorde verantwortlich ist. Danach folgt die Einführung und Entwicklung der Eigenkapitalvereinbarungen Basel I und Basel II, welche von der aktuellen Eigenkapitalvereinbarung Basel III gefolgt wird. Im Kapitel 2.3 werden vor allem die Unterschiede zwischen Basel II und Basel III herausgearbeitet.
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde Ende 1973 von den Zentralbanken der G10-Staaten gegründet. Ausschlaggebend für die Gründung war der Zusammenbruch des Bretton-Woods-Systems im Jahre 1973, einem System fester Wechselkurse, welches zum Ziel hatte, die Wechselkurse zu stabilisieren, um den Welthandel voranzutreiben. Der Zusammenbruch hatte zur Folge, dass viele Banken große Fremdwährungsverluste erlitten und, wie z. B. die ehemalige Herstatt-Bank in Köln, insolvent gingen.[1] Weiterhin erschwerte die wachsende Globalisierung die Überwachung internationaler Kreditinstitute und somit musste eine Instanz geschaffen werden, welche für mehr Transparenz auf den Finanzmärkten sorgt. Zielsetzung war es, die Bankenaufsicht zu gewährleisten bzw. zu verbessern.
Der Baseler Ausschuss hat seinen Sitz in Basel bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Der aktuelle Vorsitzende ist Herr Stefan Ingves, der Präsident der schwedischen Zentralbank. Die Hauptaufgabe besteht in der Stärkung der weltweiten Bankenaufsicht mit dem Ziel, die Finanzstabilität zu fördern.[2] Dabei setzt der Baseler Ausschuss Standards, die von den Mitgliedsländern und den dazugehörigen international tätigen Banken umgesetzt werden sollen. Bei den Standards handelt es sich um Mindestanforderungen, welche innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums in das jeweilige nationale Recht übernommen werden sollen.[3]
Die Einführung der Eigenkapitalvereinbarung Basel I erfolgte 1988 durch den Baseler Ausschuss. Der Auslöser waren die gefährlich niedrigen Eigenkapitalausstattungen der wichtigsten Banken weltweit. Das Ziel war somit, die Eigenkapitalausstattungen der Banken zu verbessern, um somit das Banken- bzw. Finanzsystem zu stabilisieren. Schließlich ist das Eigenkapital notwendig, um „Verluste aus eingetretenen Marktpreis- und Kreditrisiken sowie operationellen Risiken (z. B. Betriebsrisiken) abzufedern“[4]. Nicht genügend Eigenkapital kann im schlimmsten Fall zur Insolvenz führen. Die Eigenkapitalvereinbarung Basel I hat somit für die international tätigen Banken in den G10-Ländern festgesetzt, dass bei vergebenen Krediten ein bestimmter Eigenkapitalbetrag unterlegt werden muss, um die Zahlungsfähigkeit bzw. die Liquidität der Banken sicherzustellen.[5] Jede Kreditvergabe an ein Unternehmen musste mit Eigenkapital in Höhe von 8% unterlegt werden und wurde gleichzeitig mit einem Risikofaktor von 100% gewichtet. Bei Basel I wurde lediglich zwischen vier Risikoklassen unterschieden, welche die Gewichtungsfaktoren 0%, 20%, 50% oder 100% darstellen.[6] Diese Arbeit bezieht sich auf die Auswirkungen auf Unternehmen, weshalb im Folgenden nur mit dem Gewichtungsfaktor von 100% gerechnet wird, da dieser pauschal für alle Un- ternehmen verwendet worden ist. Auf die übrigen Risikogewichte wird hier nicht weiter eingegangen, da sich diese an andere Institutionen wenden.
Anliegend eine Beispielrechnung, welche die Berechnung der Eigenkapitalunterlegung der Banken, bei einer Kreditvergabe in Höhe von 1.000.000 EUR an ein Unternehmen darstellt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Beispielrechnung[7]
Die Kredithöhe wird mit dem pauschalen Gewichtungsfaktor für Unternehmen von 100% und der festgelegten Eigenkapitalanforderung von 8% multipliziert. Das Ergebnis stellt die Eigenkapitalunterlegung in Geldwert an. Die kreditgebende Bank muss in der Beispielrechnung 80.000 EUR Eigenkapital (sog. regulatorisches Kapital) bereithalten bzw. unterlegen, um den Unternehmenskredit von 1.000.000 EUR zu gewährleisten. Diese neuartige Regelung hatte zum Ziel, das Risiko von Bankinsolvenzen entscheidend zu senken. Die diesbezüglichen Auswirkungen auf die Bank und die Unternehmen werden im Hauptteil weiter erläutert.
Die Vorgaben von Basel I wurden zu einem international akzeptierten Standard und fanden in über 100 Ländern Anwendung. Die Weiterentwicklung der Finanzmärkte in den 1990er Jahren führte allerdings zur Veraltung der bisherigen Regeln. Vor allem die starren Quoten und die eingeschränkte Berücksichtigung von risikomindernden Faktoren, wie z. B. Sicherheiten und Garantien, drängten den Baseler Ausschuss dazu, das Regelwerk zu überarbeiten, um die Stabilität des Finanzsystems weiter gewährleisten zu können.[8]
Am 26. Juni 2004 wurde die endgültige Fassung der Eigenkapitalvereinbarung Basel II mit dem offiziellen Titel „International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards: A Revised Framework“ verabschiedet.[9] Die grundlegende Neuerung basiert auf einem Drei-Säulen-Prinzip mit einer risikogerechteren Ausrichtung. Die erste Säule regelt die Eigenmittelanforderung bzw. das Mindesteigenkapital. Diese bestand bereits bei Basel I. Die Neuerung liegt in der Einführung der zweiten und dritten Säule, die die erste Säule ergänzen. Die zweite Säule regelt das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren und die dritte die Offenlegungspflichten für Banken bzw. die Marktdisziplin und -transparenz.[10] [11] Zur Veranschaulichung wird im Folgenden das Grundgerüst von Basel II dargestellt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Das Baseler 3-Säulen-Modell11
Im Vergleich zu Basel I wurden folgende Änderungen bezüglich der ersten Säule vorgenommen. Der Gewichtungsfaktor, welcher vorher bei Unternehmen bei pauschal 100% lag, wird auf Basis eines Ratings festgelegt. Das Rating misst das Kreditrisiko des Kreditnehmers. Das heißt, dass Unternehmen mit einem geringen Risiko bzw. einem positiven Rating einen Gewichtungsfaktor erhalten, der unterhalb von 100% liegt, während Unternehmen mit einem hohen Risiko bzw. negativen Rating einen Gewichtungsfaktor erhalten, der bei 100% bzw. über 100% liegt.[12] Diesbezüglich wurde den Banken gestattet, entweder interne Ratings im Rahmen der so genannten IRB- Ansätze[13] durchzuführen oder die Ratings externer Bonitätsbeurteilungsinstitutionen, sowie privater Ratingagenturen, wie z. B. Standard & Poor’s, Moody’s oder Fitch zu verwenden.[14] Die externen Ratings werden in der Fachliteratur und im Folgenden als Standardansatz bezeichnet. Der Gewichtungsfaktor liegt nun nicht mehr bei pauschal 100%, sondern kann basierend auf der Ratingskala der Volks- und Raiffeisenbanken im IRB-Ansatz zwischen 7,5% und 238% und im Standardansatz zwischen 20% und 150% liegen.[15] Die Eigenkapitalanforderung von 8% bleibt bei Basel II unverändert.
Wenn der kleinstmögliche Gewichtungsfaktor von 7,5% basierend auf der Beispielrechnung von Seite 4 gewählt wird, entsteht eine Eigenkapitalunterlegung von 6.000 EUR (1.000.000 EUR x 7,5% x 8%). Das sind 74.000 EUR weniger als in der Beispielrechnung und somit weniger als bei Basel I. Im umgekehrten Fall, also beim größtmöglichen Gewichtungsfaktor, würde die Eigenkapitalunterlegung 190.400 EUR betragen (1.000.000 EUR x 238% x 8%). Das sind 110.400 EUR mehr als in der Beispielrechnung und somit mehr als bei Basel I. Bei einer Kreditsumme von 1.000.000 EUR kann die Eigenkapitalunterlegung bei Basel II somit zwischen 6.000 EUR und 190.400 EUR liegen.
Weiterhin gibt es bei der Ermittlung des Gewichtungsfaktors Ausnahmen in Form von sogenannten Mittelstandserleichterungen. Diese wurden entworfen, um die Auswirkungen auf kleinere Unternehmen, die tendenziell risikoreicher eingestuft werden, zu vermindern. Die Mittelstandserleichterung sieht vor, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. EUR, einen Abschlag auf den Gewichtungsfaktor erhalten. Dieser Abschlag variiert, je nachdem ob der IRB-Ansatz oder der Standardansatz gewählt wird. Im IRB-Ansatz wird zwischen den Kreditsummen unterschieden. Kredite unter 1 Mio. EUR werden differenziert betrachtet, da diese bankintern wie Privatkundenkredite behandelt werden. Die Eigenkapitalbelastung der Bank liegt dabei zwischen 0,4% und 6,62%. Bei einem Kredit bzw. Darlehen ab 1 Mio. EUR wird die Gewichtung der Eigenkapitalunterlegung von der Größe des Unternehmens abhängig gemacht. Je geringer die Unternehmensgröße, desto niedriger fällt die Eigenkapitalunterlegung aus. Die Belastung der Bank liegt dann zwischen 10% und 20%.[16] Im Standardansatz wird die Mittelstandserleichterung nur bei Kreditsummen unter 1 Mio. EUR gewährt. Für diese gilt ein pauschales Risikogewicht von 75%.[17] Ein weiterer Unterschied zu Basel I besteht in der verstärkten Berücksichtigung von Sicherheiten. Hier erfolgen je nach Sicherungsart weitere Abschläge. Weitere Informationen bezüglich der Sicherheiten und der Bedeutung von Ratings befinden sich ab Kapitel 3.2.1. Weiterhin wurden bei Basel II die Eigenkapitalanforderungen für die operationellen Risiken eingeführt. Zu diesen gehören, Fehler aufgrund menschlichen Versagens, unzureichende Kontrollen, Systemausfälle und Katastrophen höherer Gewalt. Für die Eigenkapitalunterlegung liegen hierfür drei alternative Methoden zur Berechnung vor. Beim Basisindikatoransatz wird der Durchschnitt der positiven Bruttoerträge innerhalb der letzten drei Jahre pauschal mit 15% multipliziert. Beim Standardansatz wird der Durchschnitt der positiven Bruttoerträge innerhalb der letzten drei Jahre, je nach Geschäftssegment mit 12%, 15% oder 18% multipliziert und beim alternativen Standardansatz ergibt sich die Eigenkapitalunterlegung nicht aus dem Durchschnitt der positiven Bruttoerträge, sondern aus dem Kreditvolumen, welches je nach Geschäftssegment mit 12% oder 15% multipliziert wird.[18] Diese Unterlegung betrifft die Bank allgemein und die Faktoren sind für alle Unternehmen und Institutionen gleich, weshalb darauf nicht weiter eingegangen wird.
Die zweite und die dritte Säule wurden im Vergleich zu Basel I als ergänzende Komponenten zu Basel II hinzugefügt. Die zweite Säule, die das Überprüfungsverfahren darstellt, soll die Sicherstellung der in den Mindesteigenkapitalanforderungen einzuhaltenden Standards und Veröffentlichungspflichten gewährleisten. Für die Durchführung des Überprüfungsverfahrens wurden vier Grundsätze formuliert. Zusammenfassend legen diese fest, dass die Banken eine umfassende Bewertung aller Risiken vorzunehmen haben. Hierzu gehören vor allem das Kredit-, Markt- und Zinsrisiko. Es soll ein Bewertungsprozess zur Festlegung einer angemessenen Kapitalausstattung im Verhältnis zum Risikoprofil implementiert werden, mit dem Ziel der Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Mindesteigenkapitals.[19] Die dritte Säule bestimmt die Offenlegungspflichten für Banken mit dem Ziel, einer erhöhten Markttransparenz. Nach Basel II umfasst die Veröffentlichung qualitative und quantitative Angaben über den Anwendungsbereich, die Eigenkapitalstruktur und die Risikobewertung.[20]
Die Eigenkapitalvereinbarung Basel III wurde als Nachfolger der bereits beschriebenen Baseler Akkorde I und II am 16. Dezember 2010 veröffentlicht.[21] Ausschlaggebend für die Entwicklung und Einführung war die Weltwirtschaftskrise, welche 2007 mit der Immobilienkrise in den USA begann. Die Ursachen der Krise werden im Folgenden kurz erläutert, weil diese die Notwendigkeit der Einführung von Basel III aus volkswirtschaftlicher Sicht hervorheben.
Eine staatliche Förderung zur Finanzierung von Eigenheimen führte zu einem Anstieg der Immobilienverkäufe und somit zu einem Anstieg der Immobilienpreise auf dem amerikanischen Markt. Die hohe Nachfrage und die damit verbundene Wertsteigerung der Immobilien, veranlasste Hypothekenbanken vermehrt Kredite an Kunden im Subprime-Segment zu gewähren. In dieses Segment fallen Hypothekenkredite, deren Schuldner eine geringe Bonität vorzuweisen haben.[22] Ein großer Teil dieser Kredite wurde verbrieft und in Form von Wertpapieren an Investoren weltweit verkauft, weshalb sich die Krise international ausbreiten konnte. Weiterhin führte der Immobilienboom zu einer Leitzinserhöhung, um einer Inflation entgegenzuwirken. Die dadurch erhöhte Tilgungslast verursachte Ausfälle bei den Kreditrückzahlungen, vor allem bei Kreditnehmern aus dem Subprime-Segment. Vermehrte Zwangsversteigerungen waren die Folge. Die dadurch sinkenden Immobilienpreise führten zu einem geringen Verkaufserlös, welcher die Schulden nicht decken konnte. Somit blieben die Hypothekenbanken auf den Kreditforderungen sitzen. Gleichzeitig verloren die verbrieften Hypothekenkredite an Wert, welches zu hohen Verlusten bei Investoren und Banken führte. Aus Sorge einer Insolvenz, wurden keine Interbankgeschäfte mehr getätigt.[23]
Es wurde deutlich, dass das gesamte Finanzsystem in Gefahr war. Die Regierungen der wichtigsten Wirtschaftsnationen der Welt (G20-Staaten) beschlossen einzugreifen und reagierten mit entsprechenden Stützungsmaßnahmen. In Deutschland wurde u. a. der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung eingerichtet. Dieser unterstütze deutsche Banken mit insgesamt 480 Mrd. EUR. Parallel zu den Krisenmaßnahmen entwickelten die Regierungen neue Regeln für das Bankengeschäft, um einer erneuten Finanzkrise entgegenzuwirken.[24]
Die neuen Regeln von Basel III haben zum Ziel, die Eigenkapitalbasis und die Kapitalreserven der Banken zu erhöhen. Dies resultiert aus den Erfahrungen der Finanzkrise. Die Risiken sollen gesenkt werden, um das Finanzsystem zu stabilisieren. Zu den Zielformulierungen gehören, Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Kreditinstitute, bessere Vorsorge der Banken und Vermeidung staatlicher Hilfen.[25] Dabei werden die Regeln von Basel II nicht ersetzt, sondern es erfolgen Ergänzungen. Die neu eingeführten Maßnahmen werden stufenweise eingeführt, um das Bankensystem nicht zu stark zu belasten, da sonst die Kreditverfügbarkeit eingeschränkt werden könnte. Die mögliche Kreditverknappung wird ebenfalls im Hauptteil noch einmal aufgegriffen. Die wichtigsten Maßnahmen beziehen sich auf die Höhe und Zusammensetzung der Eigenkapitalunterlegung. Vor allem die Gewichtung des Kernkapitals soll verstärkt werden.
Das haftende Eigenkapital von Banken setzt sich aus Kern- und Ergänzungskapital zusammen. Beim Kernkapital wird wiederum in hartes und weiches Kernkapital unterschieden. Hartes Kernkapital umfasst das einbezahlte Kapital und die Gewinnrücklagen. Es bildet die Basis zur Stabilisierung in Krisensituationen, weswegen es im Rahmen von Basel III erhöht werden soll.[26] Das weiche Kernkapital besteht vor allem aus stillen Einlagen. Ein weiterer Bestandteil des Eigenkapitals ist das Ergänzungskapital. Zu diesem können Genussrechte (Mezzanine-Kapital)[27] und langfristige Verbindlichkeiten zählen.[28]
Bei den bisherigen Eigenkapitalvereinbarungen Basel I und Basel II betrug das Kern- und Ergänzungskapital zu gleichen Teilen insgesamt 8%. Es setzte sich aus 2% hartem Kernkapital, 2% weichen Kernkapital und 4% Ergänzungskapital zusammen. Bei Basel III ändert sich diese Zusammensetzung. Es soll mehr qualitativ hochwertiges Kernkapital bereitgestellt werden.
Die folgende Abbildung stellt die Veränderung bezüglich der Zusammensetzung dar und zeigt auf, welche zusätzlichen Kapitalpuffer gefordert werden. Die Angabe „bisher“ stellt den Stand bis zum 31.12.2014 dar. Die Angabe „zukünftig“ bezieht sich auf den Zeitraum ab dem 01.01.2015.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Neue Struktur des Eigenkapitals
Im ersten Schritt wurde bei Basel III die Zusammensetzung des Eigenkapitals verändert. Das Kernkapital sollte in dem Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 01.01.2015 schrittweise von 4% auf 6% erhöht werden. Somit müssen Banken aktuell bereits 6% Kernkapital vorweisen können. Vor allem die Erhöhung des harten Kernkapitals von 2% auf 4,5% war Ziel der Maßnahme, da es sich um qualitativ höherwertiges Eigenkapital handelt. Die Mindestanforderung von 8% blieb in dem genannten Zeitraum unverändert, somit konnten die restlichen 2% durch Ergänzungs- bzw. höhere Formen des Eigenkapitals ausgeglichen werden.
Neben der veränderten Zusammensetzung des Kapitals, soll zukünftig ein Kapitalerhaltungspuffer eingeführt werden. Dieser soll verhindern, das Kapital in Krisenzeiten zu schnell aufgebraucht wird. Wird der vorgegebene Wert unterschritten, soll die Bank [29] durch z. В. Beschränkungen ihrer Dividende sanktioniert werden. Die Maßnahme des Kapitalerhaltungspuffers müssen die Banken ab dem 01.01.2016 schrittweise einführen. Die Mindestanforderung von 2,5% soll am 01.01.2019 vollständig in Kraft treten. Zusätzlich ist für einzelne Länder ein antizyklischer Kapitalpuffer von bis zu 2,5% vorgesehen, welcher aus hartem oder sonstigen Kapital bestehen kann. Dieser Puffer soll vor Phasen eines übermäßig hohen Kreditwachstums schützen, wobei die Höhe in jedem Land individuell festgelegt werden soll.[30] Insgesamt könnte die Eigenkapitalanforderung im Falle des maximalen antizyklischen Kapitalpuffers bis zu 13% betragen. Das sind 5% mehr als bei Basel II, die sich wie folgt auswirken: Bei einer Kreditsumme von 1.000.000 EUR und einem Gewichtungsfaktor von der Einfachheit halber 100%, beträgt die Eigenkapitalunterlegung bei Basel II 80.000 EUR.[31] Bei Basel III beträgt diese bereits 130.000 EUR (1.000.000 EUR x 100% x 13%). Das sind 50.000 EUR mehr regulatorisches Eigenkapital, welches für den Kredit unterlegt werden muss. Weiterhin muss dieses Kapital aus mehr hartem Kernkapital bestehen als bei Basel II.
Im Rahmen von Basel III wird ebenfalls eine maximale Verschulungsquote (Leverage Ratio) eingeführt. Diese bestimmt, dass die Gesamtbilanzsumme eines Bankinstituts lediglich das 33-fache des Eigenkapitals betragen darf.[32] Dadurch soll die Verschuldung des Bankensektors begrenzt werden. Diese Vereinbarung wird vom 01.01.2013 bis zum 01.01.2017 erprobt. Am Ende der Beobachtungsphase soll die Wirkung analysiert werden, um darauf aufbauend zu entscheiden, ob die Verschuldungsquote in die verbindlichen Mindestkapitalanforderungen integriert wird.[33] In den folgenden Analysen wird nicht weiter darauf eingegangen, da noch keine konkreten Zusagen diesbezüglich erfolgt sind. Es wird ebenfalls nicht weiter auf die Kennzahlen Liquidity Coverage Ratio (LCR) und Net Stable Funding Ratio (NSFR) eingegangen. Es handelt sich um Mindestliquiditätsquoten, welche zur Überwachung des Liquiditätsrisikos verwendet werden sollen. Bei diesen gelten ebenfalls Übergangsbestimmungen, welche in der Zukunft noch weiter konkretisiert werden.[34]
ln diesem Kapital werden die Auswirkungen auf den Mittelstand erörtert. Dafür muss zunächst einmal definiert werden, welche Unternehmen zum Mittelstand gehören. Weiterhin wird die Finanzierungssituation beschrieben, welche Grundlage für die weiteren Analysen bildet. Im nächsten Schritt wird speziell auf die Ratings eingegangen und welche Bedeutung diese für die Kreditvergabe haben. Es wird zwischen internen und externen Ratings unterschieden. Außerdem werden die erhöhten Sicherheitsanforderungen dargestellt. Es folgen die Auswirkungen des Ratingergebnisses auf die Eigenkapitalunterlegung der Banken und wie sich diese wiederum auf die Kreditvergabe für den Mittelstand auswirken. Zum Schluss werden noch die Folgen auf die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Unternehmen analysiert.
Es existiert keine allgemein gültige Definition für den wirtschaftlichen Mittelstand. In Deutschland gilt ein Unternehmen als mittelständisch, wenn die Geschäftsleitung von einem Eigentümer des Unternehmens übernommen wird. Es liegt demnach eine Einheit von Eigentum und Leitung vor.[35] Nach dieser qualitativen Definition gehört jedes Familienunternehmen zum Mittelstand. Diese können in ihrer Größe hinsichtlich Be- schäftigungs- und Umsatzzahlen jedoch stark variieren. Somit wird im Folgenden festgelegt, welche Definition als Ausgangslage für die weiteren Analysen herangezogen wird.
Der Begriff des deutschen Mittelstands geht über eine rein quantitative Abgrenzung hinaus. Im Hinblick auf die Finanzierung ist diese allerdings entscheidend, da sich Unternehmen unterschiedlicher Größe in diesem Gesichtspunkt stark differenzieren. Kleine und mittlere Unternehmen sind in der Regel kapitalschwächer als Großunternehmen. Weiterhin stehen Großunternehmen ganz andere Finanzierungsarten, wie z. B. Börsenaktivitäten, zur Verfügung. Wenn die qualitativen Kriterien vordergründig stehen würden, dann wäre eine Abgrenzung hinsichtlich quantitativer Merkmale nicht möglich. Demzufolge würden alle möglichen Unternehmensgrößen betrachtet werden, welches schlussendlich zu keiner Differenzierung führen würde. Außerdem werden die qualitativen Kriterien des Mittelstands bisher nicht in amtlichen Statistiken dargestellt, weshalb national wie international quantitativ auf die Daten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zurückgegriffen wird. Diese sind statistisch definiert und stellen einen Teil der Gesamtwirtschaft dar. Weiterhin stellt die Mehrheit der KMU mittelständische Unternehmen dar und umgekehrt, weshalb in der Fachliteratur und im Folgenden der Mittelstand mit den quantitativen Angaben von KMU gleichgestellt wird.[36]
Hinsichtlich der KMU werden in Deutschland zwei Definitionen verwendet: die KMU- Definition des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) und die KMU- Definition der Europäischen Kommission.
Die IfM Bonn definiert seit dem 01.01.2002 Unternehmen mit bis zu 9 Beschäftigen und weniger als 1 Mio. EUR Jahresumsatz als kleine Unternehmen und Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigen und einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. EUR als mittlere Unternehmen.[37] Das bedeutet jedoch nicht, dass mittlere Unternehmen wegen ihrer Begriffsart den Mittelstand darstellen. Der Mittelstand schließt kleine Unternehmen und Existenzgründer nicht aus.[38] [39] Die folgende Abbildung verdeutlicht noch einmal die Unterschiede.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 4: KMU-Definition des IfM Bonn im Überblick39
Die EU-Kommission definiert seit dem 01.01.2005 Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und höchstens 50 Mio. EUR Jahresumsatz bzw. 43 Mio. EUR Bilanzsumme als KMU.[40] Bei dieser Definition wird die Unternehmensgröße „mittel“ tatsächlich als KMU insgesamt dargestellt, weshalb der Begriff hier nicht falsch ausgelegt werden kann. Der Unterschied zur Definition der IfM Bonn liegt also vor allem in der Beschäftigungszahl. Diese ist für die Finanzierung nicht so relevant wie der Umsatz, weshalb beide Definitionen für die weiteren Ausführungen dienen.
Mehr als 99% aller deutschen Unternehmen sind dem Mittelstand zugeordnet. Dabei generieren sie einen vergleichsweise geringen Umsatzanteil von 35,3%. Trotzdem verdeutlichen diese und andere Kennzahlen, wie z. B. die Nettowertschöpfung von 56,5% und der Ausbildungsanteil von 82,2%, dass die Wirtschaft in Deutschland mittelständisch geprägt ist.[41] Zusammenfassend lassen sich folgende Eigenschaften dem Mittelstand zuordnen: geringe Größe, Einheit von Eigentum und Leitung, Unabhängigkeit, spezifische Wettbewerbsvorteile und eine vergleichsweise geringe Produktionskapazität. Diese Eigenschaften beeinflussen die Wahl geeigneter Finanzierungsmittel, wobei die Selbstfinanzierung und das Aufnehmen von Fremdkapital als Hauptquellen dienen.[42] Bei der Selbstfinanzierung werden Teile des Gewinns nicht ausgeschüttet, sondern zurückbehalten. Die Gewinne mittelständischer Unternehmen sind jedoch zu gering, um das benötigte Kapital durch diese Gewinnthesaurierung aufzubringen. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank stieg die Eigenkapitalquote der KMU in den letzten 15 Jahren kontinuierlich um insgesamt 18% an. Allerdings bestehen zwischen KMU und Großunternehmen weiterhin bedeutende Unterschiede. Im Jahr 2012 lag die durchschnittliche Eigenkapitalquote der KMU bei 24,1% und die der Großunternehmen bei 29,6%.[43] Die Fremdkapitalaufnahme als Form der Außenfinanzierung ist daher unumgänglich. Dieses verdeutlicht ebenfalls die Passivseite der Bilanz, welche sich stark von Großunternehmen unterscheidet. Das Fremdkapital setzt sich auch einem Anteil von 60% - 70% am Gesamtkapital zusammen, wobei ca. die Hälfte davon langfristige Darlehen darstellen. Weiterhin kommen die Fremdfinanzierungsinstrumente Leasing und Lieferantenkredite zum Einsatz.
[...]
[1] Vgl. Bank for International Settlements (Hrsg.) (2014): History of the Basel Committee, http://www.bis.org/bcbs/history.htm [Abrufam 05.12.2014].
[2] Vgl. Bank for International Settlements (Hrsg.) (2013): Charta des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, S. 1, http://www.bis.org/bcbs/charter_de.pdflAbruf am 05.12.2014].
[3] Vgl. Bankfor International Settlements (Hrsg.) (2013): S. 6, Web.
[4] Cluse, M., Dernbach, A., Engels, J., Lellmann, P. (2005): Einführung in Basel II, S. 19, in: De- loitte (Hrsg.): Basel II, 1. Auflage, Berlin 2005.
[5] Vgl. Müller, S., Brackschulze, K., Mayer-Friedrich, M. D. (2011): Finanzierung mittelständischer Unternehmen nach Basel III, S. 7, 2. Auflage, München 2011.
[6] Vgl. Cluse, M., Dernbach, A., Engels, J., Lellmann, P. (2005): S. 20.
[7] Quelle: selbsterstellt. Vgl. Müller, S., Brackschulze, K., Mayer-Friedrich, M. D. (2011): S. 7.
[8] Vgl. Müller, S., Brackschulze, K., Mayer-Friedrich, M. D. (2011): S. 7.
[9] Vgl. Cluse, M., Dernbach, A., Engels, J., Lellmann, P. (2005): S. 21.
[10] Vgl. Müller, S., Brackschulze, K., Mayer-Friedrich, M. D. (2011): S. 7.
[11] Cluse, M., Dernbach, A., Engels, J., Lellmann, P. (2005): S. 22.
[12] Vgl. Müller, S., Brackschulze, K., Mayer-Friedrich, M. D. (2011): S. 7.
[13] Internal Rating-Based Approach.
[14] Vgl. Cluse, M., Dernbach, A., Engels, J., Lellmann, P. (2005): S. 22.
[15] Vgl. Müller, S., Brackschulze, K., Mayer-Friedrich, M. D. (2011): S. 8.
[16] Vgl. ebd.
[17] Vgl. Cluse, M., Dernbach, A., Engels, J., Lellmann, P. (2005): S. 29.
[18] Vgl. Cluse, M., Dernbach, A., Engels, J., Lellmann, P. (2005): S. 36 f.
[19] Vgl. Cluse, M., Dernbach, A., Engels, J., Lellmann, P. (2005): S. 40 f.
[20] Vgl. Cluse, M., Dernbach, A., Engels, J., Lellmann, P. (2005): S. 42 f.
[21] Vgl. Müller, S., Brackschulze, K., Mayer-Friedrich, M. D. (2011): S. 9.
[22] Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2010): Globale Finanz- und Wirtschaftskrise, http://www.bpb.de/wissen/913DGH,0,0,Globale_Finanz_und_Wirtschaftskrise.html [Abruf am 09.01.2015].
[23] Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.): Die Finanz-, Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise, http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Dossier/Service/schule_und_bildung_kapitel_4.html ?notFirst=true&docId=147560 [Abruf am 09.01.2015].
[24] Vgl. Bundesverband deutscher Banken e. V. (Hrsg.) (2013): Basel III - die Folgen für den Mittelstand, S. 6, http://www.dihk.de/ressourcen/downloads/publikation-basel-iii-2013.pdf, 2., aktualisierte Auflage, Berlin 2013 [Abruf am 09.01.2015].
[25] Vgl. Ehrmann, H. (2012): Risikomanagement in Unternehmen - Mit Basel III, S. 226, 2., aktualisierte und erheblich überarbeitete Auflage, Herne 2012.
[26] Vgl. Müller, S., Brackschulze, K., Mayer-Friedrich, M. D. (2011): S. 10.
[27] Vgl. Kapitel 5.1.5.
[28] Vgl. Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.) (2010), Web.
[29] Bundesministerium der Finanzen (Hrsg.) (2010): Basel III: Strengere Kapitalvorschriften für Banken, http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Service/Einfach_erklaert/ 2010-09-20-basel-III-strengere-kapitalvorschriften-fuer-banken.html [Abruf am 12.01.2015].
[30] Vgl. Müller, S., Brackschulze, K., Mayer-Friedrich, M. D. (2011): S. 10f.
[31] Vgl. Abb. 1: Beispielrechnung.
[32] Vgl. Ehrmann, H. (2012): S. 229.
[33] Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2011): Basel III - Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken, S. 28 f., https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Veroeffentlichungen/Buch_Broschuere _Flyer/bankenaufsicht_basel3_leitfaden.pdf?_ blob=publicationFile [Abrufam 12.02.2015].
[34] Vgl. Bank for International Settlements (Hrsg.) (2010): Basel III: Internationale Rahmenvereinbarung über Messung, Standards und Überwachung in Bezug auf das Liquiditätsrisiko, S. 2 ff., http://www.bis.org/publ/bcbs188_de.pdf [Abruf am 04.03.2015].
[35] Vgl. IfM Bonn (Hrsg.): Mittelstandsdefinition, http://www.ifm-bonn.org/mittelstandsdefinition/ [Abrufam 14.01.2015].
[36] Vgl. IfM Bonn (Hrsg.) (2003): Unternehmensgrößenstatistik 2001/2002, S. 1 ff., http://www.ifm-bonn.org//uploads/tx_ifmstudies/IfM-Materialien-157_2003.pdf [Abruf am 14.01.2015].
[37] Vgl. IfM Bonn (Hrsg.): KMU-Definition des IfM Bonn, http://www.ifm- bonn.org/mittelstandsdefinition/definition-kmu-des-ifm-bonn/ [Abruf am 14.01.2015].
[38] Vgl. dazu: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Hrsg.) (2012): Wirtschaftsmotor Mittelstand - Zahlen und Fakten zu den deutschen KMU, https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/W/wirtschaftsmotor-mittelstand-zahlen-und- fakten-zu-den-deutschen-kmu,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf [Abruf am 20.03.2015].
[39] Vgl. IfM Bonn (Hrsg.), Web.
[40] Vgl. IfM Bonn (Hrsg.): KMU-Definition der Europäischen Kommission, http://www.ifm- bonn.org/mittelstandsdefinition/definition-kmu-der-eu-kommission/ [Abrufam 14.01.2015].
[41] Vgl. IfM Bonn (Hrsg.) (2014): Kennzahlen nach KMU-Definition des IfM Bonn, http://www.ifm- bonn.org/statistiken/mittelstand-im-ueberblick/#accordion=0&tab=1 [Abrufam 14.01.2015].
[42] Vgl. Müller, S., Brackschulze, K., Mayer-Friedrich, M. D. (2011): S. 194.
[43] Vgl. IfM Bonn (Hrsg.): Mittelstand im Einzelnen, http://www.ifm- bonn.org/statistiken/mittelstand-im-einzelnen/#accordion=0&tab=3 [Abruf am 16.01.2015].
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